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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1875
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- 1875-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1875
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- Deutsch
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37, 15. Februar. Nichtamtlicher Theil. 559 mit dem Nachdrucks- und Uebcrsetzungswesen inHollandzu schaffen ? Hier komme ich auf eincEigeuthümlichkcit, die sich wie ein rother Faden durch Hrn. Brinkmann's ganze Polemik hindnrchzieht: er befolgt die Taktik, wennmöglich jedem Vorwurf in meiner Denkschrift einen Fehler auf deutscher Seite gcgcnüberzustelleu. Seit wann ist es Sitte, eigene Fehler mit denen anderer Leute zu beschönigen? Ver liert der eigene Fehler dadurch an Bedeutung, daß man bei anderen Leuten auch Fehler entdeckt? Hr. Brinkmann scheint ferner der An sicht zu sein, daß er die Thatsachc des Nachdrucks in Holland damit entkräften kann, daß er nachwcist, der betreffende Nachdrucker sei ein Deutscher von Geburt. Ich unterscheide in meiner Denkschrift keine Nationalitäten, rede nicht von Deutschen oder Holländern, Christen oder Heiden, Franzosen oder Türken, die in Holland Nachdrucken, ich constatire einfach, daß bei der heutigen Gesetzgebung in Holland, resp. bei dem Mangel einer Litcrarcouvention zwischen Holland und Deutschland, zu unserm Schaden in Holland nachgedruckt und übersetzt wird, wer das thut, das ist doch für den Thatbestand selbst gleichgültig! Ich habe nur die Gesetzgebung im Auge, Hr. Brink mann aber spielt den Streit fortwährend in gehässiger Weise auf das Gebiet der Nationalität, ohne jedoch die Thatsachc» selbst in Ab rede stellen zu können. Wunderbarerweise wird dabei auch der Nachdruckerunsug, wie er in Deutschland zu Anfang dieses Jahrhunderts noch grassirte, als Beweis gegen uns ins Feld geführt. Ich vermag darin den logischen Zusammenhang mit dem heutigen Nachdruck in Holland nicht zu er kennen. Höchstens könnte man sagen: nehmt Euch ein Beispiel daran! weil die Zustände in Deutschland unerträglich waren, deshalb sind sie geändert! Es läßt sich doch wahrlich nicht jene, Gottlob! überwundene Zeit als Entschuldigung für den heutigen Nachdruck in Holland ausstellcn! Hr. Brinkmann bestreitet ferner, daß dasUeber- setzen für die holländischen Verleger lohnend sei- und behauptet: „jeder Verleger in Holland sei vom Gcgentheil überzeugt". Nun, wenn das wahr wäre, so begreife ich nicht, weshalb die holländischen Verleger soviel Gewicht auf das Uebersetzungsrecht legen, welches ihnen doch fortwährend Schaden zufügt; es wäre dann ein Räthsel, weshalb sie so zähe es festhalten! Doch ich habe eine zu gute Mei nung von dem kaufmännischen Talente meiner holländischen College», als daß ich glauben könnte, sie machten ihre Unternehmungen nur in majorenn vsi Alorinm, ohne Aussicht aus Gewinn ; nein, ich behaupte: da so viel übersetzt wird, so wird es doch wohl lohnend sein! Hr. Brinkmann zieht dann eine Parallele zwischen den Ueber- setzungen in Deutschland und in Holland, während die Verhältnisse doch grundverschieden sind, und eine Vergleichung von demselben Gesichtspunkte aus nicht Anlassen; die weitaus meisten Ueber- setzungeu bei uns erscheinen in Ucbercinstimmung nnt den abge schlossenen Verträgen; den fremden Autoren steht gesetzlich volle Disposition über die bei uns erscheinenden Uebersetznngen zu. Ich lege hieraus ein besonderes Gewicht, weniger wegen des pecnniären Interesses für die Betheiligten, als weil ich in erster Reihe einen Eingriff in das geistige Eigcnthum eines Autors vom Standpunkte der Moral aus verwerfen muß. Mir liegt ein Brief des Hrn. Pro fessor F. von Löher in München vor, der einen schlagenden Beweis für das Mangelhafte unseres jetzigen schutzlosen Zustandes Holland gegenüber gibt; sein Buch „Jakobäa von Bayern" ist bei van Stockum im Haag in holländischer Uebersctzung erschiene», weder Uebcrsctzer noch Verleger haben dem Autor vorher Mitthcilung von ihrer Ab sicht gemacht, er würde gern seine Mitwirkung bei der Uebersctzung gewährt haben; so kann er sich nur nachträglich darüber beklagen, „daß seiner literarischen Ehre cinSchaden zugcfügt sei", da das Buch unter seinem Namen ganz verstümmelt auf den holländischen Büchermarkt gebracht wurde; er behauptet, die Uebcrsetznng sei schlecht und gebe den richtigen Sinn nur ungenau, die Darlegung des Quellenstoffes, die Noten und Belegstellen seien einfach weg gelassen, so daß cs scheine, er habe nicht nach deutscher wissenschaft licher Methode gearbeitet. Was aber das Aergste sei: cs hatte» sich wissenschaftliche Männer i» Holland vereinigt, um das Werk zu übersetzen, ihre Arbeit und Unternehmung war jetzt umsonst, da in dem kleinen Holland natürlich zwei Ucbersctzungen keinen Absatz finden konnte». So Hr. von Löher. Das sind doch schreiende Uebelstände, die, wie ich gern zugebe, auch holländischen Autoren bei deutschen Uebersetznngen passiren werden, sollte denn aber dem nicht abzuhelsen sein, wenn beide Parteien nur den guten Willen dazu haben? Die Schwierigkeiten, welche das Aufgebcn des Ucbcrsctznngsrechtes für Holland hat, verkenne ich keineswegs, man wird aber doch auch zugcstehen müssen, daß Autor und Original- Verleger ein moralischcsRecht haben, bei Uebersetznngen ihr tkat, oder voto abzugeben. Eine geistige Arbeit ist doch kein herrenloses Gut, das man auf der Straße findet, und nach Belieben benutzt! Auf holländischer Seite ist mehrfach gegen mich geltend gemacht (auch Hr. Brinkmann thut cs): ohne die Uebersctzung würde der Autor in Holland nicht so bekannt geworden sein, und auch die Originalausgabe würde ohne die Uebcrsetznng nicht so viel gekauft worden sein. Ich kann darauf nur erwidern, daß unsere deutschen Autoren — es liegen mir in dieser Angelegenheit eine Menge Briefe unserer berühmtesten Autoren vor — mit dieser unberufenen Förderung ihrer Interessen in Holland ganz und gar nicht einver standen sind; der Mensch ist nun einmal ein cigcnthümlichcs Wesen, er läßt sich nicht gern zu seinem Glücke zwingen, und unsere Autoren und Verleger sind sehr geneigt, im vorliegenden Falle die menschenfreundliche Fürsorge der holländischen Verleger einfach aus deren einseitige pecuuiäre Interessen zurückzuführcn. Hr. Brinkmann bestreitet es, daß die holländische Regierung sich gegen Literarconventioncn abgeneigt zeige. Nun, wir haben jetzt gerade den Beweis dafür, indem die holländische Regierung sich weigert, den Schutz aus die Uebersctzungen auszudehncn, ein Ha uptgcgcn stand aller Literareonvcutioncu, ohne welche» Deutschland »och keinen Vertrag abgeschlossen hat! Ich habe das vorausgesehen, und deshalb war der in meiner Denkschrift gegebene Rath: eine passende Gelegenheit abzuwarten, bei welcher Holland auf anderem Gebiete ein Acguivalent für das Aufgebcn des Ucbersetzungsrcchtcs geboten werden könnte, sehr wohl am Platze. Die Uebersctznngssragc ist der todte Punkt, über den wir nicht hinwcgkommen, wen» Holland sich von vornherein im Prinzip ablehnend dagegen verhält. Mache man doch lieber von Holland aus brauchbarcVorschläge! Unsererseits,glaubeich,wirdman aus den Schutz von 5 Jahren nach Erscheinen des Originals, welche Frist in unsern übrigen Verträgen angenommen ist, nicht das ent scheidende Gewicht legen, und sich vielleicht mit 1 Jahre begnügen, denn diese Frist genügt in wichtigen Fällen durchaus, die Rechte des Autors zu wahren. Im weiteren Verlause bemängelt Hr. Brinkmann meine Zu sammenstellung der zur Uebersctzung angekündigte» Werke; ich behauptete, daß in den Jahren 1868 — 71 etwa 800 Werke an- gemcldet waren; Hr. Brinkmann verschweigt aber meinen Nachsatz, in welchem ich hinzusctze, daß nur etwa die Hälfte wirk lich übersetzt sei, also etwa 400. Hr. Brinkmann gibt selbst die Zahl von etwa 250 zu, wir sind also wenig auseinander, und es ist mir unbegreiflich, wie er sagen kann, nach meiner Berechnung müßten cs wenigstens 1100 sein! Was nun den eigentlichen Nachdruck betrifft, so gleitet Hr. Brinkmann über die so wichtige Frage des Musikaliennach drucks mit der kurzen Bemerkung hinweg, daran habe der Buch handel keine Schuld. Ich gebe das zu, aber ändert das etwas au der Thatsachc des Musiknliennachdrucks in Holland? Der Musi- 77*
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