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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1923
- Sprache
- Deutsch
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Redaktioneller Teil. — Svrechsaal. vorgesehenen Stelle zn vermerken: »nur vom Verlag zu beziehen«. Auch diese Zeitungen werden in die Zeitungs-Preisliste ausgenommen ntt-d in Spalte 15 »Bezugspreis« durch den Buchstaben »V« als Zei tungen, die nur als Verlagsstlicke zu vertreiben sind, kenntlich ge macht werden. Am Schlüsse des § 2 »Bezugspreis« der Vorbemerkun gen zur Zeitungs-Preisliste ist von den Postanstalten folgender Zu satz sogleich handschriftlich nachzutragen: »Die Zeitungen, bei denen in Spalte 15 der Abteilung 1a an Stelle des Bezugspreises der Buchstabe »V« angegeben ist, können nicht bei -den Postanstalten, son dern nur unmittelbar beim Verleger zur Lieferung als Verlagsstlicke bestellt werden«. Fiir diese Verlagsstlicke gelten im Übrigen die filr andere Perlagsstücke gegebenen Vorschriften. Insbesondere können die einzelnen Stücke der ohne Preisangabe angemeldeien Zeitungen außer für die in der Zeitungs-Preisliste angegebene Regelbezugs zelt auch für kürzere Fristen angemcldct wer-den, auch sind Tauer anmeldungen für diese Zeitungen zuaelassen, soweit es sich dabei um nichtpolitische Zeitungen, Zeitschriften, Vereins- und Fachblätter handelt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten dagegen nicht für Teil ausgaben politischer Zeitungen, d-ie neben der Hauptaus-gabe eines Blattes an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Tageszeiten als besondere Ausgaben erscheinen und inhaltlich mit der regelmäßigen Ausgabe völlig übereinstimmen. PeMliüInachrllkiten. v»c starken: am 25. April in Berlin im 71. Lebensjahre Herr Kommerzien rat I n l. H e i n r. Zimmermann, Gründer der Musik- instrumentenfabrik und des Musikalienvcrlags gleichen Namens in Leipzig. Geboren zu Sternberg in Mecklenburg, dessen Ehrenbürger er auch war, hatte Zimmermann zunächst im Kolonialwarengeschäft gelernt und war dann zum Bankfach übergetreten. Viele Jahre hat er im Ausland gelebt, beson-ders in Rußland, wo er in Petersburg, Moskau und Riga Musikinstrumentengeschäftc gründete, die sich zu den größten ihres Zweiges entwickelten. Nach Deutschland zurückgckchrt, errichtete der Verstorbene 1906 auch in Leipzig ein derartiges Geschäft, das ebenfalls auf hoher Stufe steht und dem ein namhafter Musikverlag angeschlosscn ist. Bis etwa vor einem Jahre hat Zimmermann seine Schöpfung selbst geleitet, dann trat er zurück und zog nach Berlin; f e r n e r : am 22. April nach langem, schwerem Leiden im 66. Lebensjahre Herr Alexander Alkier in Leipzig, der lange Jahre (von 1885 bis 1919) in Diensten des Bibliographischen Instituts zu Leipzig Hauptredakteur von Meyers Neisebüchern gewesen ist. Seit 1919 lebte er im Ruhestände. Alkier war ein sehr unter richteter Berufsgcnosse, der ans seinen vielen Reisen, die er dienstlich zu machen hatte, reiche Erfahrungen gesammelt hat, die er mit großen: Fleiße für Meyers Neisebücher verarbeitete. Eugen Huber ch — Am 23. April starb in B e r iz im 74. Lebens jahre der Schöpfer des schweizerischen Zivilgesetzbuchs, Professor Ur. Engen Huber. Er schrieb u. a.: Historische Grundlagen des ehemaligen Gütcrrcchts der Berner Handfeste (1884), Systematik und Geschichte des schweizerischen Privatrechts (1886/93), Bedeutung der Gewere (1894), Betrachtungen über die Vereinheitlichung des schweize rischen Erbrechts (1895), Entwurf eines schweizerischen Personen- und Familienrechts, I (1896), Betrachtung über die Vereinheitlichung und Reform des schweizerischen Grundpfandrechts (1898), Entwurf eines schweizerischen Sachenrechts (1899), Entwurf einer schweizerischen Zivil- gesetzgcbung (I960), Erläuterungen zum Entwurf eines schweizerischen Zivilgesetzbuchs (1901 ff., Neuauflage mit Verweisungen ans das ZGB. 1914), Eigentllmcrdienstbarkeit (1902). öprechsllal. Mhne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Eine Kritik des Abkommens der SÄulbuchverleger mit dem De»ts»en Pbilnlooenverbaod. Mbgedruckt !m Bbl. Nr. 7S.> Von Georg Schmidt in Hannover. Der Vorstand der Vereinigung der Schulbuch oer l e g e r hat in seiner Vereinbarung mit dem Deutschen PHIlologcn- oerband über Lieferung von Hand- und Freiexemplaren (Bbl. Nr. 79) feinen Mitgliedern ein Osterei ins Nest gelegt, das von der Mehr zahl wohl als ein iKuckucksei angesehen werden und ihm wenig Dank eintragcn dürste. Da die hier geschlossene Vereinbarung den in den letzten Jahresversammlungen zum Ausdruck gekommenen Ansichten und Beschlüssen direkt widerspricht, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, Laß der Vorstand sich durch die stark kommunistisch beeinflußte Negierung des Sachscnlandes hat ins Bockshorn jagen lassen oder persönlichen Einflüssen liebenswürdiger Vertreter des Philologenverbandes gegenüber sich allzu nachgiebig gezeigt