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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1875
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1875-06-07
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1875
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- Deutsch
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1994 Nichtamtlicher Theil. ^ 128, 7. Juni. 6007. Lellor, II., 2. Ii.6l86lr9.rt6 ä6r 80^612 1:440,000. Lxkr8t. u. eolor. Ivrp.-1'ol. auf Is6ill^. 1u 6artou * 4 Ll. 80 kk. 6008. Ruhsam, I., Rechenschule. 4. Hft. 2. Aufl. 8. 15 Pf. 6009. Dupanloup, F., die Freimaurerei. Uebersetzung v. C. Sickinger. 8. 1 M. 6010. Manning, H. E., die vatikanischen Dekrete in ihrer Wirkung auf die Pflichten der Unterthauen gegen die Regierungen. 8. 1 M. 50 Pf. 6011. Klemm, H., vollständige Schule der Damenschneiderei. 4. Aufl. 5. Hft. gr. 8. * 1 M. 6013. — äa.3S6l1>6. 3. Mt. 3. ^.uü. Ar. 8. * 1 N. 40 ?f. 6014. Dcgenhardt, R., naturgemäßer Lehrgang zur schnellen u. gründlichen Erlernung der englischen Sprache. Elemcntarkursus. 23. Aufl. gr. 8. * 1 M. 80 Pf. 6015. Schröder, H., Lexikon der hamburgi'schen Schriftsteller bis zur Gegen wart. Fortgesetzt v. A. H. Kellinghusen. 25. Hft. 8. * 1 M. 50 Pf. k. k6illllarät. 2. ^uü. 1. IskA. k'ol. * 2 LI. 40 kt. 6017. Haus-Bibliolhck griechischer u. römischer Classiker. 3—54. Lfg. 8. a*50Pf. „ n l 6018. -j-Universal-Bibliothck. 641—650. Bdchn. 16. a * 20 Pf. in Kolonos. — 642—645. Das Nibelungenlied. Aus dem Mittelhochdeutschen übertr v. A. H. Ju nghansi geb. * 1 M. 20 Pf. — 646. Humoristische Studien. Schwank v.^C.^Lebru». — 647. Der Siegel». Lichtes. Historische Tragödie Verlobte empfehlen sich. Lustspiel v. E. Wichert. 6019.1*v8t- u. LIseuIraltulLurlo v. voutgeklanä (m. ^nAabo äor Lilo- ui6t6r-kutt6ruuuA6u). 1:200,000. Obromolltll. Ar. I'ol. 1 Ll. 30 6020. Wackernagcl, PH., das deutsche Kirchenlied von der ältesten Zeit bis zu Anfang d. 17. Jahrh. 46. u. 47. Lfg. Lex.-8. ä * 2 M. 6022. Bibliothek landwirthschaftlicher Classiker.^ 16. Lfg. gr.^ 8. *1M. Nichtamtlicher Theil. Rcchtssiille. Nachdruck von Compositionen durch Gesangvereine belr. Die nachstehenden Mittheilungen aus den in Sachen des Mu sikalienhändlers Robert Seitz in Leipzig gegen Christian Felix Ackcns, Buchhalter in Burtscheid gesprochenen Erkenntnissen, welche schon in Nr. 288 d. Bl. vom vorigen Jahre erwähnt worden sind, haben ein so hohes Interesse für sämmtlichc Mnsikalienvcrleger, daß sie die weiteste Verbreitung verdienen. Der Fall ist mit kurzen Wor ten folgender: Herr Ackens in Burtscheid, Vorsteher und Dirigent des Ge sangvereins Concordia zu Aachen, hatte die im rechtmäßigen Ver lage des Herrn Robert Seitz in Leipzig erschienene Composition von Julius Rietz „Im grünen Walde" durch Ueberdruck mechanisch vervielfältigen lassen und in 160 Exemplaren dem Gesangvereine zum Gebrauche bei seinen Ausführungen übergeben. Hr. Seitz hat deshalb bei dem königlichen Landgericht zu Aachen Klage erhoben, Strafantrag gestellt und Schadenersatz ge fordert. I» I. Instanz wurde Hr. Ackens in eine Strafe von 10 Thlr. und in eine Geldbuße von gleicher Höhe und Tragung aller Kosten verurthcilt. Dies Urtheil war in folgender Weise be gründet: In Erwägung zur Strafklage, daß durch das Geständniß des Beschuldigten in Verbindung mit den Vorverhandlungen als thatsächlich feststehend anzunehmcn ist, daß der Beschuldigte in sei ner Qualität als Vorstand des Gesangvereins Concordia zu Aachen im November 1873, nachdem er die Partitur zu dem von Julius Rietz, Opus 47. No. 6 in Musik gesetzten und in dem Verlage von Robert Seitz zu Leipzig erschienenen Liede „Im grünen Walde" angekaust, in je vierzig Exemplaren die vier Chorstimmen jener musikalischen Composition nach einer von ihm veranlaßten Abschrift durch den Lithographen Wedler dahier zum Gebrauche für die ein zelnen Vereinsmitglieder hat Überdrucken lassen und an letztere ausgetheilt hat; daß der Beschuldigte die Anwendbarkeit einer Strafbestim mung um deswillen contestirt, weil er auf Ersuchen des besagten Gesangvereins die fragliche Nachbildung nicht zum Zwecke der wei teren Verbreitung und um selbst dadurch zu lucriren, sondern ledig lich um den einzelnen Vereinsmitgliedern die Jnconvenienz des eigenhändigen Abschreibens zu ersparen, habe vornehmen lassen, und daß er auf Grund entschuldbaren Jrrthums in gutem Glauben gehandelt habe, weshalb ihn nach H. 18.1. o. altnoa 2. kein Ver schulden treffe; daß indessen die Kriterien des dem Beschuldigten vorgewor- senen und im tz. 18. des citirtc» Gesetzes mit Strafe bedrohten Ver gehens sowohl in objectivcr wie in subjectiver Beziehung unter- gebens vorliegen; — in Erwägung, daß nämlich zunächst, wie schon oben angedcutet worden, in kacto seststeht, daß der Beschuldigte durch lithographischen Ueberdruck die Chorstimmen der fraglichen musikalischen Composition in einer Mehrzahl von Exemplare» in unveränderter Gestalt hat reproduciren lassen; daß der Beschuldigte sodann selbst nicht behauptet, geschweige denn bewiesen hat, daß der Berechtigte ihm zu dieser Manipulation die Genehmigung ertheilt habe; daß sohin die Requisiten des objektiven Thatbestandes des Nachdruckes vorliegen, indem derselbe nach tz. 4. des allegirten Ge setzes i» der unberechtigten mechanischen Verviclsältigung, d. h. der Wiedergabe eines Schriftwerkes in seiner Identität besteht; »ach Z. 22.1. o. das Vergehen des Nachdruckes vollendet ist, sobald selbst nur ein einziges Exemplar, jedoch in der Absicht, eine Mehrzahl von Nachdrucksexemplaren anzufertigen, hergestellt ist, und nach K. 4ü. I. o. ein Gleiches in Betreff der Vervielfältigung einer geschützten musi kalischen Composition, wozu das in Rede stehende Lied zu rechnen ist, gilt; — in Erwägung, anlangend den subjektiven Thatbestand, daß in dieser Beziehung der ß. 18. l. o. die vorsätzliche oder fahrlässige Ver anstaltung eines Nachdruckes in der Absicht, denselben innerhalb oder außerhalb des Bundesgebietes zu verbreiten, voraussetzt; daß das Gesetz hier unter „vorsätzlich" die Kenntniß der eigenen Nichtbcrcchtignng zur Vervielfältigung versteht und als Veranstalter Derjenige anzuschen ist, welcher als Unternehmer des Nachdruckes, gleichsam als die eigentliche Quelle desselben, erscheint;
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