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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.08.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-08-15
- Erscheinungsdatum
- 15.08.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950815
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189508152
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
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Erscheint sin Verbindung mit den »Nach richten aus dein Buchhandel«) täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Zahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Psg., für Nichtmitglieder 20 Pfg., für Nichtbuch' Händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvcreins der Deutsche» Buchhändler zu Leipzig. 189. Leipzig, Donnerstag den l5. August. 1895. Nichtamtlicher Teil. Zum Betrieb des linchhändlerischen Rriserieschäfts. Das »Ccntralblatt für die gesnmmte Ilntcrrichtsverwnltung in Preußen« veröffentlichte folgenden Erlaß: Bncherbestcllnngen der Seminar-Zöglinge. N., den 8. Februar 1895. Sehr geehrter Herr! Die Seminarien werden alljährlich von Buchhandlungs- rciscndc» besucht, um die Abiturienten zum Abonnement auf Meycr's oder Brockhaus' Konversations-Lexikon zu gewinnen, und diese Bemühungen sind auch in den ineisten Fällen von gutem Erfolge begleitet, weil wohl jeder Lehrer, in richtiger Würdigung des Werthcs des Konversations-Lexikons, sich über kurz oder lang ein solches Werk anschafft. Da jedoch seitens eines Theils der Herren Direktoren den Buchhandlungsreiscndcn der Zutritt nicht mehr gestattet wird, so lassen wir die Seminarien nicht besuchen. Um nun aber dieses schätzenswerthe Absatzgebiet nicht einzubüßen, möchten wir eine Persönlichkeit am Platze gewinnen, welche die Abiturienten zum Abonnement auf das Konversations-Lexikon auffordert. Wir sind so frei, uns in dieser Sache zunächst an Sic zu wenden, und fragen ganz ergebenst an, ob Sic sich wohl der Mühe unterziehen würden, eine Subskriptionsliste bei den Herren Abitu rienten in Umlauf zu setzen, oder aber, denselben Subskriptions scheine wie beiliegendes Muster einzuhändigen und dieselben zum Abonnement cinzuladcn. Wir liefern dasLexikon unter günstigen Bedingungen, und zwar erhalten die Besteller sofort die erschienenen ersten sieben Bände geliefert und die folgenden nach Erscheinen in drei monatlichen Pausen, gegen monatliche Theilzahlungen von 1 oder auch 8 Der Bezug eines solchen Werkes gegen monatliche Teilzah lungen ist sehr vortheilhaft, denn die kleine regelmäßige Ausgabe ist kaum fühlbar. Es wäre uns sehr angenehm, wenn Sie auf unser Aner bieten eingehcn würden. Sie kennen jeden einzelne» Ihrer Herren Kollegen und deren Verhältnisse und können daher auch be- Sprech urthcilcn, mit wem ein solches Abonnement eingegangcu werden kann. Sofern Sie sich jedoch mit der Sache nicht befassen möchten, bitten wir Sic ergebenst, einen Ihrer Herren Kollegen, den Sie hierzu geeignet halten, dafür zu interessieren. Als Entschädigung für die Mühewaltung würden wir für jedes Abonnement lO ^ Provision zahle», d. h. für jedes Exemplar, das seitens der Besteller auch wirklich abgenommeu wird. Die Auszahlung dieser Provision erfolgt, sobald die Abonnenten drei Monatsrate» bezahlt haben. Ihren geschätzten Nachrichten gern entgegensetzend, zeichnen Hochachtungsvoll An N. N. den Herrn Primus der I. Klasse des Lehrer seminars zu N. Magdeburg, den 15. Februar 1895. Abschrift des vorstehenden Briefes erhalten Euer