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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-04-20
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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4736 Bürsenülatl s. d. Lilchn. Buchhünbri. MchLauttlicher Teil. ^ 89, 20. April 1909. Nichtamtlicher Teil. Der Vorstand des^Verbandes der Kreis- und Orts-Vereine im deutschen Buchhandel. Rundschreiben Nr. 31. Hamburg, den 17. April 1909. An die Vorstände der Kreis- und Orts-Vereine im Deutschen Buchhandel. Sehr geehrte Herren Kollegen! Der Entwurf der Verkaufsordnung beschäftigt be greiflicherweise den ganzen Buchhandel. Eine Entscheidung darüber muß zur Ostermesse getroffen werden, sei es An nahme unter gewissen Veränderungen, sei es Vertagung der Sache bis zur Ostermesse des Jahres 1810. Mag die Ent scheidung in der Hauptversammlung des Börsenvereins fallen, wie sie wolle: eine gründliche Durchbesprechung in unserer Abgeordneten-Versammlung ist unter allen Umständen erforderlich! Nun ist die Tagesordnung der alljährlichen ordent lichen Abgeordneten-Versammlung am Sonnabend vor Kantate ohnehin in der Zeit knapp bemessen für die vielen Gegenstände, die satzungsgemäß dort zur Erledigung kommen müssen, so daß sie sich zur ausgiebigen Behandlung der Verkaufsordnung nicht eignet. Wir laden Sie deshalb zu einer Außerordentlichen Abgeordneten-Versammlung auf Freitag, den 7. Mai 1908, nachmittags 3 Uhr, zu Leipzig im Nebensaale des Buchhändlerhauses hierdurch ein. Diese Versammlung, die in ihrer Zeitdauer nicht durch andere Veranstaltungen beschränkt sein wird, soll die am Sonntag Kantate zu fällende Entscheidung vor bereiten und sicherstellen, und hoffen wir, dadurch einer Zu- sallsentscheidung vorzubeugen. Wir werden deshalb die Einladung zu der Versammlung an die weitesten Kreise des Buchhandels, namentlich auch an die Verleger, richten. Nur so scheint uns eine sichere Vorentscheidung möglich zu sein. Was nun unsere zu entsendenden Abgeordneten an belangt, so wünschen mir, daß die außerordentliche Ver sammlung möglichst stark besucht werden möge. In sinn gemäßer, nicht wortgemäßer Anwendung des tz 5') unserer Satzungen werden wir je einem bzw. zwei Abgeordneten der Vereine für die Teilnahme an der Freitags-Versammlung Tagegelder (nicht Fahrkosten, da es sich um eine Versammlung innerhalb der Ostermesse handelt) für einen Tag mit 15 ^ vergüten. Wir hoffen, daß hierdurch ein zahlreicher Besuch der außerordentlichen Versammlung herbeigesührt werden wird, wie es die Wichtigkeit der Tagesordnung, deren einziger Gegenstand die Verkaussordnung bilden soll, erfordert. Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am Sonnabend, den 8. Mai 1909, werden wir Ihnen dem nächst zugehen lassen. Die Namen Ihrer Abgeordneten bitten wir uns bis spätestens den 3. Mar aufzugeben. In kollegialischer Begrüßung Der Vorstand des Verbandes der Kreis- und Orts-Vereine im deutschen Buchhandel: Hermann Seippel. Justus Pape. Otto Meißner. *1 8 5 Absatz 1 unserer Satzungen lautet: Bei außerordentlichen Versammlungen, wozu die Vereine bis zu IVO Mitgliedern je einen, die von über IUO Mit gliedern je zwei stimmberechtigte Abgeordnete ernennen Berufsbildung. VIII. (Vgl. 1907 Rr. 121; 1908 Nr. 28, 124, 144, 171, 172, 190.) Die erste Auflage des Paschke und Rathschen Lehr buches des Deutschen Buchhandels hat die wohlverdiente günstige Ausnahme, die man ihm nicht allein wünschte, sondern die man auch erwarten konnte, gesunden; bereits nach Verlaus von fünf Wochen waren die ersten 2000 Exem plare verkauft, und der Druck einer neuen Auflage machte sich erforderlich. Ich besprach bisher an dieser Stelle an der Hand des Lehrbuches die Hauptzweige des Buchhandels: den Verlags buchhandel als den Bücher schaffenden und den Sortiments buchhandel als den die Bücher vertreibenden. Unser Lehrbuch beschäftigt sich im zweiten Teile seines zweiten Bandes ein gehend mit dem Antiquariat, Kolportagebuchhandel und Reise buchhandel als weiteren Gliedern der Bücher vertreibenden Zweige des Buchhandels. Ferner schließlich mit den ver mittelnden Geschäftszweigen, dem buchhändlerischen Kom missionsgeschäft, sowie im Anschluß daran dem Barsortiment, in seiner besonderen Art auch einem Bücher vermittelnden Geschäftsbetrieb, wenn auch auf ganz anderer Grundlage als das Kommissionsgeschäft, ihm jedoch durchaus nicht verwandt, wenn auch in seinen Hauptrepräsentanten mit ihm geschäftlich eng verbunden. Diesen hier genannten buchhändlerischen Geschäftszweigen unter Zugrundelegung und in kritischer Betrachtung unseres Lehrbuchs einige Zeilen zu widmen, bedingt nicht minder das aufmerksame Interesse, das die zuletzt genannten buchhändlerischen Geschäftszweige verdienen, als auch die Vollständigkeit der hier auf eine der bedeutsamsten fachwissenschastlichen Erscheinungen unserer Zeit gerichteten Betrachtung. Unser Lehrbuch beschäftigt uns hier zunächst mit dem Antiquariatsbuchhandel und legt eingangs des Themas Wesen und Aufgabe des Antiquariats dar. Dessen kurzgefaßte treffende Charakterisierung hebt zum Schluffe mit vollster Berechtigung hervor, daß die ohne Zweifel anregende und interessante Tätigkeit des Antiquars diesem eine nicht leichte Aufgabe stellt, oft sogar eine recht aufregende Betätigung, wie sie in dem zum Teil spekulativen Charakter des Anti- quariatsgeschästs ihre Begründung findet. Sie erfordert kaufmännische Begabung, gepaart mit tiefgründigem Wissen. Umfassende Kenntnisse nicht nur der lebenden, sondern auch der älteren Literatur sind unerläßliche Bedingungen für den Antiquar, der außerdem freilich auch in der Lage sein muß, im geeigneten Moment über ausreichende Geld mittel verfügen zu können, um dann nicht selten sich auch Erfolge zu kichern, Erfolge, mit denen mitunter wohl der vom Glück begünstigte Verleger, in gleichem Maße aber kaum je der reine Sortimenter zu rechnen in der angenehmen Lage sein wird. Wir werden in der weiteren Ausführung des Lehr buches mit der -Mustereinrichtung< eines Antiquariats vertraut gemacht. Jenachdem dieses in Verbindung mit einem Sortiment oder, in der Art des Verlages, nach außen hin dem Passantenpublikum gegenüber abgeschlossen betrieben wird, ist die Wahl des Geschäftslokals zu treffen. In der Anordnung der Lagerräume und Büchergestelle muß im Hinblick auf große Lagervorräte auf iveitmöglichste Ranm- dürfen, werden diesen die Fahrkosten aus der Verbands kasse ersetzt. Den erwählten Mitgliedern von Aus schüssen l§2ä) werden außer den Fahrkosten Tagegelder
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