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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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38, 16. Februar 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 2027 Alter über mathematische Fragen sich in einer Weise äußern konnte, wie dies in den Briefen geschah. Doch war dies nicht die einzige Überraschung, die dem Gerichtshof und den Zuhörern zuteil wurde. Unter den Briefen befanden sich solche von Julius Cäsar. Maria Magdalena, Judas Jschariot, ja es sollen sogar Briefe von der Jungfrau Maria darunter gewesen sein, alle in leidlichem Französisch geschrieben Einen Brief der Kleopatra an ihren vielgeliebten Julius Cäsar, in dem sie schreibt, daß sie ihren Sohn Cäsarion nach Marseille bringen will, erregte besondere Heiterkeit Man kann wohl sagen, daß kaum jemals Nationaleitelkeit und Sammelwut einem Gelehrten so Übel mitgespielt hat, als dies hier Chasles gegenüber vorgekommen ist. Der andere Fall betrifft die Fälschungen von Kyrieleis, die er mit Lulherschriften verübte. Auf einer Reise durch ganz Deutschland suchte er überall seine Falsifikate abzu setzen, die größtenteils in Büchern bestanden, in die Luther seinen Namen hineingeschrieben hatte. War schon das plötz liche Auftauchen so vieler Lutherschriften verdächtig, so wurde dem Fälscher das Handwerk bald gelegt, da er das Unglück gehabt hatte, den Namen Luthers in ein Buch hineinzu fälschen, das erst nach dem Tode Luthers erschienen war. Sie sehen also, welche Vorsicht und zugleich welche Kennt nisse nötig sind, um sich bei Autographen vor Nachbildungen zu hüten. Eine gleiche Vorsicht ist erforderlich bei Kunst blättern, überhaupt bei allen älteren Sammelgegenständen. Auf weiteres einzugehen, verbietet mir die Zeit: ich habe Ihre Geduld schon so lange auf die Probe gestellt, daß ich nur noch auf das beste Mittel gegen betrügerische Vor spiegelungen Hinweisen will: Sehen und immer wieder sehen, das Auge schärfen für die Erkenntnis des Echten! Um mit Erfreulicherem zu schließen, erinnere ich noch an den Zusammenschluß der Bibliophilen, der in ver schiedenen Gesellschaften gegeben ist. In Deutschland besteht die Gesellschaft der Bibliophilen, die in Weimar beheimatet ist, in Österreich die Österreichische Gesellschaft der Biblio philen. In England existiert die Liblio^rspbieLl Looivt^, sowie eine Anzahl Loolr-OIuds, ferner die Loeist^ ok oäo volumss; in Frankreich die Loeists äss »uns äs Iivr«8, sowie verschiedene provinziale bibliographische Gemeinschaften. Alle diese Gesellschaften pflegen die Gemeinsamkeit durch Aus tausch von Erfahrungen, erfreuen aber nebenbei ihre Mit glieder durch Publikationen, die nur den Mitgliedern zu gänglich sind und nicht in den Buchhandel kommen. Die vorgelegte Uidlia paupsruw ist solch eine Gabe der Gesell schaft der Bibliophilen. Indem ich meinen Vortrag hiermit beende, danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit, die Sie mir geschenkt haben. Ich habe versucht, soweit dies in einem Vortrag möglich ist, Bibliographie und Bibliophilie von allen Seiten zu be leuchten. Daß dies nur skizzenhaft sein kann und daß das Gegebene nur lückenhaft ist, weiß niemand besser als ich. Sollte ich aber trotzdem dem einen oder anderen der Hörer für die mir so am Herzen liegenden Gebiete der Bibliographie und Bibliophilie etwas Interesse abgewonnen haben, so wäre der Zweck meines Vortrags erreicht. Kleine Mitteilungen. * Gesetzentwurf gegen unlauteren Wettbewerb. (Vgl Nr. 12, 23, 35 d. Bl.) — Die mit der Vorberatung des Gesetz entwurfs gegen unlauteren Wettbewerb betraute Reichstags kommission behandelte am 10. d. M. die ersten vier Paragraphen. Tags zuvor hatte die Kommission in den § 1 die Generalklausel eingefügt, wonach alle gegen die guten Sitten verstoßenden Maßnahmen bezüglich des Wettbewerbs unter Strafe gestellt werden sollten. Neuerdings nun wurde das beschränkt auf die Fälle der öffentlichen Reklame. Der Antrag, mit Rücksicht auf die am Vortage beschlossene Generalklausel im § 1 die besonders angeführten Fälle zu streichen, wurde demnach fallen gelassen. § 2 wurde in der Fassung der Vorlage angenommen. Danach ist der Inhaber verantwortlich für die unrichtigen Angaben, die in seinem Betriebe von einem Angestellten oder Beauftragten gemacht werden, und der Unterlassungsanspruch auch gegen den Inhaber des Betriebes begründet. Die Strafmaße hat die Kom mission nicht erhöht, doch statt der alternativen Strafe, bis zu 5000 ^ Geldstrafe oder bis zu einem Jahre Gefängnis, auch die Verhängung beider Strafen zusammen für zulässig erklärt. Weiter wurde beschlossen, daß täuschende Handlungen, die von Angestellten mit Wissen und Willen des Inhabers begangen werden, eine straf rechtliche Verfolgung des Inhabers zur Folge haben. * Gegen den Schmutz in Wort und Bild. (Vgl. Nr 7, 8 d. Bl.) — Den »Hamburger Nachrichten» vom 12. Februar 1909 entnehmen wir folgenden Aufruf: »Nachdem durch das dankenswerte energische Einschreiten unserer Polizeibehörde gegen den Schmutz in Wort und Bild auf der Straße dieser gründlich beseitigt worden ist, handelt es sich jetzt darum, die gleichen Ubelstände in den Läden, Zeitschriften.Lese- zirkeln, Restaurants und Gastwirtschaften, Barbierstuben usw. zu bekämpfen und zu beseitigen. »Die Unterzeichneten halten es für ihre ernste Pflicht, gegen den Vertrieb und das Zurschaustellen gemeiner Bilder und anstößiger Literatur, sowie Zeitschriften gleicher Art, wie es sich in den letzten Jahren auch in Hamburg immer mehr entwickelt hat, ihre Stimme zu erheben. Namentlich erregen die Schau fenster einer Reihe von Geschäften die schwersten Bedenken. An Straßen, die im besonderen Maße dem Verkehr der Schuljugend dienen, werden fortgesetzt Bilder, Postkarten und andere Gegen- stände ausgestellt, die das Schamgefühl aufs gröblichste verletzen und die Phantasie unserer Jugend vergiften. Nicht gegen das Nackte in der Kunst richtet sich unser Widerspruch, sondern gegen jene leichtfertigen Darstellungen des Nackten, deren Urheber unter dem Namen Kunst auf die schlechten Triebe im Menschen rechnen. Wir rufen nicht nach dem Staatsanwalt; wir wünschen nicht einmal die harte Form verschärfter polizeilicher Überwachung. Um so eindringlicher wenden wir uns an das Verantwortlichkeitsgefühl der Inhaber aller Geschäfte, die sich mit dem Vertriebe vost Bildern, Büchern und Zeit schriften befassen oder in deren Lokalen solche zur Benutzung des Publikums aufliegen. Wir haben das feste Vertrauen, daß der gesunde Sinn des Publikums bei ernstlichem Willen selbst in der Lage ist, die Öffentlichkeit vor jener groben Gefährdung des Geschmackes und der guten Sitten zu bewahren. Es sollte sich jeder die Aufgabe stellen, seine Einkäufe nur in solchen Ge schäften zu machen, welche die durch die Polizei von der Straße verwiesenen Drucksachen, Bilder, Ansichtspostkarten und Witz blätter auch in ihren Schaufenstern und Läden nicht zum Verkauf anbieten. Wir fordern alle Gleichgesinnten auf, sich uns anzu schließen und diese Angelegenheit dauernd im Auge zu behalten. Wirke jeder an seinem Teile, daß die Giftkeime in unserer Stadt beseitigt werden!« (Folgt eine Reihe von Unterschriften angesehener Bürger Hamburg-?, insbesondere von Rektoren und andern Lehrern, Pastoren, Richtern, Ärzten, Beamten, Buchhändlern u. a. m.) Die Redaktion der »Hamburger Nachrichten» begleitet diese Kundgebung mit folgenden Bemerkungen: »Zum Kampfe wider den Schmutz. »Die in dieser Ausgabe unseres Blattes vorhandene Anzeige aus der Bewegung wider den Schmutz in Wort und Bild möchten wir mit einigen erläuternden Worten begleiten. »Bekanntlich folgen die Unterzeichner des Aufrufes einem Beispiele, das die Universitätsstadt Göttingen gegeben hat. Dort ist eine große Anzahl angesehener Bürger zusammen getreten und hat eine öffentliche Erklärung gleicher Art erlassen, wie sie heute angesehene Hamburger Bürger veröffentlichen. Es wird uns nun mitgeteilt, daß der Aufruf in Göttingen einen fast unerwartet großen Erfolg gehabt hat. Die unanständigen Schriften sind dort aus den Geschäften wie Spreu verflogen; man wagt es nicht mehr, sie auszulegen, weil man nicht dem Boykott verfallen will. 265*
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