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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1911
- Strukturtyp
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- 1911-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1911
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- Deutsch
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^ 25, 31. Januar 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1303 wurde, und die Engländer schicken sich an, die Dreihundertjahr, feier ihrer Bibelübersetzung zu feiern. Das Seltsame dabei ist, daß durch keine Urkunde nachge- wiesen werden kann, inwiefern es sich wirklich um eine »autori sierte Übersetzung« handelt. Unter autorisiert ist natürlich zu ver- stehen: im Jahre 1611 vom König (Jacob I.) oder der Kirche autorisiert. Der »Daily Telegraph«, der gelegentlich dieses Jubi- läums einen ausführlichen, außerordentlich lehrreichen Aufsatz über die Entstehung der englischen Bibelübersetzung veröffentlicht, weiß von dieser Frage nur zu berichten, daß die Bibelübersetzung mit der Einwilligung des Königs veröffentlicht wurde, aber eine wirkliche Autorisation ist weder vom König noch von der Kirche erteilt. Allerdings ist die Urform der Übersetzung »der Majestät des Königs« gewidmet, das Titelblatt enthält die Bestimmung »zum Lesen in der Kirche«, außerdem hatte die Krone, wie mit Sicherheit feststeht, das Druckmonopol. Vor dieser englischen Übersetzung der Bibel gab es natürlich schon andere, darunter die bedeutendste aus dem Jahre 1526 von Tyndale und, um noch einige bekannte anzuführen, die sogenannte »große Bibel« aus dem Jahre 1539, die »Genfer Bibel« aus dem Jahre 1560 und die »Bischöfliche Bibel« aus dem Jahre 1668. Diese Übersetzungen wurden, ebenso wie die römisch- katholische Seminarbibel aus Reims, die etwas später als die letztgenannte entstanden ist, zum Vergleich herangezogen. Für ein so gewaltiges Werk, wie eine Bibelübersetzung ist, haben die Engländer nur sieben Jahre gebraucht. Auf einer Konferenz des Jahres 1604 wies der Oxforder Gelehrte vr. Rey- nolds auf die Fehlerhaftigkeit der bestehenden Bibelübersetzungen hin, und hieraus entstand der Plan, eine neue zu schaffen, der sogleich verwirklicht wurde. 47 Übersetzer teilten sich in die Arbeit. Die einzelnen Abschnitte der Bibel wurden auf sechs Ausschüsse verteilt, wobei ursprünglich die Absicht bestand, die Arbeit jedes Ausschusses sollte von den fünf anderen durchgesehen werden. Das ist jedoch wegen der Kürze der Zeit später nicht ausgeführt worden, und deswegen nur die erste Bibel des Jahres 1611 noch nicht gleichmäßig gut übersetzt. Unter den Bibelübersetzern be- fand sich eine ganze Reihe der berühmtesten englischen Gelehrten der damaligen Zeit, deren Namen, wenigstens in ihrer Heimat, noch heute nicht vergessen sind. Die Entschädigung, die sie für ihre schwere Arbeit bekamen, war schwankend, jedenfalls aber nicht glänzend. Der königliche Drucker, der die Bezahlung der Über setzer in Händen hatte, gab im ganzen 3500 Pfund, also 70 000^! aus. Wenn man bedenkt, daß dies die Bezahlung von 47 Ge lehrten für fast siebenjährige Arbeit war, kann man ausrechnen, wie wenig auf jeden einzelnen kam, selbst wenn man den höheren Wert des Geldes vor dreihundert Jahren berücksichtigt. Für die Art der Übersetzung waren verschiedene Grundsätze aufgestellt, die sich zum Teil in der Vorrede (die heute gewöhnlich nicht mehr mit abgedruckt wird) ausführlich behandelt wurden. Ihr Verfasser, der Oxforder Professor vr. Smith, Bischof von Gloucester, be handelte darin besonders ausführlich die Frage, ob man ein Wort, das im Original dauernd beibehalten war, im Englischen ver schieden übersetzen durfte. Er bejahte diese Frage und fügte hinzu, daß man ohne Skrupel die synonymen Ausdrücke »paio« und »ueliö« oder »jo^« und »Alaän688« gebraucht habe. Gerade diese Freiheit, die die Übersetzer zu haben glaubten, hat man später an der ersten autorisierten Übersetzung getadelt. Trotzdem war in der Übersetzung ein Denkmal der englischen Literatur ge schaffen worden Seit der Revision des Textes ist die englische Bibel ein durchaus einheitliches Buch, vollkommen aus einem Guß, dem die Verschiedenheit der Quellen nicht anzumerken ist. (Deutsche Tageszeitung, Berlin.) Der Phonograph als Lehrmittel. — Der Vossischen Zeitung (Berlin) wird aus Paris geschrieben: Man will mit dem neusprachlichen Unterricht in Frankreich Ernst machen. Die Schüler sollen nicht bloß mit dürrer Gram matik gequält werden, die ihnen an sich