1434 Amtlicher Theil. 93, 24. April. recht ausüben, werden ersucht, dieselben mit einer ausdrücklich zu diesem Behufe und in ihrem eigenen Namen, nicht dem der Firma, ausgestellten Vollmacht zu versehen. Indem wir alle Mitglieder zur Betheiligung einladen, verweisen wir zugleich ans die für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Börsenmitglicder eingeführte Conventtonalstrafe. Berlin, Bonn und Leipzig, den 18. März 1875. Der Vorstand des Qörsenvereins der Deutschen Buchhändler. Adolph Enslin. Gustav Marcus. Carl Voerster. Bekanntmachung. Wir machen besonders daraus aufmerksam, daß (nach K. 4. Nr. 4 der Statuten) nur Börsenmitglieder Geschäfte auf unserer Börse besorgen dürfen. Leipzig, den 22. April 1875. Der Vorstand -es Dörsenvereins der Deutschen üuchhitndtrr. Adolph Enslin. Gustav Marcus. Carl Voerster. Bekanntmachung. Um bei den Abrechnungen aus der Börse die gehörige Ordnung wahrzunehmen, machen wir wiederholt bekannt, daß Jeder, welcher im Auftrag einer Firma auf der Börse abrechnen und Geld in Empfang nehmen will, vorher eine Voll macht in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Herrn Com- missionär bescheinigt, beim Archivariat einzureichen hat, von denen das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere zu den Acten genommen wird, und verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlungen zu leisten hat, seine Vollmacht vorzuzeigen. Zum Behufe der Abstempelung der Vollmachten wird der Börsenarchivar am 26. und 27. April von Vormittags 8—12 Uhr in dem Archivariatszimmer des Börsengebäudes anwesend sein und die Vollmachten entgegen nehmen. Leipzig, den 22. April 1875. Drr Vorstand des Dörsenvereins der Deutschen üuchhitndter. Adolph Enslin. Gustav Marcus. Carl Voerster. Bekanntmachung. Hiermit wird in Erinnerung gebracht, daß bei den Meßzahlungen nur Reichs-Goldmünzen in Kronen und Doppelkronen ü ta und 2« Mark, ReichS-Eosscnschcine, königl sächsische und königl. preußische Cossenanwcisnngcn, Noten der Preußischen Bank, auch Roten der Sächsische» und Leipziger Bank, sowie Banknoten von zehn Thalcrn und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Sinlösungsstcllen in Leipzig errichtet Haien, zulässig sind. Diese Geldinstitute sindi 1) Bautzener landständische Bank, 2) Geraer Bank, 3) Privatbank zu Gotha, 4) Weimarischc Bank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunehmen ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 22. April 1875. Der Vorstand des Dörsenvereins der Deutschen Duchhündler. Adolph Enslin. Gustav Marcus. Carl Voerster. Bekanntmachung. Die Räume der hiesigen Stadtbibliothek in dem oberen Stockwerke des Gewandhauses, in welchen die beiden Ausstellungen von Druckerzeugnissen, die historische sowohl wie auch die moderne, stattfinden, werden am Sonntag Cantate, Vormittags von 9 bis 1411 Uhr geöffnet sein, außerdem am Sonnabend den 24. April und am Montag, Dienstag und Mittwoch nach Cantate von 9—12 Uhr Morgens und 3—6 Nachmittags. Leipzig, den 22. April 1875. Die Comitss sür die historische und für die moderne Äbtheilnng der Ostermest-Äusstellung. I. A. F. List. E. A. Seemann.