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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1910
- Strukturtyp
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- 1910-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1910
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 275, 28. November 1910. Jahre alt geworden, so hätte er zehnmal soviel besessen, als im Jahre 1870. Wäre er achtzig geworden, so hätte er das Inkraft treten des amerikanischen Verlagsrechtsschutzes gesehen, für dessen Zustandekommen er so tatkräftig arbeitete, weniger freilich indem er an sich, als an andere Schriftsteller dachte. Dickens starb im Sommer 1870 und hinterlieb eine zahl reiche Familie. Sein Vermögen belief sich auf 70 000 Pfund. Um so viel für seine Erben zu erübrigen, hatte er sich in den letzten fünf Jahren durch Vorlesungen buchstäblich zu Tode gearbeitet. Die anstrengenden Reisen über das Königreich und den ameri kanischen Kontinent untergruben selbst seine feste Konstitution; denn Dickens las nicht vor im landläufigen Sinne des Wortes. Von nicht gewöhnlicher schauspielerischer Begabung, wie er ohne hin war, spielte er jedes Kapitel seiner Romane, und jede Empfindung, von der er las, bebte in seinem Leibe, zerrte an seinen Nerven. Kein Wunder, daß er die Zuhörer mit sich riß; wie sie seinen Worten lauschten! sie weinten mit der kleinen Nell und lachten laut auf mit Pickwick und Mr. Traddles. Aber dieses Einsetzen der ganzen Persönlichkeit wäre nicht nötig gewesen, wenn schon zu Dickens' Lebzeiten ein jeder nichtenglischer Ver leger, der seine Bücher druckte, ihm hätte Tantieme zahlen müssen und wenn diese Tantieme auf eine gewisse Reihe von Jahren nach seinem Tode zum Besten der Familie weiter bezahlt worden wäre. Von allen ausländischen Verlegern indessen weigerte sich nur einer, ein Raubritter an dem geistigen Eigentum des rechtlich Schutzlosen zu sein. Dieser einzige war der deutsche Baron Tauchnitz, für den Dickens denn auch solche Achtung empfand, daß er einen seiner Söhne, der Buchhändler werden wollte, zu ihm nach Leipzig in die Lehre schickte. In England aber gibt es ein Sprichwort, das heißt: »Ksver too lato to wenck« — es ist nie zu spät zur Besserung. Diesem Satze getreu fordert das »Ltrancl Llaburine« nun auf, den Tribut, den die Welt an Dickens schuldet, nachträglich zu ent richten. Wen fordert sie auf? Dich, mich, Engländer, Amerikaner, Deutsche — alle. Eine Marke ist gezeichnet worden und soll, das Stück zu einem Penny, verkauft werden. Ihr symbolischer Ent wurf eignet sie zum Einkleben in die Bücher von Dickens, die wir auf unseren Regalen haben. Das ganze Jahr 1911 hindurch wird diese Dickens-Marke bei allen Buchhändlern, allen Papierwaren händlern und kleinen Buchbindern in allen Kulturstaaten zu kaufen sein, und wenn das Jahr vorüber ist, wird der Erlös den Hinterbliebenen des Dichters eingehändigt werden. Man mag sich eine kaufen, um sie ähnlich wie ein Exlibris in seinen »David Copperfield« einzukleben, oder man kann Dutzende nehmen zur Erinnerung und zur Gewissenserleichterung, um den Dank, den ein jeder dem großen Gewissenswecker schuldet, auch einmal wirkliche Gestalt zu verleihen. Was Dickens selbst von solchem nachträglichen Solde denken mochte, ist schwer zu entscheiden. Aber sicher ist, daß, wäre ein solcher Vor schlag zum Besten eines andern zu seinen Lebzeiten ge macht worden, keiner freigebiger dazu beigetragen hätte, als eben er. Vom alten Dumas wurde einst gesagt, daß er so viele Leser gehabt hätte, daß, gäbe ein jeder von ihnen auch nur einen Sou, man ihm ein Denkmal aus purem Golde errichten könne. Und was auf Alexander Dumas paßt, das paßt auf Charles Dickens hundertfach. So gering möcht' ich von den Menschen nicht denken, daß ich nicht glaubte, daß, wenn erst die Dickens-Marke erschienen sein wird, Leser und Leserinnen zu Millionen und Abermillionen freudig herbeikommen werden, ihre Dankessteuer den Manen dessen zu entrichten, der sie das Gute lieben, das Schlechte verachten gelehrt, in heißem Mitgefühl weinen, aus frohem Herzen lachen gemacht hat wie kein anderer. A. Rutari, London. Die Dickens-Marke ist von dem bekannten graphischen Welt unternehmen der Herren Tuck in London entworfen und her gestellt worden. Sie ist in Stahl geschnitten und wurde auf einem besonders für diesen Zweck angefertigten Handpapier ge druckt. Jede Marke trägt ein Wasserzeichen, damit sie gegen Fälschung sicher ist. Zunächst ist von diesen Marken eine Auflage von einer Million hergestellt worden, doch hofft man, daß wenigstens zehn Millionen abgesetzt werden. Zur Verbreitung der Dickens-Marken haben sich sowohl in England als in Amerika Komitees gebildet, denen die besten Namen in Literatur, Kunst, Journalistik, Politik und Handel angehören. Der Vertrieb liegt in den Händen der Firma George Newnes, Ltd., in London ^VO., 3—11 Southampton Street, Strand, die die Blätter an die Buchhändler und Papierwarenhandlungen abgibt, die sie ihrerseits den Freunden und Bewunderern von Dickens zugänglich machen. Für Deutschland ist bis zur Stunde noch keine Zentralstelle für den Vertrieb der Dickens-Marke be kannt; aber zu erwarten ist, daß es auch bei uns jeder Buch- Händler als eine Ehrenpflicht betrachten wird, möglichst viele Dickens-Marken zu verkaufen, als einen kleinen Tribut für den Genius des großen englischen Humoristen. Gustav Uhl. Bücherversteigeruugen in London. — Am Donnerstag, 10. November, und Freitag, 11. November, fand bei Sotheby, Wilkinson L Hodge in London wieder eine größere Ver steigerung von Büchern und Handschriften statt, aus 5er folgende Preise besondere Hervorhebung verdienen: ^lLckomoisolls ä'Ormo^ 1/^in6s'8 ösrßsrisZ eb Opusoulss, 1784, 17 Pfund 10 Schilling (Lampson); — W. Wordsworth, MsesUirueoas ?osm3, 4 Bände, 1820, 20 Pfund (Quaritch); — Ibs Humorist, 4 Bände, 1819—1820, 21 Pfund (Spencer); — W. Combe, ll'do LnAlisb v-rnes ok Osatb unä tbe Dilles ok 1-iks, 3 Bände, 1815—1817, 11 Pfund 10 Schilling (Cooper); — W. Combe, lüks ok Napolsov, 1815, 11 Pfund (Poung); — G. Cruikshanks Oomio ^.ImLuaelr, 6 Bände, 1835—1853, 15 Pfund 5 Schilling (Carrington); — S. L. Clemens (Mark Twain), VVor-ks, 25 Bände, 1900—1909, 13 Pfund 6 Schilling (Maggs); — Thackerays on ttis 6sQiu8 ok Osor^s Oruilrsbautr, zu 4 Bänden erweitert und eigens illustriert, 4°., 1840, 42 Pfund (Hornstein); — Ackermanns Oostumss ok tbs Niiti8b ^rm^, 15 farbige Tafeln, Folio, 1858, 13 Pfund 15 Schilling (Rimell); — ll'bo 8a.tiri8t, 14 Bde., 1808—14, 12 Pfund (Norton); — Rudyard Kiplings Ibo 8mitll ^ckmiaistration, Alla- habad, 1891, 30 Pfund (B. F. Steven); — W. Hubbards Ibe k,686nt 8ta.ts ok I^ow Ln^Iunck, 4"., 1677, 11 Pfund 15 Schilling (Sabin); — Legros, I/^rt cks 1a. Ooikkars ckss Orrmes kVLoyoi8S8, mit den zwei Nachtragsbänden, 1768—1769,19 Pfund (Calthrop); Sowerbys lloAlisb Notars, 23 Bde. und Register, 1709—1806 und 1814, 12 Pfund 15 Schilling (Wesley). — Der Gesamterlös der Versteigerung betrug 1046 Pfund 11 Schilling. Am Freitag, den 18. d. M. gelangte bei Hodgson eine zwei tägige Versteigerung zum Abschluß. Die wichtigsten Einzellose waren: Curtis' Lota.oiea.1 UaAirrins vom Beginn im Jahre 1787 bis 1887, 116 in 95 Bänden, 68 Pfund (Wesley); — eine voll ständige Folge von Edwards UotLmog.! ksAistor, 34 in 33 Bänden, 26 Pfund (Wesley); — Sowerbys Lvslisb Kotaus, 13 Bände, 16 Pfund (Bumpus); — eine vollständige Folge von ll'bs 8tg.ti8tios,I 8oeist^'8 Journal, 77 Bände, 28 Pfund (Sotheran); — Moliöre, Oeuvres, herausgegeben von M. Bret, 6 Bände, 1773, 15 Pfund 10 Schilling (Jsaacs); — Pope, l'trs Duoeiack, zweite Duodez-Ausgabe der ersten Auflage, 13 Pfund (Maggs). (Nach: »Ibe kubliebers OirouIa>r«.) Bour Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) Der Straf antrag einer Aktiengesellschaft. — Der Angeklagte, Selter- Wasserfabrikant Anton Rambock, war früher vom Landgerichte Danzig wegen Vergehens gegen das Warenzeichengesetz zu 160 X Geldstrafe verurteilt worden. Nachdem das Reichsgericht das Urteil aufgehoben hatte, erkannte das Landgericht Danzig am 9. Juli auf Einstellung des Verfahrens, weil der Strafantrag nicht den Anforderungen des Gesetzes entspreche. Der Strafantrag ist gestellt von der Sinalco-Aktien- gesellschaft in Detmold und enthält nur die Unterschrift Karl Vogel. Es bedurfte aber, sagt das Urteil, des Zusammen wirkens zweier Personen, wie der Auszug aus dem Handels register ergibt. Zur Zeit der Stellung des Strafantrages bildete allerdings Herr Vogel allein den Vorstand, aber der Aussichtsrat hat erst später beschlossen, daß Herr V. für sich allein berechtigt sein soll, Strafanträge zu stellen. — Gegen die Einstellung des Verfahrens hatte die Sinalco-Aktiengesellschaft Revision beim Reichsgericht eingelegt. Allerdings, so war ausgeführt, enthielt die Satzung der Gesellschaft zur Zeit der Eintragung die Bestim mung, daß zwei Personen unterzeichnen müssen, aber zur Zeit der Stellung des Strafantrages war nur Karl Vogel Vorstand, wie auch das Handelsregister ergibt. Das Gesetz gehe davon aus, daß
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