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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-02-04
- Erscheinungsdatum
- 04.02.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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1496 Börsenblatt f. d. Dtschii. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 29. 4. Februar 1911. Als Vertreter des Ausstchtsrates und der Direktion der »Union Deutsche Verlagsgesellschaft» widmete vr. Eduard von der Hellen dem Hauptgründer und langjährigen Leiter des großen Betriebes Worte herzlicher Verehrung und tiefer Dankbarkeit, schließend mit Goetheschen Versen über die Un sterblichkeit im Fortwirken durch das Lebsnswerk. Einen tief empfundenen, in die bilderreiche Sprache des Dichters gekleideten Nachruf sprach sodann mit kräftiger, sonorer Stimme Hermann Sudermann im Namen der Autoren des Cottaschen Verlags: Wir möchten Dir danken, und Du hörst uns nicht mehr; wir wollten zu Dir reden und Abschied nehmen — und Du bist uns schon ferne! Wir brauchten Dich, wir Männer und Frauen deutschen Schrifttums, die Du in Deinem Bannkreis hegtest und pflegtest. Haben wir Dir je dafür gedankt? Was Dich und uns verband, war uns schon so selbstverständlich geworden, daß cs des Sagens kaum zu bedürfen schien, und erst heute ahnen wir, welches Gnaden- und Gliicksgeschenk es war. das wir von Dir empfingen. Wir stehen nun hier und möchten Dir danken, aber Du hörst uns nicht mehr Wir wollen Abschied nehmen, aber Du bist uns schon ferne. Uns allen strömt, was wir sühlen, in ehrfürchtigem und klagendem Danken zu sammen; klagend, daß wir ins Leere danken müssen. Kommerzienrat Siegismund-Berlin, Erster Vorsteher des Börsenvereins, trat als Vertreter des Vorstands des Börsenvereins der deutschen Buchhändler an die Bahre, um der aufrichtigen Trauer des gesamten deutschen Buch handels Ausdruck zu geben: Tieferschüttert und mit bewegtem Herzen steht der Vorstand de? Börsenvereins der deutschen Buchhändler. Adolf Kröner, an Deiner Bahre. Mit uns trauert auf richtig der große Kreis der Mitglieder des Börsen vereins. trauert gleichzeitig der gesamte deutsche Buchhandel. Zu einer Zeit, als die Organisation des Buchhandels anscheinend unaufhaltsam ihrer Auslösung entgegenging, berief Dich das Vertrauen Deiner Berufsgenossen an ihre Spitze. Mit klarem Blick erkanntest Du die drohende Gefahr, zielbcwußt hast Du jahrelang an deren Beseitigung mitgearbeitet, sei es mit einer weit ausblickenden Strategie sei es mit der Gewandtheit des Diplomaten, sei es mit der überzeugenden Kraft Deiner Rede oder, wenn es notwendig wurde, mit Deiner sich über alles hinweg setzenden Energie. Du wußtest stets die rechten Maß nahmen zu treffen. Du schufst den genossenschaftlichen Geist in unserem Berufe, bis nach zehnjähriger schwerer Arbeit 1887 Dein Werk bekrönt wurde durch Annahme der mit Deinem Geist durchdrungenen Satzungen des Börsen vereins. die heute noch dessen feste Grundlage bilden. Die innerliche Kraft gabst Du dem Börsenvercin durch die Satzungen, die äußere Macht des Börsenvereins zeigtest Du der Welt durch den Bau des stolzen Heims des Deutschen Buchhandels, des Buchhändlerhauses in Leipzig. Was irdisch ist an Dir, müssen wir der heiligen Flamme überlassen; unvergänglich aber ist das. was Du durch Dein Wirken dem Börsenverein schufst, und solange dieser mit seinen heutigen Gesetzen bestehen bleibt, solange wird Dein Geist unter uns weilen. So ziehe denn hin. Adolf Kröner. zur ewigen Ruhe. Inniger un- auslöschbarer Dank bleibt Dir. Du treuer, teurer Genosse, im Herzen eines jeden deutschen Buchhändlers stets bewahrt. Es folgte noch eine Reihe weiterer Kranznieder legungen, von denen wir hier nur folgende nennen: Artur Seemann Leipzig für den Deutschen Verlegerverein, Otto Petters - Heidelberg für den Süddeutschen Buchhändlerverein, I. Aigner-Lndwigsburg für den Württembergischen Buchhändleroerein, Ferdinand Lomnitz für den Verein der Buchhändler zu Leipzig. Ferner waren vertreten der Deutsche Buchgewerbe verein, der Verein der Buchdruckereibesitzer in Stutt gart durch Herrn Kommerzienrat Krais, und andere Kor porationen, das Korps Teutonia in Stuttgart, dessen Alter Herr der Verstorbene gewesen, die Pensionsanstalt des Deutschen Journalisten- und Schriftstellervereins u. a. m. Die Gemeinde Weil im Dorf ließ einen Kranz niederlegen am Sarge Adolf Kröners, der ihrer Kirche ein schönes Glockengeläut gestiftet hatte. Bekanntlich besaß dieser das einst von Zanth für Friedrich Notier erbaute stil volle und idyllische Landhaus zwischen Weil im Dorf und der Solitude und pflegte dort die Sommermonate, stets in der engsten Fühlung mit seinen großen Geschäften, zu ver leben. Während der Gutenbergverein das Lied »Über den Sternen» anstimmte, senkte sich der Sarg in die Tiefe. Die oben erwähnten Verse Goethes, aus der -Apotheose des Künstlers», mögen unseren Bericht schließen: Es wirkt mit Macht der große Mann Jahrhunderte auf seinesgleichen: Denn was ein edler Mensch erreichen kann.s Ist nicht im engen Raum des Lebens zu erreichen. So wirkst auch du durch ungemess'ne Zeit. Genieße der Unsterblichkeit! <Nach: »Neues Tagblatt«, Stuttgart.) Vereinigte Staaten von Nordamerika. Reglement betr. Eintragung der Urheberrechtsgesuche. Deutsche Übersetzung von Pros. vr. Ernst RöthliSbcrger in Bern. «Wiedergabe nur mit besonderer Genehmigung gestattet). Vorbemerkung. Das am 4. März 1909 ange nommene Gesetz betreffend Abänderung und Vereinheit lichung der Urheberrechtsgesetzgebung schreibt im Artikel 53 folgendes vor: »Unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kongreßbibliothekars soll der Urheberrcchtsregistrator ermäch tigt sein, die für die Eintragung der gesetzlich vorgeschriebenen Urheberrechtsgesuche nötigen Reglements und Verordnungen zu erlassen.« Kraft dieser gesetzlich erteilten Ermächtigung ist das nach- solgende Reglement betreffend Eintragung der Urheberrechts gesuche ausgearbeitet und im Urheberrechtsamte in Kraft gesetzt worden.*) ThorvaldSolberg, Urheberrechtsregistrator. Genehmigt: Herbert Putnam, Kongreßbibliothekar, Reglement. 1. Das durch das Kongrcßgesetz vom 4. März 1909 betreffend Abänderung und Vereinheitlichung der Urheberrechtsgesetz gebung zugesicherte Urheberrecht wird in der Regel dadurch 1 *) Dieses in Bulletin Nr. 15 des Oop^rigbt oklioo von Washington enthaltene Reglement ist im Herbste l9lO erschienen; es trägt aber kein bestimmtes, aus dieses Erscheinen bezügliches Datum, und zwar nach den uns gewordenen Erkundigungen deshalb, um klar- zulegen, daß es unterschiedslos aus alle seit dem 1. Juli 1909, dem Tage des Inkrafttretens des Gesetzes, vorgenommenen Eintragungen Anwendung finde, mag es auch erst erlassen worden sein, nachdem man die bis dahin gesammelten Erfahrungen zunutze ziehen konnte. Eine deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 4. März 1909 findet sich im amt lichen Teil des Börsenblattes, 1909 Rr. 119, vom 2S. Mai 1909. S. über das Gesetz selbst Börsenblatt, 1909, Nr. 67 und 69, 96 und 97; 1910, Nr. 59 und so.
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