hat. Leit Jahrzehnten ist der Kampf um den alten Zopf des Buch handels, die Hand- und Freiexemplare, gegangen, und das noch zu einer Zeit, als Papier und Einband kaum ein Butterbrot kosteten. Man war froh, endlich wenigstens so weit zu sein, daß man die Selbst kosten für die Hand- und Freiexemplare ersetzt bekam. Kein anderer Stand denkt daran, sein Handwerkszeug zu verschenken, und selbst der neu in die Lehre tretende Schuljunge muß sich sein Handwerkszeug selbst beschaffen, was ihm schon im Lehrvertrag vorgeschrieben wird. Nur der in Wölkenkuckucksheim lebende Buchhandel, in dem es üblich war, die Freiexemplare als einen Teil der Herstellungskosten zu be trachten und diesen selbst nur den Papierwert von wenigen Pfennigen zuzuerkennen, machte eine Ausnahme. Besonders der Großschnlbuch- oerleger benutzte sie als Köder, durch dessen reichliche Anwendung er seinen weniger gut situierten Kollegen die fettesten Bissen vor der Nase wegzuschnappen pflegte. Kamen doch oft weniger die Güte des Buches als die Vorteile des Bezugs bei der Einführung in Frage. Ausgerechnet heutigentags, in einer Zeit der schwersten Exisienz- sorge für den Schnlbuchvcrlegcr, wo diesem durch Einrichtung von Hilss- büchereien für Leihexemplare, durch Austausch der Lehrmittel unter alten und neuen Schülern und durch Benutzung eines Schulbuches für mehrere Schüler gleichzeitig die schärfste Konkurrenz gemacht wird, die sich denken läßt, wo der Absatz etwa auf ein Drittel seit Friedens zeiten zurückgegangen ist, da hält es der Vorstand der Schulbuchver leger für angebracht, den in den letzten Jahren gekürzten alten Zopf wieder recht lang zn frisieren, und glaubt anscheinend, daß seine Mitglieder sich das ruhig gefallen lassen werden! Aber so bequem sind denn -doch nicht alle, und ich hoffe, daß sich mit mir eine ganze Anzahl Kollegen vereinigen wird, -die dem Vorstande auf diesen'. Wege keine Gefolgschaft leistet. Es liegt eine gewisse Kühnheit in dem selb ständigen Vorgehen der Herren, in dieser unter heutigen Verhältnissen doch so einschneiden-den Sache ohne Befragung der Hauptversammlung selbstherrlich solche Vereinbarungen abznschließen, wozu sie meines Er achtens in keiner Weise autorisiert sind. Und nun sehen wir uns einmal die einzelnen Punkte dieses Ab schlusses an. Nach ^ 1 soll man bei Neneinführung so viel Stücks, als fest angestellte Lehrer -der betreffenden Anstalt nach dem einznführen- den Lehrbuch unrerrichten, und außerdem ein Exemplar für die Lehr bücherei stiften. Da in der Regel mehrere Lehrer abwechselnd den Unterricht an einer Klasse erteilen, kann hierbei schon eine ganz hübsche Anzahl heranskommen, zumal da man vielfach gar nickt in -der Lage ist. die Forderung auf ihre Richtigkeit nachzuprüfen. Früher konnte man sich wenigstens nach seinem Gefühl und dem Absatz richten. Von jetzt ab soll gewissermaßen ein Recht zur Forderung von seiten -der Lehrer schaft geltend gemacht werden. Heute, wo manches Schulbuch schon einen Einzelpreis von Mk. 10—12 000.— hat, fällt das sehr ins Gewickt. Wie oft sind solche Lieferungen vorznnchmen? Alljährlich werden diese Anforderungen bei jeder Anstalt auftretcn. Außerdem verheißt dann Punkt 3 noch weitere Handexemplare an unterrichtende, d. h. nicht fest angestellte Lehrer zum halben Preise. Also -die große Zahl der heute mehr denn je wechselnden Probekandidaten und Aushilfs lehrer soll auch noch Exemplare znm Herstellungspreis erhalten und hat nunmehr quasi ein Recht darauf, während man sie früher an d e Anstaltsbibliothek verwies, von der sie sich die Bücher entliehen. Bei dem hohen Preise -der Schulbücher wird es garnichl lange dauern, bis sich mit diesen zum halben Preise erworbenen Büchern ein schwung voller Handel znm Schaden des Sortiments und Verlags einrichten wird. Wer will das kontrollieren? Werden die betreffenden Lehr kräfte dem Anreiz, ein Geschäft zn machen, mit Rücksicht auf den Bnch- han'del widerstehen? Ich glaube es nicht nach den Erfahrungen, die ich in meiner fast 45jährigen bnchhändlerischen Tätigkeit gemacht habe. Nun sollen auch noch die Hilfsbüchereien, die dem Absatz des Schul buches am meisten hinderlich sein werden, bis 16"/, des Umsatzes bereits eingeführte Bücher znm halben Ladenpreis erhalten. Sie sollen zwar nur an wirklich bedürftige Schüler verabfolgt werden. Welche sind aber heute nicht bedürftig? Wie sollen nun -diese Bezüge geregelt wer den? Wenn der Gcsamtabsatz direkt an die Anstalt erfolgt, was doch aber schließlich nur eine seltene Ausnahme sein soll, ist das sa leicht, aber wenn der Bedarf durch sonndsoviele Sortimente oder Anchbnch- hänöler beschafft wir-d, wer soll das kontrollieren? Oder soll dies gleichzeitig ein Vorstoß sein, die direkte Beschaffung des Schulbuchs in die Hände des Verlags überznleiten? Dazu könnte ich schon ans kollegialen Gründen meinen Sortimentskollegen gegenüber nicht die eil
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