Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-02-26
- Erscheinungsdatum
- 26.02.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090226
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190902265
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090226
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-02
- Tag1909-02-26
- Monat1909-02
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 47, 26. Februar 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 2491 waren zu verzollen. (3) Figürchen, Nipptischsachen, Schmuckschächtelchen rc. aus Papier oder Papiermasse geformt, fallen unter Nr. 299a, andere (4, Bei Waren der Nr. 300o ist im vertrag mäßigen Verkehr eine Verbindung mit Buchbinderleinwand einer Verbindung mit Textilstoffen gleichzuhalten. 2. Es gehören zu Nr. 300 u. a.: (1) Albums (Poesiealbums, Stammbücher usw.) und Album deckel mit leerem Papier oder solche zur Aufnahme (zum Ein kleben, Einlegen oder Einschieben) von Bildern, Photographien l>. dgl., auch mit Musikspielwerken (vgl. auch Bem. 5 zu Nr. 299); Anhängezettel aus Kartonpapier, zur Adjustierung oder Be- Sprüchen (Nr. 300a 3), mit bildlichen Randverzierungen, Bildern oder bilderartig wirkenden Schutzmarken bedruckt (Nr. 300b, 2 «); Blitzordner; Briefkuverts (auch mit geschriebener Adresse), sowie Briefpapier ohne oder mit Kuverts in Kartons (sind die Kartons jedoch mit einem höheren Zoll belegt, so hat die Ver zollung nach diesem höheren Zoll stattzufinden); Brillant papier (mit Glimmer- oder Glasschuppen und farbigem Streu pulver überzogenes Papier); Velourpapier (Samt- oder Tuch papier, d. i. mit farbigem Wollstaub überzogenes Papier); Leim papier (mit Leim oder anderen Klebemitteln bestrichenes, zum Auf kleben vorgerichtetes Papier», sowie mit Leim bestrichene Fliegen papiere, Bücher und Kalender mit beigeheftetem oder bei gebundenem, zum Einschreiben vorgerichtetem Papier, bei welchem die leeren Blätter zum Umfang des ganzen Buches nicht mehr in oder Zeichnen, z. B. Muster- (Schreib- oder Zeichen)bücher, Ko pier-, Kontor-, Geschäfts-, Notiz-, Tagebücher u. dgl., auch in Einbänden oder Umschlägen; Därme aus Pergamentpapieren; Fässer und andere Gefäße aus Papiermasse auch mit Böden und Reifen von Holz und Eisen; Filterpappen zum Einstellen in Filterpressen fertig hergerichtet; Gewehrpfropfen aus Pappe; Jacquardkarten mit durchschlagenen Löchern; Kalender (Block-, Miniatur-, Portemonnaie-, Schieb-, Schreib-, Wand kalender u. dgl.) sowie solche ohne literarische Beigaben in Buch form; Kalen der rück wände, Wandtaschen teile und ähnliche 3. (1) Bei Albums, Büchern u. dgl., sowie bei Einbanddeckeln für dieselben, bei Viblorhaptes, Blitzordnern u. dgl. bleiben die Ecken und Rücken von Leder oder Geweben bei der Tarifierung außer Betracht; ebenso sind bei Pappschachteln, Kartons, welche als Umschließungen von Waren eingehcn, bloße Rand einfassungen von Geweben, sowie bildliche Darstellungen, die nicht über den Begriff geschäftlicher Embleme hinausgeben, ohne Einfluß auf die Tarifierung. Dagegen sind Schließen, Be schläge u. dgl. Verzierungen bei obgenannten Waren in Betracht zu ziehen; ebenso sind bei Kartonnagearbeiten die Überzüge der inneren Abteilungen, Fächer, die daran befindlichen Stickereien Kleine Mitteilungen. Pension^- und Hinterbliebenen - Versicherung der Privatangestellten in Lsterreich. (Vgl. 1908 Nr. 177,266 d. Bl.) — Vom Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler (Wien) wird uns, unter Hinweis auf die beiden Artikel des Vorsitzenden dieses großen Vereins, Herrn Handelskammerrats Wilhelm Müller, Wien, über die Pensions- und Hinterbliebenen-Versiche- rung der Privatangestellten in Österreich (in Nr. 177 und 266 des Börsenblatts vom 1. August und 14. November 1908) folgendes wir nunmehr endlich auf einen bedeutenden Erfolg zurückblicken können. Unsere Hoffnungen, über den Kreis der Versicherungs- Pflichtigen endlich Klarheit zu