Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1875
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- 1875-02-15
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- 15.02.1875
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560 Nichtamtlicher Theil. 37, 15. Februar. kaliennachdruck schädigt die deutschen Interessen viel mehr, als der Büchernachdruck, weil er viel umfassender getrieben wird. Ich trete nicht nur für die Interessen des Buchhandels ein, sondern ich ver lange den Schutz des geistigen Eigenthums auch für Musikalien und Werke der bildenden Kunst neben dem Schutze des Urheberrechtes an Schriftwerken! Bei Aufzählung der Nachdrucke macht mir Hr. Brinkmann den Borwnrf, daß ich immer nur ein paar Fälle „als Beispiele" citirte, während doch mein ganzer Borrath nur in diesen wenigen Fällen bestehe. Ohne hierüber wenig oder viel zu streiten, da der Thatbestand constatirt ist, will ich doch Hrn. Brinkmann eine Fortsetzung von Nachdrucken aufzählen, die ich in meiner Denkschrift noch nicht nannte. In den „Acten des Börsenvereins deutscher Buch händler", Jahrg. 1869, Seite 298 findet sich eine Petition von in Münster, Freiburg, Tübingen und Mainz wohnenden Verlegern an den Vorstand des Börsenvereins gerichtet, worin über den Nach druck in Holland und das Vorkommen dieser Nachdrucke in Deutsch land Beschwerde geführt wird. Es heißt darin:... .„Unter dem Titel Bibliothek für Geschichte, Philosophie und Theologie- begann vor etwa 18 Jahren ein Buchdrucker Josua Wits in Arnheim -auf Rath und Ermuthigung gelehrter tüchtiger Män ne» (!) und gedeckt durch ausreichende Subscription eine periodisch erscheinende Sammlung von ausgezeichneten deutschen Werken der katholischen Literatur nachzudruckeu, die namentlich folgende Werke enthält: Hcfele's Conciliengeschichte. 5 Bände. Döllinger's Reformation. Jörg's Geschichte des Protestantismus. Schmid's histor. Katechismus. Hefele's Cardinal Limenes. Mooren, Nachrichten über Thomas von Kempen. Hahn-Hahn, Liebhaber des Kreuzes. — Büchlein vom guten Hirten. — Von Babylon nach Jerusalem. Hirscher, Leben Mariä. Florencourt, meine Bekehrung. Schleininger, Bildung des Predigers. Marx, Ursache der schnellen Verbreitung der Reformation. Staudenmaier, Wesen der kathol. Kirche. Holzwarth, der Abfall der Niederlande." Wahrlich! eine stattliche Reihe von Nachdrucken! Hr. Brink mann wird nun fragen: weshalb ich sie nicht in meiner Denkschrift genannt, wenn sie mir derzeit schon bekannt gewesen. Ich bekenne, daß ich Zweifel an der Existenz dieser Nachdrucke gehegt habe, daß ich ein in dem Umfange heimlich getriebenes Nachdrucken nicht für möglich halten wollte. Ich habe mit unserm derzeitigen Börsen vorsteher viel über diesen Fall mich unterhalten, und mich schließlich dafür entschieden, ihn in meiner Denkschrift noch nicht zu erwähne». Da nun aber die Herder'sche Verlagshandlung in Freiburg im „Börsenblatt" vom 30. Nov. 1874 nochmals offen Anklage erhebt, und auch Hr. Brinkmann selbst in seiner Polemik gegen mich die Existenz dieser Nachdrucke zugibt, so sind meine Zweifel gehoben, und ich vermehre hiermit unser Beschwerdematerial durch den Hin weis auf diese Nachdrucke. Hr. Brinkmann behandelt dieses wichtige Factum ganz nebenbei in einer Anmerkung, spielt wieder den üblichen Trumpf aus, daß Wits ein Deutscher sei, und fügt die seltsame Notiz hinzu, die Bücher kämen außerhalb des katholischen Handels selten vor. Bedarf der katholische Buchhandel etwa keines Schutzes? Hierbei ist mir übrigens mehreres auffällig ; erstens, daß Hr. Brinkmann, der doch die niederländische Bibliographie zu einer seiner Lebensaufgaben gemacht hat, und infolge dessen alle Nach drucke kennt, von diesen Nachdrucken bis vor wenigen Wochen keine Kenntniß gehabt hat. Das beweist denn doch wohl, daß der Bücher nachdruck in Holland auch heimlich betrieben