Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090220
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190902207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090220
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-02
- Tag1909-02-20
- Monat1909-02
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
uns Sortimentsbuchhändlern der Verdienst nebensäch lich behandelt werden, und muß er nicht im kauf männischen Betrieb als Hauptsache angesehen werden?) III. Die Pflichten zur Erfüllung der Börsenvereins beschlüsse. Satzungen § 3. Jedes Mitglied hat folgende Pflichten: Abschnitt 3. Für seine Person, sowie für seine Handlung, beziehungsweise für die Handlung, welcher er als Teil haber oder verantwortlicher Leiter angehört, die Satzungen des Börsenvereins, sowie die satzungsgemäßen Beschlüsse der Hauptversammlungen und des Vorstandes pünktlich zu befolgen. IV. Die Folgen einer geflissentlichen Nicht beachtung der Hauptversammlungsbeschlüsse. Nach den Satzungen § 8 Abschnitt 1 kann sie die Aus schließung aus dem Börsenverein zur Folge haben. V. Die Verkehrsordnung § 4. Diese Verkehrsordnung steht in kurzer Zeit einer voll ständigen Umarbeitung entgegen. Einer durch Stimmen mehrheit bei den Beschlüssen durchgebrachten Ein schränkung der von den Verlegern vorzunehmen den Bezugsbedingungen müßten sich diese fügen, wenn sie noch länger Mitglieder des Börsen vereins bleiben wollen, wie aus obigem klar her vorgeht. Aus diesem Grunde ist die Beanspruchung der vierundfünfzig Verleger, in den Rabattverhält nissen unbeschränkt zu bleiben, Irrtum, und verdient jedenfalls eine Richtigstellung seitens des Börsenvereins vorstandes. als verpflichteten Beschützers der Satzungen. Klar und deutlich ist in den Satzungen des Börsenvereins ausgedrückt, was er zu seinem Bestehen gebraucht. Wir Mitglieder des Vörsenvereins haben uns »unbedingt« und »schriftlich« verpflichten müssen, uns in allen Stücken ihren und den Beschlüssen der Hauptversammlung zu unterwerfen, und wir erfüllen durch diesen Protest auch nur unsere Pflicht. Gleichzeitig möchten wir aber die anderen Vereins mitglieder, die Kreisvereine, den Verband der Kreisvereine, den Börsenvereinsvorstand und nochmals besonders Sie, geehrter Herr Bollert, anrufen zum Schutze unseres ererbten Rechtes. Danzig, den 10. Februar 1909. Hochachtungsvoll und ergebenst Georg Boenig Gustav Horn Franz Brüning . John L Rosenberg Auf den vorstehend abgedruckten, an mich gerichteten »Offenen Brief« der Herren Georg Boenig, Franz Brüning, Gustav Horn und John L Rosenberg kann ich nur erwidern, daß ich meinem von den Herren zitierten Schreiben nichts hinzuzufügen habe. Im übrigen ist die Hauptversammlung des Börsenvereins der Ort, wo der Vorstand Rechenschaft über seine Amtsführung zu geben hat; dort wollen die Herren fragen, und der Vorstand wird Ihnen Antwort geben. vr. Ernst Vollert, Erster Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Kleine Mitteilungen. Postschcttverkehr. — In bezug auf die von den Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin in mehreren Eingaben betonte Not wendigkeit, den Postscheckverkehr in enge Verbindung mit dem Reichsbankgiroverkehr zu bringen, ist nunmehr folgende Ent scheidung des Staatssekretärs des Reichs-Postamts ergangen: In Übereinstimmung mit den Ältesten der Kaufmannschaft halte auch ich es im Interesse der Entwicklung des Postscheckverkehrs für erforderlich, daß dieser Verkehr in eine möglichst bequeme Ver bindung mit dem Neichsbankgiroverkehr gebracht werde. Nach den Erörterungen, die hierüber mit dem Reichsbankdirektorium statt gefunden haben, ist eine solche Verbindung in den nachstehenden Formen hergestellt. Die Reichsbank hat für ihre Anstalten am Sitze eines Postscheckamts je ein Postscheckkonto genommen. Bei dem