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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-02-11
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1897
- Sprache
- Deutsch
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34, 11. Februar 1897. Nichtamtlicher Teil. 1105 Betracht komme, abgesehen davon, daß jederzeit von jeder Stadt ein solches Ortsstatut erlassen werden kann. Eine für den Buchhandel, der vor Weihnachten und zur Zeit der Remission seine »Saisons« hat, wichtige Frage ist auch die, wie das Handelsgesetzbuch das Verhältnis zwischen Prinzipal und vorübergehend beschäftigten Angestellten regelt. Nach Z 68 des Entwurfs finden nämlich die in dem Artikel m Nr. 26 beleuchteten Kündigungsbestimmungen in diesem Falle keine Anwendung, sofern das Dienstverhältnis nicht über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird. Da gegen muß auch in einem solchen Falle, wie in allen andern, die Kündigungsfrist für beide Teile gleich sein. Bei Aushilfe stellen unterliegt also das Vereinbarungsrecht betreffend die Kündigung keiner Beschränkung. Eine solche Ausnahme gilt indes nicht bei einer Anstellung auf Probe In diesem Falle muß entweder der Dienstvertrag für eine fest bestimmte Zeit abgeschlossen werden, wo dann das Verhältnis mit dem Ab lauf des betreffenden Zeitraums ohne weiteres endigt, oder cs tritt die allgemein geltende Kündigungsfrist in Kraft. Die besprochenen Paragraphen des Handelsgesetzbuches gehören, wie man zugeben muß, nicht zu denen, die man als Muster von Klarheit hinstcllen kann. Es wäre dem Gesetz recht nützlich, wenn die Unklarheiten gemäß der schon er wähnten Petition des Vereins für Handlungs-Commis von 1858 bei der Beratung im Reichstag beseitigt würden. —r. Kleine Mitteilungen. Lchrcrbibliotheken in Oesterreich. — Der österreichische Minister für Kultus und Unterricht Or. Freiherr von Gautsch hat an sämtliche k. k. Landes-Schulbehördcn einen Erlaß betreffend die Lehrer-Bibliotheken an Mittelschulen gerichtet, der im wesent lichen folgendes besagt: -Aus den Berichten der Landes-Schulbehörden, sowie aus den gedruckten Jahresberichten der einzelnen Mittelschulen habe ich ent nommen, daß infolge der gesteigerten Ansprüche für die Be reicherung und Vervollständigung der Lehrmittelsammlungen die verfügbaren Geldmittel nicht immer hinrcichcn, die Lehrer-Biblio theken an den Mittelschulen sowohl rücksichtlich der wissenschaftlichen als auch der pädagogisch-didaktischen Litteratur in erwünschtemMaße zu erweitern, ferner, daß die für Bibliolhekszwccke bestimmten Gelder nicht immer in zweckentsprechender Weise verwendet werden. Auf Grund der in den einzelnen Lehrkörpern über diese Angelegen heit gepflogenen Beratungen und der von den Landes-Schul behörden mir erstatteten Berichte finde ich nun Nachstehendes zu erlassen: -1) Es ist wünschenswert und verdient jede thunliche Förderung, daß mehrere Mittelschulen desselben Landes, derselben Stadt, eventuell desselben Bezirkes zum Zwecke der Anschaffung und des Austausches von Fachzeitschriften zu Gruppcnvcrbänden sich ver einigen. Der Austausch der Zeitschriften, von dem übrigens be stimmte, für jede Anstalt unenibehrliche Organe (wie die -Zeitschrift für die österreichischen Gymnasien- und die -Zeitschrift für das Realschulwesen-) auszuschließen sind, erfolgt in größeren Orten etwa alle 14 Tage, in Verbänden von einander entfernter liegenden Mittelschulen etwa innerhalb drei bis vier Wochen, lieber die An schaffung und den Austausch der Zeitschriften sowie wegen des An kaufes gewisser kostspieliger littcrarischer Werke haben die Direktoren (und Bibliothekare) der im Verbände stehenden Anstalten etwa im November jedes Jahres Beratungen zu pflegen und Vereinbarungen zu treffen. Zu diesen Besprechungen können eventuell auch die Vorstände von Lyceal - und Museal - Bibliotheken sowie von Bibliotheken vertrauenswürdiger wissenschaftlicher Vereine eingeladen werden. -2) Um eine größere Ausnützung der Bücherbestände an den Mittelschulen zu ermöglichen, ist es erforderlich, daß die Kataloge der Lehrerbibliotheken, wofern dies nicht schon vor kürzerer Zeit geschehen sein sollte, in den nächsten Jahren im Jahrcsprogramme nach einem einheitlichen Plane und womöglich als Ganzes ver öffentlicht werden. Der gedruckte Katalog kann im Bedarfsfälle an Stelle einer wissenschaftlichen Abhandlung erscheinen. Es em pfiehlt sich auch, daß die im Verbände stehenden Anstalten nicht sämtlich gleichzeitig, sondern der Reihe nach ihre Kataloge ver öffentlichen. lieber die Durchführung dieser Anordnungen sowie über die gemachten Ersahrungen wolle der k. k. Landesschulrat seinerzeit in den Jahreshauptberichtcn sich aussprechen.