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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1912
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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H 270 19. Novemüer t912 Nichtamtlicher Teil. HSclenblaU s. h. Lychn. vuchhaE. 14635 T o l st 0 p j a t 0 IO , W. M. Die dezimale Klassifikation, das Karten system und die vertikale Art der Aufbewahrung, in Anwendung auf die Organisation einer Bibliothek, eines Archivs von Plänen und einer Registrierung von Geschäftspapieren. Woronesh. 8°. 122 S. P. f. (29) Tschar» ozkij, S. Geologische Erforschung des Kubanschen Naphtharayons. Die Blätter: Majkop und Prussko-Dagestan. Pg. 4°. 80 S. mit 2 Karten. 2 R. 50 K. (32) Übersicht, Vollständige, der Histologie. Mit Zugabe der wichtigsten Angaben über mikroskopische Technik. Odessa, Verl, der »Os- snowa«. 8°. 232 S. mit Abbildgn. 1 R. 60 K. (29) llchtomskij, D. Fürst. »Tschuktschische Pfeile«. Pg., Anthro- pol. Gesellsch. 122 S. mit Abbildgn. P. f. (30) Völkerschlacht, Die (bei Leipzig 1813), und die Memoiren der Künst lerin Fusil. M., Gesellsch. Obrasowanije. 8". 144 S. mit Ab bildgn. P. f. (30) Volksenzyklopädie der wissenschaftlichen und angewandten Kennt nisse. 3. Bd. Technisches. Charkower Gesellschaft zur Verbrei tung der Volksbildung. M. 8°. 386 S. mit Abbildgn. P. f. (30) dasselbe. 8. Bd. Historisches. 2. Halbbd. Ebd. 8°. 412 S. mit Abbildgn. P. f. (30) W i l k i z k i j, A. Der Nördliche Seeweg. Arbeiten der Gesellschaft zur Erforschung Sibiriens. Lief. III. Pg., Marine-Ministe rium. 8°. 40 S., 8 Bl., 1 Karte. P. f. (32) Winogradow, S. P. Kurzer Kursus der analytischen Geo metrie und der Differential- und Integralrechnung. M. 8°. 261 S. 2 N. 20 K. - (30) Wolkow, A. M. Erzählungen und Kulturbilder aus dem Kriegs und Volksleben. Kostroma. 8°. 273 S. 1 R. 20 K. (31) Wornowskij, W. M. Der Vaterländische Krieg 1812 in den Grenzen des Gouv. Smolensk. Pg., Smolensker Gouv. Semstwo. 8°. 614 S. mit Abbildgn. u. 1 Karte. P. f. (31) Wörterbuch, Enzyklopädisches, der Gesellschaft »Brüder A. und I. Granat L Co.« Unter Red. von I. S. Gambarow u. a. 13. Bd. O^vajakova 8rno1a — Oerrnanija. 7. Aufl. 8'. 640 S. 3 N. (32) Wörterbuch, Neues Enzyklopädisches. 8. Bd. uarMÜ — Pg., Brockhaus-Efron. 8°. 364 Sp., 26 Bl. mit Abbildgn. P. f. (32) Wulf, B. CH. Zur Frage der Wirkung des Salvarsan auf den experimentalen septichemischen Prozeß. Dissertation. Jurjew. 8'. 151 S. P. f. (32) Kleine Mitteilungen. Eisenbahn und Güterverkehr. — Ein lehrreiches Beispiel da für, wie die Eisenbahnverwaltungeu sich dem enorm gesteigerten Güterverkehr, der keine vorübergehende Erscheinung, sondern eine natürliche Folge des steten Aufschwunges des deutschen Handels und der Industrie ist, anzupassen sucht, ergibt sich aus folgender Darstellung, die von dem Vorstand des Vereins Düsseldorfer Buchhändler herrührt. Auf Veranlassung des Vereins Düsseldorfer Buchhändler wurde vor sieben Jahren ein direkter Güterwagenverkehr zwischen Leipzig und Düsseldorf eingerichtet, der als geradezu ideal bezeichnet werden konnte. Die sogenannten Bttcherwagen gingen wöchentlich Sonn abends und Mittwochs abends von Leipzig ab und waren stets regelmäßig Montags beziehungsweise Freitags vormittags in Düssel dorf. Das dauerte etwa ein Jahr, dann kamen die Wagen einen halben Tag später, dann einen ganzen Tag, nach einigen Jahren zwei Tage später, und jetzt kommen sie mitunter drei Tage später. In den Bücherwagen sind eine Unzahl einzelner Sendungen und Zeitschriften enthalten, und man darf wohl annehmen, daß auf einen solchen Wagen viele Tausende von Menschen warten. Diese geben die Schuld an den Verzögerungen natürlich dem Handel, die Kundschaft wird verstimmt, und die Geschäfte leiden darunter. Diese Güterwagen enthielten die Sendungen für alle Buchhand lungen Düsseldorfs und der benachbarten großen Städte. Auch andere .Kaufleute bedienten sich dieser Wagen mit Vorliebe. Alle Beschwerden hatten keinen Erfolg. Die Eisenbahnverwaltung teilte dem genannten Verein mit, daß sie nach den Bestimmungen nicht zu so kurzfristiger Lieferung verpflichtet sei, das übrige taten dann die ganz unzulänglichen Güterbahnhofsverhältnisse in Düssel dorf selbst. Jeder Kaufmann muß schon aus Selbsterhaltungstrieb mit der Zeit sortschrciten oder ihr vorangehen, die Eisenbahn dagegen hinkt nach, und wenn dann die Privatindustrie zur Selbst hilfe greift und zur Entlastung einzelner Hauptstrecken beispiels weise eine Schnellbahn durch das Industriegebiet bauen will, dann bremst die Eisenbahnverwaltung aus Konkurrenzgrlluden. Mit Monopolen sollen nicht allein Rechte, sondern auch gewisse Pflichten verbunden sein. Die Buchbinderei auf der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik 1914. — Herr Carl Sonntag jun., Leipzig, Albertstr. 28, versendet nachstehenden Aufruf: Die Gruppe Buchbinderei der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik, Leipzig 1914, beabsichtigt, außer der Vorführung moderner Betriebe und Arbeiten auch in einer beson deren, rückblickenden Abteilung die Entwicklung des Buchbinde- handwerks aus seinen einfachsten Anfängen bis zu seiner heutigen Form zu zeigen. Dies soll einerseits ge schehen durch eine umfangreiche Ausstellung alter Bucheinbände, von Buntpapieren und anderem; das Deutsche Buchgewerbemuseum hat dazu schon bereitwilligst durch Herrn Direktor vr. Schinnerer die Schätze der Becherschcn Einbandsammluug und ihrer Buntpapiersammlung zur Verfügung gestellt. Andererseits soll durch Aufstellung einer alten Buchbinderwerkstatt, wie sie etwa das bekannte Bild des Jost Amman zeigt, ein lebendiges Bild von der Arbeitsweise und den Werkzeugen der alten Meister gegeben werden. Mir ist die Aufgabe zugefallen, diese Abteilung zusammenzubringen, und ich bitte hierdurch höflichst, mich bei dieser Arbeit möglichst unterstützen zu wollen durch Überlassung derjenigen Gegenstände, die von Interesse für diese Ausstellung sein würden. In den Beständen alter Buchbindereien, auf Böden, in Kellern und in manchem ver staubten alten Pult wird sich manches alte Werkzeug, manche alte Rolle und Filete, vielleicht auch Nestbestände schöner Buntpapiere, Holzmodel und anderes finden. Ganz besonders willkommen wären auch Bilder bekannter Buchbinder und Buchbinderwerkstätten, Buchbinderetiketts Und Geschäftskarten, Lehrbriefe, Jnnungs- statuten und Junungschroniken, alte Lehrbücher der Buchbinderei, Rezepte, Stammbücher, alte Rechnungen und interessante Briefe von bekannten Meistern oder au diese. Ich bitte zunächst um kurze Mitteilung, wo sich etwas Der artiges vorfindet. Die Leitung der Ausstellung übernimmt im vollsten Maße die Bürgschaft für die betr. Gegenstände, wie auch die Kosten für die Hin- und Rücksendung, Versicherungen usw. Natürlich entstehen dem Einsender auch keine Gebühren für Platz miete. Ich spreche im voraus allen denen, die mir mithelfen werden, diesen Teil unserer Ausstellung interessant und lehrreich zu machen, meinen verbindlichsten Dank aus. 8k. Sichcrungsübereignung eines ganzen Warenlagers. llrteil des Königlich Sächsischen Oberlandesgerichts in Dresden. (Nachdruck verboten.) — Unter Sicherungsübereignung versteht man Verträge, durch welche der Gläubiger bewegliche Sachen seines Schuldners ins Eigentum übertragen erhält, die Sachen aber dem Schuldner zur Benutzung oder gar zum Verbrauchen weiter beläßt. Diese komplizierte Form ist erforderlich, da eine Verpfändung von beweglichen Sachen mit Belassung der Pfänder in den Händen des Schuldners gesetzlich unmöglich ist, derartige Verträge auf Sicherungsübereignuug, vor allem bei Übereignung von ganzen Warenlagern leiden aber sehr oft an Mängeln, besonders wenn sie von unkundiger Hand abgefaßt werden, so daß sie dann rechtsungiltig sind. Worauf bei solchen Verträgen zu achten ist, zeigen nachstehende bedeutsame Ausführungen des Oberlaudesgerichts Dresden. Dessen 7. Zivilsenat sprach sich'folgendermaßen aus: Nach der Bestimmung unter 111 des Vertrags hat B. der Klägerin die in der Anlage bezeichneten Schuhmacherbedarfsartikel verkauft, die Klägerin da gegen diese Gegenstände B. leihweise zur Benutzung und zum Be triebe seines Handelsgeschäfts überlassen und sich damit einverstanden erklärt, daß B. die Kaufgegenstände zur Weiterveräußerung je nach Bedarf aus dem Gesamtlager entnehme; B. soll aber gehalten sein, »die entnommenen Kaufgcgenstände quantitativ und qualitativ durch neue zu ersetzen«. Darin kann nicht die Vereinbarung einer Gebrauchleihe, die an sich zur Übertragung des mittelbaren Besitzes geeignet gewesen wäre, gefunden werden. Die Waren sind von der Klägerin im Besitze des seitherigen Eigentümers B. gelassen morden, damit dieser sie im Betriebe seines Geschäfts — und zwar in 1993*
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