hiesigen Postscheckamte sind der Reichsbankhaupt kasse und dem Kontor für Wertpapiere Konten eröffnet. Die Postscheckkonten der Neichsbank können nun in der Weise vom Publikum benutzt werden, daß jeder, der auf ein Reichsbankgirokonto eine Einzahlung zu machen wünscht, den Betrag bei einer Postanstalt mittels Zahlkarte, die auf das Postscheckkonto der Reichsbank lautet, einzahlen kann. Auf dem Abschnitt der Zahlkarte muß vermerkt werden, für welches Girokonto der eingezahlte Betrag verrechnet werden soll. Hat die Person, die auf ein Reichsbankgirokonto Zahlung leisten will, ein Postscheckkonto, so kann sie den Betrag von ihrem Post scheckkonto mittels Postgiroformulars (rotes llberweisungsformular oder Giropostkarte) auf das Postscheckkonto der Reichsbank über weisen. Auf dem an dem Formulare befindlichen Abschnitte ist gleichfalls anzugeben, welchem Girokonto die Reichsbank den Be trag gutschreiben soll. Auf diesem Wege können insbesondere auch Inhaber eines Postscheckkontos, die zugleich ein Girokonto bei der Reichsbank unterhalten, die ihrem Postscheckkonto gutgeschriebenen Beträge auf ihr Girokonto abführen. Um die Abführung der Post scheckgelder auf ein Reichsbankgirokonto zu beschleunigen, ist auch folgendes Verfahren nachgelassen worden: Über den abzuführen den Betrag stellt der Inhaber des Postscheckkontos einen Inhaber scheck aus. Bei der Einlösung des Schecks an der Zahlstelle des Postscheckamts erhält der Einlieferer auf Wunsch anstatt des baren Geldes einen vom Postscheckamt ausgestellten, auf das Reichsbankgirokonto des Postscheckamts lautenden, roten (Reichs bank-) Scheck. Dieser Scheck kann dann sofort an die Reichsbank zur Gutschrift abgegeben werden. Es ist nun in Anregung gebracht worden, die Übertragung von Beträgen aus dem Postscheckverkehr auf Reichsbankgirokonto in der Weise durchzuführen, daß alle Überweisungen von einem Postscheck konto auf das Postscheckkonto der Reichsbank, die beim Post scheckamt bis 12 Uhr mittags eingehen, der Reichsbank noch an demselben Tage durch Übersendung der an den roten Über weisungsformularen befindlichen Abschnitte mitgeteilt werden. So fern nach Ansicht der Ältesten der Kaufmannschaft für ein solches Verfahren schon jetzt ein Bedürfnis vorliegen sollte, würde ich es zunächst bei dem hiesigen Postscheckamt versuchsweise einführen. Die Überweisungen von einem Postscheckkonto auf das Postscheck konto der Reichsbank müßten bis 12 Uhr mittags beim Post scheckamt eingehen und auf der Vorderseite links unten unterhalb der Angabe des Ortes und der Zeit der Ausstellung den mit roter Tinte geschriebenen Vermerk »Reichsbank« tragen. Das Post scheckamt würde diese Überweisungen sofort buchen und die Reichs- die Einzahlungen auf Postanweisungen auch die Einzahlungen auf Zahlkarten durch rote Schecks auf die Reichsbank beglichen werden. (Norddeutsche Allgemeine Ztg.) * Zum Bücherdiebstahl in der Universitätsbibliothek Leipzig. (Vgl. Nr. 18 d. Bl.) — In Upsala wurde am 17. d. M. der Franzose Breuil verhaftet, als er der dortigen Universitäts bibliothek Siebmachers Wappenbuch zum Kaufe anbot, das er, wie eingestanden, in der Leipziger Universitätsbibliothek durch Herausschneiden aus dem Einbande entwendet hatte. Es sollen noch mehrere wertvolle alte Bücher bei ihm gefunden worden sein. Keine Ermäßigung des Briefportos zwischen Österreich und den Bereinigten Staaten von Amerika. — Die »Neue freie Presse« (Wien) meldet folgendes: Nachdem zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten im Herbste 1908 eine Vereinbarung zu stände ge kommen war, nach der für die mit den direkten, den Postdienst versehenden Schiffen von den Vereinigten Staaten nach Deutschland aufgegebenen Briefe eine Ermäßigung des 292*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder