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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.03.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-03-29
- Erscheinungsdatum
- 29.03.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
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8752 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 70. 29. März 1910. schäften, NnioersilätkN und Behörden umfaßt, ebenso wie ungefähr 700 Revuen und Journale, von denen jedes als ein Band zählt, beläuft sich auf 11 296 (1899: 3281; 1900: 8517; l901: 4482; 1902: 54lS; 19))!: 7816; 1904: 913-; 1908: 9342; 1906: 9851; 1907: 9185), also sür 1908 eine Zunahme um 2111. Wir erinnern daran, daß es sich hier um Erwervungen der Bibliothek handelt, die beauftragt ist, alle Dokumente zu sammeln, die auf das literarische, politische und soziale Leben seit ihrer Erneuerung im Jahre I 848 Bezug nehmen. Wie viel dieser Neuanschaffungen im Jahre 1908 erschienen sind, wissen wir nicht, aber die Hoffnung ist nicht zu kühn, daß in nächster Zukunst eine weise Auswahl zwischen den Ver öffentlichungen des laufenden Jah.es und denen früherer Jahre getroffen wird, sowie zwischen den eigentlich literarischen Erzeugnissen und den zahlreichen Gelegenheitsschriften, die nicht in diesen Rahmen gehören, wie Jahres- und Rechen schaftsberichte von Vereinen, Statuten, Zirkulare, Programme usw, endlich zwischen den Veröffentlichungen geschichtlicher, politischer und literarischer Natur. Die aufgewandts Mühe, die Produktion in dieser Weise zu anachsieren, wird übrigens von neuen Nachforschungen in Deutschland unterstützt werden (s. oben) die den Zweck haben, die Produktionen deutscher Sprache außerhalb des Reiches besonders anzufithren. Im Jahre 1907 betrug der Überschuß der Eintragungen in das Register des Lurerrrr koäörsl cio Irr propriölö iutellso- tu»1Is 294 (1901: 328; 1902: 334; 1903:333; 1904:321; 1905: 399; 1906: 254; 1907: 301), worunter 237 (242) obligatorische und 57 (59) fakultative Eintragungen sind. Wie wir schon in unsrer letzten Nummer angekiindigt haben (Droit «14 uteure S. 156), umfaßt das Lmorrairs äs Irr Lresss suisso, 1909, die Kataloge der Tagesbätter und peri odischen Veröffentlichungen der Schweiz, nach Kantonen, Inhalt und alphabetischem Verzeichnis geordnet. Trotzdem enthalten diese Angaben nur eine einzige Tabelle, und zwar in Zusammenstellung der Veröffentlichungen nach den Kantonen, in denen sie erscheinen. Die Zahl dieser Blätter beläuft sich auf 1332 Tagesblättcr und Reviien, was im Vergleich zu der am 1. März 1907 aufgestellten und vor einem Jahre wiedeiholtcu Statistik eine Zunahme von 202 Blättern be deutet: die Kantone, die die meisten besitzen, sind folgende: Zürich (255), Bern (253), Waadt (141), Genf (129), Basel (71), St. Gallen (69), Aargau (56). Neuenburg (53) usw. Wenn man die Blätter dem Inhalte nach gruppiert, crhält man die Gesamtsumme von 1438; diese höhere Zahl kommt daher, daß mehrere Veröffentlichungen in zwei ver- ichiedenen Rubriken erscheinen; so kommt unser Blatt unter zwei Rubriken vor, nämlich unter »Recht- und unter »Literatur» Wir prüfen li cht nach, ob das nicht eine zu große Auszeichnung für »Do Droit. ä'Lrrtour» ist, und über lassen das Urteil in diesem Punkt uojern Lesern. Es folgt hier die so erhaltene Tabelle, von der wir übrigens nur die zehn wichtigsten Zweige wikdergcben: I. Politische Zeitschriften und Novellen 387 L. Philosophie 4 3. Religion, Missionen, usw. 118 4. Staatswirtschaft 269 5. Philologie 6 6. Naturwissenschaften 14 7. Angewandte Wissenschaften 3-4 8. Schöne Künste und Sport 170 9. Literatur 84 10. Geographie und Geschichte 15 Insgesamt: 1438 Mehrere der angegebenen Gruppen haben sehr detaillierte Unterabteilungen erhalten, sei es dem Inhalt, sei es der Sprache nach. Danach gibt es 262 politische Blätter in deutscher, 101 in französischer Sprache, 21 in alemannische, und 3 in räiu-romanischer Muuda t. Es gibt 77 religiöse Blätter protestantischen (40 französische und 37 deutsche), 24 katholischen und 2 israelilichen Bekenntnisses. Unler der Rubrik -Staatswirtschaft- finden wir 10 amtliche Blätter der Bundssregi rung, 26 Kantone und 49 der Bezirke und Gemeinden. 23 staatswissenschasliiche Blätter, 24 rechtswiffen- schafliichc, 14 politische und sozialwirtschafiliche, 60 für Päda gogik, Erziehung und -Siudenteriwesen, 17 für Militär und 18 für Abstinenz, usw. Die Rubrik der angewandten Wissen schaften ist in 22 Unterabteilungen eingetrilt (z. B.: Hotei wesen: 12 Organe; Finanzen: 26; ' ckerbau: 58; Hygiene und Medizin: 40). die der schönen Künste und des Sports in 8 Abteilungen (Architektur: 7 Organe; Musik und Theater: 33; Mode: 9: Sport: 39; Fremdenblätter: 45; Bibliographie und Sammlungen: 11; Buchdruckerei: 18; Photographie: 8). Unter den literarischen Blättern erscheinen 43 III deutscher, 23 in fianzösischer, 5 in iiaiienischer Sprache Man sieht, daß diese detaillierte Statistik lehrreiche Beiträge zum öffent lichen Leben der Schweiz liefert. (Fortsetzung solgt.) Freundschafts- und Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Bolivien. Vom 22. Juli 1908?) Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, iin Namen des Deutschen Reichs, und Seine Exzellenz der Präsident der Republik Bolivien, von dem Wunsche geleitet, die Freund schafts- und Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern zu för dern und zu befestigen, sind übereingekommen, einen Vertrag zu schließen, der diesem Wunsche Rechnung trägt. Zu diesem Zwecke haben sie zu ihren Bevollmächtigten ernannt: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preuß en, Allerhöchst Ihren Ministerresidenten bei der Republik Bolivien, Wirklichen Legationsrat von Haxthausen, Seine Exzellenz der Präsident der Republik Bo livien: Seine Exzellenz den Minister des Äußern und des Kultus, Herrn Doctor Claudio Pinilla, welche nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befun denen Vollmachten sich ü7>er nachstehende Artikel geeinigt haben: Artikel!. Ar/ikel 1l. Es soll gegenseitig vollständige Freiheit des Handels zwischen den Gebeten der beiden Hohen vertragschließenden Teile herrschen. 0 ' ^ Artikel III. In keinem Falle sollen in Deutschland auf die Gegenstände bolivianischer Herkunft und in Bolivien auf die Gegenstände denk- scher Herkunft andere oder höhere Eingangsabgaben gelegt werden als diejenigen, denen die nämlichen Erzeugnisse der meist begünstigten Nation unterworfen sind oder unterworfen sein *) Veröffentlicht unter Nr. 3736 im Reichs-Gesebblatt 1910 Nr. 14, ausgegeben zu Berlin den 19 März 1919.
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