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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-28
- Erscheinungsdatum
- 28.12.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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16130 BSrsenblau f. b. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. M 300, 28. Dezember !S1l Interessenvertretung des Deutschen Buchgewerbes ausgeht und in Leipzig, der historischen und zentralen Stätte dieses wichtigen Ge- werbszweiges, durchgeführt werden soll, hierfür auch die Zu stimmung und Mitwirkung der maßgebenden graphischen und sonst einschlägigen Gruppen gewährleistet erscheint, beschließt das Plenum des Vorstandes der »Ständigen Ausstellungskommission für die Deutsche Industrie-, der Ausstellung volle Förderung zuteil werden zu lassen. Das Brich der Zukunft (vgl. Nr. 294). — Herr 0«. Bredt wird sich ja wohl inzwischen überzeugt haben, daß das Handbuch in Zettel-(Kasten-)Form auch im Lande der Denker nichts Neues ist. Vielleicht darf ich aber auf ein Werk aufmerksam machen, das dem fraglichen Zweck in noch besserer Form entspricht und sich noch enger an die praktischen Bedürfnisse der Ge braucher anpaßt. Es erschien bei mir ein Handbuch: Weinhardt, Führer im kaufmännischen Briefverkehr, von dem die geheftete Ausgabe derart in Stolzenbergschnellhefter eingehängt ist, daß der Leser die für ihn entbehrlichen Blätter entfernen und Zusatz blätter nach seinen besonderen Bedürfnissen einhängen kann. Hier ist also nicht bloß die ständige Erneuerung, sondern auch die dauernde Anpassung des Inhalts durch den Gebraucher selbst ermöglicht. I. Bielefelds Verlag in Freiburg. s/c Bom Reichsgericht. Eine einzelne Fortsetzung eines Zeitungsromans als »unzüchtige Schrift.« Urteil des Reichsgerichts vom 22. Dezember 1911. (Nachdruck verboten.) — In der in Bochum erscheinenden Tageszeitung »Volksblatt« erschien im Feuilleton der Zolasche Roman »Arbeit« in einer großen Folge von Fortsetzungen. Von diesem wurde die Nummer vom 27. März 1911 beanstandet, die eine Vergewaltigung schildert, und Anklage gegen den verantwortlichen Redakteur P. wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften erhoben. P. führte in seiner Verteidigung aus, er habe den Roman auf die Interessen feiner Leser in ihrer politischen und sozialen Stellung hin geprüft, nicht aber daraufhin, ob das Werk auch zum Abdruck in kleinen Abschnitten geeignet erscheine und unbedenklich veröffentlicht werden könne. Es sei aber in Zeitungs kreisen Sitte, daß der Setzer den für jeden Tag abzudruckenden Teil bestimme und denselben nach dem Umfang des verfügbaren Raumes bemesse. Das Gericht führte nun aus, daß der ab- gedruckte Teil, der lediglich diese eine Szene enthalte, als solche zu beurteilen sei. Daher möge es dahingestellt bleiben, ob der Roman als solcher als unzüchtige Schrift anzusehen sei. Es könnten auch die Personen ausgeschaltet werden, die den Roman als Ganzes lesen — also die Abonnenten; in bezug auf diese sei die Qualität des ganzen Romans maßgebend. Bei Beurteilung dieses inkriminierten Stückes sei davon aus zugehen, daß die Zeitung im Buchhandel erscheine und in Lokalen ausläge. Damit sei aber schon die Möglichkeit gegeben, daß mancher Leser nur dies abgeschlossene Bruchstück des Romans lese, und daß die Schilderung einer Vergewaltigung geeignet sei, das Sittlichkeits- und Schamgefühl in gröblichster Weise zu ver letzen, stehe wohl außer allem Zweifel. Der Tatbestand des 8 184 Ziff. 1 des Strafgesetzbuchs sei somit objektiv gegeben. Der Angeklagte sei aber nach § 20 des Preßgesetzes als Redakteur haftbar. Der Redakteur habe einen Roman mit ganz anderen Augen zu lesen als der gewöhnliche Leser. P. habe gewußt, daß derartige Stellen im Roman ent halten seien und daß er in Stücken abgedruckt werden würde er habe auch gewußt, daß der Roman sich zur Veröffentlichung nicht schlechthin geeignet habe. Aus diesen Erwägungen ver urteilte das Gericht den Angeklagten zu 20 ^ Geldstrafe. — Gegen diese Entscheidung legte P. Revision beim Reichsgericht ein, in der er Verletzung des materiellen Rechts rügte. Die Fortsetzung bilde keine besondere Schrift im Sinne des Gesetzes. Des weiteren sei auch nicht festgestellt, daß sich der Angeklagte der ihm zur Last gelegten