Hoch- ivohlgeboren zur Kenntnisnahme init dem Bemerken, daß gleich oder ähnlich lautende Aufforderungen vermutlich auch au die übrigen Scmiuarültesten der Provinz erlassen worden sind. Wir nehmen daraus Veranlassung, die nachdrückliche und andauernde Ueberwachung der genauesten Befolgung des Ministerial-Erlasses vom 19. März 1885 — II. III. 158 — (Ccntralbl. S. 337), betreffend Bücherbestcllungen der Seminar- Zöglinge, in Erinnerung zu bringen, und geben Ihnen anheim, das Ehrgefühl der Seminaristen gegen das ihnen zu- gemuthete, sittlich verwerfliche und daher verbotene Agenten thum in Anspruch zu nehmen. Etwaige Zuwiderhandlungen wollen Sie sofort zur Anzeige bringen. Königliches Proviuzial-Schulkollegium. von Pommer-Esche. An sämmtliche Herren Scminardircktoren der Provinz Sachsen. 8. 1685. saal. Gebundene Bücher »zur Ansicht . Die Firma Borgmeyer in Hildesheim sandte zur Ostcrmesse zwei gebundene Baude von Mark Twain's humoristische» Schriften in einem zerlescnen, beschmutzten und zur Wicdcrauslicferung ganz unbrauchbaren Zustand an mich zurück, und als ich die Zurücknahme verweigerte, bezw. die Bände zurücksandte, ließ Herr Borgmeyer seinerseits die Bände abermals zurückgehcn, indem er auf der Faktur Folgendes bemerkte: -Folgen anbei mit dem Bemerken retour, daß die gebundenen Bücher, wenn dieselben zur Ansicht versandt werden, von den Kunden immer gelesen werden und selbstverständlich auch dadurch leiden. Sie müssen dann eben keine gebundenen Bücher in Kommission senden!» Da derartige Vorkommnisse und Auffassungen nicht vereinzelt sind, so lohnt cs sich wohl, sie einmal öffentlich zu besprechen. Ich habe mir immer schon die Frage vorgelcgt, in welchem Um fange die Ansichtsvcrsendung gebundener Bücher stattfindet, und in wie weit dadurch der Neigung des Publikums, sie unentgeltlich zu lesen, Vorschub geleistet wird. Die Vorstellung, daß die in Kom mission gelieferten Bücher häufig von .Kunden, denen sie ins Haus geschickt und tage- und wochenlang überlassen werden, gelesen werden, ist gerade keine angenehme für den Verleger. Sie Zweiuildsechzigster Jahrgang. ist es auch nicht für den Sortimenter; allein dieser steht wohl zuweilen auf dein Standpunkte, man müsse einem Kunden gegen über, der von zehn gesandten Büchern vielleicht eins behalten hat, während er die anderen als eine Art unentgeltlicher Leihbibliothek betrachtete, ein Auge zudrücken. Wenn der Sortimenter dem groben Mißbrauche gebundener Ansichtssendungen durch Kunde» keinen Widerstand leistet und meint, die gröblich mißbrauchten und ausgenutzten Bände auf den Verleger abschicben zu können, so würde dadurch eine bedauerliche Geschüftsmoral geschaffen. Es müßte ein Gebot der Selbsterhaltung für jeden Buchhändler sein, daß er Romane und dergleichen ge bunden nur auf die kürzestmögliche Frist zur Ansicht versendet, da sonst der Versuchung, die empfangenen Bücher unentgeltlich zu lesen, bis auf das eine oder andere, das mau schand- und ehren halber behält, der größte Vorschub geleistet wird. Uebcrhaupt aber dürfte der Sortimenter gebundene Bücher der Unterhaltungslitteratur grundsätzlich nur an Kunden zur Ansicht senden, von deren Zuverlässigkeit er überzeugt sein darf, und wenn er sich einmal in einem neuen Kunden geirrt hat, dann ist es seine Pflicht, keine Bücher zurückzunehmen, die weder er, noch der Ver leger als neu Weiterverkäufen kann. Stuttgart. Rob. Lutz. (Erwiderung uwstelieud!) 581
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