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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1909
- Sprache
- Deutsch
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^ 32, S. Februar 1909. Nichtamtlicher Teil, Vörscicklalt f. d. Dtschn. Buchhandel- 1705 sinnigen Drucker I, I, Ehr. Bode erzählen will. Und ein noch breiterer Raum mußte ihren unheilvollen Quertreibereien gewidmet werden in dem Buche, dessen Besprechung mir vorliegt: in Goldfriedrichs zweitem Bande, Handelte es sich doch hier darum, den Missetäter in die rechte Umwelt hinein zustellen l den Nachdruck überhaupt, wie er namentlich in den beiden letzten Dritteln des achtzehnten Jahrhunderts den Buchhandel zu einem beträchtlichen Teil geradezu beherrscht schon der alte Ovid gesungen: man könnte das fast als Motto über den ganzen Band setzen! — In Nr, 180 des Börsenblatts vom 6. Juni !908 habe ich von der äußeren Geschichte des Goldfriedrichschen Werts bereits so viel berichtet, daß ich mich heute daraus beschränken darf zu erwähnen, daß der Verfasser dem ursprünglich beabsichtigten Abschlußjahre 1825 (Vorwort der Historischen Kommission vom Dezember 1907, S. VII) den Beginn der Fremdherrschaft in Deutschland vorgezogen hat, um die Ge schichte der Organisation des Buchhandels besser mit der deutschen Gesamtentwicklung in Einklang zu bringen. Von Haupt-Eindrücken, die das Studium des Buchs dem Leser vermittelt, seien auch diesmal hervorgehoben erstens das ausgesprochene Talent souveräner Stoffbewälligung, das einen die Nichlberücksichtigung kleiner, netter Züge oder abgeleiteter Quellen') nur selten bedauern läßt, und zweitens die ent wickelnde Methode auf Grund der Weltanschauung: -»Der Mensch macht weder die Dinge, noch sich selbst; aber das ist sein eigen, was er mit den ihm gegebenen Anlagen aus den ihm gegebenen Dingen macht- (S, 9). So viel im all gemeinen. Des Besonderen bietet der ziemlich 700 Seiten starke Band natürlich wieder außerordentlich viel; ich will versuchen, ein paar der wichtigsten und interessantesten Einzelheiten mit knappen Strichen nachznskizzieren. Im Mittelpunkt des ersten Kapitels (Der Beginn des Nachdruckszeitalters) steht der honorar-honorige Verleger Philipp Erasmus Reich, Sein Abschied von Frankfurt a, M. (Fasten 176t) bedeutete das Grab der dortigen Buchhändler-Messe. Jubilate 1761 be ginnt ein hartnäckiger Kampf gegen den Nachdruck mittels genossenschaftlicher Selbsthilfe; er richtete sich in der Haupt sache gegen die Schweiz und gegen Maria Theresiens mer- kantilistischen Hofbuchdrucker und höchst erfolgreichen Hofbuch händler Joh, Thom. Edlen von Trattner. Es gewährt einen eigenen Reiz, zu verfolgen, wie zäh Reich seine Reformgedanken unter fortwährender Aneiferung der mißtrauischen oder doch vorsichtigen kursächsischen Regierung verfochten und trotz mancher Mißerfolge und Nackenschläge doch so durchgesetzt hat, daß sein Versuch mit vollem Recht als der erste wirk liche Vorläufer des Börssnvereins angesprochen werden darf. Die ersten Satzungen seiner allerdings kurzlebigen, innungs mäßigen Buchhandelsgesellschaft stammen noch aus dem Sommer 1764; sie beschäftigen sich bereits u. a, mit einer Beeinflussung der Bücherpreise, Der größte Hemmschuh war auch auf diesem Gebiete das Fehlen einer den neuen Ein richtungen allgemeine Beachtung verschaffenden, durchgreifen den Reichsgewalt: das Territorium spielte die ausschlag- gebenden Trümpfe aus. Und das Ergebnis war eine schauder haste Unsicherheit namentlich im Prioileg(un)wesen, Reich, Breitkopf und Genossen heischten deshalb, außer einer strengen *) So könnte man zu S. 279 lNeisebeschreibungen) mit einigem Recht die Würdigung vermissen, die dieser Literatur wiederholt von Friedr. Ratzel zu teil geworden ist; und zu S. 326 (Allgemeine Zeitung) fehlt merkwürdigerweise ein Hinweis auf Ed. Heycks Festschrift, — Geringere Versehen: aus S, 7 lies Coronini und Topographia! Auf S. 28, Zeile 2 von unten fehlt hinter »hatte« das wichtige Wörtchen sonst. Aus S, 33 wüßte ich gern das Datum des Programms und der »andern« Eingabe Jmm, Brsitlopss, Börsenblatt für dm Deutschen Buchdanb-l, 7S, Jahrgang, Handhabung der längst vorhandenen Gesetze gegen den Nach druck aller protokollierten und privilegierten Bücher (auch aus zugsweise): ihre eigene Bevorzugung im fremdsprachlichen Nach druck und im Schutz der ersten Übersetzung, sowie die Bedingung der Gegenseitigkeit für die Auswärtigen, Aber die historisch bemerkenswerte Erklärung der verbündeten Buchhändler vom l7, Mai 1770 erlangte unterm 18. Dezember 1773 nur ein kur sächsisches Mandat zum Schutze gegen den Nachdruck von Büchern, die in Kursachsen gedruckt worden waren. Erreicht waren die Generalprivilegierung und die Protokollierung (an Stelle der alten Spezialprivilegierung), die Bedingung der Gegen seitigkeit, der ausschließende Schutz der erstgemeldeten Über setzung, das (völlig neue) Verbot des Verrechnens und des Transits der Nachdrucke (von Trattner, Schmieder und Kon sorten) und die Anerkennung einer Buchhandelsvertretung, wenn auch nicht in dem Umfange, wie ihn Reich ge wünscht hatte. Weil aber der deutsche Süden vom Norden nicht ohne weiteres abhängen wollte, der Unterschied der literarischen Produktion und der verhaßte sächsische Nettohandel weiter bestanden, so förderte') das Kursächsische Dezembcrmandat den Nachdruck, anstatt ihn zu unterdrücken. Der Reichs buchhandel, der sich nicht maßregeln ließ, verteidigte sich nicht unwirksam in der »Defensionsschrift einer schwäbischen Buchhandlung« (Eckcbrechtj vom 10, Mai 1779, Leipzig antwortete auf den schon 1775 eröffneten Hanauer (Nach drucks-) Umschlag am 16, Juli desselben Jahres; Interesse beansprucht darin vor allem die Behandlung der Rabatt srage (S, 67 f). Ein Kapitel für sich bildet das Problem, zwischen Verlegergewinn und Autorhonorar ein angemessenes Verhältnis zu finden (Schulbeispiel; Geliert — Wendlec, S. 118 f.). Gegen die angeblich übliche Übervorteilung durch den Buchhändler hilft, so lautet das Rezept von da mals, allein der Selbstverlag. In die Reihe dieser Versuche schlug der oben gestreifte Dodsley alias Schnuckert eine fühl bare Bresche; selbst ein Klopstock hat nur einmal — mit seiner schrullenhaften Gelehrtenrepublik von 1774 — Erfolg mit einer Ausschaltung des Buchhandels gehabt. Ausführlich und eingehend erörtert der Verfasser, nach dem er G, I, Göschens einjährige, P. G, Kummers ebenfalls einjährige und schließlich C, Ehr. Horvaths dauerhafte Buchhändlerbörse (von 1791, 1792 und 1797) von ihren unscheinbaren Anfängen an verfolgt hat, den Büchermarkt des ausgehenden 18, Jahrhunderts, Das Auffallendste daran find auch hier wieder die für unsere Anschauungen sehr hohen Preise. Nachdenklich stimmen einen einzelne Urteile über erschreckend schlechten Absatz unserer Klassiker >S, 272 u, S, 321) gegenüber dem fleißigen Abgänge der seichten oder gar erotischen Schundliteratur, deren »vorzüglichste» Vertreter auf Seite 261 (Thema: Leihbibliothek!), Seite 310 f, und auf Seite 393 (Thema; Zensur!) nicht ohne erlösenden Humor preisgegeben werden, Lä vocsm: Zensur; auf diesem Gebiete konnte die alte deutsche Zersplitterung in so und so viele selbstherrliche Territorien gelegentlich segensreich wirken; denn die Kataloge der verbotenen Bücher stimmten, Gott sei Dank, durchaus nicht miteinander überein. Charakteristisch für das damalige offizielle Bayern ist die barbarische Unterdrückung alles dessen, was sich vaterlandliebend nannte (S, 382). Diese inäieos libroruw xrobibitorum 1790 ff, sind tatsächlich abschreckende Beispiele für den Abgrund, bis zu dem sich die »verfassungs mäßige Dummheit- vorwagen durste, ohne zu fallen, und ') Geradezu drollige Belege dafür bringt Goldfriedrich auf Seite 71 u, f, und Seite 107 u, s, bei. Originell sind seine Ver gleichungen der damaligen Nachdruckspreise mit denen der Reclam- bibliothel im Zeitalter des freien Wettbewerbs (S 102 s,>, 223
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