wird, was Hr. Brink mann mir bestreiten zu können glaubt. Zweitens fällt es mir auf, daß Hr. Brinkmann von diesen Nach drucken erst Kenntniß erhielt, nachdem er bereits seinen Eingangs erwähnten Artikel an Meyer'sConversations-Lexikon abgesandt hatte. Ich nehme an, daß er erst durch jene Anklage der Herder'sche» Handlung vom 30. Nov. darauf aufmerksam gemacht wurde, wäh rend er sein — vor mir liegendes — Schreiben an Meyer's Lexikon schon am 6. Oct. abgesandt hat. Da er nun aber dieser Redaction alle holländischen Nachdrucke namhaft gemacht hat, so wäre es bei der Gewissenhaftigkeit und Wahrheitsliebe, die er mir gegenüber so ostensibel zur Schau trägt, doch wohl geboten gewesen, daß er nachträglich der Rcdaction diese lange Reihe ihm jetzt erst bekannt gewordener Nachdrucke zur Ergänzung seines Verzeichnisses mit- gethcilt hätte; er hat aber diesen Versuch gar nicht gemacht, wie mir die Rcdaction schreibt! Daß Wits ein geborener Deutscher ist, thut nichts zur Sache, es handelt sich hier darum, daß Jemand unter dem Schutze der Gesetze die genannten Werke in Holland un gestraft hat Nachdrucken können. Des Weiteren bestreitet Hr. Brinkmann den Schleichhandel mit Nachdrucken und sagt, ich bliebe den Beweis für meine Behaup tung schuldig. Er soll ihn haben. Betreffs des Verkaufs amerika nischer Nachdrucke in Holland sucht er die Menge der importirten Werke auf ein kleineres Maß zu reduciren, die Thatsachc selbst kann er nicht in Abrede stellen; daß ich, beiläufig bemerkt, für in Hamburg und Bremen eingeführte amerikanische Nachdrucke die holländische Regierung nicht verantwortlich machen kann, ist selbstverständlich; Hr. Brinkmann hat, indem er sich dagegen verwahrt, wieder einmal etwas aus meiner Denkschrift hcrausgelescn, was nicht darin steht. Aber was sagt Hr. Brinkmann zu folgender Thatsache, die ich einem mir vorliegenden Schreiben der Firma Georg Wigand in Leipzig entnehme? In Utrecht druckt der Lithograph van de Weyer seit geraumer Zeit die Schnorr'sche Bilderbibel vermittelst lithographischen Ueber- druckes nach; es sind davon bis jetzt schon einige 40 Lieferungen erschienen mit erläuterndem holländischem Texte. Van de Weyer liefert das Werk an eine Rotterdamer Firma, die ich aus Privat rücksichten hier nicht nennen will, die Hr. Brinkmann aber leicht ermitteln kann. Diese Herren liefern das Werk in größerer Anzahl an die belgische Firma van Dieren L Co. in Antwerpen mit deren Firma, und letztere Firma vertrieb bis dahin diese Reproduktion der Schnorr'schen Bilderbibel ganz munter als eigenen Verlags- artikcl, bis jüngst der Originalverlegcr Georg Wigand in Leipzig hinter die Sache kam, und der belgischen Firma auf Grund des zwischen Belgien und Deutschland bestehenden Vertrages das Hand werk gelegt hat; die eigentlichen Urheber in Holland stehen natürlich unter dem Schutze ihrer Landesgesetze. Ist das etwa kein Schleich handel mit Nachdruck? Hr. Brinkmann kann nicht seinen gewohnten Trumpf ausspielen, daß die Betheiligten geborene Deutsche seien, es sind diesmal zufällig Holländer. Aus den „Acten des Börsenvereius" 1867, Seite 234 ersehe ich ferner, daß auch in Frankfurt a/M. holländischer Nachdruck ans den Markt gebracht ist; ich selbst habe mehrmals in Cöln und Elberfeld holländischen Musikalienuachdruck in Händen gehabt; soll man da nicht von Schleichhandel mit Nach druck reden dürfen? Ich mache keinem Einzelnen einen Vorwurf daraus: die holländische Gesetzgebung ermöglicht es, daß dort nach gedruckt werden kann; wer davon Gebrauch macht, hat das Recht dazu, und ich habe mich in meiner Denkschrift darauf beschränken müssen, und muß es auch hier, den Wunsch nach verbesserter Gesetz gebung, nach einer Literarconvcntion zwischen Holland und Deutsch land ausznsprechen. Daß Nachdrucke über die Grenze kommen, ist
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