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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1909
- Sprache
- Deutsch
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^ 44, 23. Februar 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 2339 Musikstücke erscheinen ließ, die von dem neuen von ihm er fundenen Musiknotensatz gedruckt waren, wollte auch Joh. Enschede im Notensatz nicht zurückstehen und beauftragte Fleischmann, die erforderlich?» Nolentypen nach den vor liegenden gedruckten Breitkopfschen Noten anzufertigen, eine schwierige Arbeit, die Fleischmann 1758 und 1759 in Anspruch nahm. Fleischmann starb 1768 in Amsterdam. Er war nicht bloß ein ausgezeichneter, fleißiger Meister seines Fachs, sondern auch ein Künstler von Talent. Fleischmann lieferte u. a. Schriften für folgende Gießereien: H. Uytwerf im Haag, später in Amsterdam, Rud. Wetstein, Hendrik van der Putte, Jakob Cambier, Martin Weiser, Gebrüder Ploos van Amstel in Amsterdam, Isaak und Johannes Enschede in Haarlem. Ein anderer Schriftschneider und Schriftgießer war Jacques Franyois Rosart aus Namur, der 1740 nach Haarlem kam, um sein Gewerbe dort zu betreiben, dann 1759 nach Brüssel ging und 1777 starb. Sein Sohn Matthias Rosart war ebenfalls ein sehr geschickter Schrift schneider. Der Stempelgraveur Johann Michael Schmidt oder Jan Smid, der u. a. bei Breitkopf in Leipzig, Cotta in Stuttgart. Luther in Frankfurt gearbeitet und 1729 in folge Aufforderung der preußischen Regierung in Berlin eine Schriftgießerei eingerichtet hatte, gründete um 1780 zusammen mit Johannes Dauu eine Schriftgießerei in Rotterdam. Um 1793 arbeitete der Schriftschneider Ulrich Amman aus Bern in Haarlem für Enschede, ebenso ein gewisser A. Bessemer, der später nach Paris ging. Gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts war die niederländische Schriftgießerei etwas in Rückgang gekommen. Der Geschmack war ein anderer geworden, die Didotschen Schriften verdrängten die alten Schriften in den Nieder landen ebenso wie in Frankreich und teilweise in Deutschland. Die französische Revolution warf die alte Ordnung über den Haufen, und die Napoleonischen Kriege hinderten ebenfalls für längere Zeit eine gedeihliche Entwicklung des geschäft lichen Lebens und damit auch der niederländischen Schrift gießerei. Fr. I. Kleemeier. Kleine Mitteilungen. Plakatkunst und Plakatsteuer. — Entwicklung und Be steller abzuwehren, ist der Zweck einer Ausstellung, die vom 26. Februar bis 8. März d. I. im Berliner Buchgewerbesaal (Berlin, Dessauer Straße 2, 3 Treppen) veranstaltet wird, und dort unentgeltlich täglich von 11 bis 8 Uhr und Sonntags von 10 bis 5 Uhr zu sehen ist. Der übersichtliche Aufbau der Plakatschau liegt in den Händen des Kunstmalers A. Knab, und Veranstalter sind der Bildungsausschuß Berlin der Lithographen und Steindrucker in Verbindung mit der Berliner Typographischen Gesellschaft. Die Ausstellung wird erweisen, welche vernichtend wirkende Lasten einem graphischen Erwerbszweige auferlegt werden langen, die bei der Reichsfinanzreform in Frage kommt, sollen Künstler, Zeichner, Lithographen, Drucker und das ganze An schlagwesen schwer geschädigt werden, sollen statt ästhetisch be friedigender, farbenfroher künstlerischer Schöpfungen primitive Anschläge das Straßenbild verunzieren. Daß dies nämlich die Wirkung der Steuer sein muh, lehren die geplanten Steuersätze, die, entgegen allem bei Gebrauchssteuern Gewohnten, den Her stellungspreis der Steuerobjekte ums Vielfache übersteigen. Nach drücklichen Einspruch gegen diesen Steuerplan wird auch eine Protestversammlung aller Plakat- und Gewerbe-Interessenten er heben, die am Eröffnungstage der Ausstellung, am 25. Februar, abends 8 Uhr, in den Festsälen des Grand Hotel, Alexander platz 46/48, abgehalten wird. Wir empfehlen unfern Lesern, beide Veranstaltungen durch Besuch wirksam zu unterstützen. (Papierzeitung.) * Verlag für Börsen- und Finanzliteratur A.-G., Berlin. — In der kürzlich stattgefundenen Aufsichtsratssitzung, in welcher der Geschäftsabschluß per 31. Dezember 1908 zur Vorlage ge langte, wurde beschlossen, der auf den 25. März d. I. einberufenen Generalversammlung eine Dividende von 4 Prozent (3^2 Prozent im Vorjahre) vorzuschlagen. Verlag der deutschen Alpenzeitung Lallwey, Lankes Hertz G. m. b. H. in München. — Handelsregistereintrag: München. Handelsregister. Neu eingetragene Firma: Verlag der deutschen Alpenzeitung Callwey, Lankes «K Hertz Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: München. Der Gesellschaftsvertrag ist am 16. Februar 1909 abgeschlossen. Gegenstand des Unternehmens sind Verlagsunternehmungen, der Verlag von Zeitschriften aus dem Gebiete des Alpinismus und des Sports. Stammkapital: 41000 Sofern der aus der vierten Jahresbilanz sich ergebende Rein gelvinn nur eine geringere Verzinsung der Einlagen als fünf Prozent zuläßt, ist jeder Gesellschafter berechtigt, die Gesellschaft unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist auf den 31. März 1914 zu kündigen. Jeder der Geschäftsführer ist befugt, allein die Gesellschaft zu vertreten. Geschäftsführer: Georg D. W. CallWey, Verlagsbuchhändler und Buchdruckereibesitzer, Eduard Lankes, Redakteur, und Arthur- Hertz, Verlagsbuchhändler, alle in München. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger. München, den 18. Februar 1909. K. Amtsgericht München I. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 44 vom 20. Februar 1909.) - Postscheckkonten. (Vgl. gemeldete Postscheckkonten: Nr. 15—43 d. Bl.) — Weiter Firma: Postscheckamt: Konto-Nr.: Joseph Baer L Co. Frankfurt Main» 1748 F. A. Barthel Leipzig 3124 Max Mencke (Erlangen) Nürnberg 969 H. Weiter (Paris) Leipzig 3312 Ernst Wunderlich Leipzig 3289 Post. Postpakete nach den Vereinigten Staaten von Amerika. — Bei Postpaketen nach den Vereinigten Staaten von Amerika darf jetzt der Wert den Betrag von 210 ^ (50 Doll.) nicht übersteigen. Diese Grenze wird vom 1. März d. I. ab auf 336 ^ (80 Doll.) erweitert. Der Wert ist auch ferner nur in den Zollinhaltserklärungen ersichtlich zu machen; Postpakete mit Wertangabe sind nach wie vor unzulässig. (Deutscher Reichsanzeiger.) Die Veröffentlichung von Londerrabattgebern unbe schränkt gestattet. — Eine wichtige Entscheidung des Sächsischen Oberlandesgerichts kam in der kürzlich abgehaltenen Sitzung des Landesvorstandes der Mittelstands-Vereinigung im Königreich Sachsen zur Sprache. Sie ist ergangen am 16. Januar 1909 in Sachen des Vereins »Nabattgenossenschaft im Schutzverband für Handel und Gewerbe« in Dresden wegen Veröffentlichung von Sonderrabattgebern. Das Oberlandesgericht hat sich dahin ausgesprochen, daß die Bekanntgabe sonderrabattgebender Firmen in Tageszeitungen unbeschränkt zulässig sei. Das Oberlandesgericht führte in der Urteilsbegründung aus: Vereinen, die sich die Pflege gesunder Grundsätze und Ge bräuche im Handel und Wandel zur Aufgabe gemacht hätten, müsse gestattet sein, ihr Urteil über die Frage der Sonder - Rabatt - Gewährung freimütig abzugeben und das scharf zu betonen, was nach ihrer Meinung ungesund und gefährlich ist. Selbst wenn die Veröffentlichung mit der Absicht oder mit dem Bewußtsein erfolge, den bekanntgegebenen Firmen Kunden zu entziehen, könne darin ein Verstoß gegen die guten Sitten nicht gefunden werden, da die Gewährung von 305*
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