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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090216
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^ 38, 16. Februar 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtsch.u Buchhandel. 2029 jedoch ist zu beachten, daß die Ausgleichung der Nachnahmebeträge wie im Postanweisungsverkehre mit Rußland durch Austausch von Listen zwischen dem Geldanweisungsamte in Wien und dem Post amte Warschau erfolgt; auf Grund der Listen fertigt das Aus wechslungpostamt des Aufgabelandes der Sendung die Post- * Verein der Leipziger Sortiments- und Antiquariats buchhändler. — Für das Jahr 1909 bilden den Vorstand die Herren: Eduard Pfeiffer, Vorsitzender; Leopold Hagemann, Kassierer; Emil Gräfe, Schriftführer; Paul Beyer, Beisitzer; Paul Eger, Beisitzer. Leipzig, den 10. Februar 1909. Die Veröffentlichung von Firmen, die Rabatt gewähren, ist keine Aufforderung zum Boykott. — Vor dem Dresdener Schöffengericht standen der stellvertretende Vorsitzende des Ver eins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe, Rechts anwalt Kohlmann, und der verantwortliche Redakteur der »Dresdner Nachrichten«, Lehndorf, unter der Anklage, durch Abfassung, bzw. Veröffentlichung eines Inserats des genannten Vereins, in welchem eine Anzahl Rabatt gewährender Firmen namhaft gemacht waren, letztere boykottiert zu haben. Beide erhielten auf Grund einer Bekanntmachung der Polizeidirektion vom 29. Mai 1894 je einen Strafbefehl über 30 gegen den sie Einspruch erhoben. Das Gericht erkannte an, daß jene Polizei verordnung durch § 6 des Reichsgesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs aufgehoben werde, und sprach beide Angeklagten kostenlos frei. (»Leipziger Neueste Nachrichten.«) Zollinhaltserklärungen für Postsendungen nach Lster- reich-Ungarn. — Postsendungen nach Österreich-Ungarn, Bosnien und der Herzegowina sowie nach dem Fürstentum Liechtenstein brauchen künftig nur noch von einer Zollinhaltserklärung be gleitet zu sein. (Deutscher Reichsanzeiger, nach: Verordnungsblatt für den Dienstbereich des K. K. Finanzministeriums.) Die Reform der französischen Rechtschreibung und das Buchgewerbe. — Der geplanten Reform der Rechtschreibung bringt man in den Kreisen des französischen Buchgewerbes offen bar nur eine sehr geringe Begeisterung entgegen, wie aus folgen der Auslassung der »Lidlio^rapbie 6« la. I'l-a.nee« unzweideutig hervorgeht. Wir werden — so schreibt über diese Frage das genannte Blatt — hier nicht versuchen, die Seltsamkeiten unserer Recht schreibung zu verteidigen, uns auch nicht mit Sprachwissenschaft oder Linguistik beschäftigen und keine Vorschläge aufstellen. Wenn wir die Frage prüfen wollen, so geschieht es vom rein praktischen lichen Unterrichts, »der einige der ärgsten Widersprüche beseitigt und die Folge haben wird, eine größere Nachsicht in die Prü fungen einzuführen«, wird zweifellos eine gemilderte Anwendung der Maßregel sein, mit der man uns schon einmal bedroht hat. Es ist das gemäßigte System Brunot. Den Schülern der allgemeinen Volksschulen soll, beispielsweise vom 1. Oktober 1909 ab, eine neue Rechtschreibung auferlegt werden, aber nur für die neu eintretenden, so daß die älteren nicht behelligt werden. Von da ab werden also die Herausgeber von Schul-Lehr- büchern solche in zwei Arten haben müssen, in alter und in neuer Rechtschreibung! Wir werden uns glücklich Preisen können, wenn sich die Be hörden nicht, angelockt durch die scheinbare Einfachheit des Ver fahrens, bewogen fühlen, bei jedem Beginn eines neuen Schul jahres etwas an der Rechtschreibung zu verbessern, natürlich nur für die »Neuen«., aber doch so, daß bei dem ständigen Wechsel Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. der Rechtschreibungsmode die Verleger die Schulbücher in ebensoviel verschiedenen Ausgaben Herstellen müssen, als die Sprache von Jahr zu Jahr angebliche Verbesserungen erfahren hat! Vom Standpunkt der Drucker aus erhebt sich die Frage in