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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1923
- Strukturtyp
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- 1923-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1923
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- Deutsch
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Sprechsaal. X- 99, 28. April IW. Hand bieten. ES sind aber nach viele andere Gründe, -die ich an dieser Stelle nicht näher erörtern möchte, die mir die direkte Lieferung des Verlags als Regel nicht wünschenswert erscheinen lassen. Solche Fälle sollen nur durch ganz besondere Gründe veranlagte Ausnahmen sein un-d bleiben. Ich vertenne nicht die Not des gebildeten Mittelstandes und weiß, dag es -dem Lehrer nicht leicht fällt, bei heutigem Einkommen sich, Bücher anzuschaffen. Aber ist es Sache des Buchhandels, dem mit seinen eigenen unzulänglichen Mitteln abzuhelfen, dag der Staat seine Lehrer ungenügend besoldet? Gerade die Begründungen, die der Vorstand der Schulbuchverleger am Ende seines Abkommens anführt, sprechen dagegen, dag von der in den letzten Jahren geübten Abgabe von berechneten Freiexemplaren abgewichen wird. Die Allgemein heit soll Mittel sammeln, damit fiir Unbemittelte eingetrctcn werden kann, nicht aber der Buchhandel, der genug zu tun hat, um sich existenz fähig zu erhalten. Er hat nichts zu verschenken, zumal da seine Preise noch lange nicht der Verteuerung der Herstellung entsprechen. Wenn auch die ausgestellten Grundsätze nur »empfohlen« werden, so erhalten sic durch die Vereinbarung eine Sanktion, der sich der einzelne Verleger kaum wird entziehen können, weil der Vorstand der Schulbuchverleger sie gutheigt und damit gewissermaßen dokumentiert, dag er diese Forderungen für berechtigt hält. Es tut gewiß jeder Verleger, was er tun kann, um nach seinen Kräften der überall vor handenen Not zu steuern. Aber vor derartigen Abkommen möchte ich doch dringend meine warnende Stimme erheben und rate, die Verein barung als durchaus unzeitgemäß abzulehncn. * Entgeg n u n g. Der Einsender geht von der unseres Wissens durchaus unzu treffenden Voraussetzung aus, daß in den letzten Jahren nur be rechnete Freiexemplare geliefert worden seien. Ter Vorstand hat sich zu dem Abkommen bestimmt gesehen dnrch -die Tatsache, dag viel weiter gehende Forderungen von vielen Verlegern erfüllt und natur gemäß nun von den Schulen den dahinter zurückbleibenden Verlegern gegenübergestellt wurden. Demgegenüber galt es eine Mittellinie zu finden. Die liegt nach der Überzeugung des Vorstandes in dem Ab kommen vor. Weiteres kann ja der Auseinandersetzung in der Haupt versammlung Vorbehalten bleiben. Der Vorstand 'der Vereinigung der Schulbuchverleger, vr. Alfred Gicseckc, stellvertretender Vorsitzender. -i- Jn derselben Sache ging dem Bbl. noch folgende Einsendung zu: Für die Bekanntmachung der Schulbuch-Verleger betr. Frei exemplare für Lehrer habe ich nicht das geringste Verständ nis. Bei uns in Braunschweig erhielt im Monat April ein soeben vom Lehrer-Seminar abgegangener junger Lehrer bereits etwa 250 000 Mk. monatlich ausbezahlt. Was dagegen ein älterer Lehrer bekommt, entzieht sich meiner Beurteilung. Sollte ein Lehrer mit derartigen Gehaltssätzen wirklich nicht imstande sein, sich ein Buch jährlich (denn mehr ist es doch nicht) im Betrage von ein paar tausend Mark kaufen zu können? Dazu kommt, dag das Landesamt für das höhere Schulwesen alle Schulleitungen angewiesen hat, dafür zu sorgen, dag die versetzten Schüler ihre alten Bücher an ihre Nachfolger verkaufen. Abgesehen davon, dag damit nun zum Teil ein schamloser Wucher getrieben worden ist und in vielen Fällen festgcstellt wurde, daß für alte Bücher höhere Preise gefordert worden sind, als sic neu kosten, so ist durch diese Verfügung ein Absatz neuer Bücher völlig unterbunden worden, selbst bei solchen Schülern, deren Eltern sehr wohl in der Lage sind, die Preise bezahlen zu können. So z. B. habe ich beim hiesigen