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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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25, SI Januar 1911, Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1301 beraus^exeden von LLuslsr Ll'siltrabsr io 8tutt^art, 1ods.uv6sstra.886 68. 8". 127 8. 6ob. Auch dieser Kalender hat seinen Vorgänger mit Jahresbeginn prompt abgelöst. Seine Einrichtung ist die bekannte, die namentlich durch die Tabellen zur »Aufstellung der eingesandten Aufträge und der dafür zu verrechnenden Provisionen« dem unmittelbaren Bedürfnis des Reisenden entgegenkommt. Dem Kalendarium sind am Kopfe und Fuße der Seite Sprüche und Zitate bei- gegeben, oben solche, die sich auf Selbsterziehung, Zeiteinteilung u. dergl. beziehen, unten solche, die das Buch als Freund des Menschen und die Anlegung einer Bücherei zum Gegenstand haben. Mancher Reisende wird die letzteren bei seiner Arbeit vielleicht verwenden können. Artikel über die Haftung des Gastwirts gegenüber den Reisenden, ein wichtiges Kapitel für diese, ein Auszug aus den Verkehrsbedingungen der ausgebenden Firma für ihre Reisenden, »goldene Lebensregeln für reisende Kaufleute«, ein Auszug aus den Bestimmungen der Kranken- und Unfall-Versicherung, die Häusler L Teilhaber für ihre Reisenden unterhalten, Postgebühren usw. enthalten nützliche Hinweise für die Benutzer des Kalenders, ohne seinen Umfang unangenehm zu vergrößern. Er kann bequem in der Tasche mitgeführt werden. Viele Buchhandlungsreisende werden mit Vergnügen nach dem praktischen Büchlein greifen. Oest-orrsioliised-uu^Lriseder LoIportsKO-Xalovckor 1611. Uoraus- taxedet-reidencken« iu ^Vieu. 16°. 104 8. ^iViev H/8, 8tu^ver- st.rs.886 6, Verlag äes Novitäten-^NL6it?6rs kür cken 8ortim6vts- unck Lo1portsA6buodds.n äol. Ein schmaler, die Rocktasche nicht beschwerender, biegsam ge- bundener Kalender, der trotz seines geringen Umfangs viel bringt. Außer dem mit Papier durchschossenen Kalendarium und reich, lichem seitlich perforiertem Schreibpapier enthält er noch ein Ver zeichnis des Vorstandes und die Statuten des Vereins der Kol- portagebetreibenden Österreichs in Wien und einen Aufsatz: »Kampf dem Lesezirkel«, der wohl nur für österreichische Verhält nisse zutrifft. Sehr amüsant zu lesen ist ein Brief des Dichters Wilhelm Jordan, in dem er eine Dame der feinen Gesellschaft belehrt, die ihn gebeten hatte, ihr sein neuestes Werk zu leihen. Posttarife, Stempelskala, Rabatt-Tabelle und ein Ver zeichnis von zum Kolportage-Vertrieb besonders empfohlenen Werken vervollständigen den Inhalt des praktischen kleinen Kalenders. Mit einem neuen praktischen Vertriebsmittel ist das Biblio- graphische Institut in Leipzig in diesem Jahre auf den Plan getreten. Es ist ein Abreißkalender, der den Titel führt Wochenkalender für 1911. Er liegt uns in zwei Ausgaben vor, deren eine für das Pu blikum, die andere für den Sortimenter bestimmt ist. Der stattliche, im Format 23x15 Centimenter gehaltene Kalender bringt in sauberem Rot- und Schwarzdruck je eine Woche auf einem Blatt mit reichlichem Raum zu Notizen daneben. Zwischen den Kalenderblättern sind Anzeigen von Verlagswerken der aus gebenden Firma eingeschoben. Diese enthalten bei der für das Publikum bestimmten Ausgabe nur die Ladenpreise, während in der für den Sortimenter bestimmten Ausgabe an derselben Stelle Verlangzettel mit Netto- und Partie-Preisen eingefügt sind. Ein praktisches Vertriebsmittel, das während des ganzen Jahres in Wirkung bleibt. Der nur den Selbstkosten entsprechende Preis ist 40 H netto, für Aufdruck der Firma werden bei Bezug von mindestens 60 Exemplaren 2 60 H berechnet. Kleine Mitteilungen. Bekämpfung dcx Lchuudliteratur in Bayern. — Die Maßnahmen, die in Bayern bisher zur Bekämpfung der Schund literatur getroffen wurden, werden in dortigen Blättern folgendermaßen zusammengefaßt: Die Polizeidirektion München führt, unterstützt durch Sachverständige, schon seit Jahren einen energischen Kampf gegen die aufdringliche Aus stellung der schlimmsten Auswüchse der Schundliteratur, der sittlich anstößigen Schriften. Es ist ihr auch gelungen, ein Urteil des Königlichen Obersten Landesgerichts vom 13. Dezember 1907 zu erwirken, wonach die Ausstellung solcher Schriften als Angriff auf den Bestand der öffentlichen Ordnung unter den § 360 