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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-02-18
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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40, 18, Februar 1S0S. Nichtamtlicher Teil. Börs-nil-N s, d, Dpchn, Buch-and-l. 212g Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. U UI 0 Ur. SI09 v II. Berlin V. 64, den 12. Februar 1S0S. Im Hinblick auf dis am 1. April d. I. in Kraft tretenden Bestimmungen über die Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens vom 18. August v. I. hat sich der Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler in Leipzig an mich mit der Bitte gewandt, daß die in den Unterrichtsgebrauch bei den Höheren Mädchenschulen und den weiter führenden Bildungsanstalten für die weibliche Jugend eingeführten Lehrbücher nicht lediglich deshalb abgeschaffl werden mögen, weil zu Ostern d. I noch keine nach den neuen Lehrplänen bearbeiteten Ausgaben vorhanden sein werden, sondern daß deren Weiterbenutzung auch künftig zu gelassen werden möge, soweit es mit dem Unterrichtsbetriebe vereinbar scheint. Dies wird, wie der Vorstand des ge nannten Vereins anführt, bei allen, nicht nur in den untersten Klassen benutzten mehrteiligen Lehrbüchern der Fall sein, da die neuen Lehrpläne nach I Nummer 2 der Ausführungs bestimmungen vom 12. Dezember v. I. von den unteren Jahrgängen an durchzuführen sind. Bei diesen werden in jedem Falle neue Ausgaben der ersten Teile der Lehrbücher zunächst genügen. Ich erachte die vorbezeichnete Bitte für begründet und beauftrage das Königliche Provinzial - Schulkollegium, die Leiter und Leiterinnen der Seiner Aufsicht unterstellten und noch zu unterstellenden Höheren Mädchenschulen und weiter führenden Bildungsanstalten für die weibliche Jugend im Sinne des Antrages des Vorstandes des Börsenvereins der deutschen Buchhändler mit Weisung zu versehen. iUnterschrist.) An die Königlichen Provinzial-Schulkollegien. Abschrift teile ich dem Vorstand auf die Eingabe vom 12. Januar d. I. zur gef. Kenntnisnahme mit. Im Aufträge: (gez.) Schwartzkops. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler z. H. des Ersten Vorstehers Herrn vr. Ernst Bollert Leipzig. Pariser Brief. <Vgl. IS08 Nr. 144, 189, 268 d. Bl.> IV. Direkte Lieserungen französischer Verleger nach Deutschland. — Die neue französische Orthographie. — Constant Coquelin s. — Richard Wagner in Frankreich. Wenn man nach Neujahr seine Geschäftsbücher durch- fieht, so findet man so manchen Posten im alten Jahr, den man besser, einfacher, praktischer hätte erledigen können, allen Beteiligten zur Freude, niemandem zu Leide. Zu den Punkten, die immer wieder neue Reibungsflächen zwilchen Verlag und Sortiment bieten, gehören auch die direkten Lieferungen des Verlegers ans Publikum. Bis jetzt hat das deutsche Sortiment sich darüber zwar nur mit den Verlegern des eigenen Landes auseinandergesetzt, und Klagen über direkte Lieferungen von ausländischen Verlegern sind nicht laut geworden. Vielleicht zu Unrecht; denn die Summen, die dem deutschen Sortiment dadurch entgehen, sind größer als man glaubt. Der Verleger seinerseits, ich meine fitzt speziell den französischen Verleger, wäre im Grunde auch Börsenblatt sttr den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang gar nicht abgeneigt, nicht direkt ans Publikum, sondern durch das Sortiment zu liefern; aber so sonderbar das auch klingen mag, in diesem Falle ist es das Sortiment selbst, das den Verleger daran hindert. Was soll z. B. der