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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1911
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- Deutsch
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1302 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 25. 31. Januar 1911. in Charlottenburg, Hardenbergstraße 18, gegen den Schriftsteller vr Ferdinand Runkel in Schöneberg, Cranachstraße 56, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Der inkriminierte Artikel enthält, soweit der Privatkläger sich durch ihn beleidigt fühlt, lediglich eine, wie er selbst anerkennt, wahrheitsgetreue Wiedergabe der von dem Rechtsanwalt Braun in einem öffentlich verhandelten Zivilprozeß gemachten Ausführungen, ohne daß daran Be merkungen geknüpft werden. Es kann einer weitverbreiteten Zeitung nicht verwehrt werden, ihrem Leserkreise Mitteilungen über ein Verfahren zu machen, welches das allgemeine Inter esse in dem Maße erregt hat, wie das hier fragliche mit seiner Vorgeschichte. Dem Beschuldigten steht der Schutz des § 193 des Reichsstrafgesetzbuches zur Seite, und es liegt eine strafbare Beleidigung nicht vor, da nicht festzustellen ist, daß der Be schuldigte bewußt die Grenzen seines Rechtes überschritten hat. Gegen diese Entscheidung legte Weber Beschwerde ein, die jedoch von der ersten Strafkammer des Landgerichts II Berlin mit folgender Begründung abgewiesen wurde: Die Beschwerde ist zulässig und rechtzeitig erfolgt, aber unbegründet. Ob die von dem Rechtsanwalt Braun in der öffentlichen Verhandlung vom 30. August 1910 in Sachen Weber kontra Runkel vorgetragenen Behauptungen wahr sind und inwieweit die Klage durch das inzwischen ergangene Urteil des Kammergerichts in ihren tatsächlichen Grundlagen beeinflußt wird, kann hier dahingestellt bleiben. Jedenfalls gibt der Privat kläger selbst zu, daß der Beschuldigte in dem Artikel der »B. Z. am Mittag« vom 31. August 1910 die öffentliche Verhandlung wahrheitsgemäß wiedergegeben und selbständige beleidigende Zu sätze nicht hinzugefügt hat. In einer solchen Preßberichterstattung liegt aber ein »ähnlicher Fall« im Sinne des § 193 des Strafgesetz, buches.(Reichsgerichtsentscheidung 1.S.19,Olshausenn8d zu§193.) Es könnte also nur bei Umständen oder bei einer Form, die die Absicht der Beleidigung erkennen lassen, eine Bestrafung erfolgen. Diese Voraussetzung trifft nicht zu. Insbesondere kann aus dem Untertitel des Artikels: Die Spesenrechnung des »Satirikers«, wenn auch darin die Ansicht des Beschuldigten ver- körpert ist, der Privatkläger sei kein wirklicher Satiriker, eine Absicht der Beleidigung nicht gefunden werden; es ist damit nur zum Ausdruck gebracht, daß er nach Ansicht des Beschuldigten kein wirklicher Satiriker sei; daß seine künstlerischen Leistungen nach der kritischen Meinung des Beschuldigten dieser Bezeich nung nicht entsprächen. Diese Ansicht ist in einer in der Presse vielfach üblichen Weise ausgedrückt worden und geht nicht über eine Kritik künstlerischer Leistungen hinaus. Der Kostenpunkt ist nach § 606 der Strafprozeß-Ordnung entschieden. (Nach: »Der Zeitungs-Verlag«.) * GeschäftS-Jubiläum. — Am 1. Februar 1911 kann die Firma Leipziger Bienenzeitung, Liedloff, Loth L Michaelis, Leipzig-R., auf ihr 26jähriges Bestehen zurück blicken. Die Firma wurde am I. Februar 1886 von den Herren Liedloff, Loth und Michaelis gegründet und ging am 1. Januar 1898 auf den derzeitigen Inhaber, Herrn Joseph Adolf Werner, über. Die »Leipziger Bienenzeitung« hat sich aus kleinsten An fängen zur verbreitetsten bienenwirtschaftlichen Zeitschrift der Welt entwickelt und genießt in Jmkerkreisen hohes Ansehen. * Beschlagnahme. — Wie der »Berliner Börsen-Courier« meldet, ist das neueste Heft der Zeitschrift »Pan« in Berlin beim Verlage polizeilich beschlagnahmt worden. Zur Geschichte der Kartographie. — Einen wertvollen bibliographischen Beitrag zur Geschichte der Kartographie hat soeben in Band XXXIII, Heft 4 der »Deutschen Geographischen Blätter« W. Wolkenhauer in Bremen, der Vater des Göttinger Privat dozenten der Geographie vr. August Wolkenhauer, veröffentlicht. Die Bibliographie umfaßt das »Reformzeitalter« der Kartographie, d. h jener Periode, die um die Mitte des sechzehnten Jahr- Hunderts