Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090222
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190902221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090222
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-02
- Tag1909-02-22
- Monat1909-02
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2282 Börsenblatt 1-d.Dlschn.Buchhandet Mchtamtlicher Teil. ^ 43, 22. Februar 1SVS. des Ehrenkodex, wie das analoge Vorgehen des Richtervereins. Für die Errichtung eines wirtschaftlichen Verbandes sind also sehr starke und sehr zahlreiche Sympathien inner halb der Anwaltschaft vorhanden, und diese werden auch dadurch nicht geringer oder schwächer weiden, daß man auf das Vorgehen des wirtschaftlichen Verbandes der Ärzte verweist und fragt, ob die Anwaltschaft vielleicht auch eines Tages den Streik proklamieren werde. Es bedarf keines Wortes darüber, daß eine Analogie zwischen dem Vorgehen des Ärzteverbandes und dem eines wirtschaftlichen Verbandes der Anwälte nicht besieht und nicht bestehen kann aus zahlreichen Gründen, die im einzelnen zu nennen überflüssig erscheinen will. Anders, wesentlich anders verhält es sich mit der Stellung der Anwaltschaft zu der geplanten Einkaufs genossenschaft. Für diese ist in der Anwaltschaft bisher nur sehr wenig Sympathie vorhanden, und es scheint nicht, als ob Aussicht vorhanden sei, daß hierin eine Änderung eintreten würde. Zwar kann auch in betreff dieses Vor schlags keine Rede davon sein, daß er gegen die Standesehre verstoßen könnte. Weshalb sollte es mit der Würde der Anwaltschaft nicht verträglich sein, wenn eine aus Anwälten bestehende Genossenschaft oder Gesellschaft den Bedarf ihrer Mitglieder an Bureauutensilien oder Büchern diesen zu wesentlich billigeren Preisen vermittelt, als sie sonst gezahlt werden müssen? Daher werden die Anwaltskammern ganz und gar nicht in der Lage sein, hiergegen etwas unternehmen zu können, und es wäre verfehlt, wenn etwa Gewerbetreibende, die durch die Tätigkeit der Genossenschaft geschädigt werden, sich an die Anwaltskammern um Unterstützung wenden wollten. Ganz anders Gründe sind es, die die übergroße Mehr heit der Anwaltschaft bestimmen, sich an diesem Unternehmen nicht zu beteiligen. Unter diesen Gründen kommt nicht die geringste Bedeutung der Erwägung zu, daß es doch wohl nicht im allgemeinen Interesse liege, den Zwischenhandel auszuschalten, und daß auch der finanzielle Vorteil, der dem einzelnen Anwalt aus dem direkten Bezüge erwachsen könnte, doch mehr als ausgewogen würde durch die Nachteile, die in der Ausschaltung des Zwischenhandels zu erblicken wären. Was nun die Frage anlangt, die an dieser Stelle speziell zu erörtern wäre: ob dem Buchhandel durch das geplante Unternehmen ernstere Schwierigkeiten erwachsen können und werden, so ist diese doch wohl zu verneinen. Zunächst darf nicht übersehen werden, daß es sich bei dem Bücherbedarf der Anwaltschaft doch in der Haupt sache nur um juristische bzw. staatswiffenschaftliche Bücher und Schriften handelt; alle übrigen Zweige der Literatur kommen demgegenüber nicht in Betracht. Sodann aber stellt die Eigentümlichkeit der Organisation des deutschen Buchhandels der direkten Beschaffung der juristischen Verlagsartikel doch große Schwierigkeiten in den Weg. Solange der Ver lagsbuchhändler die Artikel seines Verlags nur durch den Sortimentsbuchhandel an die Anwaltschaft vertreiben will, kann er dies in der Hauptsache tun; denn die Einkaufs genossenschaft könnte ihren Mitgliedern ja nur dann ein be stimmtes Werk mit entsprechendem Rabatt unter dem gegen wärtigen Ladenpreise verkaufen, wenn sie direkt mit dem Verleger arbeiten würde; erst dann und erst dadurch würde der Sortimenter ausgeschaltet werden können. In dieser Hinsicht besteht zwischen dem Buchhandel und z. B. dem Papicrhandel ein wesentlicher Unterschied. Es wird