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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-02-03
- Erscheinungsdatum
- 03.02.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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11.11 Börsenblatt j. d. Dtjchn. BuchhanLel. Nichtamtlicher Teil. ^ 27, 3. Februar 1S0S. befindet sich, wie bekannt, auch der Entwurf eines Anzcigen- Lteuer-Gejctzes. Der Vorstand konnte sich nicht dem Eindruck ver schließen, daß die geplante Jnseratensteuer wegen der notwendigen Kontrollmaßregeln und der unverhältnismäßig hohen Belastung des Umsatzes die Lage der Zeitungen und Zeitschristen erheblich verschlechtern würde. Da aber bereits mehrere buchhändlerische Vereine, so der Börsenverein der Deutschen Buchhändler, der Deutsche Berlegerverein, der Verein von Verlegern deutscher illustrierter Zeitschristen, auch der Deutsche Buchdruckerverein sich auss eingehendste zur Sache geäußert haben, so hat sich der Vor stand an der Agitation gegen diesen Gesetzentwurf nicht beteiligt. Eine Änderung des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb steht in Aussicht. Ter Börsenverein der Deutschen Buchhändler hat deshalb an das Reichsamt des Innern am 11. April eine längere Eingabe gerichtet, in der er die Wünsche des Buchhandels darlegt. Der wichtigste Vorschlag zielt auf eine Bestimmung, wonach derjenige, der im Einzelverkauf neuer Bücher den vom Verleger vorgeschriebenen Ladenpreis nicht einhält, vom Verleger soll in Anspruch genommen werden können. — Da der Vorstand der sehr sorgfältig ausgearbeiteten Eingabe des Börsenvcreins nur zustimmen konnte, so hat er die Leipziger Handels kammer gebeten, wenn möglich, im Sinne der Eingabe aus die Reichsregierung einzuwirken. Der soeben veröffentlichte Entwurf des Gesetzes hat leider diese Wünsche nicht berücksichtigt. Die Hauptversammlung des Börscnvereins Kantate 1908 hat bekanntlich eine Revision der buchhändlerischen Bcrkehrsordnung beschlossen. Vom Vorstand des Börsenvereins um Einreichung unserer Vorschläge ausgesordert, haben wir nach eingehender Beratung durch einen zu diesem Behufs gebildeten Ausschuß geantwortet, daß wir von einer Änderung der Verkehrsordnung im allgemeinen abraten. Die Verkehrsordnung habe sich nach nunmehr zehnjährigem Bestehe» allgemein eingebürgert, auch bei den Juristen, und es sei sehr bedenklich, dieses Buchhändler gesetz jetzt schon wieder umzustoßen. Wir möchten daher nur zwei Änderungen beantragen, darunter allerdings eine sehr wichtige, nämlich dem § 26 s. der Verkehrsordnung folgende Fassung zu geben; (einschließlich der aus dem Vorjahre übernommenen Disponenden) durch Remission, Disponierung und Zahlung erfolgt, soweit nicht sür einzelne Gebiete und Städte, oder zwischen einzelnen Firmen besondere Abmachungen sür die Abrechnung bestehen, spätestens in der folgenden Buchhändlermesse. Diese findet alljährlich in Leipzig statt; sie endet, insoweit Zahlungen in Frage kommen, Montag nach Kantate abends 8 Uhr, soweit Remittenden in Frage kommen, Sonnabend nach Kantate. Die Kommissionäre haben das Recht, Verlegern, die am Abrechnungsversahren am Montag nach Kantate nicht tcilnehmen, Zahlungen mit Abzug von Mejjagio bis Freitag nach Kantate abends 6 Uhr zu leisten. Dieser Antrag zum § 26a hat eine lange Vorgeschichte. Die herkömmliche Art der Zahlung in barem Gelds bei der Kantate abrechnung ist entschieden nicht mehr zeitgemäß. Es werden in der Frühe des Tages die sehr bedeutenden Geldsummen bei den Banken erhoben, um wenige Stunden später wieder hingetragen zu werden. Der Vorstand des Börsenvereins war daher schon im Jahre 1907 mit uns in Verbindung getreten, um, wenn mög lich, eine Verbesserung des Abrechnungswesens herbeizusühren. In langen Besprechungen, an denen auch der Herr Vertreter der Reichsbank teilgenommen hat, schien endlich ein Weg ge- sunden, den Giroverkehr in die Montagsabrechnung einzuführen. Ein jetzt noch unüberwindliches Hindernis einer solchen Besserung bildet aber der Umstand, daß die Kommissionäre sich