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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-07-05
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191107058
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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15,. 5. Jult IS11. Nichtamtlicher Teil. «rr-ük«:»:? sein; ist es nicht möglich, die Arbeiten bis zum Herbst zu be enden, dann muß die Angelegenheit vertagt werden bis zur Ostermesse 1SI2, und dann können wir erst im Jahre 1913 mit unseren neuen Einrichtungen beginnen. Herr vr. W. Ruprecht, Göttingen: Ich bin mir noch nicht ganz klar darüber, warum der Vor stand daran sesthält, auf alle Fälle den Satzungsausschuß weiter bestehen zu lassen. Ich sehe eigentlich gar keinen Grund dazu ein. Wenn wir darin einig sind, die Geheimhaltung bei zubehalten, so wird es nicht ersorderlich sein, die einzige Be stimmung, die sich in den Satzungen darüber findet, zu ändern. Ich kann mich für diesen Antrag nicht erwärmen. Herr Kommerzienrat K. Sicgismund: Es muß genau so verfahren werden, wie im Jahre 1S0S vorgegangen worden ist, als sich Bedenken geltend machten, ob der § 11 Ziffer 2 der neuen Berkaussordnung nicht unter Umständen gegen die Satzungen verstoßen könnte. Es ist 1809 in der Hauptversammlung ein Antrag seitens des Börsenvereins vorstandes gestellt worden, und zwar auf Grund eines Gut achtens, das er sich vorher von dem Justitiar des Börsenvereins, Herrn vr. Fränkel, hat geben lassen. Dieser Antrag, der dann von seiten der Hauptversammlung angenommen worden ist, hatte folgenden Wortlaut: »Die Hauptversammlung wolle gemäß § öS der Satzun gen des Börsenvereins einen außerordentlichen Ausschuß entsetzen, der zu prüfen und zu beraten hat, ob dis Bestim mung in § lt Ziffer 2 der Verkaussordnung mit den Satzun gen des Börsenvereins in Übereinstimmung steht. Sollte er zu der Überzeugung kommen, daß das nicht der Fall ist, so wird er der nächsten Hauptversammlung diejenigen Ände rungen der Satzungen zur Annahme unterbreiten, die er forderlich find, um diefe Bestimmung auch satzungsgemäß in Geltung setzen zu können.« LEs wird also kurz abzuändern sein und gesagt werden: »ob die von dem Börsenblattansfchuß vorgeschlagenen Re formen den Satzungen des Börsenvereins entsprechen. Ver neint der Ausschuß dies, so hat er entsprechende Vorschläge zur Abänderung der Satzungen zu machen«. Also genau in derselben Weise würde der Antrag Ihnen morgen unterbreitet und Sie gebeten werden, gleichzeitig einen Ausschuß aus Ab änderung der Satzungen einsetzen zu wollen, für den Fall, daß sich eine Änderung als notwendig erweist. Es wäre dann fol gendes Vorgehen nötig, es würde in der betreffenden Haupt versammlung zuerst beraten über die Abänderung und Ein führung der Reformen, und wenn sich nachher herausstellt, daß die neuen Börsenblattbestimmungen in irgendeiner Weise gegen die Satzungen verstoßen, würde ein Abänderungsantrag zur Verhandlung kommen, zu dem Zwecke, die Satzungen in Einklang zu bringen mit den neuen Bestimmungen für das Börsenblatt. Genau so, wie wir tSOS bzw. IStO verfahren sind, würden wir jetzt Vorgehen. Das Recht steht dem Börjenvereins- vorstand ohne Frage zu, in der Hauptversammlung derartige Anträge zu stellen, und ebenso einwandfrei steht das Recht der Hauptversammlung zu, einen außerordentlichen Ausschuß einzusetzen. Herr vr. W. Ruprecht: Meine Herren, ich bin dadurch nicht überzeugt. Hier steht klipp und klar im § 4 Ziffer S: Jedes Mitglied hat folgende Rechte: »k. Auf Bezug des Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel, mit der Verpflichtung, es Nichtbuchhändlern nur mit Genehmigung des Vorstands, und solchen, deren Aus schließung aus dem Börsenverein beschlossen wurde, überhaupt nicht mitzuteilen.