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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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-1k 295. 20. Dezember 1911. Nichtamtlicher Teil. Wirs-«-« I. ». D»ch«. vLchh-üd«. 15993 Verhältnisse, daß der Börsenverein dem Bor - stand des Deutschen Verlegervereins die Erklärung abgeben solle, er vermöchte die Durchführbarkeit einer internationalen Berkaufsordnung nicht zu erkennen, und sei daher zu seinem aufrichtigen Bedauern nicht imstande, den Wünschen des inter nationalen Verlegerkongrefses zu ent sprechen.« Die Versammlung stellte sich auf den Standpunkt des Referenten, indem sie sich für die llndurchführbarkeit einer Internationalen Verkaufsordnung einstimmig aussprach. K. Gründung von buch händlerischen Orts- voreinen. Referat des Herrn Kretschmann: Die Gründung von »Ortsvereinen« inner halb der Kreisvereine. »In letzterer Zeit ist mehrfach im Vorstande des Börsen- vereins die Frage ventiliert worden: Sind Ortsver eine im wirtschaftlichen Interesse not wendig und mit unserer Organisation der Kreisvereine vereinbar, und wie soll sich der Börsenverein solchen Neugründungen gegenüber verhalten? — In früheren Jahren waren diese Gründungen von Ortsvereinen selbständig, d. h. ohne Fühlung mit ihren zuständigen Kreisvereinen vor sich gegangen und hatten dann die Anerkennung des Börsen vereins erstrebt, die ihnen im Interesse der Vermeidung von Zersplitterungen meist versagt werden mußte. Und das mit Recht: erstens würde die Arbeit für die Geschäftsstelle ins Un gemessene wachsen, wenn zu den anerkannten Vereinen noch eine größere Anzahl kleinerer Ortsvereine treten würde, und außerdem liegt auch die Gefahr nahe, daß für die Führung so vieler Vereine sich nicht die nötige Anzahl mitnnserer Organisation vertrauter Buchhändlersindeuwürde. Ist es doch schon schwer, für die Stellen der Vorsitzenden der großen Kreisvereine die geeigneten Leute zu finden, die soviel Gemeinsinn haben, diese schwere Arbeitslast auf sich zu nehmen und die auch das Verständnis für diese Aufgabe besitzen. Und doch können die »Ortsvereine«, die nur als »Vereine« oder als unausgesprochene »Vereinigungen«, z. B. in meiner Heimatstadt Magdeburg, figurieren könnten, von ungeheurem wirtschaftlichen Interesse für den betreffenden Ortsbuchhandel werden. Selbstverständlich setze ich dabei voraus, daß diese »Ortsvereine« sich sämtlich als Teile des betreffenden Kreis vereins fühlen und deren Satzungen und Ordnungen voll anerkennen. — Aber es gibt doch neben diesen Satzungen und z. B. Verkaussbestimmungen der Kreisvereine, die sich ja — wie ich soeben zu erörtern die Ehre hatte — natürlich innerhalb der Satzungen und Verkehrs- und Verkaufsordnung des Börsenvereins zu bewegen haben und sich dieserhalb mancherlei Beschränkungen auserlegen müssen, eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Erreichung wirtschaftlicher Vortelle, die bei einem Zusammenschluß der Ortsbuchhändler leicht erreicht werden können. — Den größten Vorzug würde ich darin er blicken, daß durch diese Ortsvereine eine bessere Ver ständigung der Ortskollegen durch persönliches Kennen lernen ermöglicht würde und dadurch manche häßliche Kon kurrenzauswüchse gar nicht erst in die Erscheinung treten würden. Das Mißtrauen, das jeder Konkurrent dem anderen entgegen zu bringen pflegt, wird mehr und mehr und nach und nach schwinden, wenn sich die Betreffenden mal am dritten Ort unter Wahrung der parlamentarischen Form aussprechen können, und es wird sehr häufig ein Gefühl warmen persön lichen Interesses für den srüheren geschästlichen Gegner, für den nunmehrigen »Kollegen« an Stelle des »Konkurrenz neides« treten. Meine Herren! Das sind keine utopistischen BSllmblatt für den D-utsch-» Buchhandel. 