Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-01-27
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090127
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190901278
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090127
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-01
- Tag1909-01-27
- Monat1909-01
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1132 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtliche Teil. 21, 27. Januar 1909. Kleine Mitteilungen. * Postdieuft an Kaisers Geburtstag, — Am heutigen 27. Januar lKaisers Geburtstag) wird der Schalter und Bestell dienst der Post, auch in Leipzig, wie Sonntags wahrgenommen. Die Paketannahme findet demgemäß nur vormittags von 8 bis 9 Uhr und von 1l bis 12 Uhr statt. Die Briefbestellung erfolgt nur zweimal und zwar vormittags um 8 und um 11 Uhr. Das deutsche Buchgewerbe aus der Weltausstellung in Brüssel 1910. — Die Beteiligung des deutschen Buchgewerbes und der deutschen Photographie an der Weltausstellung in Brüssel im Jabre 1910 war am 23. d. M. Gegenstand längerer Beratungen, die, von dem Vorstande des Deutschen Buchgewerbe vereins angeregt, zahlreiche Vertreter der heimischen und fremden graphischen Gewerbe und der Photographie zu erschöpfender Aussprache in der »Gutenberghalle« des Deutschen Buch gewerbehauses in Leipzig mit den Vertretern der Reichs verwaltung, Neichskommissar Herrn Geheimen Regierungsrat Albert, Herrn Geheimen Rat Ravens, den Präsidenten des Deutschen Komitees für die Ausstellung Brüssel, und Herrn Ne gierungsrat Cum me, zusammengeführt hatte. Ihnen, sowie den An gehörigen der verschiedenen Gruppen des Buchgewerbes und der einzelnen wirtschaftlichen Vereinigungen entbot der Vorsitzende des Deutschen Buchgewerbevereins, Herr vr. Ludwig Volkmann, ein herzliches Willkommen; er begrüßte dann das Erscheinen des Reichskommissars mit ganz besonderer Freude. Herr Geheimrat Albert konnte in seinen nun folgenden Dar legungen darauf Hinweisen, daß die anfangs in der deutschen In dustrie herrschende Zurückhaltung zur Weltausstellung in Brüssel 1910 einem größeren Interesse gewichen, daß ein Umschwung der Ansichten in der Industrie eingetreten sei, und daß, nachdem das Reich beschlossen habe, sich an der Ausstellung zu beteiligen, die Tatsache einer vorzüglichen Vertretung Deutschlands in Brüssel nun vollendet erscheine. Schon jetzt werde es notwendig werden, mit dem Platz zu rechnen. Zweifellos habe der Wettbewerb in Brüssel für Deutschlands Interessen große Bedeutung. Wie die Einfuhr Belgiens, die sich innerhalb zehn Jahren von 1^ Milliarden aus 2,7 Milliarden gehoben habe, die große Aufnahmefähigkeit des Landes kennzeichne und die Hebung des deutschen Anteils von 189,2 auf 355 Millionen ausweise, so stehe seine Ausfuhr jetzt schon an fünfter Stelle unter den Ausfuhrländern. Die Handelsbezie hungen Deutschlands zu Belgien wiesen zugleich auf einen sehr alten historischen Zusammenhang hin. Bei der geplanten Ausstellung müsse berücksichtigt werden, daß es sich hier um einen inter nationalen Wettbewerb handle. Wie in Paris der Wettbewerb um das Absatzgebiet Rußland, in St. Louis um den Absatz nach Mittel- und Südamerika hervorgetreten sei, so werde es sich bei Belgien darum handeln, den Absatz nach Frankreich zu er weitern und nach Großbritannien zu stärken. Insbesondere werde Frankreich mit großer wirtschaftlicher Macht auftreten. — Was die Organisation der deutschen Ausstellung in Brüssel an belange , so sei dafür mit Zustimmung des Präsidenten des Deutschen Komitees ein eigenes Gelände in einem Umfang von 30 000 Quadratmetern vorgesehen, das, mit eigenen Hallen besetzt, gewissermaßen das Nationalitätsprinzip in ge schlossenem Rahmen in voller Einheitlichkeit verwirkliche und damit Deutschlands Auftreten auf dieser Weltausstellung außerordentlich verstärke. Als Seele der Hauptgruppen Deutschlands werde die Ma schinenhalle zu gelten haben. An sie gruppierten sich eine große Ver kehrsabteilung, eine große Jndustriehalle, eine Halle für kulturelle Interessen, für Kunstgewerbe und verwandte Industrien, und als architektonischer Höhepunkt ein deutsches Haus, das in un mittelbarem Zusammenhang mit der Abteilung für Kunstgewerbe und Buchgewerbe stehe. Man werde also eine deutsche Aus stellung, die nicht nur in kultureller, sondern auch in wirtschaft licher Beziehung auf den Weltmarkt trete, innerhalb der natio nalen Ausstellung haben und dürfe des Erfolges ziemlich sicher sein. Zu einer recht regen Beteiligung des Buchgewerbes an der Ausstellung erbat sich der Neichskommissiar am Schluß