noch eindrucksvollerer Art. Diese sind durch die Notwendigkeit, sich selbst eine feste Regel zu geben, dahin geführt worden, dem Wörterbuch der Akademie zu folgen. Wenn man sie zwingt, von diesem einzigen Muster abzuweichen, um je nach Umständen zwei oder drei verschiedene Rechtschreibungen drucken zu müssen, so Armand Colin erschienenen Werke über: »Die französische Sprache von heute« sagt: »Die Freiheit der Rechtschreibung verkündigen zu wollen, ist ein Wahn, die Festigkeit der Rechtschreibung während eines bestimmten Zeitabschnitts ist eine Sache von augenfälliger Nützlichkeit, ich möchte fast sagen eine soziale Notwendigkeit; man kann nicht leugnen, daß die Einheitlichkeit der Druckzeichen einer Sprache unerläßlich ist. Was man auch tun mag, so werden die Zeitungen und Bücher mit verschwindenden Ausnahmen immer eine einzige Rechtschreibung anwenden, die dem Publikum zum Muster dient.« Wie ist diese einheitliche Rechtschreibung in vereinfachter Form zu verwirklichen? Wir sehen dafür nur zwei Lösungen: 1. die schlechte, die Herrn Brunots »mit Gewalt«, durch be hördlichen Zwang, also die, welche Herr Dauzat mit Recht den »orthographischen Staatsstreich« nennt; 2. die gute, oder wenigstens die, welche unseren Gewerben am wenigsten schädlich ist. Sie würde darin bestehen, daß zunächst in den mit der Ausarbeitung orthographischer Reformen beauftragten Ausschuß eine möglichst vollständige Vertretung der verschiedenen Zweige des Buchgewerbes eingeführt wird, da diese die Kosten zu tragen haben und die praktische Ausführung sichern müssen; ferner darin, daß nichts beschlossen wird, ohne daß vorher ein Einverständnis mit der Französischen Akademie erzielt wird. Eine Reform der Rechtschreibung ist in Frankreich seit einem Jahrhundert niemals angenommen und durchgeführt worden, ohne daß sie von der Akademie beschlossen und veröffentlicht war. Eine Reform, die nur vom Ministerium des öffentlichen Unter richts, selbst unter Zuziehung des 6on8ei1 Zuperieui-, ohne die Zustimmung der Akademie angeordnet ist, wird von den Buch druckern, den Zeitungen und Zeitschriften ebenso wie von den Verlegern anderer Bücher als Schulbücher nicht angenommen werden. Sie ist zu sicherem Scheitern bestimmt. Sie ist nicht nur unnütz, sondern schädlich. Lediglich die Autorität der Akademie kann die Anwendung einer einheitlichen Regel sichern. Endlich muß jede von der Akademie getroffene und verzeich net Entscheidung eine hinreichend lange Zeit beobachtet werden, denn unsere Gewerbszweige, für welche eine vom theoretischen Standpunkt aus scheinbar so gemäßigte und einfache Reform kost spielige und einschneidende praktische Folgen hat. müssen die Ge wißheit haben, daß die Opfer, zu denen sie ihre Einwilligung gaben, nicht in kurzer Frist eine Wiederholung erfahren. Also nichts ohne die Mitwirkung der Akademie unternehmen, der einzigen Autorität, die alle französischen Drucker einmütig an erkennen! Alle die jüngsten Versuche sind gescheitert, weil ihre Urheber die Akademie umgehen wollten. Auch diesmal werden die Reformpläne scheitern, wenn man sich nicht entschließt, den Weg zu beschreiten, den frühere Versuche und eine Erfahrung der jüngsten Zeit als den einzig sicheren erwiesen haben. (Nach: »LidlioArapbie cks 1s. k'ranee«.) * Internationale Photographische Ausstellung Dresden 1909. — Für die internationale photographische Ausstellung, die im Mai d. I. in Dresden eröffnet werden soll, hat das öster reichische k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten, angesichts der hervorragenden Stellung Österreichs auf dem Gebiete der künstlerischen Photographie und des Kunstgewerbes, eine österreichische Kommission gebildet. Deren Protektorat hat Ihre k. u. k. Hoheit die Frau Erzherzogin Maria Josepha übernommen. Das Ehrenpräsidium bilden (mit anderen) Exzellenz Minister a. D. vr. Geßmann, Se. Durchlaucht Land marschall Prinz zu Liechtenstein, die Sektionschefs Exzellenz 266
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