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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.03.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-03-01
- Erscheinungsdatum
- 01.03.1911
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- Deutsch
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2612 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 50, 1. März 1911. drückliches Übereinkommen — die Wiener Tagesblätter brachten nur günstige Nachrichten über ihn. Da zeigte sich in einem Schaufenster einer Buchhandlung (oder in mehreren) ein Buch mit breiter weißer Reklameschleise, die in fetten, nicht zu übersehenden Lettern die Worte trug: »Sensationelles Buch! wurde von Josef Kainz noch auf dem Sterbebette mit großem Interesse gelesen«. — Ob das Buch mit der Schleife von vielen gesehen wurde, läßt sich nicht sagen; in zwei Abendblättern wurde die Manipulation, die von dem Krankenbette eines noch lebenden, von der ganzen Stadt verehrten Künstlers als dein Sterbebette sprach, als Rekord der Taktlosigkeit und Gemütsroheit bezeichnet. Der Autor, der Verleger, der Buchhändler — alle wurden für »die widerwärtige Anpreisung« verantwortlich gemacht. Schließ lich richtete der Verleger selbst an die Wiener Buchhändler mittelst Korrespondenzkarte die Bitte, die Schleife, die für den Todessall vorausgedruckt worden war, jetzt nicht zu benutzen. »Mathematische Kurzweil« nennen "sich Bücher, die, für die studierende Jugend bestimmt, allerlei Spitzfindigkeiten zur Übung der Geisteskräfte bringen. Ich wäre dafür, daß manche Antiquariatskataloge die Aufschrift »Bibliographische Kurzweil« trügen, denn ihre Lektüre verschafft ebenfalls Geistesgymnastik. Las ich da kürzlich in einem Antiquariats- katalog angekündigt: Eros und Psyche, ein militärisches Märchen; nach einiger Überlegung bekam ich's heraus, es sollte heißen: ein milestsches Märchen. Ein anderer Fall: Ein Spezialkatalog für Exlibris-Sammler. Darin ein Werk: Das Exlibris und die Dichtung. Da muß man wirklich staunen, daß das Exlibris mit der Dichtung in einen Zu sammenhang gebracht wird. Diesmal dauert es schon längere Zeit, bis man darauf kommt, daß es heißen soll: Das Erlebnis und die Dichtung. Das Buch hat eben in dem Katalog gar nichts zu tun. So bereitet das Kataloglesen allerhand Zerstreuung. Wien, Februar 1911. Friedrich Schiller. Kleine Mitteilungen. Holland und die Berner Literar - Konvention. (Vgl. Nr. 45 d. Bl.) — Der »Deutschen Wochenzeitung für die Nieder lande und Belgien« vom 26. Februar 1V11 ist das Folgende entnommen: Die Berner Konvention und ihre augenblicklichen Folgen. Die Zweite Kammer wird augenblicklich durch eine Spring flut von Adressen, zu gunsten oder ungunsten des Regierungs entwurfs betreffs des Anschlusses der Niederlande an die Berner- Konvention, förmlich überschwemmt. Die Gegner des Entwurfes erklären, schon an die 600 Unterschriften aus eine Adresse an die Kammer gesammelt zu haben und es würden sicher noch mehr geworden sein, wenn alle kleinen Verleger im Lande eine Ahnung von dem Damokles-Schwert hätten, das über ihrem Haupte hänge. Welche rührende Naivetät! Nun wird es doch wohl deutlich, welcher Art diese Verleger sind, die nicht einmal eine Ahnung von der Berner Konvention haben. Wirklich, es wird Zeit, daß dieser Augiasstall gereinigt wird. Die großen, überhaupt alle anständigen Verleger, die Literaten-, Künstler- und Architekten vereine mit ihrem großen Anhang helfen dabei schon jetzt redlich mit. Vor allem tut sich Herr L. Simons, der Herausgeber der, die Schundliteratur hierzulande in gediegener Weise bekämpfenden «Wereldbibliotheek«, hervor, der auch in England gründliche Erfahrungen gesammelt hat. Seit der Gründung dieser, auf kauf männischer Grundlage beruhenden Unternehmung, hat er die Ver pflichtungen, die die Berner Konvention auferlegt, streng ein gehalten und ist doch gut dabei gefahren, wie er in seiner Ein gabe an die Zweite Kammer hervorhebt. »Unser Volk kann sehr gut bezahlen, das weiß ich aus Er fahrung. Unsere Kulturinteressen werden durch den Beitritt zur Berner Konvention gefördert werden,« erklärt