R. L. Prager m Berlin. 1338 7 ^ 50 ^xsb.^8 > 75O--. ^ Protestantischer Lchriftenvertrieb 8. m. b. H. in Berliu-Schöneberg. 1321 *Der Modernismus. 4 Vorträge von Sabatier, Murri, Lilley und Funk. 1 KlemenS Reuschel in Berlin. 1316 Ziegler: Die Tendenz der Entwicklung zum Großbetriebe in der Remscheider Kleineisenindustrie. 4 .tt 50 M. Rieger'sche Universitäts-Buchhandlung in München. 1332 -Wieland: Eine deutsche Abrechnung mit Rom. 2. Auflage. 1 60 H. Julius Springer in Berlin. 1308 6rull: vis Inventur. 6 xsl). 7 6sl>. 2 ^ 80 Osd. 2 .k"20 -Z. ^ ^ ^ ^ 3. l8cblus8-) L»,llck: klÜZgixlrsitso unck 6a8S. 6 xsb. 6^ 80 L. L. Staackmann Verlag in Leipzig. 1307 3^ 60 ^; xsb. 4 ^ 60 ^ ^ o 6 Hugo Steinitz, Verlag in Berlin. 1322 Christian Ltoll in Plauen. v 2 Napxs 20 ^t. vstt 1. kro lrplt. 36 .F. -lrwed Strauch in Leipzig. 1316 Spohr: Bein- und Hufleiden der Pferde. 8. Ausl. Geb. 3 Süddeutsche Monatshefte 8. m. b. H. in München. 1324 -Süddeutsche Monatshefte 1911. 8. Jahrgang. Heft 2. 1 ^ 60 «Z. Theod. Thomas in Leipzig. 1325 l'dsoloxis in äsr vdribtenlisit. 6ä. 1. 4 ^ 80 xsb. 6 B. 8. Teubner in Leipzig. 1313 vanck 293. Vsäsl: kittslroma-ntilr. Ullstein L Eo. in Berlin. 1331 I>lr. 77 äsr k'olßs. 60 Bruno Bolger, Verlagsbuchhandlung 1308 u. 1319 in LeiPzig-8ohliS. I'sedautsr: ^'r8ts lüsds. 2 50 xsl>. 3 ^ 60 c^. xsl). 3 1 60 cz. ° ^ v Id d . 0 -z Nichtamtlicher Teil Eingabe des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zu dem Entwürfe eines Gesetzes gegen Mitzstände im Heilgewerbe. An den Deutschen Reichstag, Berlin. Dem Hohen Reichstag liegt gegenwärtig ein Gesetz entwurf gegen Mißstände im Heilgewerbe zur Beratung und Beschlußfassung vor. Der ehrerbietigst Unterzeichnete Vor stand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig als Vertreter der gesamten Interessen des deutschen Buch handels ist gezwungen, dagegen Stellung zu nehmen, da er schwere Gefahren für weite Kreise des deutschen Buch- und Zcitschrrstenhandels mit sich bringen würde. Insbesondere sind es die U 6, 7, 8, 13 Zifs. 2, 14 und 15 des Entwurfs, die zu schweren Bedenken Anlaß geben. Der ß S will dem Bundesrat das Recht zugestehen, den Verkehr mit Gegenständen, die bei Menschen die Empfängnis verhüten oder die Schwangerschaft beseitigen, ferner zur Ver hütung, Linderung oder Heilung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen oder Tieren dienen sollen, zu beschränken oder zu untersagen. Wenn nun auch der Unter zeichnete Vorstand der Ansicht ist, daß unter Gegenständen im Sinne dieses Paragraphen Bücher oder andere Schriftwerke nicht sallen, so wäre es doch immerhin möglich, daß gegebenen falls die einzelnen Gerichte bei Anwendung der Bestimmung auch Bücher darunter verstehen können; es müßte deshalb, um jedes Mißverständnis auszuschließen, im Gesetz oder wenigstens in den Materialien dazu zum Ausdruck gebracht werden, daß Bücher nicht zu den »Gegenständen, zu rechnen seien. Die öffentliche Ankündigung oder Anpreisung von Gegenständen, die gemäß 8 6 Derkchrsbeschränkungen oder Börsenblatt fiir den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrganq. 170