Gymnasium, abgesehen von einem neu eingeführten Schul buche, von Tertia ab auch nicht ein einziges Schulbuch absctzen können. Es wird also der Fall eingetreten sein, dag der Buchhandel von einem Buch kein Stück verkauft hat, dag aber der Verleger das Frei exemplar kostenfrei dem Lehrer überlassen hat. Hat das Sinn und Verstand? W o l f e n b ü t t e l. H u g o S ch u m a ch e r. Bestellkarlei Breunung. (Vgl. zuletzt Bbl. Nr. 97.) Mein System bringt ohne Mehrarbeit bei unbedingter Zuver lässigkeit folgende Vorteile: 1. Durch die ordnungsmäßige Ausfüllung des Aufnahmczcttels werden im Durchschreibeverfahren in einem Arbcitsgang alle drei notwendigen Gcschästsvorfälle — Notieren der Bestellung, Verlangzettel. oder Bücherzettcl und Kundenrechnung — gleichzeitig herausgeschrieben. ^ 2. Falschbestellungen werden unmöglich, weil die im Beisein deS Kunden durchgeschriebene Bestellung von ihm selbst kontrolliert wird. 3. Bei Nachfragen von seiten der Kundschaft kann jeder Beliebige an Hand der Kartei erschöpfende Auskunft geben über den Stand der Bestellung, Reklamation usw. 4. Reklamationen machen sich automatisch bemerkbar. 5. Ohne große Mühe leicht möglich: Kennzeichnung eiliger Be stellungen, eines Nörgelkunden usw. 6. Trotz der vielen Fehlmeldungen de? eingehenden K. u. V.- Pakete glatte Erledigung derselben. 7. Jede beliebige Arbeitsteilung und Arbeitsvereinigung ist möglich. 8. Unabhängiges Arbeiten aller Angestellten au der Kartei, kein gegenseitiges Stören. 9. Gleich brauchbar für das größte und kleinste Geschäft. Alle Nachteile des alten Bestellbuchs werden vermieden und sind beseitigt. Beschreibung meines Systems: Das Formular besteht aus drei zusammenhängenden Teilen und erscheint in folgenden Ausgaben: a) für Bestellungen über Leipzig. 1. Aufnahmezettel, 2. Verlangzettel, 3. Kundenrechnung. b) Für direkte Bestellungen. 1. Aufnahmezettel. 2. Kundenrechnung. 3. Bücherzettcl. c) Für Barsortimentsbestellungen. 1. Aufnahmezettel. 2. Kundenrechnung. Dazu kommen noch sieben verschiedene farbige Karteikarten, auf die der Aufnahmezettcl zwecks Schonung aufgeklammert ist. Die sind dazu bestimmt, die Zeit der Bestellungen anzugeben, und zwar sagt: dunkelrot: gerader Monat 1.—10. Tag (1. Dekade), weiß 11.—20. Tag (2. Dekade), hellrot 21.—Ende (3. Dekade): blau-gelb-grün kommt für die Dekaden der ungeraden Monate in Frage; schwarz für Bestellungen, die nach zwei Monaten noch uner ledigt sind. Zur Entlastung des Gedächtnisses steht auf der Karteikarte in der linken oberen Ecke und auf der Rückseite der Buchstabe U. u. G. mit der Zahl 1. 2. 3., z. B. G. 3. auf hellrot gerader Monat für jetzt April 21.-30. Gebrauchsanweisung: Nach Kniffen und Einlegen von Pauspapier in di« gedruckten oder gestempelten Formulare: 1. Aufnehmen der Bestellung, 2. Kontrolle -durch den Kunden. 3. Abgabe im Kontor. Dort 4. Abtrennen der Kundenrechnung und nach Verfassernamcn in eine besondere Mappe einordnen, 5. der abgetrennte Verlangzettel geht ab, 0. der Aufnahmezettel bleibt auf der Karteikarte und wird nach Bestellern geordnet in der Kartei abgelegt. Nach Eingang der Ware diese auszeichnen, nach Verfasser ordnen, dazu die Rechnung aus der Mappe nehmen, dazulegen; ebenso dasselbe mit dem Aufnahmezettel machen. Nach Einträgen des Preises belasten und absenöen. Aufnahmezettcl nun nach Kundennamcn ordnen und als Nech- uungskopie aufhcben. Dasselbe bietet mit der Zeit wertvolles Adressen material. Eislebem Albert Breunung. Bücherdiebstahl in Leipzig. Derselbe Mann, der in der Mitteilung der Firma W. Mellnitz in Berlin, im Bbl. Nr. 93, beschrieben wurde, hat mein Geschäft in genau der gleichen Weise vor etwa acht Wochen heimgesucht. Ich möchte die Leipziger Kollegen dringend warnen, ebenso diejenigen der Umgebung. Gestohlen wurden bei mir u. a.: Tolstoi, Anna Karenina, 2 Bde. (Jnselverlag), und verschiedene Bändchen vom Ver lag Duncker in Weimar. Leipzig. K a r l W a l l m ü l l e r. 612
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