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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-02-11
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1897
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- Deutsch
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1106 Nichtamtlicher Teil. 34, 11. Februar 1897. fahren haben und daß alle entgegenstchenden Festsetzungen außer Kraft treten. Wenn Ich biermit behufs Förderung des wissen schaftlichen Strebcus in Meiner Armee Erleichterungen eintrcten lasse, so spreche Ich gleichzeitig die Erwartung aus, daß Meine Offiziere und Beamten bei litterarischen Veröffentlichungen mit be sonderem Takte verfahren werden, um Reibungen zu vermeiden und das Wohl der Armee zu sördern. Das Kriegsministerium hat Las Weitere zu veranlassen.- Der Kriegsminister hat darauf die folgenden Bestimmungen bekannt gegeben: 1) Bei Veröffentlichungen von Mitteilungen über Vorgänge auf militärischem Gebiete, von kricgsgcschichtlichen Abhandlungen oder sonstigen schriftstellerischen Arbeite» über militärische Fragen und Angelegenheiten, gleichviel ob die Veröffentlichungen die eige e oder eine fremde Armee bcz. Marine betreffen, ist das Dienst geheimnis streng zu wahren. Angaben und Mitteilungen u. s. w. aus geheimen und nur für den Dienstgebrauch bestimmten Dienst- Vorschriften dürfen nur ganz ausnahmsweise und nur mit aus drücklicher Erlaubnis des Kriegsministeriums veröffentlicht werden. 2) Wird bei der Herausgabe von Schriften u. s. w. die Be. Nutzung von amtlichem, dem Herausgeber nur infolge seiner Dienst stellung bekannt gewordenem Material gewünscht, so ist, unter Be zeichnung desselben, die Entscheidung des nächsten direkten Vorge setzten, von den regimentierten Offizieren u. s. w. des Regiments- (selbständigen Bataillons-jKommandeurs, von den zur Disposition stehenden Offizieren des Vorgesetzten Generalkommandos, cinzu- lolen. Vorbczcichnctc Dienststellen vermitteln auch die Benutzung von amtlichem Material, welches ihnen selbst nicht zugänglich ist. Ihrer Entscheidung bleibt es ebenfalls Vorbehalten, ob derartige Schriften alsdann mit dem Vermerk -nach amtlichen Quellen zu- sammcngestellt» versehen werden dürfen. In zweifelhaften Fällen ist die Entscheidung der nächsthöheren Stellen, eventuell diejenige des Kriegsministeriums, zu beantragen. 3) Berichte und Arbeiten über Kriegsereignisse, die bereits vom Generalstabe bearbeitet sind, werden vor ihrer Veröffentlichung dem Ches des Gcneralslabes der Armee vorgelegt. Derselbe kann im Interesse der Unparteilichkeit der Veröffentlichung die Genehmigung versagen bezw. Richtigstellungen anordnen. 4) Gesuche um Widmung oder Ueberreichung von schriftstelle rischen Erzeugnissen, Kompositionen u. s. w. an fremde Souveräne unterliegen der Entscheidung des Kriegsministeriums. Anträge dieser Art sind indessen nur dann vorzulegen, wenn eine wirklich ausreichende Veranlassung dazu vorhanden ist. b) Die nach Nr. 1, 3 und 4 erforderlich werdenden Gesuche sind auf dem Dienstwege, von den zur Disposition stehenden Offi zieren durch das Vorgesetzte Generalkommando, vorzulegen. 6) Bei Veröffentlichungen im Militär - Wochenblmte und in Zeitschriften, deren verantwortliche Redakteure sich dem Kriegs ministerium gegenüber verpflichtet haben, aus Befragen die Namen der ihnen Aussätze u s. w. einscndenden Angehörigen der Armee und Offiziere zur Disposition zu nenne» (die betreffenden Blätter werden seitens des Kriegsministeriums besonders bekannt gegeben werden), sind die Verfasser von der Mitveröffentlichung ihrer Namen und Dienststellungen entbunden. 7) In allen anderen Fällen ist dagegen entweder der volle Name des Verfassers, nebst Charge und Truppenteil, mit zu ver öffentlichen, oder gleichzeitig mit der Veröffentlichung dem Kriegs- Ministerium unmittelbar zu melden. Eine gleiche Meldung ist dem nächsten direkten Vorgesetzten, von den regimentierten Offizieren u.s. w. tum Regiments (selbständigen Bataillons-) Kommandeur, von den zur Disposition stehenden Offizieren den Vorgesetzten General- kcmmandos einzureichen. 8) Die Anwendung von Namenszeichen, an Stelle des vollen Namens, unter den Veröffentlichungen ist gestattet. In derartigen Fällen genügt — der stete Gebrauch derselben Zeichen vorausgesetzt — eine einmalige Meldung an die unter 7. bczeichneten Stellen. 9) Die Befolgung vorstehender Bestimmungen entbindet den Verfasser nicht von der vollen persönlichen Verantwortlichkeit für den Inhalt seiner Veröffentlichungen. 10) Diese Bestimmungen sind von den Offizieren des Be urlaubtenstandes bei Einberufungen zum Dienst gleichfalls zu beachten. Einbruchsdiebstähle in Hamburg (vgl. Nr. 32 d. Bl.).— Der Hauplbcteiligtc der Einbrechcrbande, die in der letzten Zeit in Hamburg bedeutende Diebstähle an Oelgemälden, Elsenbeinsachen u. a. ausgesührt hat, Namens Stopf, ist mit vier anderen Per sonen in Barmbeck verhaftet worden. Photographie-Ausstellung. — Die Kunst- und Verlags- nnstalt des k. k. Hosphotographen I. Löwy in Wien, die im Jahre 18ö6 begründet wurde, hat anläßlich des Jubiläums ihres vierzig jährigen Bestehens eine recht sehenswerte Ausstellung ihrer Erzeug nisse veranstaltet, die die Photographie von den Tagen ihrer Kind heit bis zu ihrer heutigen Vollendung in anschaulicher Weise schildert. Die Ausstellung erfreut sich regen Besuchs der Liebhaber und Fachmänner und wurde auch durch die Besichtigung des Erz herzogs Ludwig Victor ausgezeichnet. Die Wiener Tagesblätter zollen ihr Anerkennung. Im Vorwort zu dem über die Ausstellung erschienenen Katalog spricht sich Herr Hofphotograph Löwy wie folgt aus: -Die Direktion des k k. Oesterreichischen Museums hat der photographischen Anstalt I. Löwy anläßlich des 40jährigen Be standes derselben den Saal IX des Museums zur Veranstaltung einer Spezial-Ausstellung überlassen. -Diese Ausstellung soll Zeugnis ablegcn für den außerordent lichen Aufschwung, den die Photographie und die aus ihr hervor- gcgangcncn photomechanischen Reproduktionstechniken im Laufe der letzten Jahrzehnte genommen haben. Nicht um eine historische Ausstellung der genannten Firma handelt es sich, sondern um die Nachwcisung ihrer gegenwärtigen Leistungskrast, vor allem auf dem Gebiete der Porträt-Photographie, des Lichtdruckes, der Helio gravüre, der Autotypie, und zwar vornehmlich auch der farbigen Verfahren auf diesem Gebiete, welche zu überraschender Vollendung gediehen sind. «Der Wiener Industrie gebührt das Verdienst, die vielseitige Verwendbarkeit der Photographie frühzeitig erkannt und ausge bildet zu haben. Die einschlägigen Firmen, unter denen jene Josef Löwys einen ersten Rang cinnimmt, können mit Stolz darauf Hinweisen, daß ihre Leistungen auf der ganzen Welt als muster- giltig anerkannt werden Sie haben nicht nur die Entwicklung in anderen Ländern aufmerksam verfolgt und sich zu Nutze gemacht, sondern die einzelnen Techniken selbständig vervollkommnet und ihr Anrvcndungsgebiet außerordentlich erweitert. So wird auch diese Spezial-Ausstellung der Photographie neue Freunde werben und Zeugnis geben von der zielbewußten, ernsten und erfolgreichen Arbeit der Wiener Kunstindustrie.