GGGGGGGOGGGGKGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGG 2310 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Künftig erscheinende Bücher. ^ 43, 22. Februar 1909. MSGGGOVGM9VGGOVK I7LV j Dieterich'sche Verlagsbuchhandlung, Theodor Weicher, Leipzig In einigen Wochen gelangen zur Ausgabe: Var >ä»Me fsrst- unci felüslrakgesey. Kommentar von Hmirklömr vn. Müller- 6-VUNÜeNr ^ 4.— ord., 3.— no., ^ 2.80 bar. — Partie: 9/8. — Zubslrriptionrpreir (nur vir rum Tage der krscdrinens gültig» geb.: 3.50 ord., 2.60 bar. Der Verfasser, der als Dozent an der Forstakademie Tharandt wohl von allen sächsischen Juristen die engste Fühlung mit dem Forstfache hat, dürfte mit der berufenste Kommentator obigen Gesetzes sein. Ist doch durch seinen „verdienstvollen" (s. v. Feilitzsch i. S. Arch. 08 S. 401) Vortrag: „Zum Entwurf des Forst- und Feldstrafgesetzes" im Dresdner Richterverein zu tage getreten, mit welchem Erfolg er fast sämtliche Forst- und Feldstrafgesetze Deutschlands durchgearbeitet hat. Der Kommentar bietet im Vergleich zu andern Bearbeitungen zwei in die Augen springende Vorzüge: da das Gesetz viele Bestimmungen aus Preußen, Bayern, Hessen usw. enthält, hat der Verfasser bei der Durcharbeitung jener außersächsischen Gesetze die zu diesen ergangenen reichsgerichtlichen Entscheidungen verarbeitet, soweit die Materie mit der sächsischen übereinstimmt. Zum andern ermöglicht der Kommentar auch die Verwertung späterer reichsgericht licher Entscheidungen zu außersächsischen Forstgesetzen dadurch, daß er jedem § einen kurzen Überblick voranstellt, aus dem sich ergibt, wie die betreffende Materie im übrigen Deutschland gesetzgeberisch behandelt ist. vle baslnng der kisenbadn für Uttlust, Miidiglmg und lirfttstiMtlslhttitllilg nach drnWnl Wntlahnsrachtrecht. Dargestellt von Or. iur. bunüliagrl» Regierungsrat. Xwellr, auf Grund der neuen Verkehrsordnung bearbeitete, vermehrte und verbesserte Mll»ge Äisteklrl ca. ^ 5.30 ord.. ^ 4.— no.. ^ 3.70 bär. kebunüen ca. ^ 6.— ord.. ^ 4.50 no.. ^ 4.20 brr. — Partie: S/8. — Der Verfasser hat die reiche Literatur aus diesem Gebiet gründlich durchgearbeitet und erschöpfend benutzt. Einen besonderen Wert gewinnt seine Arbeit durch die vielen dem praktischen Leben entnommenen Beispiele, mit denen er seine Ausführungen überall, wo es nötig ist. erläutert. Seine Darstellung ist eine klare, auch dem gebildeten Laien, vor allem dem Geschäftsmann verständliche. Me bei cler Errichtung eines Lemeincleteltamentes von cler vrlcunclsperlon ru beachtenclen rwingenclen Vorschriften, rugiei» ein Seittag rur Umlegung Oer vsrlOttMen über dar ordrnililde öNeniliche reskanient. Von vr. iur. el rer. pol. lvSllNei' Sl'önei' Gerichtsassessor in Kassel. Erweiterter Sonderabdruck aus dem „Zentralblatt für freiwillige Gerichtsbarkeit und Notariat sowie Zwangsversteigerung", herausgegeben von Oberlandesgerichtsrat Di-. Adolf Lobe. ^ 2.- Jch bitte um tätige Verwendung. ord., ^ 1.50 netto, ^ 1.40 bar. GMßOMGK