Tat bewußt gewesen sei; denn es frage sich, ob die Schuldpräsumtion des 8 20 des Preßgesetzes so weit reiche. — Der Reichsanwalt beantragte die Aufhebung des Urteils, da der strafrechtliche Vorsatz — soweit sich der Vorsatz also auf 8 184 des Strafgesetz buches beziehe — nicht ausreichend festgestellt sei. Nach den Aus führungen des Urteils gewinne es den Anschein, als ob der straf- rechtliche Vorsatz des § 184 sich mit dem Vorsatz des 8 20 des Preßgesetzes decke. Dies sei aber unrichtig; denn ersterer begreife auch noch das Bewußtsein des Verstoßes gegen die Strafnorm in sich. — Der höchste Gerichtshof schloß sich den Ausführungen des Reichsanwalts an, hob seinem Antrag gemäß das Urteil auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück. (Aktenzeichen: ö 0 779/11.) Eine deutsche Zeitung für Palästina. — Vor etwa 9 Mo naten veröffentlichten die Mitteilungen des Vereins für das Deutschtum im Ausland die Zuschrift eines angesehenen Deutschen aus Jerusalem, der auf die Notwendigkeit einer deutschen Zeitung für Palästina hinwies. Nunmehr soll diesem Bedürfnis wenigstens für einen bestimmten Teil des dortigen Deutschtums Rechnung getragen werden. Vom 1. Januar 1912 ab wird in Jerusalem unter dem Titel »Jerusalemer Woche« ein Wochenblatt erscheinen, das das Organ der deutschen Templerkolonien in Jaffa, Jerusalem, Haifa, Wilhelma und Bethlehem sein soll. Herausgeberin ist die Tempel-Aktiengesellschaft. Die »Jerusalemer Woche« ist dann neben dem »Osmanischen Lloyd« das zweite deutsche Blatt, das innerhalb des türkischen Reiches erscheint. Im näheren Orient kommen als drittes die »Aegyptischen Nachrichten« in Kairo hinzu. Personalnachrichten. Ernennung. — Der Professor sür deutsches Recht vr. Sieg, fried Rietschel in Tübingen wurde zum Vorsitzenden der Sachverständigen.Kammer für Werke der Literatur für Württem berg, Baden und Hessen ernannt. Gestorben: in der Nacht vom 22. zum 23. Dezember Herr Rudolf Schotte, Mitinhaber der geographisch-artistischen Anstalt und Verlagsbuchhandlung Ernst Schotte L Co. in Berlin, im Alter von 49 Jahren. Der verstorbene Berufsgenosse ist nach Meldung der Tages zeitungen während der Fahrt aus dem Straßburger V-Zuge, den er mit seiner Frau benutzte, gestürzt und auf dem Bahnkörper der Strecke Ludwigshafen—Mundenheim tot aufgefunden worden. Die Feststellungen haben ergeben, daß Schotte unterwegs sein Coupe verlassen hat. Seine Frau war der Ansicht, daß er sich in den Speisewagen begeben habe. Erst kurz vor Straßburg, als er noch nicht zurückgekehrt war, befürchtete man, daß ein Unglück geschehen sei. In Straßburg wurde dann das Fehlen des Reisenden festgestellt. Seine Identität konnte in Ludwigshafen durch die bei ihm Vorgefundene Radfahrkarte und den Jagdschein festgestellt werden. Das beklagenswerte Ende des so frühzeitig aus dem Leben Geschiedenen der 23 Jahre an der Spitze des altangesehenen Geschäfts stand und es zu hoher Entwicklung und großem Ansehen geführt hat, wird allgemeine Teilnahme im Buchhandel Hervorrufen. Ferner; wie wir verspätet erfahren, am 18. Dezember Herr Buch druckereibesitzer und Verlagsbuchhändler D. B. Wiemann, Inhaber der Firma seines Namens in Barmen, im eben vollendeten 66. Lebensjahre. In Gemeinschaft mit seinem Neffen Tiberius Gerhard Wiemann übernahm der Verstorbene am 11. September 1871 käuflich die Buchdruckerei von I. F. Steinhaus in Barmen, die zuerst unter der Firma I. F. Steinhaus (D. B. L T. G. Wiemann), später unter den Namen der Inhaber D. B. L T. G. Wiemann fort geführt wurde. Am 18. Januar 1884 trat Tib. Gerh. Wiemann aus dem Geschäft, dem inzwischen eine Verlagsbuchhandlung an gegliedert worden war, aus, das mit diesem Tage in den alleinigen Besitz des jetzt Verstorbenen überging. John Bigelow — In New York ist vor kurzem der Schriftsteller, Journalist und Diplomat John Bigelow im Alter von 94 Jahren gestorben. Unter seinen zahlreichen Werken sind wohl die Lebensbeschreibungen von Bryant (1890) und Tilden (1905), sowie seines größten Vorgängers auf dem Posten des amerikanischen Vertreters in Paris, Benjamin Fanklins (1875), j die bedeutendsten. Kurz vor seinem 92. Geburtstag erschien noch ! aus seiner Feder das interessante und lehrreiche Werk »1'bs
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