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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1895
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- Deutsch
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2422 Amtlicher Teil. .D 103, 4. Mm 1895. der Kommissionsbcschlüsse, sowie die in der Kommission be schlossene Aendernng des § 166 des Strafgesetzbuchs zu schweren Bedenken Anlaß. Allerdings wird in der Begründung des Gesetzentwurfes ausdrücklich hervorgchoben, daß durch die Gcsetzesvorschrift im § 130 für Meinungsäußerungen, die eine friedcnsstörende Wirkung weder bezwecken noch befürchten lassen, für Acußerungen, die sich eines in beschimpfende Formen gekleideten Angriffs enthalten, namentlich auch für wissenschaftliche in den Schranken sachlicher Erörterung bleibende Untersuchungen Hindernisse nicht bereitet würden. Der Unterzeichnete Vorstand ist auch überzeugt, daß die Gesetzesvorlage der verbündeten Regierungen nur die Be strafung höhnender Angriffe und grober Ausschreitungen gegen die Religion und die sonstigen Grundlagen unseres Kultur lebens herbeiführen will. Indes schließt die Fassung der angestrebten Gesetzcsänderungen die Gefahr einer mißbräuch lichen Anwendung nicht aus. Denn wenn schon nur derjenige strafbar sein soll, welcher die fraglichen Einrichtungen in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise durch beschimpfende Aeußerungcn öffentlich angreift oder die Lehren einer anderen mit Korporationsrechtcn innerhalb des Bundesgebietes be stehenden Religionsgesellschaft öffentlich beschimpft, so ist doch die Befürchtung, eine zu weite Auslegung und Handhabung des Gesetzes könne zu einer Gefährdung der Freiheit der wissen schaftlichen und künstlerischen Thätigkcit führen, eine ganz be gründete. Würde aber die freie wissenschaftliche Forschung und künstlerische Darstellung, die Lehr- und Redefreiheit in allen wissenschaftlichen Fragen und das Recht freier Meinungs äußerung über bestehende Staatseiurichtungen und gesell schaftliche Zustände der Gefahr einer Bestrafung unterworfen, so würde dies der freien geistigen Entwickelung des Volkes und der gesunden Fortentwickelung des geistigen und nationalen Lebens zum größten Nachteil gereichen, hierdurch von selbst aber der Buchhandel, welcher die Erzeugnisse der Wissenschaft und Kunst dem Volke zugänglich macht, in seinen Interessen aufs schwerste gehemmt und geschädigt werden. Der Unterzeichnete Vorstand richtet deshalb an den Hohen Reichstag die Bitte: Zur Beseitigung der Befürchtung einer mißbräuch lichen Anwendung der Bestimmungen in 8 130 Abs. 2 entweder einen Zusatz des Inhaltes beizu- sügen, daß eine freie wissenschaftliche Erörterung oder historische oder künstlerische Behandlung der Staats- und Gesellschaftseinrichtungen und der sonstigen Grundlagen unseres Kulturlebens straflos sei, oder, falls die Ttatuierung eines Aus nahine- rechtes zu gunsten der Vertreter der Wissenschaft nnd Kunst nicht thunlich erscheine, den zweiten 'Absatz zu 8 130 überhaupt fallen zu lassen, jeden falls aber der von der Kommission beschlossenen Aenderung des K 166 die Genehmigung zu ver sagen. Der Unterzeichnete Vorstand gestattet sich schließlich mich bezüglich der von der Kommission beschlossenen Erweiterung der Vorschriften in § 184 des Strafgesetzbuches, welche die an der Verbreitung unzüchtiger Schriften, Abbildungen und Darstellungen beteiligten Personen schärfer als bisher unter Strafe zu stellen bezweckt, sich dahin auszusprcchen, daß er es zwar auch für wünschenswert erachtet, auf gesetzgeberischem Wege gegen die Einschleppung nnd Verbreitung unzüchtiger Schriften, Abbildungen und Darstellungen vorzugehen und durch strafrechtliches Einschreiten der unzüchtigen Litteratur und Kunst entgegenzuwirken, daß er es jedoch für notwendig erachtet, im Interesse des Buch- und Kunsthaudels wie des Publikums im Fall der Annahme dieser Gesetzesvorschriften die Anwendung der letzteren für das Aussteller! von klassischen Werken, oder solchen von anerkannt künstlerischem Werte in Buch- und Kunsthandlungen ausdrücklich nusznschließen und eine entsprechende Bestimmung dieser Gesetzcsvorschrift anzufügcn. In größter Ehrerbietung Leipzig, den 30. April 1895. Der Vorstand des Börsenvereins der Dentfchen Buchhändler zn Leipzig. De. Eduard Brockhaus-Leipzig, 1. Vorsteher. Arnold Bergstraeßer-Darmstadt, II. Vorsteher. vr. Max Niemeyer-Halle a/S., I. Schriftführer. Johannes Stettner-F-reiberg i/S., 11. Schriftführer. Wilhelm Volkmann-Leipzig, I. Schatzmeister. Earl Engelhorn-Stuttgart, II. Schatzmeister. Oster-Messe 1805. Zn gefälliger Beachtung. Infolge der übergroßen Anzahl von Anmeldungen zum Kantate-Festessen reichten die verfügbaren Plätze im großen Festsaal bei weitem nicht aus. Es müssen daher leider eine Anzahl auch derjenigen Herren, deren Bestellungen noch am 19., 20. u. 21. April, also noch rechtzeitig innerhalb der gegebenen Zeit eintrafen, mit Gedecken im Nebensaal oder in der Wandelbahn fürlieb nehmen. Wir werden diese Herren noch besonders davon benach richtigen. Hochachtungsvoll Leipzig, den 30. April 1895. Der Frstansschuli ftantatr 1805. Bekanntmachung. Die Firma F. Volckmar in Leipzig hat uns ans der Fritz Volckmar-Stiftung soeben 500 für den Ilntersttttzungsverein, zur Verwendung nach den Satzungen der Stiftung, überwiesen. Wir bringen diese reiche Zuwendung hocherfreut zur An zeige und sprechen der gütigen Geberiu auch an dieser Stelle für den neuen Beweis ihres Wohlwollens den wärmsten Dank im Namen des Vereins aus. Berlin, den 1. Mai 1895. Brr Vorstand des llntrrstüiznmzsvrrkins dentschrr Buchhändler und Bnchhandlungsgehiilfen. E. Paetel. H.Hoefer. M. Winckelmann. O. Seehagcn. vr. K. Weidling.
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