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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1875
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- 1875-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1875
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- Deutsch
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37, 15. Februar. Nichtamtlicher Theil. 561 eine natürliche Folge des Nachdruckes selbst, man kann sich darüber nicht wundern, soll sie aber auch nicht in Abrede stellen. Beiden von mir nebenher berührten Plagiaten sagt Hr. Brinkmann, von Schmidt-Cabanis sei holländisch nichts erschienen; das ist richtig, der Fall liegt so (siehe „Montagszcitnng" 1871 vom 30. Octobcr): Ein Hr. vr. W. Krüger in Zeist hat eine von Richard Schmidt-Cabanis im Jahre 1866 bei Payne in Leipzig veröffent lichte Humoreske „Aus dem Tagebuche eines Zerstreuten" 1871 an die Redaction der „Fliegenden Blätter" als seine Arbeit eingesandt und sich als solche bezahlen lassen. Ich glaube gern, daß Hrn. Brinkmann der Fall nicht bekannt war, er gehört auch eigentlich nicht, ebensowenig wie der Fall, daß ein Anderer in Holland den Namen Gerstäcker gemißbraucht hat (der Verleger hiervon ist wieder ein Deutscher!), in den Rahmen der Literarconvcntion. Ich habe in meiner Denkschrift nur darauf hingewiesen, um zu zeigen, zu welchen bedenklichen Begriffsverwirrungen über das literarische Niein und Dein der Mangel einer Literarconvcntion führen kann. Wenn jede Controle über die literarischen Beziehungen beider Län der zu einander sehlt, so liegt die Versuchung zu literarischem Dieb stahl sehr nahe, und ich berührte dieses Thema in meiner Denkschrift als einen der vielen Gesichtspunkte, welche den Abschluß einer Con vention wünschcnswerth erscheinen lassen, denn ich hoffe zuversichtich, daß nach abgeschlossenem Vertrage solche verwerfliche Willkürlich- keiten verschwinden werden. Von diesem Standpunkte aus kann ich es nur loben, wenn Hr. Brinkmann auch bei uns vorgekommene derartige Fälle ans Licht zieht; dergleichen kann nicht scharf genug gegeißelt werden, und je mehr solcher Schäden aufgedeckt werden, desto lebhafter wird hoffentlich ans beiden Seiten bei den redlich Denkenden der Wunsch rege werden, durch gesetzliche Regulirung dem bisherigen Treiben ein Ende zu machen. So viel über die Frage des Nachdruckes und der Uebersetzung in Holland. Zu dem nicht zur Sache Gehörenden, was Hr. Brink mann in seiner Polemik gegen mich heranzieht, gehört schließlich noch seine Kritik meiner 1867 erschienenen Schrift über „den holländischen Buchhandel seit Coster". Wenn Hr. Brinkmann mir den Vorwurf der Jnconseqnenz macht, weil ich dort an einer Stelle sage, Amsterdam habe ca. 265,000 Einwohner, und an anderer Stelle von nahezu 300,000 Einwohnern rede, so gönne ich ihm das Vergnügen. Wenn in der Schrift ferner sich die Notiz findet, daß in Amsterdam ca. 60,000 Deutsche lebten, so wird jeder Unbefangene sofort erkennen, daß er cs da mit einem beim Druck eingeschlichencn lapoua zu thun hat: es muß 6000 heißen, denn bekanntlich leben in ganz Holland nur 30—40,000 Deutsche, und da kann füglich Jeder selbst sich sagen, daß ich nicht von 60,000 in Amsterdam allein habe reden können. Diese Zahlen sind kein Gehcimniß, sondern öffentlich be kannte. In Betreff der Amsterdamer Juden kann Hr. Brinkmann unbesorgt sein, ich werde sie stets als seine richtigen Landsleute gelten lassen. Ueber die heutige Pflege der Musik in Holland, oder besser gesagt die musikalische Leistungsfähigkeit kann ich meine An sichten trotz der Einwürfc des Hrn. Brinkmann vorläufig nicht ändern. Es kann Niemand leugnen, daß Holland in früheren Zeiten in der Musik Vorzügliches geleistet hat, aber das hat sich geändert. Hr. Brinkmann nenne mir doch z. B. eine neuere holländische Oper, die im Auslände einen so durchschlagenden Erfolg gehabt hat, wie ihn viele neuere Compositionen der Italiener, Franzosen oder Deutschen gehabt haben. Doch ich will daraus nicht weiter cingchen, denn dies Thema gehört ganz und gar nicht zu der verhandelten Nachdrucks- rcsp. Ucbersetznngsfragc. Mag Hr. Brinkmann immerhin seine Glossen über meine Schrift machen, cs berührt mich nicht: Tadeln ist leicht, Bessermachen schwer! Zudem steht mir gegenüber der Brinkmann'- schcn Auffassung das Urthcil des Hrn. Frederik Müller in Amsterdam zur Seite, der sich im „blieinvsdlaä" t 867, Nr. 10 über meine Schrift folgendermaßen äußert: „Wenn wir sehen, wie wenig über die Ge schichte des holländischen Buchhandels geschrieben ist, und wie wenig derselbe im Auslände bekannt ist, so haben wir wahrlich alle Ursache, dem Autor für diese gute Frucht seines dreijährigen Aufenthaltes in Amsterdam Dank zu sagen. Der Gegenstand ist gut geschildert, vieles nur flüchtig berührt, doch gibt das Ganze ein so deutliches, richtig gezeichnetes Bild unseres Buchhandels, daß wir uns über das Er scheinen nur freuen können." So äußert sich ein Landsmann des Hrn. Brinkmann über meine Schrift und Hr. Brinkmann muß cs sich schon gefallen lassen, daß ich auf das Urtheil des Hrn. Frederik Müller mehr Werth lege, wie auf das seinige. Ich will mir nicht, wie Hr. Brinkmann es thut, am Schluß den Anschein des gelungenen Triumphes geben, denn die Person des Hrn. Brinkmann ist mir durchaus gleichgültig; es war mir nur darum zu thun, den Vorwurf zu entkräften, daß diese wichtige, vom Vorstande des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zuerst an geregte, von der Cotta'schen Buchhandlung im Verein mit 170 unserer ersten Verlagshandlungcn und 110 unserer besten Autoren aufgenommene Angelegenheit leichtfertig behandelt sei. Hr. Brinkmann sagt zum Schluß, er trete für die Ehre des holländischen Buchhandels ein; um die handelt es sich hier gar nicht, und ich verwahre mich dagegen, diese angegriffen zu haben. Im Gegentheil, ich habe häufig genug Beweise davon gegeben, daß ich für den holländischen Buchhandel in seiner Gesammtheit nur Achtung und Sympathie habe; wer sich dafür interessirt, kann sich aus meinen leicht zu ermittelnden Artikeln im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel davon überzeugen. Es handelt sich hier nur um die für uns Deutsche »achtheilige holländische Gesetzgebung, und ich schließe mit dem Wunsche, daß cs bei den Verhandlungen, die augenblicklich zwischen den beiden Regierungen schweben, gelingen möge, eine Form für die Literar- convention zu finden, welche die Interessen beider Theilc sicherstellt und welche alsdann nur dazu führen kann, die literarischen Be ziehungen der beiden Länder zu einander zu freundlicheren zu ge stalten, als sic gegenwärtig sind. Das ist mein lebhafter Wunsch! Berlin, 8. Februar 1875. Otto Mühlbrccht. Miscellen. Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung berichtet aus Berlin: „Bekanntlich ist Professor R. v. Raumer in Erlangen von dem Minister vr. Falk unter Zustimmung der übrigen deutschen Staats regierungen mittelst Zuschrift vom 14. Oct. 1874 ersucht worden, eine Denkschrift auszuarbeiten, welche zur Anbahnung einer größer» Gleichmäßigkeit in der deutschen Rechtschreibung zunächst im Bereiche der höhern Schulen die erforderlichen Unterlagen gewähre. Ucberzeugt, welche Wichtigkeit eine Einigung in der Rechtschreibung namentlich für Redactcure, die Factoren von Buchdruckereicn und für Correctoren habe, ist das Curatorium des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers auf diesem Wege vor gegangen. Dasselbe ist bereits vor längerer Zeit mit einem hiesigen sachverständigen Gymnasiallehrer in Verbindung getreten, um ans Grund des von dem Verein der Berliner Lehrer herausgegebencn Orthographischen Wegweisers eine desfallsige allmähliche Ver einigung der Berliner Zeitungen und periodischen Zeitschriften zur Herbeiführung einer einheitlichen deutschen Rechtschreibung anzu bahnen. Zu diesem Bchufe sind mit den Redactionen des Hand buchs des königlich preußischen Hofes und Staates, des Deutschen Postarchivs, der Zeitschrift für preußische Geschichte und Landes kunde, der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung und den Verlags buchhandlungen von Carl Hetzmann und Otto Zanke bereits Be sprechungen gepflogen worden, welche zur Ausführung des Planes > als Grundlage dienen sollen."
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