Umschlag zu 42. Montag den 20. Februar 1911. IVss ssZen tlie vesikrei' unse.ek kleinen Zcimeiäe- mssckine „iLlea!" rumvescknelilen von vrosciiilren un«I vilciiern? Isdr läZIlck mindestens SO mal b-nut-en. seit. ru- fklellen sinä. Oie kNescbive ist Vtikltlick „Ittesl". äeou -»Ol<- I»«b«r Iiann man <I»mI» otine ^ilke de viekr L l-iskinz, I.eipr>L 22 Legs lZ/L. lilsgoklnenfsbrür für kuobdinäsre!. Viels. prei8geiirölli k^rsn? vslilingei^ Pupier-Orosslisniilung I-eip^ig, rrotzstrstze 6 Telephon 5065 Vorteilkskte kerugsquelle stier pspiere fiir Verlsgsductiiisncilung unci kucZicirudkerej : in 8on<Iersnfertigungen und vom Uoger. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch nationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. H. V. umfaßt z. Zt. 125000 Mitglieder, darunter etwa 2500 vom Buchhandel. Verbandsbeitrag 1.50 Mk. monatl. «2N25LLT Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungen: Di. Stellenvermittlung für den Buchhandel ^L-L;'L7d7n kostenfrei zur Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Erlangung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit Erste und einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versicherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. 4"/o Zinsen. Die bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Sparkasse Deutschnationale Kranken- und Begräbniskasse (E. H. 98) gewährt Freizügigkeit für ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkei! zu Orts-, Gemeinde- und Betriebskrankenkafsen. Kein Kafsenarzlzwang. Höchstleistung: 28 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei und Heilmittel, 52 Wochen 28.— Mk. wöchentliches Krankengeld, Z75 Mk. Begräbnisgeld. Mitgliederzahl: 2Ü Ü8Ü. Vermögen: 28VV0Ü Mk. Summe der Kaffenleistnngen seit I8SS: rund 2 Millionen Mk. Daneben bietet die Familien-Kranken-Llnterstützungskasse L Versicherung billig einzubeziehen. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts und Fortbildungsgelegenheiten, Höhere Handels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßen und gesellschaftlichen Anschluß in 1300 Ortsvereinen des Zn- und Auslandes usw. VerbandSsayungen, Stellenvermittlungspaptere. Satzungen der Kranken- und VegräbnISkafse wie der Familien - Kranken. Unterstlltzungskasse umsonst durch die GkstliMsstelle ger SeutillMtimmleu Luchlwnlillmgsgellilskuschskt. Leipzig.