erlangen, waren durch plötzliche Schließung des Parlaments,die den Beratungen des sozialpolitischen Ausschusses über den Antrag auf Novellierung des Gesetzes ein jähes Ende bereitete, sehr vermindert. Wiederholte Deputationen beim Minister des Innern hatten zur Folge, daß nunmehr ein Erlaß an die Behörden gerichtet worden ist, in dem der Kreis der Versicherungspflichtigen in Handel, Spedition und Industrie auf diejenigen beschränkt wird, die eine leitende Stellung bekleiden. Der Verein der österreichisch - ungarischen Buch händler und die Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler haben zu den ersten Vereinigungen gehört, die gegen die Einbeziehung der Handlungsgehilfen, insbesondere jener der Detailgeschäfte, in das ursprünglich nur für Privat beamte bestimmte Gesetz protestierten, da weder Chef noch Ge hilfe in der Lage seien, so hohe Beiträge zu bezahlen. Sie fanden bald auch bei den Handelsangestellten selbst Unterstützung, und vereintem Ringen ist nun dieser Erfolg zu danken. Die betreffenden Stellen des Erlasses lauten wörtlich: »Bei der Vielgestaltigkeit der Verhältnisse im Handelsgewerbe und der hierdurch bedingten Verschiedenartigkeit der Ver wendung des kaufmännischen Hilfspersonals erscheint es dem Ministerium des Innern geraten, die Richtlinie für ein gesetz mäßiges Vorgehen der Unterbehörden abzustecken, innerhalb deren die nach § 1 zu fällenden Entscheidungen sich zu bewegen haben. »Der Natur des Handelsgewerbes entsprechend, wird in der Regel der Fälle das gesetzliche Merkmal vorwiegend geistiger Dienstleistungen nur dann als gegeben anzusehen sein, wenn die Geistestätigkeit nicht lediglich eine Begleiterscheinung physischer Dienstleistungen bildet, sondern als Wesenselement der Dienstleistung der Angestellten anzusehen ist. »Hiernach kann wohl nur bei solchen im Handel und Ver kehr mit Gütern, dann bei der Verwaltung von Gütern be schäftigten Personen das Kriterium der vorwiegend geistigen Dienstleistung als vorhanden erachtet werden, die im kon- zeptiven Bureau-, im Buchhaltungs- oder Kassen dienst tätig sind oder ein Aufsichts- oder Verfügungsrecht besitzen. »Bei den übrigen Angestellten wird das Zutreffen des mehrerwühnten Merkmals nur in Ausnahmefällen angenommen werden können.« Damit ist der weitaus größte Teil der Handelsangestellten von einer großen Sorge befreit worden. * Kaufmännische Unterrichte turse. — Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft in Leipzig veranstaltet in Gemein schaft mit der Ortsgruppe Leipzig des Deutschen Handlungs- gehilfen-Verbandes sechs Vortragsabende über Praxis des Bücherabschlusses und Bilanzwesens, Organisation der Verwaltung und der zwangsläufigen Selbstkostenberechnung eines industriellen Unternehmens, Festsetzung des Unkostenprozent satzes aus der Buchhaltung usw., verbunden mit praktischen Übungen. Der Kursus wird von einem hervorragenden Fachmanne geleitet. Die verschiedenen Entwicklungen vom Bilanzkonto und dem Gewinn- und Verlustkonto werden durch Lichtbilder dargestellt. Die Vorträge beginnen Freitag den 26. Februar. Unterricht jeweils Freitags. Mittwoch den 3. März beginnen die Vor lesungen eines neuen Kurses über Bank- und Börsen wesen, Dauer acht Abende, jeweils Mittwochs. Teilnehmerkarten zu je 6 ^ sind erhältlich in der Geschäftsstelle der Deutschnationalen Buchhandlungsgehilfenschaft, Leipzig, Johannisgaffe 4. * Deutscher Buchgewerbeverein. — Im Deutschen Buch museums, ist vor einigen Tagen eine Ausstellung geschriebener und graphischer Arbeiten von Rudolf Koch in Offenbach a/M. eröffnet worden, die die größte Beachtung der Fachangehörigen und Freunde des Buchgewerbes verdient. Jede einzelne der Koch- schen Arbeiten zeichnet sich durch Originalität und Eigenart, durch Großzügigkeit, eigenartige Textanordnung und überaus sorgfältige Schriftbehandlung aus. Kochs Schrift lehnt sich an gute alte 326*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder