Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.12.1911
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- 1911-12-23
- Erscheinungsdatum
- 23.12.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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16074 Börsenblatt f. v. Dtschn. Buchhandel Nichtamtlicher Teil. 298, 23. Dezember 1911. Universität Prag, hat sich, wie die Voss. Zig. mitteilt, im Alter von 64 Jahren erschossen. Das Motiv der Verzweiflungstat, die in den akademischen Kreisen Österreichs großes Aufsehen erregt, ist in einer wissenschaftlichen Polemik zu suchen. Professor Pic, der als Archäologe und Historiker einen geachteten Namen besaß, trat seit Jahren leiden- schaftlich für die Echtheit der sogenannten Königinhofer Handschrift ein, einer 1817 von dem tschechischen Literarhistoriker und Geschichts forscher Wenceslaus Hanka aufgefundenen, angeblich aus dem 13.Jahr- hundert stammenden Reihe von Pergamentblättchen, die alt- böhmische Poesien enthalten. Durch die gründlichen Forschungen deutscher und tschechischer Gelehrten ist diese Handschrift ebenso wie die kurz nach ihr ebenfalls von Hanka »aufgefundene« Grün- berger Handschrift als eine von diesem selbst herrührende Fälschung erwiesen worden. Professor Pic verteidigte demgegenüber mit einer kleinen Anzahl von Gesinnungsgenossen die Echtheit des Manuskripts und behauptete, daß namhafte ausländische — französische, belgische, italienische — Gelehrte auf Grund chemischer Untersuchungen zu der gleichen Überzeugung gelangt seien. Eine sich an diese Behauptungen schließende Polemik scheint Or. Pic so aufgeregt zu haben, daß er freiwillig aus dem Leben schied. Gestorben: am 16. Dezember Herr August Julius Krug in Leipzig, Inhaber der Firma seines Namens, im Alter von 66 Jahren. Der Verstorbene gründete am 2. Juli 1900 sein Geschäft als Reise- und Versandbuchhandlung, wandte sich aber bald dem Export- und Kommissions-Buchhandel zu. In diesen Geschäfts zweigen hat er, in den letzten Jahren wegen seines leidenden Gesundheitszustandes von seinem Sohne Albert unterstützt, achtungswerte Erfolge erzielt. Sprechsaal. Eine Kleinigkeit zur Börsenblattreform. Gelegentlich der Beratung der Vereinsvorstände habe ich der geplanten Reform des Börsenblatts im großen und ganzen zu gestimmt, selbstverständlich in der Voraussetzung, daß es auch bei dem neuen Verfahren gelingt, die Geheimhaltung in den Grenzen durchzuführen, die ihr im letzten Jahrzehnt gesteckt waren. Ver geblich habe ich aber darauf hingewiesen, daß es sich nicht empfiehlt, alle Mitglieder über einen Kamm zu scheren, wie es St. Bureaukratius zu tun pflegt, sondern unter Umständen die Mitgliedschaft auch ohne Bezug des Börsenblattes zu einem Bei- trage von etwa 10 ^ zuzulassen. In Frage kommen dabei, soviel ich sehe: 1. Die Firmen, von welchen mehrere Teilnehmer Mitglieder des Börsenvereins sind, für deren Betrieb aber ein Börsenblatt vollauf genügt; 2. Die Mitglieder, die nach Abgabe ihres Geschäftes gern noch im Börsenverein bleiben wollen, aber das Börsenblatt, das ihnen so lange täglich durch seinen wachsenden Umfang einen Schrecken eingejagt hat, nicht mehr täglich lesen, jedenfalls nicht mehr teuer bezahlen wollen. 3. Ich persönlich würde auch kein Bedenken tragen, noch weiter zu gehen und Widerstrebenden überhaupt das Börsenblatt nicht aufzwingen, da das Börsenblatt in den Händen solcher, denen es nicht ca. 14 im Jahre wert ist, den inserierenden Verlegern und Sortimentern keinen Nutzen bringen, wohl aber dem Börsenverein je 36 49 H weniger 24 kosten würde. Doch auf solcher Ketzerei will ich nicht bestehen. Was wird nun die Folge eines auf die Mitglieder unter 1 und 2 ausgeübten Zwanges sein? 1. Der Börsenverein ärgert sie nicht nur, sondern wirft für jedes dieser Mitglieder 36 49 weniger 24 ^ zum Fenster hinaus; eine geniale Finanzoperation in teurer Zeit. 2. Eine nicht ganz kleine Anzahl großer Verlags- und Sorti- ments-Firmen braucht 8, 10, 12 und noch mehr Börsenblätter. Sie werden doch nicht so dumm sein, diese weiterhin beim Börsen verein für 36 ^ zu bestellen, sondern sich an die leicht fest zustellenden Firmen, bzw. Personen wenden, die wider Willen miteinemzweitenBörsenblattgesegnetund eins gern billiger abgeben werden. Man wende mir daher nicht ein, daß ich pro äowo schreibe. Ich werde, wenn ich will, sofort einen durchaus »satzungsgemäßen« Abnehmer für das meiner Firma zugedachte 2. Exemplar haben und dabei noch ein Geschäft machen. Vielleicht gibt es aber noch schlechtere Mitglieder als mich, die ihr überflüssiges Exemplar weit unter 200 heimlich an Nichtmitglieder geben. 3. Der Börsenverein setzt eine Prämie darauf, daß seine alten Mitglieder ihm bei Aufgabe des Geschäfts den Rücken kehren und daß bei den mittleren Firmen mit mehreren Teilhabern auch ja nur ein Teilhaber Mitglied wird, bzw. da, wo jetzt schon mehrere Teilhaber find und das Interesse an den öffentlichen Angelegenheiten nicht hervorragend groß ist, einer — aus scheidet. Darüber herrscht aber doch wohl Einigkeit, daß womöglich alle selbständigen Buchhändler auch Mitglieder des Börsenvereins werden sollten und zwar möglichst früh, damit sie im besten Mannesalter schon Erfahrungen in dem trotz aller weisen Einwände immer wichtiger werdenden Vereinsleben gesammelt haben. Kommt aber die Börsenblattreform so zustande, so wird vielleicht mancher Vater zu seinem tatendurstigen Sohne und neugebackenen Sozius oder deren mehreren sagen: »Lieber Junge, Mitglied des Börsenvereins zu sein, kostet außer dem Eintrittsgeld jährlich 24 und den Beitrag zu einem Kreis- oder Verlegerverein. Komme wenigstens mit dem Ansinnen erst wieder, wenn du auf Kosten des Börsenvereins einen Abnehmer für das viele, unabwendbare Papier gefunden hast, Makulatur drucken wir selbst schon genug.« 4. »Wir wollen nicht Mitglieder 1. und 2. Klasse schaffen, und jedes Mitglied muß das Börsenblatt haben, da es das amt- liche Veröffentlichungsorgan ist«, war im wesentlichen die Ant- wort, die mir in oben genannter Versammlung zuteil geworden ist. Der letztere Grund ist hinfällig, da die oben genannten Mitglieder einer Firma doch nur ein Exemplar lesen werden; der erstere ist ebenso viel wert weil ich nachgewiesen zu haben glaube, daß diese Börsenblattreform gerade manche Buchhändler vom Börsenverein zurückhalten und sie dadurch gewissermaßen in die zweite Klasse des Buchhändlerstandes abschieben wird. Ich könnte nun meine Ausführungen mit dem neuer dings wieder so beliebten »vickeant cousules« schließen, will aber lieber einen praktischen Vorschlag machen — für den Fall, daß man an dem vorläufigen Beschluß festhält: Dann geben Sie wenigstens den alten, inaktiven Mitgliedern, die in Verlegenheit find, was sie mit all der Makulatur anfangen sollen, den Ber- langzettelbogen auf schönem weichen Büttenpapier, so werden mit dem Großvater auch die Enkel Sie preisen. Göttingen. vr. W. Ruprecht. Für die Versendung von O.-M.-Fakturen- Vordrucken. Da die Verkehrsordnung vom 24. April 1910 in § 30a den Sortimentern außerhalb des Deutschen Reiches und Österreichs vorschreibt, die O.-M.-Remittenden- und Disponenden-Fakturen bis Sonnabend nach Kantate den Verlegern zuzusenden, wäre es erwünscht, wenn die Verleger, die in Leipzig von ihren Kommissionären die Pakete auspacken lassen, drei O.-M.-Fak- turen-Vordrucke einsenden würden, um Differenzen zu vermeiden. Mein Herr Kommissionär schreibt mir in dieser Angelegenheit: Sie haben zur letzten Ostermesse die Fakturen im voraus ein- gesandt und auf die Pakete nur Adressen geklebt. Letzteres empfiehlt sich nicht, weil die Adressen mit der Verpackung weggeworfen werden. Ist nun beim Auspacken die Faktur nicht gleich zur Hand, was leicht Vorkommen kann, weil das Auspacken in vielen Fällen in Leipzig durch den Kommissionär erfolgt, die Fakturen aber direkt an den Verleger gehen, so werden die Bücher einstweilen beiseite gestellt. Es mag nun Vorkommen, daß die Bücher dann aufs Lager ge nommen werden und, wenn der Verleger dann die Faktur schickt, behauptet wird, es sei kein Paket da. Solche Differenzen lassen sich vermeiden, wenn den Paketen eine Abschrift der Faktur bei gefügt wird. Riga. E. Brüh ns.
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