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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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I 5994 «»NEaU 5 ». Mich». Mlchch-»dL Nichtamtlicher Teil. ^ 295. 20. Dezember 1911. allerdings gestehen, daß wir in Magdeburg nicht imstande gewesen sind, diese an sich vortrefslichen Ideen auszuführen, da in den Tagen der Schulbücherhetze niemand — auch des abends nicht — abkommeu kann, um den Austausch der liegen gebliebene» von anderen vielleicht begehrten Schulbücher in die Wege zu leiten. Ich erinnere hier auch an den gemein samen spesenfreien Bezug der Teubnerschen Schulbücher, der noch den Vorteil sür sich hat, daß sämtliche Wiederverkäufer und Auchbuchhändler, soweit sie Teubnersche Bücher ge brauchen, diese nur durch die Vereinigung erhalten können. Verschweigen will ich aber nicht, daß damit eine etwas größere Schwerfälligkeit des Betriebes verbunden ist. Sodann möchte ich das »B e st e l l g e l d bei den Zeitschriften« erwähnen. Auch hierüber können nur örtliche Vereinigungen bestimmen, denn ein Aufdruck auf Zeitschristen wird wegen des Einzelverkaufs der Nummern nicht erreichbar sein. Die Höhe desselben bleibt ganz den Abmachungen der Ortsgruppe überlassen. Gut ist es, wenn man zu dieser Verbesserung der wirtschaftlichen Lage auch die örtlichen Kolportagevereine gewinnen kann, was bei ge schicktem Vorgehen meist zu erreichen ist. Ein weiterer engerer Zusammenschluß innerhalb eines Ortsvereins könnte durch die Journalzirkel-Bcsitzer erfolgen. Es ist ja eine betrübende Tatsache, daß fast alle Buchhand lungen solche, meist ganz unrentable, in manchen Fällen nicht unerheblich kostende Leseinstitute mit sich Herumschleppen, weil sie glauben, sich im Interesse ihrer Kundschaft davon nicht trennen zu dürfen. Eine Vereinigung aller dieser Zirkel — aber ich rate dringend: nach vorher erworbener Kenntnis »wie es gemacht wird« — zu einem großen Institute kann einen sehr fruchtbringenden und lohnenden Besitzanteil bilden. Aus die Möglichkeit »gemeinsamer Beste llun- g e n« zu günstigeren Bedingungen, sowie auf einen größe ren Nachdruck bei Disferenzsällen mit Verlegern, Kom missionären, Barsortimenten und sonstigen Kontrahenten will ich nur andeutungsweise Hinweisen, ebenso wie aus »frei willige Abmachungen« betreffend die jetzt in den meisten Fällen nicht mehr geschätzte Konkurrenzklausel, die auch durch eine Konventionalstrafe sichergestellt werden können. Und so mögen noch manche Vorteile durch den Zusammen schluß der Ortsvereine zu erreichen sein. In Anerkennung dieser wirtschaftlichen Vorteile hat nun der Bayerische Buchhändler-Verein an alle Städte seines Bezirks mit 20 000 Einwohnern die Anregung zur Bildung von solchen Ortsvereinen, natürlich in engster Fühlung mit ihm, gegeben. Mit welchem Erfolge, kann ich allerdings nicht sagen. Ich glaube auch nicht, daß eine solche Ortsgruppen- Gründung auf den ersten Versuch erwirkt werden kann. Es sind dazu doch zuviel Widerstände zu besiegen, wie ich aus eigener Erfahrung in Magdeburg weiß, und es bedarf der unermüdlichen Tätigkeit einzelner, um nach und nach das Vertrauen zu diesem örtlichen Zusammenschluß zu gewinnen. Aber der Ersolg ist auch des Schweißes der Edlen wert, und deshalb möchte der Vorstand Ihnen allen dringend ans Herz legen, die Gründung von Ortsvereinen unter Führung der Kreisvereine anzuregen und mit allen Mitteln zu fördern. Dann werden auch bald mehr Persönlichkeiten sür die Vor standsämter in unseren Organisationen zu haben sein.« In der Diskussion wird ein Bericht der Essener Ortsgruppe zur Verlesung gebracht, der interessante Ausschlüsse über die Tätigkeit der Ortsgruppe gibt. lHerstellung eines Plakates der Ortsbuchhändler sür den Weihnachtsmarkt, gemeinschaft licher Schulbücherbezug, Einrichtung einer Schulbücherbörse, Herausgabe gemeinsamer Schulbücherverzeichnisse u. a. m.) Ganz besonders erfreulich sei die Geschlossenheit des Vereins dem Publikum gegenüber. Auch in Mecklenburg seien durch das Zusammengehen der Ortsbuchhändler schöne Erfolge er zielt, bei Feststellung der Schulbücherpreise, bei Bestellgebühr der Zeitschriften, durch Einwirkung aus die Zeitungsverleger bei Zeitungsprämien-Jnseraten. Bei der Gründung von Ortsgruppen muß als oberster Grundsatz beachtet werden, daß sie unter dem Einfluß des Vorstandes des betreffenden Kreisvereins bleiben. Der Kreis- vereins-Vorsitzende hat die beste Gelegenheit, geeignete Orts buchhändler sür den Gedanken der Gründung von Ortsver einen zu erwärmen. Der Vorsitzende betont, daß eine Anerkennung von Ortsvereinen als ständige Organe des Börsenvereins nicht mehr stattsinden so», weil damit den Kreisvereinen das Mark entzogen würde, der Vorstand müsse in Verfolg dieses Grundsatzes alle Anträge auf Anerkennung von Lokal- Vereinen als ständige Organe des Börsenvereins ablehnen. In Bayern hat die Gründung von Ortsvereinen er freuliche Fortschritte gemacht, sie bestehen in Würzburg, Nürn berg, Augsburg, und es seien gegenwärtig Bestrebungen im Gange, auch in Regensburg und Kempten Ortsvereine zu gründen. In den Orten, wo die Gründung von Ortsvereinen er wünscht sei, wäre es von Wert, daß die Kreisvereine ihre Ver sammlungen abhielten. Nach Erledigung dieses Punktes ist die Tagesordnung erschöpft, und es kommt nunmehr zur Verhandlung der Antrag des Bayerischen und Münchener Buchhändlervereins auf Einsetzung eines Schiedsgerichts wegen grundloser Liefe rungsverweigerung durch den Verleger. Der Antrag wird durch den Vertreter des Bayerischen Buchhändlervereins begründet, die Einsetzung eines Schieds gerichts sei für alle diejenigen Fälle von großer Bedeutung, in denen der Verleger die Lieferung an das Sortiment ohne triftigen Grund verweigere. Der Vorsitzende sagt dem Antragsteller zu, daß er sich mit dem Vorstand des Deutschen Verlegervereins in Ver bindung setzen und den Antragstellern von dem Ergebnis dieser Verhandlungen Mitteilung machen werde. Ein Vorstandsmitglied des Verlegervereins sügt hinzu, daß der Deutsche Verlegerverein Wohl nur dann zu der Frage Stellung nehmen würde, wenn ihm besondere Fälle grund loser Lieserungsverweigerung als Material überwiesen werden würden. Jedenfalls bedürfe der Verlegerverein, um ein Schiedsgericht einsetzen zu können, der Genehmigung seiner Hauptversammlung. Es folgt nunmehr die in Aussicht genommene Bc - sprechungderneuen Lieserungsbediugun - gen der Barsortim enter. Die Versammlung einigt sich nach einer längeren Debatte dahin, eine Kommission einzusetzen, die aus dem Vorstand des Börsenvereins, dem Verbandsvorstand, gewählten Ver tretern der Kreis- und Ortsvercine aus Nord und Süd und den Barsortimentern selbst bestehen soll. In dieser Kommission sollen die neuen Lieferungsbedingungen beraten und aus ihre Berechtigung geprüft werden. Wenn tatsächlich im Verkehr zwischen Sortiment und Barsortiment Mißstände vorhanden sind, so ist deren Beseitigung im Interesse aller Beteiligten anzustreben. Hierauf wird die Sitzung, nachdem noch dem Vorsitzenden für seine umsichtige und sachgemäße Leitung der Versammlung der Dank ausgesprochen war, zu später Abendstunde ge schlossen.
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