französische Verleger machen, wenn er eines schönen Tages einen Brief erhält, in dem steht: »Für das Buch, das ich kürzlich bei Ihnen bestellte, das mit 10 Frcs. in Ihrem Katalog steht, und das Sie mir durch die Vermittlung der Buch handlung geliefert haben, habe ich 10 Mark plus Porto bezahlen müssen«. ? Briefe solchen Inhalts sind in großen französischen Ver lagshäusern durchaus keine Seltenheit. Was soll nun der Verleger tun? Soll er, wenn die Bestellung direkt bei ihm eingegangen und durch das Sortiment ausgeführt worden ist, dem Besteller schreiben, er, der Verleger, könne den Ladenpreis seines Werkes im Auslände nicht schützen, wo ihn der Sortimenter eigenmächtig bestimmt, oder soll er, dem Sortiment zu Liebe, ein für allemal auf einen Kunden verzichten, der vielleicht für seine Verlagsrichtung ein besonderes Interesse hat und sich unter Umständen noch zu einem ganz achtbaren Bücherkäufer entwickeln kann? In den weitaus meisten Fällen wird sich der Verleger dem Besteller gegenüber entschuldigen, Gutschrift oder Rückzahlung des zuviel erhobenen Betrages vornehmen und versprechen, daß in Zukunft alle Aufträge direkt und zur vollen Zufriedenheit des Bestellers ausgeführt werden sollen. Den Schaden davon trägt nur das Sorti ment, denn der Verdienst des Verlegers an diesem direkten Vertrieb ins Ausland ist, wie ich gleich Nachweisen werde, so gering, daß er ihn gern dem Sortiment überlassen würde, das mit weniger Spesen einen größeren Verdienst erzielen kann, wenn der Verleger als Gegenleistung dafür erwarten könnte, daß seine Bestellungen auch richtig ausgeführt würden. Es gibt in Deutschland Städte, in denen der 3 Frcs. 50 Cts. - Band mit 2 Mark 80 Pfg. verkauft wird, in anderen zu 3 Mark, in noch anderen zu 3 Mark 50 Pfg., ja es kommt sogar vor, daß Werke, deren Preis 3 Frcs. beträgt, denen dieser Preis aber nicht aufgedruckt ist, zu 3 ^ 50 H verkauft werden, also ungefähr 4 Frcs. 35 Cts. statt 3 Frcs. Wer will es da dem Publikum übelnehmen, wenn es sich gegen eine solche Preiserhöhung wehrt? Der Verleger selbst wäre zwar, wie gesagt, sehr gern bereit, direkt eingehende Bestellungen dem Sortiment zu überweisen, und zwar weniger aus Rücksicht auf seinen notleidenden Kollegen, als weil ihm diese Art der Lieferung einfacher und bequemer ist, weil er weiß, mit wem er zu tun hat, und weil er trotz des Rabattes in vielen Fällen billiger zu seinem Gelde kommt, als bei direkten Lieferungen, wobei er mit einem hohen Prozentsatz von Verlusten zu rechnen hat. Wenn der Verleger direkte Bestellungen aus dem ausländischen Publikum ausführt, so liefert er zwar franko, ohne Portoberechnung, aber auch ohne jeden Rabatt, zum vollen Ladenpreise. Betrifft die Bestellung einen 3 Frcs. 50 Cts.-Band, so erleidet der Verleger zunächst eine Einbuße von 40—45 Cts. für Porto. Wenn nun der Besteller das Buch gleich bei Empfang be zahlt und das Porto für das Postmandat nicht abzieht, so ist alles gut. Meist wird eine sofortige Zahlung aber ver gessen, und wenn beim nächsten Vierteljahrsschluß der Be steller gemahnt werden muß — was nicht auf Postkarten, sondern in der den großen Pariser Verlagshäusern eigenen umständlichen Weise auf vorgedruckten Formularen geschieht, die als Brief verschickt werden —, wenn der Besteller sich ein zweites oder drittes Mal mahnen läßt, und bei der endlichen Zahlung (notabene wenn er überhaupt zahlt) womöglich noch das Porto abzieht, so beträgt der Ausfall, den der Verleger erleidet, ebensoviel und 279
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