7S. Jahrgang. Wünsche, sondern Erfahrungen, die ich in der eigenen OrtS- vereinigung, die sonst ganz zwanglos, ohne Statuten, ohne Vereinsbeitrag besteht, sowie in anderen größeren örtlichen Vereinigungen, als deren Vorbild mir Hamburg-Altona er scheint, zu gewinnen Gelegenheit hatte. Daß sich bei einem besseren persönlichen Verstehen ein festerer Zusammenschluß ermöglichen läßt, liegt auf der Hand. Und wie nötig kann dieser werden bei »Submissionen der Stadt verwaltungen sür Lieferungen der Schulbücher« usw. Kein Magistrat wird an einem geschlossen dastehenden buchhänd- lerischen Ortsvereine achtlos vorübergchen können. Zieht er trotzdem die »Auchbuchhändler« zur Abgabe von Ofserten mit heran, so genügt die Bekanntgabe der aufgeforderten Firmen an die Orts- und Kreisvereine, um sie vorderAbgabe ihrer Offerte auf das ernsteste aus die Verkaussbestimmungen aufmerksam zu machen. Auch die Belehrung des betreffenden Magistrats durch die Vorsitzenden der Kreisvereine wird eine Wirkung nicht verfehlen. Aber ohne Zusammenschluß ist auch eine solche Agitation undenkbar. Sodann können auch manche Verkaussbestimmungen, die der Börsenverein den Kreisvereinen nach Maßgabe seiner Satzungen und Ordnungen nicht genehmigen kann, in den Ortsvereinen bei einem festeren Zusammenschluß der Kollegen durchgesührt werden. Sehr empfehlenswert ist es, für solche aus dem Rahmen der geschützten Be - stimmungen heraustretenden Paragraphen schriftlich eine Konventionalstrafe zu bestimmen, wie sich über haupt eine solche stets vorzüglich zur »Öffnung des gegen seitigen Vertrauens« bewährt hat. Lassen Sie mich an der Hand der in meiner Ortsver einigung gemachten Erfahrungen die wirtschaftlichen Vorteile erwähnen, die durch den örtlichen Zusammenschluß heraus geholt werden können. — Alljährlich zur Schul bücherzeit pflegt ein wilder Kampf ums Dasein zu ent stehen. Schulbücherverzeichnisse werden für jede Schule ge druckt und zwar nicht einmal, sondern von jeder Buchhandlung, die mit Schulbüchern handelt. Die Sache ist natürlich jedem einzelnen eine sehr teuere Agitation, und sie verlockt auch sehr häufig, aus diesen Zetteln in verblümter oder unverblümter Weise »Vorteile« in Aussicht zu stellen, die dem strengen Richterauge des Vereinsvorsitzenden nicht standhalten können. — Die wahnsinnige Arbeit der Einholung der Änderungen in den Schulbüchern aller Schulen will ich dabei nur nebenbei erwähnen. Meine Herren! Wer das kennt, wird mir zugeben: das kostet Nerven! — Wie ist das nun bei einer örtlichen Ver einigung? Die Herren eines Ortsvereins kommen an irgend einem ungenierten Orte einen Monat vor Schulschluß zu sammen — in Magdeburg geschieht dies in meinem Privat kontor — und vereinigen sich dahin: 1. auf gemeinsame Kosten nur einen Schulbücherzettel sür jede Schule herzustellen, 2. die Einholung der Auskünfte über die eintretenden Änderungen in den Schulbüchern bei den verschiedenen Schulen unter sich zu verteilen, 3. die Verteilung dieser Zettel an die Schulen ebenfalls unter sich zu verteilen usw. usw. Für das Schulbüchergeschäft allein lohnt sich schon eine solche Oltsvereinigung, zu der dann möglichst alle »Schulbuchhandlungen« mit größerem Absatz, auch wenn sie sonst nicht buchhändlerische Betriebe haben, heranzuziehen sind. Natürlich nur für diese Schul- büchersache. Man wird dann bald dahin kommen, sich durch gewisse Bestimmungen gegenseitig zu binden, und so ist es auch in Magdeburg geschehen. Unsere Bestimmungen stelle ich Interessenten, die sich an mich wenden, gern zur Verfügung. In noch viel weitergehender Weise haben sich die Hannover schen Kollegen sür das Schulbüchergeschäst geeinigt. Ich muß 2070
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