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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1875
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1875-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1875
- Sprache
- Deutsch
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288« Nichtamtlicher Theil. 184, II. August. Will jedoch Jemand anstatt der Reute ein Capital per 60. Lebensjahr ausgczahlt erhalten und zahlt z. B. vom 60. bis znm 60. Lebensjahr alljährlich l 00 Mark ein, so erhält derselbe mit 60. Lebensjahr: 1) bei der Form mit Rückvergütung ca. 6750 M. 2) „ „ „ ohne do- ca. 8197 „ Soll in gleichem Falle das Capital erst per 65. resp. 70. Lebens jahr ausbczahlt werden, so stellt sich das Capital im ersten Fall (65. Jahr) 1) bei der Form mit Rückvergütung auf ca. 9615 M. 2) „ „ „ ohne do. „ „ 12,195 „ im letzteren Falle (per 70. Jahr) 1) bei der Form mit Rückvergütung aus ca. 13,888 M. 2) „ „ „ ohne do. „ „ 18,518 „ Nimmt man nun bei der Form der unbestimmten Einlagen z. B. an, Jemand zahle vom 30. Jahre ab jährlich 100 Mark bis zum 35.Jahrc ei», sei aber dann nicht mehr in der Lage es zu thun und lasse daher bis zu 40 Jahren dieEinzahlungcn ausfal- len; beginne jedoch dieselbe» im 41. Jahre mildem ermäßig ten Betrage von 9 0 Mark jährlich wieder und sahre wieder so fort bis zu 45 Jahren, während ihm dann die weitere Zahlung wieder unmöglich oder nicht wüuschcuswcrth sei, so würde er den noch mit 60 Jahren aus der Gesammt-Einlage von 1050 Mark erhalten: 1) bei der Form mit Rückvergütung ein Capital von ca. 3188M. 2) „ „ „ ohne do. „ „ „ „ 3998 „ oder er kan» nach Belieben aus diesem Capital eine Leibrente bezie hen, welche beträgt: 1) bei der Form mit Rückvergütung ca. 240 M. 2) „ „ „ ohne do. „ 360 „ Alle diese Berechnungen sind natürlich ohne Berücksichtigung der sich ergebenden Dividende gemacht, welche, da die Anstalt aus Gegenseitigkeit beruht, allen Mitgliedern zu gute kommt und bei der Form der Rcntenversicherungc» bisher zwischen 10 und 16UH, der Jahrcsrcnte betragen hat, jo daß dadurch noch eine erhebliche Erhöhung der Rentcnbcträgc herbeigesührt wird. Ein sehr wesentlicher, wenn auch indirecler Vorthcil liegt sür die Mitglieder darin, daß die Anstalt gleichzeitig Lebens- und Renten-Versicherungsanstalt ist; den» es wird natürlich in Jahren mit ungewöhnlich großer Sterblichkeit, welche sür die Dividende der Lebensversicherung ungünstig sind, das Divi- dendencrgebniß sür die Rentenversicherung ein um so gün stigeres sein, während umgekehrt bei geringer Sterblichkeit, welche aus die Dividende der Rentenversicherung ungünstig einwirkt, die Dividende der Lebensversicherung um so besser aussallen wird. Ei» ungünstiger Einfluß auf der ciue» Seite wird daher, bei sonst normalen Verhältnissen, in der Regel einen günstigen aus der ander» hervorbringen. Selbstverständlich kann die Allgemeine Rcntenaustalt nicht das Unmögliche leisten, und wenn dieselbe auch insolge ihrer lang jährige» Erfahrungen und vortheilhasten Einrichtungen wohl mit jedem andern Institute ähnlicher Art concurriren kann, so müssen doch die ausfällig großen Unterschiede in den Rentenbeträgen, gegen über denen anderer Institute, besondere Gründe habe». Diese liegen i» dem Umstand, daß bei Todesfälle», daser» bcreitSRcnten bezogen sind, die Einlagen nur abzüglich dieser letztere» zurückvergütet wer den. Dies würde in manchen Fällen als ein 'Nachtheil zu betrachten sein, doch nur scheinbar; den» es kommen hierbei zwei Fälle ins Spiel, entweder der Einleger ist unvcrheirathet, resp. ohne Erben und will sich nur selbst sür das Alter sicher stellen, so wird er die Rentenversicherung und zwar die Form ohne Rückvergütung wäh len, wobei er dic höchst mögliche Rente bezieht, oder er will sowohl sich selbst, als auch nach seinem Tode seine Angehörigen sicher stellen, so wird er entweder die Form der Rentenversicherung, oder noch besser die der Capital-Versicherung mit Rückvergütung wählen, in welchem letzteren Falle er zum voraus festgesetzten Termin das versicherte Capital ausbezahlt erhält, während beim Todesfälle vor diesem Zeitpunkte seine Erben die vollen bis dahin gezahlten Ein lagen zurückerhalten. Ueberlebungs-Renten, welche vom Tode der versicherten Person ab, oder auch schon früher beginnend, an eine im voraus bestimmte zu versorgende Person (z. B. dic Wittwe des Versicherten) bezahlt werde», gewährt die Anstalt ebensalls, ebenso steigende Reu ten, welche letztere wohl aber dem beabsichtigten Zweck weniger ent sprechen dürften. Zu bemerken ist noch, daß bei der Allgemeinen Rentenanstalt in Stuttgart dic Prämieueinlagen auch in viertel- oder halbjähr lichen Raten (und zwar ohne Zinsvergütung) eingezahlt werden können, was Unbemittelte» leichter ausführbar ist, als den vollen Beitrag auf einmal zu zahlen. Abgesehen nun von einigen besondern Vorzügen der Allge meinen Rentenanstalt in Stuttgart dürste aber die Verbindung mit einer gut organisirtcn Rentenanstalt auch im Allgemeinen vielerlei Vortheilc bieten, von denen ich, unter Bezugnahme aus die früher im Börsenblatt gemachten Vorschläge, nur aus die folgenden Hin weisen will. 1) Die Erfahrungen einer alten Anstalt würden dabei den Be theiligten zu gute kommen und nicht erst auss neue zu machen sein; außerdem dürsten die Verwaltungsspese» nicht größer, sondern wohl im Gegcntheil geringer sein. 2) Der Eintretende kann krank oder gesund, arbeitsfähig oder es nicht mehr sein, kan» vom Tage der Geburt bis zum 70. Le bensjahre Aufnahme finden, und bindet sich nicht au feste Prämien, sondern kann beliebige Einlagen machen, die sich nicht gleich zu bleibe» brauchen; er kann auch den Rentengenuß iu jedem beliebige» Jahr ohne Borausbestimmung beginnen lasse», während er bei der beabsichtigten Pensionscasse bestimmte Beiträge zu zahlen hätte, und nur bis zu einem bestimmten Alter von etwa 40 (event. 50 höchstens 60) Jahren Ausnahme finden könnte. 3) Bei dem Austritt aus der Pensionscasse würde nichts zurück vergütet werden, während bei der Allgemeinen Rentenanstalt in diesem Falle dic Einlagen nicht nur nicht verloren gehen, son dern im Gegcntheil fortlaufend anwachsc»; ferner kann bei erstgenannter Casse dic Rente unter Umständen entzogen werde», bei der Allgemeine» Rentenanstalt nicht. 4) Dic Pensionscasse läßt nur die Wahl zwischen bestimmten Rentenbeträgen (300, 600, 900 und 1200 Mark), die Allge meine Rentenanstalt gewährt dagegen jede beliebige Rente, auch ohne Vorausbcstimmung derselben. 5) Vor lOjährigem Bestehen solle» bei der Pensionscasse keine Rente» zur Auszahlung kommen ; bei der Allgemeine» Renten - anstatt kann dagegen der Rcntengenuß sür einmalige Einlagen sofort beginnen, ebenso soll bei der Pensionscasse dic Berech tigung zum Rentenbezug frühestens nach lOjähriger Mitglied schaft oder im 60. Lebensjahr eintreten; bei der Allgemeinen Rentenanstalt kann dies jederzeit geschehen. 6) Bei der Pensionscasse hängt die Berechtigung zum Renten bezug von Gutachten des Vorstandes oder zweier Aerzte ab, was bei der Allgemeinen Rentenanstalt nicht der Fall ist. 7) Bei der Allgemeinen Rentenanstalt in Stuttgart tritt jedes Mitglied schon nach Ablaus des ersten vollen Kalender jahres, von seinem Eintritt ab gerechnet, in den der Genuß sich ergebenden Dividende, während aus einen so schnellen Dividendengenuß bei einer neu zu gründende» Casse selbst bei
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