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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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18 S 9 2 Mrl«n«att >. d. Dtschn. B»4hillst-i. Mchtamtlicher Teil. 295, 20. Dezember 1911 gesprochen worden, es möge für Aufrechterhaltung der Laden preise etwas geschehen, der Kongreß hat alsdann auf Grund von drei Referaten, die erstattet wurden von den Herren A. Sy'urgeon-London, W. P. van Stockum jr.-Haag und Leclerc-Paris folgende Beschlüsse gefaßt: IS7: »Der Kongreßen der Annahme, daß es von großer Bedeutung ist, die internationalen Verhältnisse im Buch- und Musikalienhandelaus sesterer Grundlage aufzubauen, als dies bis jetzt der Fall war; »erkennend, daß es im höchsten Grade notwendig ist, so wohl für den Verleger wie sür den Sortimenter in allen Ländern zu einer Vereinbarung zu gelangen, welche den Schutz der gegenseitigen Interessen des Buchhandels in den ver schiedenen Staaten begründet; »in der Annahme, daß der unlautere Wettbewerb den allgemeinen internationalen Interessen des Buchhandels wider streitet und daß aus diesen Gründen besagter Wettbewerb kräftig und entscheidend bekämpft werden soll; »in der Annahme, daß zu diesem Kampfe ein Einver ständnis aller in der Internationalen Kommission des Ver legerkongresses vertretenen Vereine notwendig ist, ein Ein verständnis, das die allgemeinen Regeln zur Ausrechterhaltung der ursprünglichen Preise beim Verlaus an Privatpersonen <Leute, welche nicht dem Buchhandel gehören) und an Konsum- Vereine zu bestimmen hätte; »in der Annahme, daß ein solches Einverständnis sich be schränken könnte auf einige in oben genannten Ländern be stehende Vereine und daß die Feststellung dieses Einverständ nisses nicht aufgeschoben werden sollte, bis sämtliche Länder sich angeschlossen haben; »beauftragt das Exekutivkomitee, sobald als möglich eine Versammlung von Delegierten derjenigen Länder anzuregen, deren Vereine geneigt wären, einen Vertrag betresfend die Regulierung des Ladenpreises, wie sie im Reglementsentwurs vorgesehen ist, zu schließen.« - 188: »Der Kongreß erkennt, daß der vom Verleger fest gesetzte Katalogpreis immer und überall die offizielle Grund lage zu allen Geschäften bilden soll und konstatiert aus den ihm vorgelegten ossiziellen Dokumenten, daß der Katalogpreis der ausländischen Bücher in verschiedenen Ländern über Gebühr erhöht wird. »Infolgedessen ersucht er jeden nationalen Verein, aus der Grundlage des vom Verleger festgesetzten Katalogpreises einen Tarif für den Verkauf der ausländischen Bücher aus zustellen.« In seiner Sitzung vom 13. Februar 1911 studierte das Exekutivkomitee diese Fragen und beauftragte das Permanente Bureau, den Vereinen der einzelnen Länder beide Beschlüsse zur Kenntnis zu bringen mit der Bitte, die oben erwähnten Neserate und die in den Beschlüssen vorgcschlagenen Mittel zu studieren, um nachzusuchen, auf welche Weise die genannten Beschlüsse in den verschiedenen Ländern durchgeführt werden könnten. Die Sitzung des Börsenvereins-Vorstandes am 29. März 1911 hat sich mit diesen Beschlüssen eingehend beschäftigt. Der Vorstand hat seine Mitwirkung nicht abgelehnt, aber es ist doch mit Nachdruck aus die enormen Schwierigkeiten hingewiesen worden, die der Realisierung der Wünsche des internationalen Verleger-Kongresses entgegenstehen. Es wurde beschlossen, die Angelegenheit dem Verlegerverein zu überweisen und das Permanente Bureau entsprechend zu verständigen. ! In Nr. 127 des Börsenblattes vom 3. S. 1911 befindet sich der Auszug der Registrande des Vorstandes, wo es zum Schluß wie folgt heißt: »Der Vorstand hat (dem Internationalen Verleger-Kongreß) geantwortet, daß der Börsenverein aus Grund seiner Satzungen behindert sei, die Ordnung und den Schutz von Verkaussbestimmungen außerhalb der jenigen Länder zu übernehmen, in denen von ihm an erkannte, den buchhändlerischen Berussinteressen gewidmete Vereine beständen. Er müßte daher abwarten, welche Stellung der von ihm um seine Meinung befragte Deutsche Verleger verein einnehmen werde.