seiner Ausführungen die Mitwirkung aller Beteiligten. In der anschließenden Besprechung wies der Vorsitzende, Herr vr. Ludwig Volkmann, darauf hin, daß nach dem allgemeinen Organisationsentwurf des Deutschen Buchgewerbevereins für die I Ausstellung zwei Ausschüsse, ein buchgewerblicher Ausschuß und ein Ausschuß für die Abteilung Photographie, eingesetzt werden sollten, die Führung aber der Verein selbst behalte. Dank dem Entgegenkommen der Reichsverwaltung sei von dieser ein erheb licher Kostenbeitrag zu der Ausstellung des deutschen Buchgewerbe zu erwarten. — Nach weiteren Erklärungen des Herrn Verwaltungs direktors Artur Woernlein soll die Aufmachung des Buch gewerbes ein einheitliches Ganzes bilden, an das jeder Beteiligte sich nach seiner Leistungsfähigkeit anzugliedern vermag. Im Namen der Reichsdruckerei sagte Herr Regierungsrat Cumme eine umfangreiche Beteiligung dieses Instituts zu. Aus den beteiligten Kreisen kamen dann alle Stimmen zu Gehör, Bedenken wurden laut, Vorschläge gemacht, Anregungen gegeben und neue Gesichtspunkte aufgestellt, bis sich die Versammlung, den Wunsch des Reichskommissars beherzigend, dahin entschied, den Beschluß der Reichsregierung gutzuheißen und, wenn auch mit einigen Bedenken, einer Beteiligung des deutschen Buch gewerbes und der deutschen Photographie auf der Weltausstellung Brüssel 1910 zuzustimmen. (Leipziger Tageblatt.) Born Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Ist der Reichspostfiskus für den Diebstahl eines Wertpaketes vom Schalter tisch verantwortlich? Diese im vorliegenden Rechtsfall recht kompliziert gestaltete Frage lag kürzlich dein 3 Zivilsenat des Reichsgerichts zur endgültigen Entscheidung vor. Ein Angestellter der Deutschen Gold- und Silberscheideanstalt in Frankfurt a/M. hatte in dem im Geschäftsgebüude der genannten Anstalt eingerichteten besonderen Postbureau am 2. August 1905 zur Versendung fertige Pakete in einen Vorraum gebracht, von dem aus ein Schalterfenster die Verbindung mit dem eigentlichen Postraum herstellt. Dort wurden die Pakete wie üblich auf den an der Schalterseite befindlichen Tisch gelegt, von wo aus sie von dem Postbeamten sortiert und zur Frankierung und Eintragung in die Postbücher in den Postraum gelegt wurden. Die Ein tragung geschah damals von dem Postbeamten Sch. Letzterer brachte ein Paket, das sechs Barren Feingold im Werte von 8388 enthielt, dessen Wert aber nur mit 600 ^ angegeben war, nach den Dienststunden für sich in Sicherheit. Dem Ange stellten der Scheideanstalt hatte er vorher angegeben, daß das Paket fehle, während er selbst es versteckt hatte, so daß vergeblich nach ihm gesucht worden war. Sch. wurde später wegen Marken diebstahls verurteilt und gestand in der Strafhaft, daß er sich damals das in Frage stehende Paket angceignet und das Gold in Sicherheit gebracht habe. Nach Beendigung seines Dienstes sei er nochmals durch ein Fenster in den Vorraum gestiegen und habe dort zwischen Wand und Türe das Paket gefunden. Die Deutsche Gold- und Silberscheideanstalt machte auf Grund dieses Sachverhalts den Neichspostfiskus haftpflichtig. Dieser berief sich zu seiner Verteidigung auf die Postordnung, die in ihrem 8 31 bestimmt, daß bei Einlieferungen solcher Sen dungen, über die die Postanstalt einen Schein auszustellen hat, der Einliefernde sich nicht entfernen dürfe, bevor er den Schein in Empfang genommen habe. Bei der Unmöglichkeit, den Schein vorzulegen, solle im Zweifelsfall die Einlieferung nicht als ge schehen erachtet werden, sofern sie nicht aus anderen Umständen erweisbar sei. Das Landgericht Frankfurt a. M. erkannte auf Ver urteilung des beklagten Fiskus zur Zahlung der als Wert an gegebenen 600 ; im übrigen wies es die Klägerin ab. Auf die Berufung der Klägerin änderte das Oberlandes gericht Frankfurt a. M. das landgerichtliche Urteil dahin ab daß es den beklagten Reichspostfiskus zur Zahlung von 4194 also zur Tragung der Hälfte des Schadens, verurteilte, zur anderen Hälfte die Klägerin abwies. Das Oberlandesgericht ver- da eine reglementmäßige Einlieferung mit Ausgabe eines Scheines nicht stattgefunden hatte. Im weiteren bejaht das Oberlandes gericht aber die Anwendung des Bürgerlichen Rechts. Ein Irrtum sei es freilich, die Klage nach den 88 31, 89 des Bürgerlichen Ge setzbuchs zu begründen; denn der ehemalige Postgehilfe Sch. sei kein verfassungsmäßig berufener Vertreter des beklagten Fiskus. Dagegen erscheine die Klage nach den 88 831, 823 des Bürger lichen Gesetzbuchs zutreffend begründet. Sch. habe in Ausführung
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder