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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1911
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- Deutsch
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Das erwähnte Schreiben an den Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsoereine im deutschen Buchhandel lautet folgendermaßen: »In der letzten Mitgliederversammlung des Vereins Dresdner Buchhändler sind u. a. auch die Schädigungen zur Sprache ge- lommen, die dem Sortiment durch die sogenannte Verleger- schlcuderei erwachsen, das heißt dadurch, daß einzelne Verleger zwar einen Ladenpreis festsetzen, an den der Sortimenter ge bunden ist, den sie selbst aber dem Publilum gegenüber unter- bieten. Diese Unterbietung tritt in den verschiedensten Formen aus und ist meistens so gehalten, daß sie durch die Satzungen und Ordnungen des Börsenvereins gedeckt erscheint oder wenigstens gedeckt erscheinen lann. Das Sortiment hat aber das lebhafteste Interesse daran, diesen Mißbrauch — nur um diesen handelt es sich — nachdrücklich zu bekämpfen. Als erste Voraussetzung hiersür erscheint erforderlich, daß Klarheit darüber geschaffen wird, welche Preisunterbietungen als unzulässig an gesehen werden müssen und von welchen Verlagsbuchhand lungen solche Preisunterbietungen ausgehen, »Zu diesem Zweck ist es nötig, daß die verschiedenen Kreis- und Ortsvereine untereinander in einen Austausch des bei ihnen eingehenden Materials cintreten. Dieser Austausch soll lediglich eine gegenseitige Verständigung über die tatsächlichen Verhältnisse sein. Als die geeignete Stelle, diesen gegenseitigen Austausch einzuleiten und zu vermitteln, erscheint der Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine, »Der Verein Dresdner Buchhändler hat deshalb beschlossen, bei dem geehrten Vorstand des Verbandes der Kreis- und Orts vereine zu beantragen, er wolle sich mit sämtlichen Kreis- und Ortsvereinen des Verbandes in Verbindung setzen, um das Material über Verlegerschleuderei zu sammeln, zu sichten und das Ergebnis den Kreis- und Ortsvereinen in angemessenen Zwischenräumen vertraulich mitzuteilen. »Wir bitten den geehrten Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine, diesen Antrag in Erwägung ziehen und ihm tunlichst entsprechen zu wollen. Von dessen Absendung haben wir die Kreis- und Ortsvereine direkt benachrichtigt.« Der Ausschuß nimmt diese Aktion mit großer Be friedigung zur Kenntnis und beschließt, den Antrag des Vereines der Dresdner Buchhändler beim Vorstand des Ver bandes der Kreis- und Ortsvereine zu befürworten. Der Konsulent referiert sodann über zwei Anträge, die der Verein der mährisch-schlesischen Buchhändler in seiner letzten Hauptversammlung angenommen hat. Diese An gelegenheit ist schon aus der Tagesordnung aller Ausschuß- sttzungen seit dem Sommer gestanden, mußte aber immer wieder aus Zeitmangel zurückgestellt werden. Die beiden Anträge lauten: I. »Der Verein möge in Verbindung mit dem österreichisch ungarischen Vereine, dem böhmischen Buchhändlervereine und den anderen Provinzvereinen sowie mit den Handelskammern bei der Regierung dahin wirken, daß alle Lehrmittel, also auch Bilder, Karten, physikalische Instrumente usw-, vom Aus lande, auch ganze Auflagen sür Verlagszwecke, zollfrei cingesührt werden. Durch den jetzigen Modus lVorweisung von Be stellungen der Schulen — beschränkter Bezug von 12 Exemplaren einer Gattung usw.) wird die Buchhändlertätigkeit erschwert und die Verlagstätigkeit lahmgelegt. Im Interesse der Kultur ist es notwendig, daß nicht nur Bücher, sondern auch Lehrmittel zollsrei eingehen. Die Handelskammern müßten sich dieser unserer Anschauung anschließen. Da wir säst in allen Handels kammern Vertreter aus dem Buchhandel besitzen oder einfluß reiche Freunde haben, sollten dieselben alle Schritte tun, um den Antrag durchzusetzen. Wenn es nicht gleich gelingt, muß andauernd dasür gewirkt werden.