« Mag nun das Börsenblatt in der Weise weiter vertrieben werden, wie es jetzt vertrieben wird, mag es durch die Post vertrieben werden: einerlei, die Pflicht bleibt bestehen. Wir bringen nur Unruhe in diese Materie mit der Einberufung des Ausschusses; an dem Pfeiler der Sekretierung Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. halte ich so energisch fest, daß ich gar keine Neigung habe, den Ausschuß zu bewilligen. Herr A. Meiner: Mir geht es ähnlich wie Herrn Di. Ruprecht; ich glaube auch nicht, daß es notwendig sein wird, den § 4 Ziffer 6 irgend wie zu ändern, um den Wünschen des Ausschusses Rechnung zu tragen; aber es wäre doch möglich, daß jemand anderer Meinung wäre als wir zwei und der im Herbst die Sache anzweifelt: was dann? Dann muß trotz aller Mühe, die sich alle Beteiligten in diesem Sommer geben werden, die Sache verschoben werden, es muß eine Prüfung eintreten und dann kann die Reform erst am 1. Januar 191S ins Leben treten, oder noch nicht einmal dann, und diese Verzögerung kostet ein schweres Geld; jedes Jahr kostet mindestens 20 000 Mark. Das können wir vermeiden, wenn wir diese vielleicht unnötige Einsetzung eines Ausschusses jetzt beschließen. Wir haben ja Gott sei Dank Herren im Buchhandel, die sich gern in den Dienst seiner Sache stellen und gern, dem Rufe des Vorstands folgend, einem solchen Ausschuß beitreten werden, auf die Ge fahr hin, daß sie schließlich sagen müssen: wir haben nichts gefunden, es kann alles beim alten bleiben. Ich glaube also, es liegen keine Bedenken vor, und es ist vorsichtiger, wenn wir diesen Ausschuß einsetzen. Vorsitzender: Gestatten Sie mir ein Wort zur Klarstellung. Scheinbar haben die Herren recht, zu sagen: es ist in jedem Fall kein Unglück, wenn der Ausschuß eingesetzt wird, wenn er nicht nötig ist, so tritt er eben nicht in Kraft, aber: vsstigia toiront. Erinnern Sie sich der Berkaussordnung! Ich hätte niemals zugestimmt, wenn eine Satzungsänderung dabei in Aussicht genommen worden wäre. Jetzt stellt uns der Vorstand vor die Erklärung, daß eine Satzungsänderung notwendig ist. Ich bin der Meinung wie Herr Lr. Ruprecht, der gegen den Satzungsausschuß ist, ich glaube, auch Herr Brockhaus wird dagegen sein —: ich will die Satzungen nicht geändert haben; der Börsenblattausschuß soll solche Vorschläge machen, die auch ohne Satzungsänderung durchführbar sind. Herr Albert Blockhaus: Meine Herren, ich habe mich mit unserem verehrten Vor sitzenden, Herrn Prager, oftmals gezankt, aber heute hat er mir vollständig ans dem Herzen gesprochen. Die beiden Herren vom Vorstand haben die Erklärung abgegeben, daß an den Satzungen nichts geändert werden solle, und doch soll ein Aus schuß eingesetzt werden. Aber Herr Siegismund sagt nicht, falls der Ausschuß erklärt, daß die Resormvorschläge mit den Satzungen nicht stimmen, so müssen die Vorschläge des Börsen blattausschusses geändert werden, sondern er sagt, wenn der Ausschuß erklärt, die Vorschläge vertragen sich nicht mit den Satzungen, so müssen die Satzungen geändert werden! Meine Herren, die eine oder die andere Erklärung stimmt nicht. Was wir aber berechtigt sind zu wünschen, ist: die Satzungen müssen erhalten werden. Das verlangen wir von Ihnen; wenn dieser Satzungsausschuß gewählt werden sollte und erklärt, daß die Vorschläge mit den Satzungen nicht vereinbar sind, so müssen die Ausschußvorschläge fallen, nicht aber die Satzungen ge ändert werden. Nach den Erklärungen, die wir gestern und heute erhalten haben, sind wir wohl alle der Meinung: an den Satzungen darf nichts geändert werden, wobei wir aber hassen wollen, daß die Reorganisation des Börsenblatts doch mög lich ist. Vorhin wurde gejagt: wenn wir den Satzungsausschuß nicht haben, so verschiebt sich eventuell die ganze Resorm um ein Jahr. Das ist doch nicht nötig. Sie können den Zeilen preis erhöhen, können andere finanzielle Maßnahmen Vor schlägen, können, wenn der Rückgang der Inserate zunehmen sollte, außerordentliche Maßregeln auf Grund von § 2t der Satzungen beschließen, — Sie können machen, was Sie wollen, 1Ü31
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