vielleicht genug Maschinenpapierfabriken geben, die dem Unter nehmen das Maschinenpapier mit gleichem, vielleicht sogar mit noch größerem Rabatt liefern, als dem Detaillisten, aber es wird wenig Verleger geben, die Entsprechendes tun wollen. Nun spielt noch der Gedanke eine Rolle, daß das Unter nehmen vielleicht selbst den Verlag der juristischen Werke übernehmen könnte, die für seine Mitglieder in Betracht kommen. Dieser Gedanke wird vorab nicht erörtert zu werden brauchen; erst dann wäre Veranlassung, sich mit ihm zu befassen, wenn die zu bildende Genossenschaft Tausende von Mitgliedern zählte und ein sehr kapitalkräftiges Institut wäre. Und selbst dann würde es noch höchst fraglich sein, ob nicht die juristischen Schriftsteller es vorziehen würden, ihre Arbeiten in der bisher üblichen Weise zu verlegen, als sich diesem neuen Modus anzubequemen. Jedenfalls sind dies aber Sorgen der Zukunft, mit denen der Verlagsbuch handel sich heute noch nicht zu befassen brauchen wird. Hiernach dürfte die Gefährdung, die die Genossenschaft für den Buchhandel bedeuten kann, zurzeit doch nicht zu überschätzen sein; anderseits ist zuzugeben, daß insbesondere den Sortimentern in kleineren Städten, die ja neben Büchern auch Schreibwaren führen, die Tätigkeit des Unternehmens unbequem werden kann — wenn es sich ausbreiren und festigen sollte, was aber vorerst noch nicht wahrscheinlich ist. Aus dem deutschen Buchgewerbehause in Leipzig. Ausstellung von Schülerarbeiten der Buchdrucker- Fachschule in München, der K. K. Lehr- und Versuchsanstalt in Wien und der Königlichen Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe in Leipzig. Die Tendenz der künstlerischen Auschauung einer Zeit periode bietet in der Schule einen besonders zuverlässigen Grad messer für den Charakter der Kunstausllbung. Mir sprechen eben sowohl von einer römischen, florentinischen, venezianischen, flandrischen, deutschen Schule ufw., wie wir auch von einer Münchener, Düsseldorfer, Berliner und Weimarer Schule reden. Gilt dies von der sogenanlen hohen Kunst, so lasseu sich diese Einflüsse nicht minder deutlich erkennbar auch bei den kunst- aewerblichen Unterrichts-Anstalten der Neuzeit verfolgen. Was gerade diese Anstalten ihren Schülern vor etlichen Jahr zehnten boten, und welche Anregungen zu geben, welche Er folge sie heute zu erreichen imstande sind, das zeigen recht deutlich die oben angeführten Fachschulen, die sich mit der Ausbildung von Kräften beschäftigen teils auf dem Gebiete der graphischen Künste im allgemeinen, teils auf solchem des Buchgewerbes im besonderen. Es ist eigentümlich, aber für die betreffenden Gebiete der bildenden Künste um so erfreu licher, daß gerade bei der angewandten Kunst die moderne Bewe gung die oft wenig geschmackvolle Zugabe des Sensationellen weit eher abgestreift hat als in der Malerei und Plastik. Der Grund hierfür mag wohl darin zu suchen sein, daß eine ganze Reihe jüngerer Künstler, die eine Stellung als Lehrer oder Direktoren angenommen haben, dahin strebten, ein möglichst inniges und harmonisches Verhältnis zur prak tischen Produktion zu finden. Wollten sie die Führerschaft gewinnen und behaupten, so durften sie die Forderung des Tages nicht außer acht lassen und sahen sich daher genötigt, das Ideal mit der Praxis in Einklang zu bringen. Dies ist zugleich der naturgemäße Weg, der uns eine neue Blütezeit der Kunst verheißt. Denn nur dann, wenn zwischen Kunst und Handwerk keine Scheidewand besteht, wenn beide untrennbar verbunden sind, stehen die Erzeugnisse auf künstlerischer und technischer Höhe. Solche Höhepunkte waren es, als Guten berg seinen Schriftsatz und Buchdruck zur Kunst stempelte, als die Japaner ihre stilvollen und farbenschönen Kakemonos aussührten, als die griechischen Töpfer ihre Vasen selbst mit
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder