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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1923
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- Deutsch
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X 99, 28. AprU 1923. Redaktioneller Teil. der »Stunde«, di« seit I. März täglich um 2 Uhr mittags erscheint und durch dieses frühe Erscheinen mit allen Wiener Nachmit tags» und Abendblättern in einen scharfen Wettbewerb tritt, hat sich bereits durch die Herausgabe eines groß angelegten finan ziellen Wochenblattes »Di« Börse- ln Wien bekanntgemacht. »Die Stunde» bringt viele, zumeist knapp gehaltene Berichte und Dar- stellungen in interessanter Aufmachung und hat, wie mir einer vom Bau- mitteilt, den Ehrgeiz, ein« Art »B. Z. am Mittag« zu werden. « » " Von Heine stammt, wenn ich mich recht erinnere, das witzige Wort, daß in Deutschland die eine Hälfte der Bevölkerung stets damit beschäftigt ist, die andere zu prüfen. Die hauptsächliche Tätigkeit der ganzen Bevölkerung von Österreich ist derzeit -Um- rechnen«. Jedermann rechnet den ganzen Tag und bei jeder Ge legenheit um: Wieviel hat dies und jenes im Frieden gekostet und wieviel sollt« es j^tzt nach der Weltparität kosten? Jeder findet, daß er für seine Ware zu wenig verlangt und daß ihm der andere die Ware, die er kaufen muß, zu hoch berechnet. Jeder Reisende mutz berichten, was das Wohnen und die Lebensmittel in Berlin, Paris oder London kosten, und dann wird wieder umgerechnet, Mark in Kronen, Franken in Kronen, Schilling« in Kronen, und das beliebteste Vergleichsobjekt ist der Dollar als wertbeständige Währung. Hat es einen Sinn, wenn ein« sozialdemokratisch« Zei tung entrüstet ausrechnet, um wie viel weniger der österreichische Arbeiter als der amerikanische an Lohn erhält? Zum Vergleich müßte doch wohl mich der Preis der Lebensmittel, der Wohnung usw. herangezogen werden. Ein Wiener Buchhändler erzählt: Mein Nachbar, der Greiß ler (so nennt man die kleinen Lebensmittelhändler, di« für dis Ver sorgung der mittleren und ärmeren Familien sehr wichtig sind) will einen Band Universalbibliothek haben. Ich verlang« (Grund zahl 30, Schlüsselzahl 9000) 2700 Kronen. Der Biedermann ist entrüstet. »Das ist viel zu teuer-, ruft er aus. »Gut«, erwidere ich, »im Frieden haben Sie 24 Heller bezahlt, dafür Hab« ich bei Ihnen ein Paar .Heiße' bekommen (nämlich Würstel, ein« vor- tressliche Zehnuhrspeise), geben Sie -mir also für den Band wiederum ein Paar ,Heiße'-. »Ich bin doch n-it verrückt«, meint der treffliche Lebensmittelverschleitzcr; »das Paar wird jetzt nach Gewicht verkauft und kommt auf 5000 Kronen». »Sehen Sic also-, sagt triumphierend der Buchhändler, »wie billig di« Bücher sind!» Aber die nationalökonomische Belehrung hat meist keinen Erfolg. — Der Journalist, dein «in« literarisch« Notiz von der Ver waltung der Tageszeitung vor dom Kriege mit 20 Kronen be zahlt wurde, erhält jetzt für dieselbe Notiz 20 000 Kronen, und er klagt mir, daß er sich im Jahre 1914 für 20 Kronen ein Paar Schuhe oder «inen Sommerrock fürs Bureau kaufen konnte, daß aver derzeit sowohl Schuhe als Rock weit über 200 000 Kronen kosten. Und der Hofrat bei Gericht beweist mir mit mathematischer Genauigkeit, daß er derzeit ein weit geringeres Einkommen habe als Vor 25 oder 30 Jahren bei seinem Eintritt in die Gerichts- Praxis als Rechtspraktikant. Selbstverständlich in Goldkronen umgerechnet. Und so klagen sie alle, die Mitdelständler, tagaus, tagab, vom Morgen bis zum Abend. " « " Dis Wiener B i b l i o p h i l e n ges e l l s ch a fl hat ihr« Vortragstätigkeit wieder ausgenommen und ein interessantes Pro gramm veröffentlicht. Der Vorstand der Gesellschaft, Herr Hans Fei gl, wird über »Bibliophile Erlebnisse- sprechen, Prof. Michael Maria Rabenlechner: Ein bibliophiler Blick auf die deutsch-österreichisch« Literatur, Karl Schuld«: Der anständig« Bucheinband, Professor Rudolph Wolkan: Bibliophilie in der Zeit der italienischen Renaissance. Eröffnet wurde die Reihe der Vorträge am 23. März durch Hofrat Pro fessor Rudolph Wolkan, der über die deutsche Literatur in Amerika sprach und durch seine fesselnden Ausführungen das dankbare Interesse der zahlreich erschienenen Mitglieder der Ge sellschaft fand. Der Bundespräsident hatte in Betätigung seiner Swnpathie für die Wiener BibUophilen-Gescllschaft die herrlichen Räume der Präs-idenlschastskanzlei im Bundesministerium für Äußeres zur Verfügung gestellt. Wien, Ostern 1923. Anmeldung von Valutaschulden zur Wahrung der Rechte auf Enls»ädig>,ng. Der Reichstag hat das Gesetz zur Vorbereitung der Reichs- enllaslnngsgesctzgebung (Vorbereitungsgesetz) vom 26. März 1923 beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats im Reichsgesetz blatt Teil l, Sette 213, vom 29. März 1923 veröffentlicht worden und mit Wirkung vom 30. März in Kraft getreten ist. Die Auf forderung zur Anmeldung erstreckt sich 1. aus solche außerhalb des Ausgleichsversahrens zu regelnd« Vorkri-egsvalutaschulden, wegen deren der Schuldner nach Abschnitt III des geltenden Rcichsausgleichsgesetzes grund sätzlich die Erstattung des Unterschiedes zwischen dem von ihm auszuwendenden Betrag und dem Vorkriegskurs der Schuld vom Reich« verlangen kann (K 2 des Gesetzes). Von der Anmeldung ausgenommen sind -diejenigen Verbindlich keiten, wegen deren der Schuldner bereits beim Reichzaus, gleichsamt einen Antrag auf Ersatz des Währungsschadens oder auf Vorschußgewährung gemäß ZK 46, 50 des Reichs- ausgleichsgesetzes unter ziffernmäßiger Angabe der Höh« der Verbindlichkeiten gestellt hat. Verbindlichkeiten, bei denen bisher der Antrag nur unter Vorbehalt späterer zif- fernmäßiger Angaben gestellt worden ist, sind dagegen jetzt ziffernmäßig anzumelben, wobei nötigenfalls der Betrag zu schätzen ist; 2. auf anderweitige nicht unter das Ausgleichsverfahren fal lende, vor dem 1. Juli 1919 begründete und bis dahin noch nicht erfüllt« Valutaverbindlichkeiten, soweit sie nicht erst nach dem 1. Oktober 1925 fällig werden. Diese Schulden sind jedoch nur anzumelden, wenn dem Schuldner entweder am Ausgleichsverfahren teilnehmende Valutaforderungen oder Ansprüche gegen das Reich auf Entschädigung wegen Liquidation oder Einbehaltung von Vermögensgezenstän- den in gewissen in Z 3 unter l b ausgesührten Ländern zu- stehen. Es handelt sich hier mit solche Schulden, di« für die Berücksichtigung bei der Gewährung einer Zusatzentschädi gung aus Grund der KZ 27 fs. des Entwurfs eines Liquida- tionsschädengesetzeL oder bei der Erteilung einer Zusatzab- rechnnng auf Grund der HK 50 K fs. des Entwurfs des Ge setzes zur Abänderung des Reichsausgleichsgesetzes in Be tracht kommen. Die Anmeldung aller dieser Verbindlichkeiten -hat bei der Hauptst-elle des Rcichsausgleichsamts in Berlin W. 8, Wil helm st r. 9 4, zu erfolgen. Die Frist für di« Anmeldtmg beträgt acht Wochen von dem Inkrafttreten des Gesetzes an gerechuot. Da das Gesetz mit den, 30. März 1923 in Kraft getreten ist, e n d«t die Anmelde frist mildem Ablauf des 24, Mai 1 923. Eine Ver längerung der Anmeldefrist über diesen Zeit raum hinaus -ist nicht zulässig. Wird die An meldefrist -nicht «ingehatten, so ist der Schuld ner, -abgesehen von dem Ausnahm-efall des K l Abs. 2, von jeder Berücksichtigung seines Währungsscha dens aus Grund des Reichsausgleichsgesetzes o d e r s e i n e r k ü n f tig en Ab ä n d e run g s o w i e b e i d e r Regelung der Liquidationsentschädigung aus- geschlossen. « Zur Erläuterung wird -bemerkt: Für die Anmeldimg ist kein bestimmter Vordruck vorgeschrie ben, doch soll nach Möglichkeit ein Formular benutzt werden, das von der Hauptstelle des Reichsausgleichsamtes und von den Zweigstellen unentgeltlich bezogen werden kann. Die Anmeldung soll dem Zwecke dienen, der Regierung und dem Reichstag eine möglichst zuverlässige Übersicht über den Um fang der finanziellen Lasten zu gewähren, die dem Reich durch den Abschnitt III des Rcichsausgleichsgesetzes und durch die in den Entwürfen zu einem Liquid-ationsschädengssetz und zu einem Gesetze zur Abänderung des Reichsausgleichsgesetzes enthaltenen Vorschriften über die Zusatz-entschädigrmg und Zusatz-abrechnung voraussichtlich erwachsen weiden. Die Anmeldevorschriften konn ten erst jetzt erlassen werden, nachdem durch die Beschlüsse des 24. Friedrich Schiller.
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