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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950827
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
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4496 Kiinstia erscheinende Bnchcr. ^ 199, 27. August 1895. Ariedr. Meine«; L Soljn in Brmmschweig. (MW092I Binnen kurzcin erscheint und wird zur Fortsetzung versandt: ahres-Aericht über die MtrsichluiM und Fortschrittk uns dkl» Gcsuunntgkdiktk der Ilillrerftbrikution begründet vvn vr. K. Stnmmer. Heruusgegebeu von v,-. Ioü. Wock MeruuddreiMster Iahigaug 1894. Mit 57 eingedruckten Abbildungen. Geheftet 12 ^ ord., 9 ^ netto. Der auch i» diesem Jahre in einem um fangreichen stattlichen Bande erscheinende und mit zahlreichen instruktiven Abbildungen ausgcstattete „Jahres - Bericht" umfaßt alle im verflossenen Jahre bekannt gewor denen Erscheinungen, Fortschritte und Unter suchungen ausdcmwcitenGebiete der Zuckerfn- brikationinsachgemäßelAn0ldnung,crschüpfcn- der Vollständigkeit und gediegener Bearbeitung, und cs bedarf keines besonderen Hin weises auf den eminent praktischen Wert, welchen ein so anerkannt wert- volles Nachschlagewerk wie der I ahres - -Bericht über die Zuckerfabri- kation für alle Zuckerindnstriellen hat, in deren Kreisen derselbe seit nahezu 3'/, Deeennien fest eilige- bürgert ist. Wir bitten Sie, auch für den vorliegen den neuen Band sich recht thätig zu ver wenden. Brnunschweig, Ende August 1895. Friedr. Vicweg <k Sohn. Mss" 2ur vortsstriullg "BW (36001s sr8olioint clownüobst: 4lt1i-4nil880II von Icke, tstsol. Usioiro. — InsksrnnA 4. — Ivb bitts alls evair§ek. uw tblltkeiit'tlAS Vsrvouäung tür ciiosss bor- vorrugsuclo IVsrk, ässüsn Vsrtnssor ss 8iob e.ur UobonsanlAabs Asuurvbt bot, äsw ,bs- eübwtsn" botboi. 6osvbivbt88ebrsibsr.bwi-noi, 8oito tür 8oito nu t'olASu nuä soiuo 6osvbiv1its- vorärsbunASN /.u evicksrlgggn. vnivsrsitäta - vrocksssorsn , Ibso- loxsu, Likliottlsksn ste. sind blitul'sr. lob bitts uw bolclAsk. Aut^. Ibror Iron- tinuation. vis 1. vktz. ststlt in bslisbi^sr ^.n- 2Ld1 ä ooncl. 2N visnstsn. HooboobtuvASvoU Ilsrlio-sobosllsbsrA. üllivin liltUFtz. Verlag von Iranz Aahten in AZerl'in. l-E78s 4V., Mohlbilstraße 13/14. 1895, 24. August. Im Anschluß an meine vorläufige Ankündigung (Börsenblatt 1895 4ir 145) beehre ich mich heute mitznteilcn, daß der nachbennnnte Kommentar: Dil PtkitWk» KajlrMsttzr vom 25. Juni 1895. I'rcußisches Herichtsliostcngeseh und Kebül-renordnung für Folare. kkit Kommentar in Anmerkungen, Kostentabellen und Sachregister herausgegeben von Askar Mügel'. OberlandcsgcrichtSrnth. Ei» Kniid vo» ctwn 27 Lütiru Lriilliili-GIlttni einschl. über 4 Logc» Kojleutabkllrii. Preis: Geheftet etlva 9 ,./6. Gebunden 11 Rabatt: in R. 250/g, bar 300/g. — F-rei-Exeinplare: in Rechnung 13/12, gegen bar 9/8. " (Gebundene Exemplare nur bar.) nun im Druck beinahe vollendet ist und binnen kurzer Frist zur Ausgabe kommen wird, demnach also reichlich früh genug vor dem Inkrafttreten dieser neuen Gesetze. Indem ich mir erlaube, hiermit Ihre Aufmerksamkeit erneut auf dieses Werk zu lenken, glaube ich dasselbe Ihrem thätigen Interesse warm cmpschlcn zu dürfen. Denn wenn die empfehlenden Verhältnisse, unter denen dieser Kommentar seine Wanderung antritt, nicht trüge», so wird der Mngcl'schc Kommentar zu den ncncn Kostengcsctzen don vornherein eine massgebende Stellung einnchmcn. Die Vorzüge, die das Werk auszcichncn, wird das juristische Publikum wohl zu schätze» wissen. Es sei erlaubt, diesbezüglich auf nachstehende Punkte hinzuwcisen: 1. Der Verfasser dieses Kommentars ist in seiner Eigenschaft als Hülfsarbeiter im König!. prcuß. Justizministcrinm bei den gesetzgeberischen Vorarbeiten zu diesen neuen Gesetzen beteiligt gewesen und hat bei deren Beratung im Landtage als Rcgierungs- kommissar fungiert. Demnach ist ihm, wie kaum einem andern, das Material in abso luter Vollständigkeil zur Verfügung gewesen, wofür zahlreiche selbständige Erörterungen zur Auslegung der Gesetze Zeugnis ablegen. — Für die Wertbemessung des Buches ist das insofern von hervorragender Bedeutung, als (nach der Vorrede des Verfassers) „die Verhandlungen des Landtages sich nur aus einzelne Punkte beziehen, und die Begründung der Regierungsvorlagen keine fortlaufende Erläuterung der Gesetze enthält." Bei der Bearbeitung sind neben den neuen Materialien auch die Ergebnisse der früheren Praxis, die Verfügungen des Justizministers, die Entscheidungen des Kammcr- gerichtS re. re. in umfassender Weise verwertet worden. Die Tabelle», Bcrcchnungsweisc der Kosten i» übersichtlicher Anordnung vorführend, sind in thunlichster Vollständigkeit beigcgcben und für komplizierte Fälle zweckmäßige Beispiele eingcfügt. 2. Der Kommentar zu den beiden Gesetzen ist zu einein Werke zusammen- gefaßt, weil bei der Anwendnng der Gebührenordnung erhebliche Teile des Gerichts kostengesetzes, namentlich die Bestimmungen über die Kosten in Grundbuchsachcn auch seitens der Notare zu berücksichtigen sind, während andererseits die Gerichte zur Fest setzung der Gebühren und Auslagen der Notare berufen sind. Für die Gerichte ist daher der Besitz beider Gesetze unentbehrlich. 3. Diese neuen Gesetze haben im ganzen Umfange der Monarchie nnd für alle in derselben bestehenden Rechtsgebiete Geltung. Der Verfasser dieses Kommentars ist in
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