« Damit habe ich vorgetragen, was der Börsenverein in der ganzen Sache seither getan hat. Es erübrigt mir nun noch die Stellungnahme des Deutschen Berlegervereins kurz mitzuteilen: Der Vorstand des Verlegervereins hat sich in einer Sitzung am 12. Mai ds. Js. mit dieser Frage beschäftigt und ist der Meinung, daß das äußerste wäre, was man tun könnte, zu versuchen, ein Abkommen mit Dänemark, Skandinavien und vielleicht Holland zu treffen, welches die Aufrechterhaltung des Ladenpreises in den vertragschließenden Ländern gegenseitig schützt. Freilich müßte die Voraussetzung dabei sein, daß die betreffenden Länder dann Kreisvereine des Börsenvereins würden, da ja sonst der Börsenverein eine Macht nicht aus üben könnte. Der Vorstand des Verlegervereins verweist sodann aus die Anträge des Herrn v. Stockum-Haag, die er zu Amsterdam gestellt, und später im Exekutivkomitee wiederholt hat. Diese Anträge enthalten gewiß sehr beachtliche Momente, sie beschäf tigen sich zur Hauptsache mit Abwehrmaßregeln gegen die Schleuderei. Herr van Stockum spricht sich dahin aus, daß die von französischen Kollegen gemachten Vorschläge ihm zweckentsprechend erscheinen — sie bestehen in: »Öffentliche Anklage des Schleuderers nach vorher eingezogenen sicheren Auskünften und Herbeiführung von Lieserungssperre«. Daß damit nur Sortimenter, niemals aber schleudernde Verleger bekämpft werden können, läßt der Antragsteller unerörtert. Als letztes Aktenstück ist ein Schreiben des Herrn Meiner an den Börsenvereins-Vorstand vorhanden, worin der Wunsch ausgesprochen wird, den Versuch zu machen, gegen die Schleu derei im Auslande vorzugehen. — Der Börsenvereins-Vorstand schließt sich dem Wunsche des Berlegervereins natürlich an, es möge die Schleuderei bekämpft werden, er muß jedoch erklären, daß ihm auf Grund der Börsenvereins-Satzungen keine Machtmittel zu Gebote stehen, um wirksame Maßregeln in Angriff zu nehmen, geschweige denn — sie durchzu- sühren! Nach meinem Dafürhalten würden Maßregeln gegen die schleudernden Verleger und Sortimenter, selbst wenn sie durchgeführt werden könnten, noch lange keine inter nationale Verkaussordnung schassen. Es ist im übrigen ja bekannt, mit welchen Elementen im Auslande wir uns ernstlich zu besassen genötigt wären, wenn wir als Kämpfer auftreten wollten. Meine Überzeugung geht dahin, daß das Ausland nicht imstande sein wird, die unlauteren Elemente aus seiner Mitte zu entfernen. Wir aber haben keinen Anlaß mit der Verfolgung unserer Pflichten und Aufgaben ins Ausland zu gehen, so lange uns nicht greifbare Unterlagen sür den Ersolg geboten werden, undsolangewirnochinunserem eigenen Hause redlich zu sorgen und zu ar beiten haben! Aber nun noch eines! Ich sagte schon, mit der Bekämpsung der Schleuderei sei eine internationale Verkaufsordnung noch nicht geschossen. Man müßte nämlich noch eine andere Aufgabe in Angrifs nehmen, deren Lösung ich einfach als eine Un möglichkeit betrachte. Ich meine die Durchführung der Laden preise des Ursprungslandes im Auslande! Die Umrechnung der ausländischen Bücherpreise in die heimische Währung muß sich jedes Land selbst Vorbehalten, und k a n n s i ch d u r ch internationale Abmachungen nicht sZvor- schreiben lassen. Und gerade hierbei müßten alle Macht mittel des Börsenvereins ebenso versagen, wie diejenigen der ausländischen Buchhändler-Vereine. Ich komme nunmehr zum Schluß, und glaube, gestützt auf die Ihnen dargelegten
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