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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-09-26
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950926
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
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Srschkint (tn iv-rbindur.g mit den »Her richten anS dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — JahrcSpreiS: sttr Mitglieder ein Exemplar 10 », fltr Nichtmitglicdcr 20 ./i. Anzeigen: für Mitglieder lv Pfg., für Ntchtmitglieder 20 Psg., für Nichtbuch- hä ndlcr SV Pfg. die drcigespaltene Petit- zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum dcS Börscnvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Donnerstag den 26. September. 1895. (Amtlicher Teil.) Bekanntmachung. In Abteilung ^ der hier geführten Eintragsrvllc ist heute der nachersichtliche Eintrag bewirkt wurden: Nr. 165 Herr Alfred Otto Luis, geboren am 27. Januar 1862 zu Hamburg-Pöseldorf, meldet an, daß er der Urheber des im Verlage der Firma A. Entsch in Berlin im Jahre 1895 unter dem Titel: „Unser Kontorkvnig" Schwank in 4 Aufzügen von Fritz Relling, pseudonym erschienenen Werkes sei. Tag der Anmeldung: 16. September 1895. Leipzig, am 21. September 1895. Der will, drr Stadt Lripjig als Kuratorium der Eintragsrollc. IV- 43. vr. Georgi vr. Pallmann. (Nichtamtlicher Teil.) Zur lmchhäudlerischen Verkehrsvrdnung. (Vgl. Börsenblatt Nr. 217.) II. Nachstehend einige Bemerkungen zur Richtigstellung des gleichbetitelten Artikels in Nr. 217 des Börsenblattes: Herr Kollege 6l. hat wohl die Bedeutung des § 20 der Verkehrsorduung falsch ausgefaßt. Der 8 20 lautet an der betreffenden Stelle: «Für die auf dein Kommissionsplatz abhanden gekommenen Nechnungspaketc ist der Kommissionär haftbar, wenn nachweislich der Verlust durch dessen Verschulden entstanden ist. Ist ein solches nicht festzustcllen (insbesondere wegen der herkömmlichen Abgabe der Pakete ohne Quittung oder Avis), so haben der Sortimenter (als Absender oder Empfänger) und die beteiligten Kommissionäre dem betreffenden Verleger die Hälfte des Fakturabetrages des abhanden gekommenen Pakets zu gleichen Teilen zu ersetzen.» Ist also ein Paket im Fakturabetrag von 6 ^ auf der Reise von Herrn L zum Verleger verloren gegangen, so hat Herr X, sowie jeder der beiden Kommissionäre je 1 ^ zu bezahlen. Der Verleger erhalt also 3 für den Faktur betrag von 6 Diese 3 ^ werden in den meisten Fällen den Herstellnngswert repräsentieren, und diesen zn ersetzen, müßte doch Ehrenpflicht für diejenigen sein, denen der Verleger sei» Eigentum anvertraut. Eine Abschätzungskommission für verloren gegangene Sendungen, die Herr d. wünscht, fehlte uns gerade noch zu den vielen bereits vorhandenen Kom missionen! L. L. III. Geradezu verhängnisvoll könnte es werden, wenn der Antrag des Herrn d. über Ersatz des Verlustes von Paketen in Leipzig w. Anklang fände. Mir scheint der Antrag ein Ausfluß der leider im Publikum und teilweise auch im Buch handel verbreiteten Ansicht von dem geringen Wert des ein zelnen Exemplars eines Werkes zu sein, einer Ansicht, die sich in den verschiedensten Formen vom systematischen Zweiimdsechzigster L-chrgang. Bücherbettel nnd der Mißachtung von Rezensionsexemplaren an bis zu der oft barbarischen Behandlung und der immer mangelhafter werdenden Verpackung gebundener Bücher (Re- mittendcn) äußert. Jedes verloren gegangene Paket wandert entweder zum Antiquar oder gelangt an eine falsche Adresse und wird wohl in den meisten Füllen weiter verwertet, wodurch der Verleger, und zwar sehr oft — wenn es sich um bessere Werke handelt — um einen höheren Betrag geschädigt wird, als der Ersatz (laut Verkehrsordnung nur die Hälfte des Fakturabetrags), den Sortimenter und Kommissionäre eventuell leisten, beträgt. Interessant wäre übrigens eine von einer Anzahl Verlags firmen veranstaltete Zusammenstellung über die ungefähre Zahl und den Inhalt der im Laufe eines Jahres verloren ge gangenen Pakete. Erst danach könnte man den Wert des § 20 Abschnitt 2 der Verkehrsordnung richtig schätzen. K. Neuer Katalog. Verzeichnis empfehlenswerter Jugendschriften, Bilderbücher, Geschcnkwerke, populärer Littcratur und Artikel zum Massenabsatz rc. zu bedeutend herabgesetzten Barpreisen. Von Franz Ohme in Leipzig. 1895/96. (Nur für den Buchhandel!) Lex.-8". 36 S. (Sprechsaal.) Entgegnung auf den Artikel des Herrn Gustav Weise in Stutt gart in Nr. 205 d. Bl. (Vcrgl. auch Börsenblatt Nr. 196, 201.) Unter Bezugnahme auf de» Artikel der Firma Gustav Weise in Stuttgart (Sprechsaal in Nr. 205 des Börsenblattes) will ich kurz noch folgendes erwidern, mit dem Hinzufügen, daß ich jede weitere Diskussion au dieser Stelle meiden werde. In Uebergehung des ersten Teiles des fraglichen Artikels muß ich der Behauptung der Firma Gustav Weise, daß Figuren sc. un bedingt Eigentum eines Autors oder Verlegers sind, entschieden entgegentretcn. Ich kenne als Sortimenter eine große Menge von Werken, die Ergänzungen, Ausführungen oder auch Fortsetzungen von schon erschienenen Büchern sind, und muß meine Behauptung, daß das von mir verlegte Merkchen eine ganz selbständige Arbeit ist, aufrecht erhalten und der Herausgabe jede Unlauterkeit absprechcn. Ich bin überzeugt, daß bei weiteren Ausführungen an dieser Stelle in nicht langer Zeit sich noch andere Herren Kollegen dieses Themas annehmen und womöglich noch mehr Werke unter ähnlichem Titel erscheinen lassen. Noch ist glücklicherweise in unserem lieben deutschen Vaterlande die Feder eines Schriftstellers resp. der Buchhandel nicht so ge bunden, wie cs Herr Weise möchte. Alle freidcnkenden Herren Kollegen werden mir beistimmen, wenn ich ausrufe: »Möge es im Interesse unseres Gesamtbuchhandels nie so ivoit kommen!» Mainz, 15. September 1895. G. Frommanns Buchhandlung. Buchhandel durch Lehrer. Scho» oft ist an dieser Stelle dem Unwillen über das unbe rechtigte Eindringen Unberufener in den Wirkungskreis des Sorti mentsbuchhandels und den dem letzteren daraus erwachsenden Schaden Ausdruck verliehen worden, ohne daß bisher Mittel nnd Wege ge funden werden konnten, Abhilfe zu schaffen. Stellt sich doch der Staat selbst in die Reihe dieser unberufenen Konkurrenz: ivie ist es da möglich, jedem einzelnen Privatmann, der die ohnehin kärg lichen Verdienste des Sortiments zu schmälern sucht, erfolgreich cnt- s gegenzutreten, wenn das Gesetz absolut keinen Schutz bietet. 701
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