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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.10.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-10-15
- Erscheinungsdatum
- 15.10.1909
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- Deutsch
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12186 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhanvet. Nichtamtlich«: Teil. 240. 15. Oktober 1909. Aus Rußland. Über die Literar-Konventiou. Bericht auf dem Ersten Allrussischen Kongreß der Buchhändler und Verleger 30. Juni (13. Juli) bis S. (18.) Juli 1909 in St. Petersburg von Th. Etttnger (St. Petersburg).') (Fortsetzung zu Nr. 239 d. Bl.) Ich gehe zum dritten Beweise über in Betreff der Interessen der russischen Autoren. Die Gegner der Konvention sind, wie mir scheint, hier nicht ansrichtig. Sie sagen in der Person der Schriftsteller, daß an dem ausschließlichen Recht der Übersetzung in Rußland tatsächlich nur sehr hervorragende Schriftsteller interessiert sein könnten, deren Arbeit ohnehin aus dem russischen Markte genügend gut honoriert würde; was aber die Autoren betreffe, deren Bücher auf dem russischen Markt nicht gangbar seien, so gewännen diese von einer Beschränkung der Übersetzungsfreiheit kaum etwas, da eine Forderung zu ihren Gunsten für das Recht der Übersetzung ihrer Werke, dazu führen könnte, daß diese überhaupt nicht übersetzt würden (S. 24.). Vor allem muß ich die überaus schmeichelhafte Äußerung über die Verleger vermerken, die die Arbeit des Autors ge nügend gut honorieren. Aber wenn der russische Schrift steller von dem russischen Verleger ein ihn so sicherndes Honorar empfängt, so wird er sich kaum davon abhalten lassen, auch von einem ausländischen Verleger Honorar zu anzunehmen. Nach Beispielen braucht man nicht weit zu suchen; nehmen wir Gorkis. Andrejew und andere zeit genössische Schriftsteller, auf die diese Regel unbedingt paßt. Warum die Augen schließen vor Tatsachen, und wäre es möglich, jemand zu überzeugen, daß ein hervorragender, weit über die Grenzen Rußlands hinaus bekannter Schriftsteller — es können auch hier Ausnahmen Vorkommen — nicht den Artikel 3 der Berner Konvention benutzen würde, um der Ausgabe einer Übersetzung vorzubeugen? Und wozu sind in Berlin. Paris, London spezielle russische Berlagsanstalten geschaffen worden, die die Rechte der russischen Autoren ver treten? Aber wenn von Autoren die Rede ist. deren Werke in Rußland wenig gangbar sind, so ist dasselbe Maß auch auf die ausländischen Autoren anzuwendcn. Sonach hindert die Konvention noch lange nicht, dies oder jenes Buch zu übersetzen, wenn sie sich auf Einholung der Erlaubnis beschränkt. Man entgegnet uns: Aber wenn diese Erlaubnis nicht erteilt wird? Meine Herren, das wäre ein ganz ausnahmsweise! Fall, der in der Verlagspraxis nur einmal in fünfzig Jahren vorlommt und auf dem Beweise zu bauen ganz unmöglich ist. Im äußersten Falle, wenn dies eine Frage der Wissenschaft ist. so habe ich schon oben angegeben, wie es gebräuchlich ist. sie der Öffentlichkeit zu übergeben. Aber die Literarische Gesellschaft sagt in ihrem Bericht, daß die russischen Autoren nur in einzelnen Ausnahmen von den Vorteilen der Berner Konvention Gebrauch machen. Daß diese Ausnahmen nicht vereinzelt sind, dafür kann als Beweis der Katalog der Verlagsfirma Ladqschnikow (in Berlin) dienen. Aber der hauptsächlichste Beweis, nach der Meinung der Gegner der Konvention, ist der. daß der Preis der Bücher steigen werde. Alle Beweise anderer Leute, daß in andern Ländern, wo die Konvention schon geschlossen ist. die ») Aus dem Russischen übersetzt von T. Pech. Der Titel des Originals ist angeführt im Börsenblatt 1909, Nr. 184, S. 9196. Über de» Allrussischen Kongreß der Buchhändler und Verleger siehe ebenda Nr. 166 und (Artikel von W. Henckel) Nr. 