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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-02-25
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1911
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- Deutsch
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gegen den er wegen der noch anhängigen Prozeßsache Stölting eben ein gerütteltes Maß von Groll hegte. Der Magistrat behauptete, Baedeker habe durch die Aufnahme der fürstlichen Veröffentlichung seinen Bürgereid und seine Bürgerpflicht verletzt. Ohne ihn zu vernehmen, suspendierte er ihn vom Amt und von der Bürgerschaft und stellte seine Zeitung und alle seine Druckschriften bei einer Strafe von 25 Goldgulden für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter städtische Zensur. Der Magistrat ernannte sofort einen Zensor, der auf Baedekers Kosten ein jährliches Gehalt von KO Reichstalern erhielt. Baedeker erhob nun eine neue Klage bei dem Reichs hofrat und ließ seine Zeitung in gewohnter Weise weiter erscheinen. Der Magistrat ging aber infolgedessen scharf gegen ihn vor; er verhängte über ihn eine Strafe und ließ ihm zur Sicherheit 15 silberne Löffel pfänden. Ferner forderte er ihn auf, bei Vermeidung einer weiteren Strafe von 25 Goldgulden die städtische Ediktalladung dreimal in seiner Zeitung zu veröffentlichen. Der Magistrat ging sogar so weit, daß er alle zukünftigen Staatsdruckschriften der Fürstin unter seine Zensur stellte. Baedeker ließ nun seine Zeitung eingchen. Er bat zwar die Fürstin um ihren Schutz, aber diese wurde in einer in den schärfsten Ausdrücken gehaltenen Antwort von der Stadt zurückgewiesen. Der Magistrat gebot Baedeker bei Ver meidung einer weiteren Strafe von 25 Goldgulden, seine Zeitung wieder erscheinen zu lassen, und diesmal ließ er ihm zur Sicherheit sein sämtliches Kupfer- und Zinngeschirr pfänden. Die Bevölkerung hatte in dieser Sache so sehr Partei gegen Baedeker ergriffen, daß dieser sich sogar auf der Straße nicht mehr sehen lassen konnte, ohne sich den Beschimpfungen und Mißhandlungen des Pöbels auszusetzen. Als der Magistrat ihm nun auch noch drohte, ihn verhaften und vor dem versammelten Rate als Meineidigen erklären zu lassen, suchte er schließlich sein Heil in der Flucht. Um dem Ruin zu entgehen, übertrug er die Zeitung seinem Bruder, und dieser leistete den Befehlen des Magistrats Folge. Wahr scheinlich zog er die Klagen beim Reichshofrat zurück. Bald darauf brach die fianzöstsche Revolution herein. Die Fürst äbtissin verlor ihr Stift, das in Preußen einverleibt wurde, und damit waren auch die geschilderten Streitigkeiten er ledigt. 1. L. Antiqua oder Fraktur. <Bgl. 191« Nr. I5S, 172, ISO, 203, 21k, 2l8, 247, 2S7, 258, 2S9, 270, 285; 1911 Rr. 24, 28, 30, 37, 41, 42 d. Bl.) Im November v. I. hatte Herr Windeck an dieser Stelle sich erlaubt, meine Flugschrift »Über das Kleid der deutschen Sprache« als »voll von Unrichtigkeiten und Ent stellungen« zu bezeichnen, ohne auch nur den Versuch einer Begründung dieser Behauptung zu machen. Ich konnte dieses Verfahren getrost der Beurteilung meiner Fachgenossen, zu denen er ja nicht gehört, überlassen. Nachdem Herr Windeck nun jetzt wiederum im ersten Satze eines vier Seilen langen Artikels von »Behauptun gen der Herren Ruprecht und Voigtländer« geschrieben hat, die er berichtigen müsse, ohne Wesentliches gegen uns vor zubringen und auf den Kern unserer Ausführungen einzu gehen, erkläre ich hiermit, daß es mir nicht ansieht, darauf zu erwidern. Es genügt, den einen Satz tiefer zu hängen: nach Herrn Wiudeck »entbehrt die Fraktur die Unter scheidung zwischen I und ll«. Diese Unrichtigkeit wird nicht dadurch richtig, daß Herr Windeck sie wiederholt. Sie steht auf derselben Stufe wie jene Behauptung eines großen Kölner Blattes, das trotz Belehrung durch eine von ihr be fragte Schriftgießerei die Unrichtigkeit hat in die Welt gehen lassen, die Lateinschrift laufe schmaler als die Fraktur. Wir Buchhändler haben unsere Zeit für bessere Dinge nötig, d. h. für stichhaltige Materialien, für deren Mit teilung an dieser Stelle der Raum nicht beschränkt werden sollte. Die Fehlerquellen der sich widerstreitenden augen- ärztlichen Urteile hoffe ich, wenn meine Zeit es erlaubt, in anderem Zusammenhänge noch klarlegen zu können; mit einseitiger Auswahl ist da nichts zu beweisen. Göttingen. G. Ruprecht. Kleine Mitteilungen. " Zum Entwurf eines BersicherunqSgesetzes für An- gestellte. (Vgl. Nr. 15, 16, 29, 32, 33, 36, 44 d. Bl.) — Im Anschluß an den Bericht in Nr. 44 d. Bl. über eine Massenver sammlung von Berliner Privatangestellten am 19. Februar in der »Neuen Welt« in Berlin (Hasenheide), in der es an leb haftem Widerspruch und heftigen Auftritten nicht fehlte, sei hier nachgetragen, daß sich am Schluß der Versammlung die zahlreichen in der Minderheit gebliebenen Teilnehmer in den Saal der be nachbarten Happoldtschen Brauerei begaben, um dort ihrerseits zu beraten und zu beschließen. Diese Versammlung, deren Besuch uns auf über 3000 Personen angegeben wird, nahm (mit allen gegen ca. 30 Stimmen) folgende Erklärung an: »Die auf Veranlassung der »Freien Vereinigung für die Soziale Versicherung der Privatangestellten« am 19. Februar 1911 in Berlin in »Happoldts Brauerei« versammelten Privat angestellten Groß-Berlins protestieren dagegen, daß der so genannte »Hauptausschuß« die von ihm am gleichen Tage statt findende Versammlung mit der irreführenden Bezeichnung »Privatangestelltentag« belegt. Hat man doch die große Mehr zahl der Berliner Privatangestellten von der Teilnahme an der Tagung des Hauptausschusses ausgeschlossen. »Die Versammelten erklären ferner: »Der Entwurf des Versicherungsgesetzes für Angestellte entspricht weder den Erwartungen der Privatangestellten noch den Versprechungen, die ihnen im Reichstage und in der Denkschrift des Reichsamts des Innern vom Juli 1908 gemacht worden sind. »Die im Entwurf vorgesehenen Leistungen sind viel zu niedrig und bleiben ganz beträchtlich hinter den bescheidensten Wünschen der Angestellten zurück. Die Geringfügigkeit der Leistungen muß um so mehr enttäuschen, als die Höhe der Beiträge die Grenze dessen erreicht — in den unteren Klassen sogar überschreitet —, was die Masse der Angestellten ohne bedenkliche Einschränkung der Lebenshaltung für eine staatliche Zwangsversicherung aufzubringen vermag. »Statt der erwarteten und versprochenen Selbstverwaltung ist in dem Entwurf eine durch und durch bureaukratische und entsprechend kostspielige Verwaltung vorgesehen. Gegen diese Verweigerung jedes maßgeblichen Einflusses der Versicherten muß besonders nachdrücklich protestiert werden, weil die ge samten Kosten von den Beteiligten selbst getragen werden sollen. »Der Entwurf versagt also gerade in den Punkten, die bisher als die größten Vorzüge der Sonderkasse hingestellt worden sind. Dazu kommen andere Mängel, wie namentlich die Unmöglichkeit einer einwandfreien Abgrenzung des Personenkreises. »Das beweist, daß eine den Erwartungen der Angestellten entsprechende Lösung der Pensionsversicherungsfrage durch eine Sonderkasse nicht möglich ist. Demgegenüber zeigt die staatliche Invalidenversicherung, daß im Rahmen der allgemeinen Ver sicherung bei niedrigeren Beiträgen und anderen Berechnungs grundsätzen die gleichen oder noch höhere Leistungen zu er zielen sind. »Da somit die Grundlagen des Gesetzentwurfes verfehlt sind, fordert die »Freie Vereinigung für die Soziale Ver sicherung der Privatangestellten« erneut die Erfüllung der Wünsche der Angestellten durch den Ausbau der Invaliden versicherung bei Gelegenheit der Reichsversicherungsordnung.« * Offizielles Leipziger Metz - Adreßbuch (Verkäufer- Verzeichnis). — Rechtzeitig für alle an den Leipziger Messen Beteiligten, insbesondere aber die Einkaufs-Firmen, ist das vom Meß-Ausschuß der Handelskammer Leipzig zur bevorstehenden
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