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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-08-29
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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«rlchetut (<» Verbindung mit den »Nach richten aus dem Buchhaudcl-1 täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: slir Mitglieder ein Exemplar IO für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Psg., für Ntchtmitgltedcr 20 Pfg.. für Nichtbuch- häudlcr so Psg. die dreigcspalteuePetit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. 201 Eigentum des Börsenvereins der Deutsche» Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Donnerstag den 29. August. 1895. (Amtlicher Teil.) (36435s Zur Feier des Sedantages, insbesondere um den Angehörigen unserer Geschäfte die Teilnahme an dem Festzugc zu ermöglichen, ersuchen wir unsere Mitglieder, ihre Geschäfte am 2. September von Mittag an zu schließen. Leipzig, 27. August 1895. Drr Vrikin der Üiichhiindler j» Leipzig. Dr. O. von Hase, A. Rost, Vorsitzender. Schriftführer. Der Verein Leipziger Äomiiiistionäre. L. Staackmann, Vorsitzender. (Nichtamtlicher Teil.) Der Befähigungsnachweis im Buchhandel. In neuerer Zeit ist in den Kreisen unserer jüngeren Berufsgenossen mehrfach der Wunsch ausgesprochen worden, es möge der Befähigungsnachweis für den Betrieb des Buch handels bei uns wieder cingeführt werden. Der Buchhandel als Gewerbe steht in dieser rückläufigen Bewegung nicht vereinzelt da. Bekanntlich führte die poli tische Umgestaltung von Deutschland infolge der Ereignisse von 1866 zu dem einheitlichen deutschen Gcwcrberecht, wie es in der Gewerbeordnung vom 8. Juli 1868 gesetzlichen Ausdruck fand. Durch dieses Gesetz wurde der Befähigungsnachweis vollständig beseitigt, auch für den Buchhandel. Sehr bald machten sich Mängel fühlbar und hat die ursprüngliche Fassung des Gesetzes im Laufe der Jahre weitgehende Um gestaltungen erfahren; das Prinzip der Gewerbefreiheit aber ist noch immer aufrecht erhalte». Erst in den letzten Jahren sind im deutschen Reichstage wiederholt verschiedene, auf die Wiedereinführung des Befähigungsnachweises gerichtete An träge gestellt und auch beraten worden, ohne daß bisher einer derselben Gesetzeskraft erlangt hätte. Diesen Bestrebungen scheint man sich jetzt auch im Jungbuchhandel anschlicßen zu wollen. Hat das Aussicht auf Erfolg; ist es überhaupt wünschenswert? Wir müssen beide Fragen verneinen. Die älteren Berufsgenosscn erinnern sich wohl alle noch, wie sehr inan sich in der Gehilfenschaft vor 1868 nach der Gcwerbefreiheit sehnte. Schreiber dieses war einer der letzten (es war am 8. Februar 1868), der das Buchhändler- Examen bestanden hat; er kann also aus eigener Erfahrung sagen, wie unbequem es ihm damals im Alter von dreißig Jahren war, sich auf die Prüfung in bestimmten vorgcschrie- benen Fächern wie ein Schüler vorbereiten zu müssen. Und dabei wurde in Fächern geprüft, die in der Praxis selbst ziemlich bedeutungslos waren. Aber das war das wenigste. Man war in seinen Lebensaussichten mehr oder weniger von dem Wohlwollen der Prinzipale abhängig, in deren Kreis man cintrcten wollte. Hielten diese in einer kleineren Stadt gegen einen Neuling zusammen, so war es recht schwer, ja mitunter unmöglich, sich in einer solchen Stadt zu etablieren. Zweimidsechzigslcr Jahrgang. In größeren Städten dachte man wohl freier darüber; aber auch da kamen seltsame Dinge vor. Es sind Examinanden von dem Regierungskommissar abgelehnt aus Gründen, die nicht mitgeteilt zu werden brauchten. Genug, der Be fähigungsnachweis war damals für jemanden, der sich selbständig machen wollte, eine Art von höchst unangenehmem Spießrutenlaufen. Diesen Zustand kann nur jemand wieder herbciwünschcn, der ihn früher nicht gekannt hat. Es ist ja richtig, daß es heute in mancher Hinsicht kein Vergnügen mehr ist, Buchhändler zu sein. Als vor dreißig Jahren endlich die langersehnte Gewerbefreiheit gekommen war, da änderte sich sehr bald das ganze Bild des deutschen Buchhandels. Die Geschäfte schossen überall wie Pilze aus der Erde, der »kaufmännische Betrieb« blühte im Sortiment wie im Verlage auf; dasKapital gelangte auch im Buchhandel zu einer nicht immer angenehmen Herrschaft; der Nimbus altehrwürdiger Geschäfte wurde in seinem Glanze getrübt; an Stelle der »altfränkischen Rücksichtnahmen« trat die aller- modernste Ellenbogen Rücksichtslosigkeit; die Devise: »ich will und muß meinen Konkurrenten schädigen wurde offen pro klamiert, und so schwimmen wir denn heute glücklich inner halb des Börsenvereins dichtgedrängt wie in einem Karpfen teiche, ängstlich bemüht, den großen Hechten auszuweichen oder, wenn's geht, auch solch ein Hecht zu werden. Da ist es leicht begreiflich, daß unsere jüngere Genera tion sich in ihrer Existenz bedroht fühlt und nach Mitteln ausschaut, die Rettung bringen könnten. Als ein solches scheint uns jedoch die Wiedereinführung des Befähigungs nachweises, auch wenn man ihn auf Lehrlinge oder Gehilfen ausdehnen wollte, gänzlich aussichtslos zu sein. Uns Aelteren könnte ja vielleicht mit einem solchen Versuche, die Kanüle des Konkurrcnzzuflusses zu verstopfen, wohl gedient sein; aber um den Preis der persönlichen Freiheit wäre der Vorteil dach zu teuer erkauft! Die Praxis muß das Examen sein; da rauf muß sich ein jeder zielbewusst und gewissenhaft vor bereiten. Nur durch die Freiheit in der Bewegung entsteht Reibung, Nacheiferung, beständige Wachsamkeit und Fortent wickelung. Ein jeder möge dafür sorgen, daß er sein Examen vor der Kundschaft aut bestehen kann, der Gehilfe so gut wie der Prinzipal; wem das gelingt, der ist geborgen, und wem cs nicht gelingt, der würde doch untergehen, und wenn er dreimal den Befähigungsnachweis vor einer Kommission bestanden hätte. Aber, so wird man fragen, soll man denn gar nichts thun, um die vorhandenen Schäden zu beseitigen? Soll denn unser junger Nachwuchs nicht die Hand anlegen dürfen zur Selbsthilfe? Gewiß soll er das, und wir freuen uns der Bewegung, nur muß sie nicht auf verkehrte Bahnen geraten. In einem Punkte, der auch in der Gehilfenschaft gegenwärtig viel erörtert wird, möchten wir den Herren gern zu Hilfe kommen, und zwar im Lehrlingswesen oder, besser gesagt, dem Lehrlings unwesen. Allerdings dürfte, auch hier einen Zwang anwende» wollen, bei dem heutigen Stande der Gesetzgebung unmöglich sein. Aber es kann gar nicht oft nnd kräftig genug darauf hingewiesen werden, daß die Einstellung vieler Lehrlinge im Buchhandel uns einen Nachwuchs schafft, der numerisch gar 618
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