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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1875
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1875-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1875
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Börsenblatt Beiträge für das Börsenblatt sind an die für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum de» Börsenverein» der Deutschen Buchhändler. 184. Leipzig. Mittwoch den U, August. 1875. Nichtamtlicher Theil. Alters-Pensionscaffe sür Buchhändler. VIII.*) Wenn ich in Nachstehendem mir einige Ansichten betreffs der Alters-Pensionscaffe für Angehörige des deutschen Buchhandels und Handelsstandes auszusprechen erlaube, so bitte ich, bei dem geringen Material, welches mir darüber zur Verfügung steht, im voraus etwaige Jrrthümer zu entschuldigen. Die Frage: ob man sich aus die Hochherzigkeit der Herren Prinzipale verlassen oder sich lieber selbst Helsen solle, scheint mir von der andern Frage: ob Gründung einer selbst zu verwaltenden Alters-Pensionscaffe, oder Anschluß und Zahlung der Einlagen an eine gut geleitete Rentenanstalt, ganz unabhängig zu sein, denn es können ja sowohl die eigenen Gehilsen-Beiträge, als auch die Beisteuern der Prinzipale, beliebig, d. h. je nach seiner Zeit erfolg ter Entschließung, nach dem einen oder andern Prinzip behandelt werden. Was nun im letzter« Falle die z. B. im Börsenblatte an geführten Beispiele betrifft, so ergeben dieselben allerdings ein un günstiges Resultat; meine Absicht ist nun, auf die von der Allge meinen Rentenanstalt in Stuttgart (welche zu den ältesten ihrer Art zählt und daher wohl auch die reichsten Erfahrungen aus- zuweijen hat) zu beziehenden Rentcnbeträge rc. hinzuweisen. Diese Anstalt bietet zunächst den großen Vortheil, daß sie den Versicherten an keine seste Zeit und keine festen Einlagen bindet, ebenso ihm freistellt, ob er das aus den Einlagen sich ergebende Capital zur beliebigen weitern Verwendung beziehen will, in welchem Falle der Zeitpunkt des Capitalbezuges bei Eingang der Versicherung voraus bestimmt werden muß, oder ob er die aus diesem Capital sich er gebende Rente genießen will. Es kann hiernach also der Einleger den Rentenbezug sofort oder nach einer voraus zu bestimmenden Reihe von Jah ren, oder auch zu ganz beliebiger nicht voraus zu bestimmender Zeit beginnen lassen; er kann mittelst einmaliger oder jähr licher sich gleichbleibender Prämie versichern, ebenso gut aber auch beliebige ganz ungleiche Einlagen machen, ohne anderen Fortsetzung in den übrigen Jahren gebunden zu sein, also auch die Einzahlungen Jahre lang unterbrechen, ohne dadurch der Versicherung verlustig zu gehen. Er kann ein fache Leibrenten, welche sich alljährlich gleich bleiben, oder stei gende Renten, welche von Jahr zu Jahr anwachsen, beziehen; ferner die Form mit oder ohne Rückvergütung der Einlagen beim Todes-! falle wählen, und es sind hierdurch meiner Ansicht nach alle möglichen Fälle berücksichtigt und zwar wie folgt: 1) durch Versicherung eines voraus bestimmten Capitals, zahl bar zu einem bestimmten Zeitpunkt; 2) durch Versicherung einer voraus bestimmten Rente zu voraus bestimmter Zeit, 3) ebenso zu beliebiger später zu bestimmenden Zeit; 4) durch Versicherung einer sofort beginnenden Rente; 5) durch Versicherung einer zu beliebiger später zu bestim mender Zeit beginnenden Rente, mittelst ebenfalls be liebiger Einlagen, welche sich nicht gleich bleiben müssen, sondern erhöht, oder ermäßigt resp. ganz ausgesetzt wer den können; 6) durch Versicherung steigender Renten (welche mir aber sür den vorliegenden Fall am wenigsten angebracht erscheinen). Die vielfach verbreitete und auch in dem Chemnitzer Circular enthaltene Ansicht, daß von den Rentenanstalten nur eine gewisse Rente von einem bestimmten vorher vereinbarten Alter ab gewährt werde, trifft also bei der Allgemeinen Renten anstalt in Stuttgart nicht zu. Die Hauptformen können mit oder ohne Rückgewähr beim Todesfälle eingegangen werden; ersteres wird sich namentlich für verhcirathete, letzteres sür unver- heirathete, resp. Personen ohne Erben, empfehlen. Hierbei stellen sich nun die Resultate ganz wesentlich günstiger, als die kürzlich im Börsenblatt angeführten. Nach dem ersten Beispiel ergibt sich z. B. bei jährlich 100 Mark Einzahlung vom 30. Lebensjahre ab, eine mit dem 60. Lebensjahre beginnende Rente von 2S0 M. welche im 65. Lebensjahre aus 317,, und im 70. Lebensjahre aus 373 anwächst, falls nämlich der Einleger das 70. Jahr erlebt. Dagegen stellt sich in gleichem Falle bei der Allgemeinen Rcn- tcnanstalt die jährlich sich gleich bleibende mit Ablauf des 60. Lebensj ahres beginnende Rente, 1) bei der Form mit Rückvergütung im Todesfälle aus ca. 510 M. 2) bei der Form ohne Rückvergütung im Todesfälle auf ca. 730 M. und wenn der Rentenbezug erst mit dem 65. resp. 70. Lebensjahre beginnt, so stellt sich die Rente im ersten Fall (65. Jahr) 1) bei der Form mit Rückvergütung aus ca. 804 M. 2) „ „ „ ohne „ „ „ 1223 „ Im letzter« Fall (p. 70. Jahr) 1) bei der Form mit Rückvergütung auf ca. 1321 M. 2) ,, „ ,, ohne „ „ „ 2147 „ Soll aber der Rentenbezug in sonst gleichem Falle schon mit dem 55. Lebensjahr beginnen, so würde sich bei der Allgemein!« Rentenanstalt die Rente wie folgt stellen: 1) bei der Form mit Rückvergütung auf ca. 335 M. 2) „ „ „ ohne „ „ „ 450 „ 381 ») VII. S. Nr. iS». Zweiundvierzigster Jahrgang.
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