189. Bücher keineswegs teurer geworden find, üben aus die Gegner keine Wirkung aus. Es wird hier tatsächlich daraus hingewiesen, daß die Werke Korolenkos in Deutschland zu SO. SO und 25 H ver kauft werden, während die Gorkijs 1 40 H und 1 »O 30 H kosten. Aber dieser Beweis ist nicht überzeugend: erstens wird der Umsang der deutschen Ausgabe nicht angegeben, wovon doch der Preis des Buches abhängt; zweitens, wenn man auf die Konkurrenzpreise hinweist, so ist es eine große Frage, wessen Übersetzung: Korolenkos »Blinder Musikant« oder Gorkijs »Auf dem Boden« die Autoren mehr befriedigt; drittens wird nicht angegeben, welche Ausgabe in der äußeren Aus stattung besser ist, und viertens hat nicht außer dem Ver leger vielleicht auch Gorkij selbst zu dem erhöhten Preise eins Beziehung? Dieses Beispiel ist weiter auch deshalb nicht zutreffend, weil in Deutschland die Bedingungen der ver- legerischcn Produktion ganz andere sind als in Rußland und deshalb als Maßstab für die russischen Verhältnisse nicht dienen können. Wenn von den Gegnern dann noch darauf hingewiesen wird, daß die Werke, bei denen die Schutzfrist des Autorrechts abgelanfen ist, um viele Male billiger werden, so hat auch dies durchaus keine Beziehung zur Kon vention. Ich habe positive Nachrichten in der Form von Briefen ausländischer Verleger, daß wegen des den aus ländischen Autoren, richtiger den Verlegern, zu zahlenden Honorars noch bei keinem von ihnen auch nur einmal die Verhandlungen in bezug aus Herausgabe dieses oder jenes übersetzten Buches abgebrochen worden wären. In der Tat. nehmen wir als Beispiel Zahlen, sagen wir. das Buch habe 20 Bogen und bestimmen wir ein mittleres Honorar von 30 Mark für den Bogen, was auf das ganze Buch 600 Mark macht. Wenn man dies auf 3000 Exem plare verteilt, so wird das Buch um 10 Kopeken teurer. Wenn aber anzunehmcn ist. daß das Buch infolge Mangels an Konkurrenz in einer Anzahl von 5000 und 6000 Exem plaren gedruckt werden kann, dann reduziert sich der Zu schlag auf 5 bis 6 Kopeken. Aber ich bin überzeugt, daß der Verleger, der Aussicht hat. ein Buch in einigen Auflagen zu bringen, den Preis desselben nicht nur nicht erhöhen, sondern eher niedriger stellen wird. Man braucht nur ein wenig Verleger zu sein, um zu begreifen, welche wichtige Bedeutung es für uns hat. Bücher in drei, vier usw. Auf lagen herauszuzeben. Wenn man dies im Auge behält, so unterliegt es keinem Zweifel, daß alle Bestrebungen eines Verlegers, der mit Ruhe und Gewissenhaftigkeit ein Buch verlegt hat, in seinem eigenen Interesse darauf gerichtet sein werden, die Bücher zu verbilligen. Aber gleichzeitig wird jeder Verleger nach einer künst lerischen Vervielfältigung seines Buches streben, und daraus wird sich die ganze Schwere der künftigen Konkurrenz richten. Blicken Sie auf Deutschland. Österreich, Frankreich. England, finden Sie dort häufig Makulaturausgaben? Sogar solche Bücher wie die Erzählungen der Detektivs Sherlock Holmes, Nat Pinkerion. auch sie find verhältnismäßig anständig aus- geftattet. In den Ländern, in denen die Konvention besteht, strömt der Buchhandel schon lange in dem neuen Bett; alles ist darauf gerichtet, das Buch zu verbessern, sowohl in der äußeren Ausstattung, der Beschaffenheit des Drucks, wie auch in alledem, was in den Interessen der Leser liegt. Hier wird es am Platze sein. Auszüge aus einem Artikel des Professors Röthlisberger in Bern zu bringen, die er mir im Korrekturabzug freundlichst überlassen hat. Der Artikel handelt -Von der obligatorischen Anerkennung des Rechtes der Übersetzungen« und enthält den Bericht über eine von I. Klaus Hoel. Unterrichlsminister in Norwegen, veranstaltete Enquete über die Frage einer Verteuerung der übersetzten Bücher. Es heißt darin: »Für das Recht der Über-
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