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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.10.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-10-15
- Erscheinungsdatum
- 15.10.1909
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- Deutsch
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.« 240, 15, Oktober 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. L. DIschn. Buchhandel. 12187 setzung eines Buches zahlen die dänischen Verleger dem deutschen Verleger 10—12 H für das Exemplar. Es kam zuweilen vor, daß das Honorar auch höher war, aber das betraf nur solche Schriften, die eine sehr große Verbreitung hatten. In Norwegen zahlen die Verleger gewöhnlich 100 für das Recht der Übersetzung, doch wird in letzterer Zeit die Tendenz empfunden, dieses Honorar auf 200 zu erhöhen«. Wenn in Norwegen in den letzten Jahren eine kleine Erhöhung der Bllcherpreise bemerkt wird, so ist das aus schließlich die Folge einer Erhöhung der Preise für Satz, Druck und Einband; aber diese Erhöhung ist sehr unbe deutend und stellt sich auf 10 bis 20 Prozent. Die Erhöhung bezieht sich jedoch ausschließlich auf Original werke, durchaus nicht auf Übersetzungen. Diese sind in der letzten Zeit, um mit den Originalwerken zu konkur rieren, sogar etwas billiger geworden. Aber es gibt noch einen gewichtigeren Grund, warum die Bücher nicht einmal teurer werden können. Uns allen ist bekannt, welche große Rolle, besonders in letzter Zeit, die Konkurrenz der Autoren untereinander spielt, derjenigen Autoren, die sich gleichartige Stoffe ausgewählt haben. Jedem Buchhändler begegnet fast täglich die Erscheinung, daß die Leser beim Kaufe dieses oder jenes Buches, sei es belletristisch, sei es wissenschaftlich, sich durchaus nicht immer nur nach dem Autor richten. Sind zwei inter essante Bücher verschiedener Autoren erschienen, so kauft der Leser nicht selten zuerst das Buch, das billiger ist. In folge dessen erhält das Buch eine rasche Verbreitung, wird bekannt, und man beginnt von ihm zu reden, während das andere nicht weniger interessante Buch allmählich in Ver gessenheit gerät, weil den ganzen Schwerpunkt des Interesses schon das Buch zu erobern vermochte, das billiger war. Das ist durchaus keine Zufälligkeit aus dem Büchermärkte, und jeder Verleger richtet sich danach. Nicht anders steht es mit wissenschaftlichen Büchern. Der Student, dem der Professor in den Vorlesungen eine ganze Reihe von Büchern über dieselbe Spezialität genannt hat, Bücher, die gleich gut sind und von denen ihn jedes einzelne vollkommen befriedigt, bleibt bei der Auswahl doch bei dem Buche stehen, das ihm zugänglicher ist. Alles das ist für den Verleger schon ein genügender Grund, das Buch möglichst zugänglich zu machen. Wenn man uns auf Puschkin und Lermontow hinweist, deren Werke nach Ablauf der Frist des Autorrechts um das fünf- und sechsfache billiger wurden, so ist das kein Beweis, daß nach dem Abschluß einer Konvention die Bücher überhaupt teurer werden. Mir kommt es ganz selbstver ständlich vor, daß ein Buch nach fünfzigjähriger Benutzung schon der Natur der Sache nach billiger werden muß. Wenn solche Bücher, wie Lermontow und Puschkin, bis zum Ablauf des Autorrechts zu einem bedeutend höheren Preise verkauft wurden, so hing dies nicht von dem Verleger ab, sondern von dem Autor oder dessen Erben, die das Haupthindernis der Verbilligung des Buches bildeten. Will man ein Buch gangbar machen, so muß man es vor allem billig herausbringen. Das ist aber nur möglich, wenn das Buch auf einmal in großer Auflage erscheint. Um dies zu bewerkstelligen, sind große Kosten und viel Risiko erforderlich, in die man den Autor einweihen muß. Aber der tetztere, an weite kommerzielle Pläne nicht gewöhnt, trägt Bedenken, ein solches großes Unternehmen auszuführen, weil er nicht übersehen kann, inwieweit dies