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Ziffer 11 des Reichsstrafgesetzbuches fallen kann. Ferner ist diese Behörde mit der Fachvertretung der hauptsächlich mit dem Ver trieb von Schundliteratur befaßten Schreibwarenhändler ins Benehmen getreten, um sie zu veranlassen, ihre Mitglieder zu verpflichten, keine Schundschriften mehr zu führen. Auf ihre An regung ist es auch zurückzuführen, daß den Mietern stadteigener Läden in München der Verkauf und die Ausstellung solcher Schriften untersagt ist. Die gleiche Anregung hat sie hinsicht lich der Mieter der Verkaufsstände auf den Münchener Alt märkten gegeben, die sich allmählich zu einem Stapelplatz der Schundliteratur entwickelt haben. In ähnlicher Weise ist der Bahnhofbuchhandel unter schärfere Aufsicht genommen worden Das Königliche Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten hat ferner Anlaß genommen, bedenkliche Druckschriften von der Postbeförderung auszuschließen. Nach einer Entschließung des Kultusministeriums haben die Schulbehörden auf die Auslage von Schriften und Darstellungen, die das sittliche Empfinden der Jugend zu verletzen geeignet sind, acht zu geben und auf die Entfernung solcher Machwerke nötigenfalls dadurch hinzuwirken, daß den Schülern verboten wird, den Schulbedarf in solchen Geschäften zu decken. Auch sonst entfalten die Schulbehörden und die Lehrerschaft eine eifrige Tätigkeit in der Bekämpfung der Schundliteratur. Schüler und Eltern werden vor ihr ausdrücklich gewarnt. An einigen Orten, so in Augsburg, Fürth und Nürnberg, wurden Tausende von Flugblättern an letztere ausgegeben. Die Lehrer fachverbände und einige Lokalschulkommissionen haben zur Prüfung und Sichtung der Jugendschriften besondere Ausschüsse eingesetzt. In gleich verdienstvoller Weise beteiligen sich die mit behördlicher Unterstützung ins Leben gerufenen Jugendfürsorge verbände und die auf konfessioneller Grundlage stehenden Jugend- Organisationen an dem Kampfe. Mit vermehrtem Eifer endlich wird von Kreisen, Gemeinden und Vereinen aller Art an die Gründung und Ausstellung guter Schul- und Volksbüchereien gegangen. Endlich hat das Königliche Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten durch die Entschließung vom 28. Februar 19l0 neuerdings die Mitwirkung der VolkS- und Fortbildungsschulen zur Bekämpfung der Schundliteratur, namentlich durch Vermehrung und richtige Verwaltung der Schul büchereien angeordnet. Nach den vorstehend aufgeführten Gesichtspunkten wird auch weiterhin das Vorgehen gegen die Schundliteratur bemessen werden. (Nach: Bayrischer Kurier und Landshuter Zeitung.) 44 35V Bücher und Hefte als Geschenke an die Ham burger Botksschuljugend. — In den Tagen vor Kaisers Ge burtstag bzw. zu dem Tage gelangen in Gemäßheit eines Be schlusses der gesetzgebenden Körperschaften Hamburgs durch die Oberschulbehörde etwa 44 360 Bücher und Hefte als Geschenk an die älteren Schüler und Schülerinnen der Volksschulen. Zur Verteilung gelangen an die Konfirmandinnen der Selekten und ersten Klassen 4000 Doppelbändchen der Wiesbadener Volksbücher und 4760 Exemplare aus der Sammlung der Bunten Bücher und anderer Sammlungen mit Verfassern wie Raabe, Ebner- Eschenbach, Porger, Hamburger Jugendschriften-Ausschuß, Eyth und Alexis. An die Konfirmandinnen der 2. bis 5. Klassen sowie an die Konfirmanden der Hilfsschulen werden verteilt 5400 Exem plare der »Quellen«, herausgegeben von Wolgast. An die Nicht konfirmanden der Klassen 1 (Selekta) bis 3 werden als Geschenk übergeben: 30 200 Hefte der Deutschen Jugendbücherei in 30 ver schiedenen Nummern, so daß also jedes ältere Kind der Ham burger Volksschulen ein Buch erhält. (Neue Hamburger Zeitung.) Wahrheitsgetreue Gerichtsberichte und Schuh deS 81V3 deS Straf-GesetzbucheS. — Unter den zahlreichen Beleidigungs klagen, die der Satiriker A. O. Weber gegen Mitglieder der Presse angestrengt hat, richtete sich eine gegen den Redakteur der »B. Z. am Mittag«, vr. Ferdinand Runkel, wegen eines Be richtes über den Prozeß des Vormundes der ehemaligen Frau v. Schönebeck gegen ihren jetzigen Gatten. Die Beleidigungsklage wurde vom Königlichen Amtsgericht Schöneberg am 28.Dezember 1910 mit folgender Begründung kostenpflichtig zurückgewiesen: »Die Privatklage des Schriftstellers Alexander Otto Weber 171
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