eintrat und deren Wesen darin bestand, daß man sich im Gegensatz zur älteren Kartographie nicht mehr mit der Berufung auf Ptolemäus oder auf Reisewege und Entfernungsschätzungen be- gnügte, sondern wirkliche Vermessungen vornahm, die zuerst vor zugsweise zu Spezialkarten, nach der Mitte des Jahrhunderts aber auch zu Generalkarten verwendet wurden. Diese Zeit der Karto graphie ist bekanntlich vor allem durch die Namen Gerhard Mercator, Jacopo Gastaldi, Philipp Apian, Abraham Ortelius gekennzeichnet und reicht bis zum Beginn des siebzehnten Jahr hunderts, wo Snellius in Holland (1617) und Schickhardt in Schwaben durch die Einführung trigonometrischer Vermessungs- Methoden in die geographischen Landesaufnahmen einen neuen Abschnitt der kartographischen Genauigkeit begründeten. Die Bibliographie reicht von Gerhard Mercators 1538 erschienener Weltkarte, deren Original sich heute im Besitz der Geographischen Gesellschaft in New Pork befindet, bis zu den 1613 in Paris er schienenen Optieoruw libri 86X des Jesuiten Franyois d'Aguillon und gibt sowohl über die wissenschaftliche Bedeutung der einzelnen Werke, als auch über die Geschichte, den Aufbewahrungsort usw. dieser Karten und ihrer Originale in kurzen Angaben zu den Titeln Auskunft, was sie nicht nur für Kartographen von Beruf, sondern auch für manche buchhändlerischen Keise, insbesondere für solche des geographisch-naturwissenschaftlichen Antiquariats wertvoll machen dürfte. * Technische Hochschulen in Österreich. — Nach dem Stande vom 31. Oktober 1910 ergaben sich für die Technischen Hochschulen Österreichs folgende Besucherziffern: Technische Hochschule in Wien 3114 Studierende, Technische Hochschule in Graz 617 „ Deutsche Technische Hochschule in Prag 936 „ Böhmische Technische Hochschule in Prag 2841 „ Deutsche Technische Hochschule in Brünn 731 „ Böhmische Technische Hochschule in Brünn 513 „ Technische Hochschule in Lemberg 1600 „ insgesamt 10 382 Studierende. * Post. Briefe und Pakete über Sibirien nach China. — Wegen der in China herrschenden Pest müssen die über Sibirien gehenden deutschen Briefposten für Schanghai, Tsingtau, Tschifu und Hankau von jetzt ab über Wladi wostok anstatt über Mukden-Dairen geleitet werden. Von Wladiwostok nach Schanghai besteht eine regelmäßige wöchentliche Verbindung. Die Beförderungsdauer von Berlin bis Schanghai beträgt auf diesem Wege im günstigsten Falle 17 Tage (beim Abgang aus Berlin jeden Sonnabend 7 Uhr 33 Minuten abends). Aus demselben Anlaß werden Paketsendungen für die deutschen Postanstalten in Kiautschou und China, die auf dem Wege über Sibirien befördert werden sollen, vorläufig in Deutsch land von den Postanstalten nicht angenommen. * Aushang von Bekanntmachungen in Bahnhöfen. (Vgl. Börsenblatt Nr. 16, 22.) — Der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 26 vom 28. Januar 1911 veröffentlicht folgende Bekanntmachung. Das Recht zum alleinigen Aushang von Privatbekannt machungen in den Wartesälen, Wartehallen und Vorfluren der Bahnhofsgebäude im Eisenbahndirektionsbezirk Halle (Saale) soll vom 1. Juli 1911 ab öffentlich meistbietend verpachtet werden. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Bedingungen nebst Angebotbogen sind von unserem Zentralbureau gegen Porto- und bestellgeldfreie Einsendung von 60 -Z zu beziehen oder im Zimmer Nr. 272 des Verwaltungsgebäudes einzusehen. Angebote, denen die unterschriftlich vollzogenen Bedingungen beizufügen sind, sind bis zum 20. Februar d. I., vormittags 10 Uhr, an das Verkehrsbureau mit der Aufschrift: »Angebot auf Pachtung des Rechts zum Aushang von Plakaten im Eisenbahndirektionsbezirk Halle (Saale)« versiegelt und portofrei einzusenden. Die Eröffnung der Angebote findet an demselben Tage, vor mittags 10 Uhr, im Zimmer 368 unseres Verwaltungsgebäudes Hierselbst statt. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Halle (Saale), den 14. Januar 1911. (gez.) Königliche Eisenbahndirektion. Dreihundertjahrfeier der englischen Bibel. — Drei hundert Jahre sind jetzt verflossen, feit die englische Bibelüber setzung, die sogenannte »^.ulboriseä Vergion«, die in wenig abge änderter Form in England heute allein anerkannt ist, geschaffen
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