für ihn vorteil haft sein wird und wie weit es dem lesenden Publikum zugute kommt. Hierin liegt die Hauptursache, warum die Bücher bis zum Ablauf des Autorrechts nicht so billig sind. Aber das alles kann doch keine Beziehung zu dem Preise der über setzten Bücher haben. Im Hinblick darauf kann es hier sogar nichts Zweifel haftes im Sinne einer Verteuerung der Bücher geben, wie die Gegner der Konvention behaupten (Bericht der Literarischen Gesellschaft, S. 28), und wenn sie als Hanpt- argumente den Schaden hinstellen, der der Wissenschaft zu- gefügt werden wird, so habe ich schon oben gezeigt, daß dieser Beweis keine Grundlage hat. Einen der weiteren »sehr ernsten« Beweise sehen die Gegner der Konvention (S. 20) in der Erlangung der Zustimmung des ausländischen Autors oder Verlegers zu der Übersetzung eines Buches, die unver meidlich mit einer verwickelten Prozedur und mit der Not wendigkeit verbunden sei, in unmittelbare Beziehungen mit jenen zu treten, manchmal von weit her, aus Tomsk, Kasan nsw. Als ich, meine Herren, diesen Beweisgrund im Bericht der Kommission las, der ihr sogar für wichtiger gilt als die Frage über die Zahlung des Honorars, da sah ich nach, in welchem Jahre der Bericht verfaßt war und fand zu meiner Verwunderung das Jahr 1908! Sonach bringen unsere Gegner diesen Beweis im 20. Jahrhundert vor, wo es alle möglichen Verkehrswege, wo es die Post gibt, wo auf jedem ausländischen Buche der Name des Verlegers steht, wo im Auslande überall Verbände vorhanden sind, die ständige Auskunftbureaus haben. Und hat sich die Kommission der Literarischen Gesellschaft Rechenschaft darüber gegeben, ob man in Kasan und Tomsk überhaupt viel Bücher im allgemeinen verlegt und über setzte im besonderen? Somit muß dieses »ernste« Argument in bezug aus alle möglichen technischen Hindernisse fallen. Aber einem Beweis meiner Gegner könnte ich zum Teil als einem solchen gegen die Konvention zustimmen, wenn er eine praktische Grundlage hätte. Das ist die Beschränkung der Freiheit, Gedichte zu übersetzen. »Wenn das gegenwärtige Projekt«, sagt die Kommission auf S. 18, »vor 70 Jahren Gesetz gewesen wäre und damals schon die Konvention, die es in Aussicht nimmt, bestanden hätte, so hätte Lermontow, um sein Gedicht »Im wüsten Norden steht allein- drucken zu können, die besondere Erlaubnis Heines') dazu haben müssen.« Zweifellos, kraft einer abgeschlossenen Konvention wäre eine solche Erlaubnis erforderlich, aber sie ist nicht er forderlich zu der Möglichkeit, im Drange der Begeisterung, von der die Kommission einige Zeilen weiter unten spricht, an die Arbeit zu gehen. Der Dichter, der im Aufschwung der Begeisterung, wo sich seine Nerven wie auch seine ganze Stimmung unbedingt in einem gehobenen Zustande befinden, ein Gedicht übersetzt, wird in diesem Moment kaum daran denken, wo er es drucken lassen wird. Ja, in der Praxis, — ich wage nicht, es zu behaupten, nehme es aber an — sind solche Fälle wahrscheinlich auch nicht vorgekommen, weil der Dichter kaum irgendwelche Gründe haben kann, die Erlaubnis zu verweigern, da es für ihn, welchen Ruhm er auch genießen möge, immer schmeichelhaft ist, daß seine Verse in eine andere Sprache übersetzt werden, wozu kein gewöhnlicher Übersetzer ausreicht, sondern ein Mann mit großer selbständiger Schöpferkraft erforderlich ist. Deshalb benutzt auch der gute Übersetzer stets nur die Idee des Dichters und sucht geradezu, nicht wörtlich zu übersetzen. Anderseits sehe ich kein Hindernis, vor dem Druck die Erlaubnis zu erbitten, wenn es sich um die Herausgabe einer ganzen Dichtung oder einer ganzen Gedichtsammlung handelt. Aber ich kann in den Übersetzungen von Versen eine unbedingt *) Das Original Heines lautet: Ein Fichtenbaum steht einsam Im Norden auf kahler Höh' .... Der Übersetzer. ISS2»
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