aus begreif- lichen Gründen in dringenden Fällen die Möglichkeit nicht ver schließen wollen, noch in letzter Stunde, Montags, in den Zah lungslisten Änderungen vorzunehmen. Der Giroverkehr läßt sich aber nur dann einrichten, wenn Sonnabend beizeiten die Zah lungslisten endgültig abgeschlossen werden können. Die Vor bedingung zu jeder Reform muß daher die frühere Einreichung der Zahlungslisten durch die Sortimenter sein, und diese können dazu bewogen werden durch Wegfall des Meßagios auf Zah lungen, die erst nach dem Montag geleistet werden, wobei selbst verständlich Zahlungen bei Abrechnung der Kommissionäre unter einander als am Montag erfolgt zu gelten haben. Ohnedies ist cs nicht zu rechtfertigen, aus Zahlungen, die nicht pünktlich, d. h. nicht am eigentlichen Zahltag, erfolgen und die den Kommissionären eine schlecht gelohnte Mühe machen, noch Ver günstigungen einzuräumen. Es bleibt nun abzuwalten, wie sich Vereinsausschuß und Hauptversammlung des Börsenvereins zu diesem Vorschlag stellen werden. Auch die Leipziger Sortimenter würden ihr Entgegen kommen dadurch zu zeigen haben, daß sie alle Zahlungen, bei denen sie auf Meßagio rechnen, längstens am Kantatemontag leisten. Unser zweiter Vorschlag zur Berkehrsordnung ist dieser; §§ 106. Einem Kommissionswechsel ist es gleich zu achte», wenn der Bezug durch einen Dritten nur zum Vorwand dient, um de» bisherigen Kommissionär zu umgehen, und damit die Zahlungsverpflichtungen diesem gegenüber nicht zu erfüllen. Was der Buchhändler von den modernen Neproduktionsverfahren wissen muß. Von Alfred Wendler. (Vergl. 1908 Nr. 280, 1909 Nr. 5, 9 d. Bl.). II. Zinko- oder Chemigraphie (Fortsetzung), o. Drei- und Vierfarbendruck (Citochromie). beide Verfahren verlangen ein großes künstlerisches Verständnis. Und das ist beim Lithographen und Holzschneider vielfach nicht vorhanden. So wird man erstaunt sein, wenn man eine Chromolithographie mit dem Original vergleicht. Was hat da manchmal der Lithograph mit dem Bilde gemacht! Keine Übereinstimmung mit dem Original. Man suchte hier zwar durch die Photo ch romie und Chromoauto - typie einen Einklang zu schaffen; jedoch waren diese Verfahren nur die Vorläufer des Dreifarbendrucks. Sie waren nicht entwickelungs fähig, wenigstens nicht so, wie es unsere schnelle, hastende, jagende jetzige Zeit verlangt. Schnell und gut, und beim Vervielfältigen von Bildern sind Charakter und Eigenart des Künstlers zu wahren! Sonst ergeben sich Arger und Verdruß, langwierige Schreibereien und keine Befriedigung am fertigen Buch. Erst in den 1880 er Jahren stellte inan die Photographie in den Dienst des Buchdruckfarbendrucks und damit war der Farbendruck für die Buchdruckpresse erobert. Gegenwärtig steht der Drei- und Vier farbendruck auf einer Höhe, daß man eigentlich denken sollte, daß schwer lich auf dem mechanischen Wege noch Besseres erreicht werden könnte. Es ist auch jetzt ein gewisser Stillstand eingetreten. Raster und Platten werden wohl verbessert, neue gute und schlechte kommen dazu; Erfindungen aber, welche dem Dreifarbendruck neue Bahnen weisen, sind im letzten Jahre nicht zu verzeichnen gewesen. Dem Steindrnck hat der Dreifarbendruck begreiflicherweise viele Arbeiten entrissen. Ein größeres Jneinanderarbeiten findet durch die Kombinationsdrucke (Autochrom, Buch- und Steindruck) statt, uud dadurch find ihm auch wieder Arbeiten zugeführt worden. Wenn auch der verdienstvolle vr. Albert- München gegenwärtig an einem photolithographischen Dreifarbendruck arbeitet, so wird dies doch dem jetzigen Dreifarbenbuchdruck wenig Abbruch tun, wenn nicht gleich eigens konstruierte, d. h. schneller laufende Maschinen dafür erfunden werden. Denn der Steindruck liefert 4000 und die Buchdruckpresse 8000 Drucke in ein und derselben Zeit. Und dann spielt die Papierfrage im Steindruck eiue große Nolle, da der Steindrucker sein Papier feucht verdruckt. Dadurch dehnen sich die Papiere, und von einem genauen Passen kann keine Rede sein, wenn
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