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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1875
- Strukturtyp
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- 1875-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1875
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- Deutsch
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Ä064 Nichtamtlicher Theil. 200, 30. Äugust. Antrag Professor Biedermann'- angenommen zu sehen, wobei er auch die Einschaltung der Worte „die Mitarbeiter" hinter „sind" im Marquardsen'schen Anträge in Vorschlag bringt. Klette ergreift nochmals das Wort, um seinen Antrag zu empfehlen, der jedenfalls von guter Wirkung sein werde. Steinitz zieht, um eine Einigung in dieser Sache zu erzielen, seinen Antrag zurück. Ordemann ist gegen die Berücksichtigung des Struckmann'schen Antrages in der Reso lution. Professor Biedermann ändert seinen Antrag zu einer Erweite-! rung des Marquardsen'schen Antrages ab, dahin gehend, daß es statt der Worte „der Redakteur" rc. heiße: „die bei Herstellung und Ver breitung des Preßerzeugnisses belheiligten Personen". Den Vor schlag Davidsohn's hält Redner nicht für förderlich, vr. Friedens burg für vr. Kletke's Antrag. Er beantrage: Mitthcilung des heutigen Beschlusses sowohl an den Deutschen Juristeutag, als an die Reichs-Justizcommission. Die Beschlußfassung wird vorläufig noch ausgesetzt. Man kommt nun zu dem Anträge auf eine Erklärung des Journalistentages, betreffend die Bedeutung und Nothwendigkeit der Anonymität für die Presse. Referent vr. Kletke erklärt sich für die Anonymität, da der Einzelne nicht seine persönlichen politischen Grundsätze und An schauungen, sondern die des Zeitungsorgans ausspreche, an welchem verschiedene der Einheit des Ganzen sämmtlich unterzuordnende Persönlichkeiten Mitwirken. Auch zum Schutze des Verfassers und seiner freien Meinungsäußerung empfehle sich die Anonymität. Die Namensnennung sei besonders auch in Beziehung auf das Feuilleton, aus die Kritik künstlerischer Leistungen gefordert. Auch hier finde dieselbe Verwechselung der Sache mit der Person statt. Redner nimmt Bezug aus die Drohungen gewisser in ihrer Eitelkeit gekränk ter Künstler den Recensenten gegenüber. Auch im Feuilleton scheine ihm aber das Recht der Redaction zur Ausrechthaltung der Anonymität nicht anfechtbar. Referent beantragt folgende Reso lution : Der Deutsche Journalistentag erklärt die Anonymität der Presse für ein durch die höchsten Ausgaben derselben zu Gunsten rückhaltsloser Wahrheit, zu Gunsten der wahren Förderung aller Cnlturinteressen ge botenes Recht, sür ein Recht, dessen sich die Presse nur selbst freiwillig zu entäußern hat, oder welches sie nur in denjenigen Ausnahmefällen auszugeben gezwungen werden kann, in denen durch die Anonymität die Straflosigkeit eines Verbrechens begünstigt würde. Diese Resolution wird ohne Debatte einstimmig genehmigt. Es wird nunmehr zur Beschlußfassung zu Punkt 4. der Tages ordnung geschritten und mittelst Kombination der verschiedenen An träge einstimmig Folgendes beschlossen: Der Deutsche Journalistentag beauftragt seinen künftigen Ausschuß, bei den Faktoren der Reichsgesetzgebung unoerweitl Schritte zu thun, um dem im Interesse der unentbehrlichen Anonymität der Tagespresse be gründeten Prinzip rechtliche Geltung zu verschaffen, daß, sobald nach g. 20. des Reichs-Preßgesetzes der Redaetcur haftbar ist, jede zwangs weise Ermittelung eines andern Schuldigen wegfällt, also auch kein bei Herstellung oder Verbreitung des betreffenden Preßerzeugnisses Bethei- ligter zum Zeugnisse über Verfasser oder Einsender desselben genöthigt werden kann. Sodann werden die Vorschläge des Rcserenten sub L. geneh migt und nach einigen geschäftlichen Mittheilungen des Vorsitzenden die Sitzung geschlossen. Die zweite Sitzung erfolgte am 23. August unter dem Vorsitze von Lammers. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist der Antrag aus An legung eines Archivs und auf Abfassung einer Geschichte des Deut schen Journalistentages. Referent Friedensburg-Hamburg bezeich net als eine der Ausgaben des Journalistentages die Fortgcstaltung und Reform des Rechtes der Presse. Um einen rechten Einblick zu gewinnen in die Resormbedürsnisse und die organische Fortgestaltnng der Preßverhältnisse sei ein Sammelpunkt nöthig für die Erfah rungen der einzelnen Mitglieder. Letztere sollen von ihren Erfah rungen in Prozeß- re. Angelegenheiten dem Journalistentage Mit theilungen machen und hierdurch das Material zur Bildung eines Archivs liefern. Das Archiv soll serner seine Thätigkeit dem jour nalistischen Associativnswesen zuwenden, die betreffenden Aktenstücke, Berichte re. der Local-, Preß- und llnterstützungsvereine sammeln. Die Leitung des Archivs müsse dem Vororte zustehen, so lange ! nicht, was vielleicht zu erwarten, ein ständiges Generalsecretariat des Journalistentages existire. Referent beantragt: Das Archiv des Deutschen Journalistentages hat die Ausgabe, ein mal die Entscheidungen der (deutschen und oesterreichischen) Gerichte in Preßsachen und zum andern die das journalistische Associationswesen in Deutschland und Oesterreich betreffenden Actenftücke, Berichte ic. zu sam meln und zu registriren. Die Führung des Archivs liegt vorläufig dem Vororte ob. welcher alljährlich der Generalversammlung des Jourualisten- sich herausstellenden, für das journalistische Interesse erheblichen Ergeb nisse vorzulegen hat. Ein zweiter, hiermit in Verbindung stehender Antrag des Re ferenten lautet: Der Deutsche Journalistentag beauftragt den Ständigen Ausschuß, das Geeignete sür Abfassung einer die Geschichte des Deutschen Jour- nalistentages von seiner Begründung bis zur Gegenwart darstellenden Schrift anzubahncn, sowie die Veröffentlichung derselben zu bewirken, und ermächtigt ihn. die daraus erwachsenden Kosten der Casse des Journalisten tages zu entnehmen. Zweck des Antrages sei, das durch den Mangel eines Archivs Versäumte nachträglich einzuholen. Es sei ein reichhaltiges Material vorhanden, aber zersplittert. Steinitz-Berlin wünscht Ausdehnung der Statistik tc. aus die Urtheilc in Preßsachen; Referent und Fränkel-Bcrlin erwidern, daß das Gewünschte schon in dem Tenor des Antrages enthalten sei. Svnnemann-Franksurt hält die Aus führung des Antrages durch einen wechselnden Vorort für bedenk lich; es würde nöthig sein, die Ausführung bestimmten Persönlich keiten zu übertragen. Friedensburg entgegnet, daß bei den vor handenen Mitteln die Errichtung eines ständigen Generalsecretariat? noch nicht möglich sei ; man möge es daher noch einstweilen in der von ihm beantragten Weise versuchen. Professor Biedermann unter stützt den Antrag Sonnemann's. Man müsse einen festen Mittel punkt finden und ein ständiges Bureau, wenn auch einstweilen nur niit bescheidenen Mitteln, gründen. Steinitz motivirt folgenden Antrag: Der Ausschuß wird beauftragt, sich mit dem Vereine der Berliner Presse zu dem Zwecke in Verbindung zu setzen, daß die Bildung eines Diesem Anträge widersprechen Friedensburg, Kletke und Sonnemann. Elfterer macht geltend, daß dem Journalistentage eine Ueberwachung der nöthigen Einrichtungen zustchen müsse. Kletke weist daraus hin, daß der Verein Berliner Presse Gast des Künstlervcreins sei und kein eigenes Local besitze, also auch dem Archive keine Unterkunst bieten könne; zudem sei der Zusammenhang des Vereins mit dem Journalistentage nur ein loser. Sonnemann betont nochmals die Nothwendigkeit eines ständigen Bureau und würde dasselbe gern in Berlin etablirt sehen ; man könne sür den Anfang einen Journalisten damit beaustragen und demselben eine Remuneration dafür bieten. Auch vr. Piza-Hamburg hält ein ständiges Bureau für nöthig, schon im Hinblick aus das zu errich tende Vermittelungsbureau. Kletke bittet, die Geldfrage nicht außer Acht zu lassen. Professor Biedermann ist der Ansicht, man könne den Versuch provisorisch für ein Jahr machen; dann werde man sehen, ob die Sache durchzuführen sei. Er beantragt: Der Ausschuß wird beauftragt, zur Begründung des Archivs in Berlin eine geeignete Persönlichkeit zunächst auf ein Jahr zu bestellen und entsprechend zu honoriren. beim nächsten Journalistentage aber über
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