- Besuch des Königs von Sachsen im Hause K. F. Koehler in Leipzig. — Am 4. Februar nachmittags 3 Uhr wurde der Firma K. F. Koehler in Leipzig die Ehre eines Besuches Seiner Majestät des Königs Albert von Sachsen zu teil, über den wir den Leipziger Abendblättern vom gleichen Tage folgendes entnehmen: Dem Hause K. F. Koehler, buchhändlerischem Kommissions geschäft, Sortiment und Barsortiment, das durch die rüstigen Kräfte dreier Generationen der Familie begründet, ausgebaut und zu hohem Ansehen gebracht worden ist, ward heute nach über hundert- jährigem Bestehen zum erstenmale die hohe Ehre zu teil, durch den Besuch Sr. Majestät des Königs ausgezeichnet zu werden. Dem Gefühl der Freude darüber lieh, als König Albert heute Nachmittag 3 Uhr in dem gedachten Etablissement, Täubchenweg 19/21, erschien, Herr Rudolf Winkler, Mitinhaber der Firma, der den König in Gemeinschaft mit seinem Socius, Herrn O. Engert, am Eingang begrüßte (Herr Koehler selbst war leider durch starkes Unwohlsein am Erscheinen verhindert), begeisterten Ausdruck in einem Hoch auf Se. Majestät den König. Außer dem König erschienen die Herren Kreishauptmann von Ehrenstcin, Oberbürgermeister Or. Georgi, Polizeidircktor Bretschneider, De. von Hase, der Vorsteher des Vereins Leipziger Buchhändler, sowie die Herren vom königlichen Dienst, Obcrhofmarschall von Carlowitz Hartitzsch, Adjutant Major von Larisch und Hauptmann von Seydewitz. Die Einrichtung dieses imposanten Baues am Täubchenweg war nicht die Folge einer raschen Eingebung, sondern die Frucht langer, sorgsamer Erwägungen. Das Geschäft der weltbekannten Firma K. F Koehler hatte seit der Erbauung des Hauses an der Stcphanstraße durch zwei große Unternehmungen: die Uebcrnahme der Kommittentenschaft der Firma Hermann Fries und die Grün dung des Barsortimcnts, in kurzer Frist eine derartige Aus dehnung genommen, daß die räumliche Beschränkung eine lokale Veränderung gebieterisch erheischte. Beiden Hauptabteilungen des Geschäftes, dem Kommissionsgeschäft mit dem Sortiment und deui Barsortiment, untrennbar zu einander gehörig und in ununter, biochcner Wechselwirkung auseinander angewiesen, mußte ein freierer Raum für ihren weiteren Ausschwung gegeben werden. In dem neuen Geschästshause am Täubchenweg, das durch das Zusammenwirken einer Anzahl hervorragender technischer Kräfte im Jahre 1894 vollendet worden ist, hat die gebotene geschäftliche Be wegungsfreiheit in einer überaus glücklichen systematischen Organi sation des Gesamtbctricbes ihren vollendeten Ausdruck gesunden. ES ist dieses, alle Arten des buchhändlcrischen Vermittelungsgeschäftes in sich vereinigende Geschäftshaus großen Stils eine Anlage, die auf viele Decennien hinaus die Erfüllung aller etwa an die Firma herantretcndcn Ansprüche auf weitere Ausdehnung gewährleistet. In ihr verkörpert sich der dem Bauherrn maßgebend gewordene Gedanke für die Schaffung eines alle im Erdgeschoß befindlichen Betriebe vereinigenden Riescnsaales. In diesem Riesensaal, dem großen überdachten, eine Fläche von 1083 gm einnehmenden Central-Packhof, nahm der König zu-
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