« II. »Der Verein möge mit den übrigen österreichischen Buch händlervereinen und Handelskammern bei der Regierung Schritte tun, um den Lehrer-, Professoren- und anderen Vereinen das Recht, Bücher zu verlegen und zu verbreiten, ganz zu ent ziehen, eventuell vorläufig einzuschränken.« Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion über diese Angelegenheit, an der sich mehrere Herren beteiligten. All seits wird die von Herrn Promberger ausgegangene An regung sehr sympathisch begrüßt. Der Ausschuß ist jedoch der Ansicht, daß mit Rücksicht darauf, daß die Bestimmungen betreffend die Einfuhr von Lehrmitteln auf Grund eines Kom promisses erlassen worden sind und für die Dauer der Geltung des in Kraft stehenden Zolltarifs vorgesehen wurden, eine Än derung derselben nicht zu erreichen sein dürfte. Bevor der Verein in dieser Angelegenheit Schritte unternimmt, wird er noch ent sprechende Erkundigungen bei der Handelskammer einziehen. Was den zweiten Antrag anbelangt, so wird allgemein der Ansicht Ausdruck gegeben, daß er in der vorliegenden Fassung viel zu weit gehe, da man nicht die Aufhebung staatsgrundgcsetzlicher und sonstiger gesetzlicher Rechte sür einen bestimmten Stand anstreben könne. Die Mitglieder des Ausschusses verhehlen sich nicht, daß die Vsreinsbuch- handlungcn einen großen Schaden sür den regulären Buch handel bedeuten und daß energische Schritte gegen sie zu mtternchmen seien. Es sei daher mit großer Befriedigung zu begrüßen, daß, wie aus dem Bericht des Vorsitzenden hervorgegangen sei, die kompetenten Stellen ebenfalls dieser Ansicht seien. Im Sinne der Beschlüsse der vorigen Sitzung soll auch diese Angelegenheit im Äuge behalten werden. Die Photographische Gesellschaft in Wien feiert demnächst das Jubiläum ihres 50jährigen Bestandes. Der Vorsitzende Herr Wilhelm Müller und der Schriftführer Herr Robert Mohr werden gebeten, den Verein bei dieser Gelegenheit zu vertreten und der Photographischen Gesell schaft die Glückwünsche der Buch-, Kunst- und Musikalien händler zu überbringen. Dem Wunsche des Verbandes der Kreis- und Orts vereine, den Jahresbeitrag des Vereins der österreichisch ungarischen Buchhändler zu erhöhen, kann mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse nicht stattgegeben werden, doch wird beschlossen, künftig, wenn ein Mitglied des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler zu einer außer ordentlichen Versammlung dieses Verbandes als Delegierter entsendet wird, die Reisekosten für den Betreffenden zu übernehmen. Schluß der Sitzung V-8 Uhr. Prvkokollsührer: sgez.) Carl Junker. Berechnung von Probesätzen. Aufbewahren des Satzes. In einem Prozesse zwischen einer Lohndruckerei und einer Verlagsbuchhandlung weigerte sich die Verlagsbuch handlung, die Berechnung für Probesätzs bei einem Werke und das von ihr nicht angeordnete Ausbewahren des Satzes bei einem anderen Werke anzuerkennen. Es dürfte für den Verlag von Interesse sein, zu erfahren, wie der bei dem Landgerichte bestellte Sachverständige für Buchdruck sich dazu geäußert hat. 1. Berechnung von Probesätzen. (Vorausgeschickt sei, daß die Buchdruckerei überhaupt zur Herstellung von Probesätzen nicht aufgefordert worden war. Der Vertreter der Buchdruckerci sah im Kontor der Verlagsbuchhandlung die von einer anderen, dazu aufge forderten Buchdruckerei angefertigten Probesätze und erbot sich aus freien Stücken, auch seinerseits Probcsätze herzu stellen. Er erreichte, daß ihm der Auftrag erteilt wurde.) »Wenn eine Druckerei bei Bewerbung um eine neue Arbeit einen Probesatz anfertigt und, wenn derselbe nicht gefällt, einen weiteren Satz aus einer anderen Schrift und wohl auch dann noch einen dritten, so ist es nicht üblich,
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