er. Gleich uns stellt er fest, daß die Verleger im Ausland in ihren Forderungen betreffs des Ubersetzungsrechts sehr mäßig sind. Der Höchstbetrag, der je für ein epochemachendes Werk seitens eines deutschen Verlegers von ihm verlangt wurde, seien 1000 X gewesen. Selbst ein solch unverhältnismäßig hoher Betrag spiele aber bei der gewöhnlichen Auflage keine große Rolle. Aber abgesehen vom finanziellen, halten wir, auch vom kulturellen Standpunkt aus beurteilt, den Beitritt der Nieder lande zur Berner Konvention für notwendig. Denn es ist kaum glaublich, welche Schund-Übersetzungen hervorragender deutscher Werke hier schon auf den Markt geworfen worden sind. Gewisse Verleger begnügen sich nämlich nicht mit dem Rein gewinn, den sie aus dem Diebstahl eines solchen Werkes ziehen, nein, sie scheuen auch noch die verhältnismäßig geringen Kosten für eine gute Übersetzung durch einen feinfühlenden Literaten und lassen diese durch Stümper vornehmen. Wer einmal eine solche Übersetzung vor Augen gehabt hat, verzichtet gern auf die Bekanntschaft mit dem Original. Dieser Zustand kann aber mög licherweise auch in Zukunft zum bleibenden werden. Wir haben nämlich aus sicherer Quelle vernommen, daß einige hiesige Verleger und Übersetzer schon jetzt — also noch vor der Annahme des Gesetzes durch die Kammern — mit auswärtigen Autoren, bzw. ihren Verlegern, Kontrakte abschließen, bzw. abgeschlossen haben, die ihnen das ausschließliche Aufführungs- bzw. Über setzungsrecht bestehender und später erscheinender Werke sichern. Dabei muß, nach unserer vollsten Überzeugung, die äußerste Vorsicht beachtet werden, denn durch eine derartige Handlungs weise gibt der auswärtige Verleger seine Rechte preis und läuft Gefahr, seine übersetzten Originalausgaben in einem Gewände und mit einem Inhalt wiederzusehen, die seinem guten Rufe schaden Auck kann der auswärtige Verleger, bei der Anfertigung eines Kontraktes, sich der Mithilfe eines niederländischen Juristen nicht entäußern. Denn die Maschen der nieder ländischen Gesetze sind sehr, sehr weit. Also Vorsicht und nochmals Vorsicht! Vierzigjähriges «Seschäftsjubilüum. — Am heutigen l. März sind 40 Jahre verflossen, seit unser Kollege Herr Verlagsbuchhändler Maximilian Levy sein Geschäft unter der Firma Levy L Müller in Stuttgart gegründet hat. In A. Bielefelds Hofbuchhandlung in Karlsruhe i. B. hatte er, zu gleich mit Herrn Otto Petters, den Buchbandel erlernt und dann in Dessau (Barth), Berlin (Buchhandlung für Staatswissenschaften und Geschichte Fr. Kortkampf), in Paris (Mebsl krsr68), in Düsseldorf (Gestewitz) als Gehilfe gearbeitet. Dort lernte er seinen Teilhaber Herrn W. Müller, einen Schweizer, kennen, mit dem er am 1. März 1871 in Stuttgart einen Generalvertrieb für Lie ferungswerke, speziell für die zu jener Zeit bei Hermann Schön lein und Eduard Hallberger in Niesenauflagen erscheinenden illustrierten Kriegsgeschichten, ins Leben rief. Noch während des Krieges, besonders aber nach eingetretenem Waffenstillstände, wurden die Hefte in Feldpostpaketen bis tief nach Frankreich hinein versandt. Während Herr Müller später ein Sortiment eröffnete, ver legte der Jubilar eine Reihe populärer, literarhistorischer und ethnographischer Werke, so z. B. Fraas, Libanon — Klunzinger, Bilder aus Oberägypten — Baker-Vamböry, Die Türken in Europa — Ludw. Salomon, Deutsche Nationalliteratur des 19. Jahrhunderts, usw. Erst viel später, im Jahre 1895, warf sich Herr Levy auf das Gebiet der Jugendschriften. Dieses Feld hat er seither mit ganz besonderer Liebe und bestem Erfolg gepflegt, so daß er heute mit Genugtuung auf das von ihm Erreichte zurückblicken kann. Seiner Firma hat sich ein Stamm ange sehenster Autoren angeschlossen, von denen hier Herm. Brand städter, vr. Daiber, Bernt Lie, Karl Matthias, Karl Rode, Frei herr Alexander v. Gleichen-Rußwurm, Tony Schumacher, Luise Koppen, Josephine Siebe, Luise Glaß, Agnes Hoffmann, Frida Schanz, I. von Wedel! hervorgehoben seien. Die Jugendschriften von Levy L Müller fanden und finden in vielen Tausenden von
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