weder das Verständnis des fremden Schrifttums erschließt, noch den Verkehr mit den Fremden ermöglicht; sie sollen die lebendige Rede hören; ihr Ohr soll an die Laute der fremden Sprache gewöhnt werden, diese in der Eigenart ihres Tonfalls, in ihrer Klangfarbe kennen lernen. Dieser Zweck ist vollständig nur im sprachlichen Verkehr mit Eingeborenen zu erreichen. Selbst ein der fremden Sprache ausreichend mächtiger französischer Lehrer kann die lautliche Kenntnis dieser Sprache nicht ausreichend vermitteln, auch wenn er zur Vervollständigung seiner Sprachstudien sich in dem be treffenden Sprachgebiet eine Zeitlang aufgehalten hat. Ausländer als Lehrer ihrer Muttersprache anzustellen, wäre wahrscheinlich die richtigste Methode der Überwindung dieser Schwierigkeit; aber dieses Mittel weist die Unterrichtsverwaltung aus einleuchtenden Gründen von der Hand. Allen oder auch nur vielen Schülern einen längeren Aufenthalt im Auslande zu ermöglichen, geht auch nicht an. Da sind denn einsichtige und anschlägige Schulmänner auf ein Auskunftsmittel verfallen, das einfach und praktisch ist und wirksam zu sein verspricht: sie führen den Phonographen — oder das Grammophon — in den Sprachunterricht ein und lassen durch die Platten Eingeborene in ihrer Muttersprache zu den Schülern sprechen. Mit der deutschen Sprache hat man die Versuche be- gönnen. Ein Lehrerausschuß, dessen Vorgehen die Regierung ermutigt und unterstützt, hat es sich angelegen sein lassen, sich zu Unterrichtszwecken geeignete Platten zu verschaffen. Es kam darauf an, pädagogisch brauchbare Texte in völlig tadelloser, dialektfreier, rein hochdeutscher Aussprache und gleichzeitig in gutem, edlem, durchgeistigtem Vortrag zu erhalten, ein scheinbar bescheidenes, in Wirklichkeit gar nicht so leicht zu verwirklichendes Programm. Der Lehrerausschuß hat aber Glück gehabt. Er konnte die zurzeit mit ihrem Gatten in Paris lebende vortreffliche Schauspielerin Frau Rosa Bertens-Block bestimmen, ihr Talent in den Dienst seiner pädagogischen Zwecke zu stellen. Sie hat in der Patheschen Phonogrammplattenfabrik tägliche Sitzungen, während welcher sie in die Schalltrichter spricht und ihnen deutsche Gedichte anvertraut, die den verschiedenen Unterrichtsstufen an- gepaßt sind. Bisher sind Gedichte aus dem »Struwwelpeter« für die unteren, Goethes »Heideröschen«, »Der Fischer«, Der Zauberlehrling« für die höhere, Schillers »Bürgschaft«, »Der Taucher«, »Der Spaziergang« für die oberste Stufe in Platten eingetragen worden. Andere Nummern, alle aus den Klassikern ausgewählt, auch Stellen aus Dramen und kurze Prosastücke sollen folgen. Wenn die Aufnahme erfolgt ist, wird die Platte erprobt; sie hat ihren Text zu wiederholen, und wenn er nicht zur vollen Zufriedenheit der Frau Bertens-Block klingt, wird die Platte vernichtet, und die Arbeit beginnt von vorn. Nur tadellose Aufnahmen werden in der Dauermasse hergestellt und industriell vervielfältigt, um in den Handel gebracht zu werden. So werden nächstens die französischen Schüler die deutsche Sprache in der gewinnendsten Weise zu hören bekommen durch die Stimme, die musterhafte Aussprache und die Vortragskunst einer ausgezeichneten deutschen Schauspielerin. Christlicher vuch- und Kunstverlag Carl Hirsch Aktien gesellschaft in Zürich. — Einladung zur dritten ordentlichen Generalversammlung auf Mittwoch, den 8. Februar 1911, nachmittags 3 Uhr, im Sitzungssaale der Gutenberg-Bank, Zürich. Traktanden: 1. Entgegennahme des Geschäftsberichts für das HI. Betriebs- jahr sowie des Berichts der Revisoren. 2. Abnahme der Bilanz sowie der Gewinn-und Verlustrechnung per 31. März 1910. 3. Genehmigung des Abkommens mit Herrn Direktor Carl Hirsch. 4. Dechargeerteilung an den Verwaltungsrat. 6. Dechargeerteilung an die Direktion. Aushingabe der Kaution an den ausgeschiedenen Vizedirektor Hugo E. Maercker. 6. Änderung der §§ 6a neu, 8, 24 und 30 der Statuten. 7. Wahlen zum Verwaltungsrat. 8. Wahlen der Rechnungsrevisoren und deren Suppleanten für das Geschäftsjahr 1910/11. Aktionäre, die ihre Aktien an der Generalversammlung selbst oder durch einen anderen Aktionär vertreten lassen wollen, haben ihre Aktien bis zum 6. Februar 1911 beim Sitze der Gesellschaft, Bleicherweg 11, Zürich, zu deponieren. Auf Grund dieser Deponierung erhalten sie Zutrittskarten, die auf den Namen lauten. Zürich, den 21. Januar 1911. (gez.) Der Verwaltungsrat. (Deutscher ReichSanzeiger Nr. 25 vom 28. Januar 1V11.) 171*
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