- Zürcher Lehrmittelanstalt (Jul. Maier) in Zürich. — Die Redaktion d. Bl. empfing folgendes Schreiben: -Memmingen, den 8. Februar 1897. -Im Börsenblatt No. 30 vom 6. d. M. veröffentlichen Sie unter der Spitzmarke -Behördliche Schließung eines Ge schäfts- eine Meldung des Herrn Caesar Schmidt in Zürich über meine Person und mein Geschäft. -Ich habe mir zwar zum Grundsatz gemacht, alle mich betreffen den Auslassungen des Herrn Caesar Schmidt zu ignorieren, da er mit seinen diversen Klagen gegen mich bis jetzt von den schweize rischen Gerichten kostensällig abgewiesen wurde. Heute aber möchte ich Sie ergebenst bitten, Ihre Meldung nach Folgendem zu be richtigen. -Zwecks Inangriffnahme eines neuen Unternehmens befand ich mich längere Zeit auf Reisen, und ich habe selbstverständlich meinem Angestellten, Herrn von Donat, meine jeweilige Adresse aufgegeben und auch Nachrichten erhalten. -Warum ich mich veranlaßt gesehen habe, meine Reise zu ver längern, und warum ich nach meiner Zurückkunft sofort wieder eine größere Reise angetretcn habe, darüber, glaube ich, bin ich Herrn Caesar Schmidt keine Rechenschaft schuldig. -Warum nach dem Austritt des Herrn von Donat aus meinem Geschäft die Schlüssel und eingegangenen Briefe bis zu meiner Rückkehr bei dem Herrn Stadtammann lagern, darüber werde ich Herrn Caesar Schmidt vorerst ebensowenig Auskunft erteilen. -Ich erkläre aber hiermit, daß ich vorerst noch nicht daran denke, aus der Nähe meines Hausgenossen zu ziehen, ich hoffe viel mehr, aus den I. April eine bedeutende Veränderung vornehmen zu können -Julius Maier, Zürcher Lehrmittelanstalt Zürich, Rämistraße 35.- Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Ilonattiobs Nittsituogev äse LnoütiLucktnu^s-Ostiittsn- Vorsins ru llsiprig. 64. Vsrsiusj-rllr. Sr. 2. (Ssliruar 1897.) 4°. 1 Statt. Osutsobs Lpraobs unä Inttsratur. tlvtig.-llatalog Sr. 24 von IV. Stock Isr's tlutiguariat ckoüs. Stotr in 2ittau. 8". 26 8. 802 Srn. Ooutsoko 8praobs uvck lattsratur. ^utigu.-Latalog Sr. 44 von ck. Usss in Silrvanxsn. 8". 50 8. 1271 Srn. ^.nsrvabl von rvsrtvoltsn Arössoron unck ssltsnsn IVorlcsn ans allsn IVtsssnsobaltsn. Sntign.-SatatoA Sr. 45 von ck. Lsss in Stl- vangsn. 8". 26 8. 355 Sro. llatatog der Aufstellung' von llbotograptiioon, Inotrtckruotrsn, t?tw- togravürsn nnck ilntotz-pissn ckor Sonst- unck Vsrlagsanstalt ck. llövz-, S. u. S. Hot-Sbotograpti in Wisn. 8". 30 8. 295 kirn. llrwao's Oriontat last. Vol. Vitt, dir. 1. (ckanuar 1897.) 8". 8. 1 —28. llonckon Hl, l-vLao L Oc>. lln^ao L Oo.'s (llonckon 1V.0.) rongü tist ok somo sooonck-tianck dootrs. Sr. 22. (ckanuar 1897.) 8°. 8. 177—184. Sr. 2329 —2443. Vsrsellisckono IVisssnsotraltsu. Sürndorgsr Sntignarins Sr. 4 von Ssrckinanck Woigst in Sürnborg. 8". 18 8. 450 Srn. Verband russischer Schriftsteller. — Dieser Tage sind die Statuten eines -Verbandes russischer Schriftsteller- bestätigt worden, der sich bei der -Russischen Literarischen Gesellschaft- (Sitz beider in Petersburg) gebildet hat. Der Verein beginnt seine Thätig- keit aber erst, wenn er 100 Mitglieder haben wird; bisher sind ihrer nur 60. In einer Versammlung der Begründer sollen dem nächst die fehlenden Mitglieder durch Wahl ergänzt werden. Vorläufig ist eine Kommission von 5 Mitgliedern thätig: L. E. Obolenskij, K. K. Arsenjew, P. D. Boborykin, W.D. Spasowicz und N.K.Michailowskij. Dem Verein ist es nach den Statuten überlassen, eine eigene Zeit- schrist herauszugeben, Schriftstellerkongresse zu berufen rc.; ihm liegt auch ob, Streitigkeiten unter den Schriftstellern zu schlichten, die Interessen der Schriftstellerwelt zu vertreten rc. Unter anderm soll bei dem Verein ein Ehrengericht errichtet werden, dem die Differenzen zwischen den Mitgliedern und andern nicht zum Verein gehörigen Personen zur Entscheidung vorgelegt werden. S. Litterarische Veröffentlichungen von Offizieren. — Betreffs littcrarischer Veröffentlichungen der im aktiven Dienste des deutschen Heeres befindlichen Offiziere und der Beamten des Heeres, sowie der zur Disposition stehenden Offiziere hat der Kaiser fol gende Kabinettsordre erlassen: -Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die im aktiven Dienste befindlichen Offiziere und Beamten des Heeres, so- wie die zur Disposition stehenden Offiziere bei litterarischen Ver öffentlichungen fortan nach beifolgenden Bestimmungen zu ver- 147 Vierundsechzigsier Jahrgang.
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